Verwaltungsgemeinschaft Gunzenhausen

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Basisdaten
Koordinaten: 49° 7′ N, 10° 45′ O 49.11472222222210.754166666667Koordinaten: 49° 7′ N, 10° 45′ O
Bundesland: Bayern
Regierungsbezirk: Mittelfranken
Landkreis: Weißenburg-Gunzenhausen
Fläche: 114,53 km2
Einwohner: 6817 (31. Dez. 2023)[1]
Bevölkerungsdichte: 60 Einwohner je km2
Kfz-Kennzeichen: WUG, GUN
Verbandsschlüssel: 09 5 77 5532
Verbandsgliederung: 4 Gemeinden
Adresse der
Verbandsverwaltung:
Frankenmuther Str. 2d
91710 Gunzenhausen
Website: www.vggunzenhausen.de
Lage der Verwaltungsgemeinschaft Gunzenhausen im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen
[画像:Karte]
Karte

In der Verwaltungsgemeinschaft Gunzenhausen im mittelfränkischen Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen haben sich folgende Gemeinden zur Erledigung ihrer Verwaltungsgeschäfte zusammengeschlossen:

  1. Absberg, Markt, 1408 Einwohner, 18,98 km2
  2. Haundorf, 2757 Einwohner, 51,34 km2
  3. Pfofeld, 1506 Einwohner, 23,88 km2
  4. Theilenhofen, 1146 Einwohner, 20,33 km2

Einwohnerstand: 31. Dezember 2014[2]

Sitz der Verwaltungsgemeinschaft ist das nicht selbst zur Verwaltungsgemeinschaft gehörende Gunzenhausen. Die Verwaltungsgemeinschaft ist sowohl die bevölkerungsreichste als auch flächengrößte Verwaltungsgemeinschaft des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen. In der Verwaltungsgemeinschaft leben 6600 Personen (Stand: 31. Dezember 2014), dies entspricht etwa sieben Prozent der Bevölkerung des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen. Die Verwaltungsgemeinschaft liegt im Süden Mittelfrankens und umfasst eine Fläche von 114,53 Quadratkilometern, dies entspricht etwa zwölf Prozent der Landkreisfläche.

Ursprünglich gehörte der Verwaltungsgemeinschaft als fünftes Mitglied die Gemeinde Muhr a.See an, die mit Wirkung ab 1. Januar 1998 entlassen wurde.[3]

Commons: Verwaltungsgemeinschaft Gunzenhausen  – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

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  1. Gemeinden, Kreise und Regierungsbezirke in Bayern, Einwohnerzahlen am 31. Dezember 2023; Basis Zensus 2022 (Hilfe dazu)
  2. Bayerisches Landesamt für Statistik
  3. Fünftes Gesetz zur Änderung der Gliederung von Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften vom 26. Juli 1997 (GVBl S. 309)
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