Verwaltungsgemeinschaft
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Verwaltungsgemeinschaft steht für:
- allgemein die gemeinsame Nutzung von Verwaltungsstrukturen, siehe Verwaltungskooperation; darunter speziell:
- landesrechtlich definierte Formen der kommunalen Verwaltungskooperation in Deutschland, nämlich:
- in Baden-Württemberg als Oberbegriff für Gemeindeverwaltungsverband und vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft.
- eine Verwaltungskooperation in Form einer Körperschaft des öffentlichen Rechts
- in Bayern, siehe Verwaltungsgemeinschaft (Bayern).
- ehemals in Sachsen-Anhalt, siehe Verwaltungsgemeinschaft (Sachsen-Anhalt).
- in Thüringen, siehe Verwaltungsgemeinschaft und erfüllende Gemeinde (Thüringen).
- eine Verwaltungskooperation ohne eigene Rechtspersönlichkeit
- in Hessen, siehe Verwaltungsgemeinschaft (Hessen).
- in Mecklenburg-Vorpommern, siehe Verwaltungsgemeinschaft (Mecklenburg-Vorpommern).
- in Sachsen, siehe Verwaltungsgemeinschaft (Sachsen).
- in Schleswig-Holstein, siehe Verwaltungsgemeinschaft (Schleswig-Holstein).
- landesrechtlich definierte Formen von Verwaltungskooperation in Oberösterreich, siehe Verwaltungsgemeinschaft (Oberösterreich).
- landesrechtlich definierte Formen der kommunalen Verwaltungskooperation in Deutschland, nämlich:
- Nutzverwaltung, eine historische Form des gesetzlichen Güterstandes in Deutschland.
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