Wikipedia Diskussion:Schiedsgericht/Anfragen/Projektausschluss Friedjof

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Diese Diskussionsseite dient dazu, unklare Punkte an der Projektseite Projektausschluss Friedjof zu diskutieren, sachdienliche Hinweise zu liefern und auf eventuelle Fehler oder Probleme aufmerksam zu machen, die bei der Bearbeitung der Anfrage durch die Schiedsrichter auftreten.

Allgemeine Betrachtungen zum Projektzustand, Ad-personam-Diskussionen und süffisante Spitzen gegen einzelne Beteiligte gehören nicht hierher.

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Frage?

Letzter Kommentar: vor 3 Jahren 3 Kommentare2 Personen sind an der Diskussion beteiligt

Wo steht geschrieben, dass das SG Benutzer sperren darf? Es kann Konten Sperren, so wie ich gelesen habe. Ansonsten ist ein BSV einzuleiten. Dürfte ja kein Problem sein. --Jan Erfurt (42) (Diskussion) 15:13, 10. Mär. 2022 (CET) Beantworten

Das Schiedsgericht hat durch das einführende Meinungsbild in Verbindung mit dem Folgemeinungsbild eine der Maßnahmen, Benutzerkonten voll oder partell sperren zu lassen (dabei kann sie dies temporär oder infinit machen). Steht auch in der Regelseite drin. Dazu wird die eventuelle Sperre beschlossen und dann über die Administratoren durchgeführt. --Funkruf Benutzer Diskussion:Funkruf WP:CVU 15:25, 10. Mär. 2022 (CET) Beantworten
  1. Verwarnung von Benutzenden
  2. Vollsperrung von Konten (zeitlich begrenzt oder unbeschränkt)
  3. Teilsperre und Verhängung von Auflagen (z. B. jemand darf innerhalb eines Sachgebiets keine Artikel bearbeiten, nicht an bestimmten Verfahren teilnehmen, keine Löschanträge stellen oder keine Vandalen melden)
  4. Aufhebung von Kontosperren
  5. Verwarnung von Administratoren und Administratorinnen
  6. Entzug des Adminstatus (zeitlich begrenzt oder unbeschränkt)
  7. Einschränkung der Adminrechte (z. B. Admin darf keine Benutzenden sperren, keine Seiten löschen)
  8. Bewährung (z. B. erhöhte Sperrdauer bei erneutem Vorfall wie Edit-War oder persönlichen Angriffen)
  9. Lob von Benutzenden wegen richtigen/konfliktmindernden Verhaltens

Ich kenne die Texte. Da steht nichts von Projektausschluss, oder habe ich was übersehen? Alle Sperren beziehen sich auf Konten. Ein Projektausschluss ist aber eine dem Grund nach gegen die Person gerichteter Ausschluss. Somit ist kann das SG die Anträge nur Ablehnen und auf ein BSV verweisen, wenn die Person hinter den Accounts getroffen werden soll. Eventuell ist auch über eine globale Lösung nachzudenken. So wie jetzt Ssachstand der Dinge ist, steht zu befürchten, dass das SG sein Kompetenzen in Bezug auf seine Entscheidungsrecht überschreitet, wenn es eine gegen die Person gerichteten Projektausschluss beschließt. Diese Entscheidung wäre anfechtbar und würde keine Wirkung entfalten können.

Problemlösung: Ein BSV eingeleitet durch die beiden Antragsteller. Die zehn SGler können ja dann als Unterstützer Zeichnen. --Jan Erfurt (42) (Diskussion) 15:39, 10. Mär. 2022 (CET) Beantworten
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