Luftwaffe (Wehrmacht)
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1. Mit Luftwaffe werden die Teilstreitkräfte einer Armee bezeichnet, die mit Flugzeugen und/oder Raketen luftgestützt ein Gebiet überwachen, verteidigen oder angreifen.
2. Die Luftwaffe ist ein Teil der Streitkräfte der deutschen Bundeswehr. Ihre Primäraufgaben sind:
- Verteidigung des deutschen Luftraums im Kriegsfall, sowie luftgestützter Angriff von gegnerischen Bodenverbänden.
- Überwachung des deutschen Luftraums.
Desweiteren steht die Luftwaffe bereit, den Luftraum von befreundeten Staaten zu überwachen und ggf. zu verteidigen. An der Spitze der Luftwaffe sitzt der Inspekteur der Luftwaffe.