Flaggleutnant

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 13. Dezember 2021 um 04:28 Uhr durch Cosal (Diskussion | Beiträge) (Aufgaben ).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Eine gesichtete Version dieser Seite, die am 13. Dezember 2021 freigegeben wurde, basiert auf dieser Version.

Der Flaggleutnant war ein Dienstposten der Marine. Außerhalb der Marine wird diese Funktion als Aide-de-camp bezeichnet.

Der Flaggleutnant hatte die Funktion eines Adjutanten eines Geschwaderchefs.[1] Er hatte den Rang eines Leutnants zur See, Oberleutnants zur See oder eines Kapitänleutnants. Der Flaggleutnant war stets auf dem Flaggschiff stationiert.

Einzelnachweise

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]
  1. Modernes Seekriegswesen, Autor M. Plueddemänn, E.S. Mittler u. Sohn, 1902, Seite 1
Abgerufen von „https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Flaggleutnant&oldid=218142457"