i. V. m.
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i. V. m. (Österreich, auch: iVm) ist die Abkürzung für „in Verbindung mit", welche hauptsächlich in den Rechtswissenschaften bei Vergleichen und Hinweisen auf mehrere Paragraphen oder Absätze, die miteinander in Zusammenhang stehen, Verwendung findet.
Beispiel
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung und Frist des Widerspruchs (Verwaltungsgerichtsordnung):
- „Vgl. § 70 Abs. 1 i. V. m. § 58 Abs. 1 VwGO."
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]Wiktionary: iVm – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen