i. V. m.

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 18. August 2020 um 17:38 Uhr durch Androl (Diskussion | Beiträge).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Eine gesichtete Version dieser Seite, die am 18. August 2020 freigegeben wurde, basiert auf dieser Version.

i. V. m. (Österreich, auch: iVm) ist die Abkürzung für „in Verbindung mit", welche hauptsächlich in den Rechtswissenschaften bei Vergleichen und Hinweisen auf mehrere Paragraphen oder Absätze, die miteinander in Zusammenhang stehen, Verwendung findet.

Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung und Frist des Widerspruchs (Verwaltungsgerichtsordnung):

„Vgl. § 70 Abs. 1 i. V. m. § 58 Abs. 1 VwGO."
Wiktionary: iVm  – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Abgerufen von „https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=I._V._m.&oldid=202894790"