Wehrdienstgericht

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Die Wehrdienstgerichte sind in Deutschland dazu berufen, Dienstvergehen innerhalb der Bundeswehr mit gerichtlichen Disziplinarmaßnahmen zu ahnden. Erstinstanzlich entscheidet das Truppendienstgericht, in der 2. Instanz der Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts.

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