Lebensbescheinigung

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Eine Lebensbescheinigung ist ein amtliches Dokument, welches vom örtlichen Einwohnermeldeamt auf Antrag erteilt wird. Bei Deutschen im Ausland wird die Lebensbescheinigung vom jeweiligen deutschen Generalkonsulat ausgestellt.

Die Bescheinigung enthält u. a. folgende Angaben:

Hiermit bestätige ich, dass die nachstehend aufgeführte Person laut Melderegister lebt.
  • Name
  • Namenszusatz
  • Geburtsname
  • Geburtsnamenszusatz
  • Vorname
  • Geburtsdatum und Geburtsort
  • gemeldet in

Eine Lebensbescheinigung kann für Rentenzwecke, insbesondere bei einem Träger im Ausland erforderlich sein. Die Erteilung für Rentenzwecke im Inland ist gebührenfrei. Für einen Rententräger im Ausland wird von der ausstellenden Kommune eine geringe Gebühr erhoben.

Eine steuerliche Lebensbescheinigung wurde bis Ende des Jahres 2010 benötigt, um einen Kinderfreibetrag für ein Kind auf der Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen, das nicht im Haushalt der oder des Steuerpflichtigen lebte. Durch die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte im Jahr 2011 und durch Änderungen der gesetzlichen Grundlagen ist die Vorlage einer steuerlichen Lebensbescheinigung nicht mehr erforderlich, diese wird folglich auch nicht mehr von den Gemeinden ausgestellt.

Bei einer Lebensbescheinigung handelt es sich nicht um einen Verwaltungsakt, sondern um schlichtes Verwaltungshandeln.

Abhängig vom eingesetzten Fachverfahren des Einwohnermeldeamtes werden die Wohnungen ggf. mit Schlüsseln ausgegeben. Üblicherweise lauten diese:

Schlüssel Beschreibung
AW Alleinige Wohnung
HAW Hauptwohnung
NEW Nebenwohnung
AMW Abmeldung nach
RMW Rückmeldewohnung
FHW frühere Hauptwohnung
ZZW Zuzug von
FNW frühere Nebenwohnung
AAHW Abmeldung von Amts wegen (HAW)
AANW Abmeldung von Amts wegen (NEW)
FAMW frühere Abmeldewohnung
FRMW frühere Rückmeldewohnung
FZZW frühere Zuzugswohnung
LWID letzte Wohnung in Deutschland vor Wegzug ins Ausland
RMWZA Rückmeldewohnung nach Wiederzuzug aus dem Ausland
WDB Wohnung der Beschäftigung

Einzelnachweise

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