Diskussion:Alma Zadić

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Azby in Abschnitt Anwältin?
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Erstinstanzliche "Verurteilung" im Artikel

Letzter Kommentar: vor 5 Jahren 1 Kommentar1 Person ist an der Diskussion beteiligt

Ich finde es nicht in Ordnung, das hier ohne die Nennung der Zusammenhänge in den Artikel einzufügen. Wenn die geringe Strafe, der Freispruch von anderen Vorwürfen und die konkrete "Tat" nicht genannt werden können, sollte das ganz aus dem Artikel entfernt werden. Zumal Berufung angemeldet wurde. --2003:C3:4F49:2A51:3D7B:2F71:5227:45C 14:40, 31. Dez. 2019 (CET) Beantworten

Anwältin?

Letzter Kommentar: vor 5 Jahren 4 Kommentare2 Personen sind an der Diskussion beteiligt

Gibt es einen Beleg dass sie die Anwaltsprüfung absolviert hat? Im Anwaltsverzeichnis schien sie vor Wochen nicht auf. Ansonsten geht aus den zitierten Quellen nur hervor, dass sie in einer Anwaltskanzlei gearbeitet hat, möglicherweise als Rechtsanwaltsanwärterin. Dieter Zoubek (Diskussion) 19:49, 31. Dez. 2019 (CET) Beantworten

Auf der Homepage des Parlaments scheint eine Tätigkeit als „Rechtsanwältin" von 2011 bis 2017 auf. Das würde erklären, warum sie nicht in der Liste aufscheint. Wenn sie die Rechtsanwaltstätigkeit nicht ausübt, macht es durchaus Sinn, sich für die Zeit als Politikerin aus der Liste der Rechtsanwälte streichen zu lassen, schließlich fallen sonst Kammerumlagen etc an und sie bekommt Verfahrenshilfe-Fälle zugeteilt, die sie kostenlos selbst bearbeiten oder kostenpflichtig substituieren lassen müsste. Bleibt allerdings fraglich, wie sie die fünfjährige Verwendungszeit ab Absolvierung des Studiums gemäß § 2 Abs. 1, 2 und 4 RAO im Zeitraum zwischen 2007 und 2011 geschafft hat (laut Biografie auf der Parlaments-Seite hat sie das Mag.-Studium im Jahr 2007 abgeschlossen), denn selbst wenn sie am 1. Jänner 2007 fertig wurde und sofort durchgehend rechtsberuflich tätig war, geht sich eine Tätigkeit als Rechtsanwältin (und nicht als „bloße" Rechtsanwaltsanwärterin) frühestens mit 1. Jänner 2012 aus, da erst dann die fünfjährige Tätigkeit vorliegen würde. --Azby (Diskussion) 20:42, 31. Dez. 2019 (CET) Beantworten
Daher plädiere ich dafür Rechtsanwältin durch Juristin zu ersetzen. --Dieter Zoubek (Diskussion) 14:26, 1. Jan. 2020 (CET) Beantworten
Kein Einwand. Bis eine Quelle vorliegt, die eine allfällige Tätigkeit als eingetragene Rechtsanwältin nachvollziehbar belegt, scheint mir das die sinnvollste Variante zu sein. --Azby (Diskussion) 18:56, 1. Jan. 2020 (CET) Beantworten
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