Ober-Gleen

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Ober-Gleen
Stadt Kirtorf
Koordinaten: 50° 45′ N, 9° 8′ O 50.75759.1311111111111268Koordinaten: 50° 45′ 27′′ N, 9° 7′ 52′′ O
Höhe: 268 (267–300) m ü. NHN
Fläche: 13,16 km2[1]
Einwohner: 484[2]
Bevölkerungsdichte: 37 Einwohner/km2
Eingemeindung: 31. Dezember 1971
Postleitzahl: 36320
Vorwahl: 06635

Ober-Gleen ist ein Stadtteil von Kirtorf im Norden des mittelhessischen Vogelsbergkreis.

Geographie

Ober-Gleen liegt südöstlich von Kirtorf. Im Ort treffen sich die Bundesstraße 62 und die Landesstraße 3151.

Geschichte

Erstmals schriftlich erwähnt wird das Dorf im Jahre 1275 unter dem Namen superiori Gleinen.[1] Bei früheren Erwähnungen um 8000 im Codex Eberhardi könnte es sich auch um auch Mittel- oder Nieder-Gleien handeln. Vom 13. bis zum 15. Jahrhundert hatte der Deutsche Orden Ländereien in Ober-Gleen.

Der evangelische Theologe, Pädagoge, Publizist und Turnpionier Friedrich Ludwig Weidig war 1834 Pfarrer von Ober-Gleen, bis zu seiner Verhaftung im Jahre 1835 im Zusammenhang mit der von ihm in Umlauf gebrachten Flugschrift Der Hessische Landbote . Aufsehen erregte seine Predigt in Ober-Gleen am 7. September 1834, in der er den Christus der Armen verkündete, „der da Unrecht und Heuchelei der Mächtigen seiner Zeit bekämpfte"[3] – eine Theologie der Befreiung avant la lettre. Ebenso bemerkenswert ist die von der überragenden Mehrheit der Ober-Gleener Haushaltsvorstände unterzeichnete Bittschrift an das zuständige Ministerium, in der die Freilassung des Pfarrers gefordert wurde, eine der ersten Unterschriftensammlungen für einen politischen Gefangenen in Europa. Das Schreiben aus dem Jahr 1835 ist seit dem 20. Jahrhundert verschollen. Die Akten der polizeilichen Untersuchungen aber sind erhalten geblieben.

Gebietsreform

Am 31. Dezember 1971 wurde Ober-Gleen im Zuge der Gebietsreform in Hessen in die Stadt Kirtorf eingegliedert.[4]

Im Jahre 1993 wohnten im Dorf 609 Personen, inzwischen ist die Zahl unter 500 gesunken.

Territorialgeschichte und Verwaltung

Die folgende Liste zeigt im Überblick die Territorien, in denen Ober-Gleen lag, bzw. die Verwaltungseinheiten, denen es unterstand:[1] [5]

Gerichte seit 1803

In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für die Provinz Oberhessen wurde das „Hofgericht Gießen" als Gericht der zweiten Instanz eingerichtet. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen und somit war für Ober-Gleen das Eußergericht zuständig. Das Hofgericht war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt.

Mit der Gründung des Großherzogtums Hessen 1806 wurde diese Funktion beibehalten, während die Aufgaben der ersten Instanz 1821 im Rahmen der Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung auf die neu geschaffenen Landgerichte übergingen. „Landgericht Homberg an der Ohm" war daher von 1821 bis 1879 die Bezeichnung für das erstinstanzliche Gericht in Homberg an der Ohm, das für Ober-Gleen zuständig war. Die Freiherrn Schenck zu Schweinsberg verzichteten am 13. März 1822 auf ihre Polizei- und andere administrative Rechte zugunsten der Landesbehörden. Im Landgericht Homberg wurden die Rechtsprechung weiter gemeinschaftlich ausgeübt.[10] [11] Erst infolge der Märzrevolution 1848 wurden mit dem „Gesetz über die Verhältnisse der Standesherren und adeligen Gerichtsherren" vom 15. April 1848 die standesherrlichen Sonderrechte endgültig aufgehoben.[12]

Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes mit Wirkung vom 1. Oktober 1879, infolgedessen die bisherigen großherzoglich hessischen Landgerichte durch Amtsgerichte an gleicher Stelle ersetzt wurden, während die neu geschaffenen Landgerichte nun als Obergerichte fungierten, kam es zur Umbenennung in „Amtsgericht Homberg an der Ohm" und Zuteilung zum Bezirk des Landgerichts Gießen.[13] Am 15. Juni 1943 wurde das Gericht zur Zweigstelle des Amtsgerichtes Alsfeld[14] , aber bereits wieder mit Wirkung vom 1. Juni 1948 in ein Vollgericht umgewandelt[15] . Am 1. Juli 1968 erfolgte die Auflösung des Amtsgerichts Homberg und Ober-Gleen wurde dem Bereich des Amtsgericht Alsfeld zugeteilt.[16] In der Bundesrepublik Deutschland sind die übergeordneten Instanzen das Landgericht Gießen, das Oberlandesgericht Frankfurt am Main sowie der Bundesgerichtshof als letzte Instanz.

Einwohnerentwicklung

 Quelle: Historisches Ortslexikon[1]

  • 1961: 554 evangelische (= 87,52 %), 77 katholische (= 12,16 %) Einwohner
Ober-Gleen: Einwohnerzahlen von 1791 bis 1970
Jahr  Einwohner
1791
  
650
1834
  
794
1840
  
818
1846
  
762
1852
  
714
1858
  
716
1864
  
717
1871
  
726
1875
  
704
1885
  
683
1895
  
701
1905
  
684
1910
  
691
1925
  
646
1939
  
617
1946
  
783
1950
  
784
1956
  
694
1961
  
633
1967
  
645
1970
  
642
Datenquelle: Histo­risches Ge­mein­de­ver­zeich­nis für Hessen: Die Be­völ­ke­rung der Ge­mei­nden 1834 bis 1967. Wies­baden: Hes­sisches Statis­tisches Lan­des­amt, 1968.
Weitere Quellen: [1] ; 1791:[6]

Politik

Ortsvorsteher ist Sven König (Stand Juni 2019)

Sehenswürdigkeiten

  • der Ransberg (Naturschutzgebiet) mit seinen Wällen aus frühgeschichtlicher Zeit,
  • der Hexenstein oberhalb des Dorfes,
  • die alten Mühlen und Fachwerkhäuser,
  • die evangelische Kirche aus der Zeit des Barock, mit einer Kanzel aus der Zeit des Dreißigjährigen Kriegs, einem Taufstein von 1513 und einer Barockorgel,
  • der „Himmelborn" mit seiner alten Eiche (BHU: 6,60 m[17] ) und
  • die alten Eichen am „Rosengarten",
  • das frühere Pfarrhaus an der Dr.-Weidig-Straße, in dem Friedrich Ludwig und Amalie Weidig mit ihrem Sohn Wilhelm von September 1834 bis April 1835 wohnten,
  • die ehemalige Wirtschaft gegenüber vom Dorfbrunnen (Komb), in der 1835 die Petition für Weidig auslag,
  • die mehr als 70 Jahre alte Apfelplantage,
  • die restaurierte Synagoge.

Einzelnachweise

  1. a b c d e Ober-Gleen, Vogelsbergkreis. Historisches Ortslexikon für Hessen. (Stand: 24. Mai 2018). In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
  2. Die Stadtteile im Internetauftritt der Stadt Kirtorf, abgerufen im Oktober 2017.
  3. Frederik Hetmann: Georg B. oder Büchner lief zweimal von Giessen nach Offenbach und wieder zurück. Beltz und Gelberg, Weinheim 1981. ISBN 3-407-80631-0. S. 146.
  4. Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Historisches Gemeindeverzeichnis für die Bundesrepublik Deutschland. Namens-, Grenz- und Schlüsselnummernänderungen bei Gemeinden, Kreisen und Regierungsbezirken vom 27. 5. 1970 bis 31. 12. 1982. W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart und Mainz 1983, ISBN 3-17-003263-1, S. 347. 
  5. Michael Rademacher: Land Hessen. Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006. In: eirenicon.com. Abgerufen am 1. Januar 1900 
  6. a b Hessen-Darmstädter Staats- und Adresskalender 1791. Im Verlag der Invaliden-Anstalt, Darmstadt 1791, S. 181, 276 (online bei HathiTrust’s digital library). 
  7. Wilhelm von der Nahmer: Handbuch des Rheinischen Particular-Rechts: Entwickelung der Territorial- und Verfassungsverhältnisse der deutschen Staaten an beiden Ufern des Rheins : vom ersten Beginnen der französischen Revolution bis in die neueste Zeit. Band 3. Sauerländer, Frankfurt am Main 1832, S. 6 (online bei Google Books). 
  8. Neuste Länder und Völkerkunde. Ein geographisches Lesebuch für alle Stände. Kur-Hessen, Hessen-Darmstadt und die freien Städte. Band 22. Weimar 1821, S. 422 (online bei Google Books). 
  9. Georg W. Wagner: Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen: Provinz Oberhessen. Band 3. Carl Wilhelm Leske, Darmstadt 1830, S. 143 ff. (online bei Google Books). 
  10. Eva Haberkorn, Friedrich Boss: Kreis Alsfeld 1821 - 1945 (= Repertorien Hessisches Staatsarchiv Darmstadt) Abt. G15 Alsfeld (PDF; 172 KB). In: Archivinformationssystem Hessen (Arcinsys Hessen), Stand: 1985, abgerufen am 18. Oktober 2017.
  11. Die Ausübung der gerichtlichen, polizeilichen und administrativen Gerichtsame im gemeinschaftlichen Eußergericht vom 13. März 1822. In: Großherzoglich Hessisches Ministerium des Innern und der Justiz (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1822 Nr. , S. 168 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 36,6 MB]). 
  12. Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1848, S. 237–241
  13. Verordnung zur Ausführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 14. Mai 1879. In: Großherzog von Hessen und bei Rhein (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1879 Nr. 15, S. 197–211 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 17,8 MB]). 
  14. Rundverfügung des Reichsministers der Justiz vom 20. Mai 1943 — 3200/7 — Ia9 995 — Betrifft: Vereinfachung der Gerichtsorganisation.
  15. Erlass des Hessischen Ministers der Justiz vom 24. Mai 1948 — 3210/1 — Ia 1961 — Betrifft: Umwandlung des Zweigstellen-Amtsgerichts Homberg (Oberhessen). (Gesetz über Maßnahmen auf dem Gebiete der Gerichtsorganisation und Gerichtsverfassung vom 17. November 1953. In: Der Hessische Minister der Justiz (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1953 Nr. 30, S. 189–191, Anlagen 1. (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 1,3 MB]). )
  16. Zweites Gesetz zur Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes (Ändert GVBl. II 210–16) vom 12. Februar 1968. In: Der Hessische Minister der Justiz (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1968 Nr. 4, S. 41–44, Artikel 1, Abs. 2 b) und Artikel 2, Abs. 4 a) (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 298 kB]). 
  17. Eintrag im Verzeichnis Monumentaler Eichen. Abgerufen am 10. Januar 2017.

Literatur

Normdaten (Geografikum): GND: 104246023X (lobid, OGND , AKS ) | VIAF: 305263633
  1.  Info: Bitte auf Vorlage:HessBib umstellen, um auch nach 2015 erfasste Literatur zu selektieren!
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