EnergieVision
EnergieVision e. V. ist ein gemeinnütziger Verein mit Sitz in Freiburg im Breisgau. Er wurde im Juli 2000 von der Umweltstiftung WWF Deutschland, der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen und dem Öko-Institut e.V. gegründet. Satzungsgemäß verfolgt er das Ziel, den Verbraucher- und den Umweltschutz sowie die Markttransparenz in der Energiewirtschaft zu fördern. Der Verein vergibt das Ökostrom-Gütesiegel ok-power und betreibt einen Strom-Tarifrechner. Die operative Durchführung der Zertifizierung sowie den Betrieb der „Geschäftsstelle" des ok-power Siegels werden seit 2016 vom Hamburg Institut wahrgenommen.[1]
Produktsiegel ok-power
Der Verein vergibt das Stromsiegek ok-power, mit dem Ökostrom-Angebote zertifiziert werden. Ziel der Siegelvergabe ist es, nicht nur regenerativen Strom aus bestehenden Stromquellen, welche ökologische Zusatzanforderungen erfüllen, zu kennzeichnen, sondern vor allem einen zusätzlichen Ausbau der regenerativen Energieerzeugung zu erreichen. Derzeit (Stand Feb 2016) sind 48 Anbieter mit dem ok-power-Siegel ausgezeichnet[2] . 2015 betrug das Zertifizierungsvolumen 3,85 TWh.[2] Die Verbraucherzentrale nennt das ok-power-Siegel als eines von drei empfehlenswerten Ökostrom-Gütesiegeln neben dem Grüner Strom Label der Umweltverbände und der EcoTopTen-Liste des Öko-Instituts.[3]
Zertifizierungskriterien
Das ok-power-Siegel war ursprünglich ein reines Produktsiegel, das die Herkunft und ökologische Eigenschaft des zertifiziertenStromprodukts überprüft. Die Geschäftspolitik des Unternehmens, das dieses Produkt vertreibt, wurde hingegen nicht bewertet. Daher enthielt das ok-power-Siegel auch keine Einschränkungen für den Betrieb von Kernkraftwerken oder den Einsatz fossiler Brennstoffe durch die Stromlieferanten oder deren Anteilseigner. Ab dem 1. Januar 2016 trat mit Version 8.0 eine Überarbeitung der Zertifizierungsanforderungen mit anbieterbezogenen Mindestkriterien für das ok-power Siegel in Kraft.[2] Die Version 8.0[4] der Kriterien[5] bedingen die:
Das neue ok-power-Gütesiegel - Förderung der Systemintegration von erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz durch entsprechende Projekte, oder
- Beschleunigung des Ausbaus der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien.
Weiterhin darf der Anbieter nicht:
- am Betrieb von Atom-, Braunkohle-, oder neueren Steinkohlekraftwerken beteiligt sein,
- an der Planung von neuen Kohlekraftwerken und Atomkraftwerken beteiligt sein und
- muss verbraucherfreundliche Vertragskonditionen des Ökostromproduktes gewährleisten (keine Zahlung per Vorkasse, keine Mindestabnahmemenge, keine "Mengenpakete"[6] ).
Zertifizierungsmodelle
Die Zertifizierung eines Ökostromanbieters geschieht wahlweise nach einem Innovationsfördermodell, einem Initiierungsmodell, oder einem Händlermodell.[6] Im Innovationsfördermodell werden Projekte zur Beschleunigung der Energiewende finanziell unterstützt, im Initiierungsmodell wird der Ausbau neuer EE-Anlagen initiiert, und im Händlermodell wird der Ausbau der erneuerbaren Kapazitäten durch den (teilweisen) Bezug von Strom aus Neuanlagen gefördert.
Innovationsfördermodell
Mit dem Innovationsfördermodell sollen innovative Projekte und das Engagement für die Energiewende gefördert werden. Ziel ist ein Beitrag zur Integration erneuerbarer Energien in das Versorgungssystem sowie eine stärkere Nutzung der Effizienz- und Einsparpotenziale. Der Anbieter spart einen von der Absatzmenge des Kunden abhängigen Betrag zwischen 0,2 und 0,5 ct je Kilowattstunde in einen Innovationsfonds.[2] Schwerpunkt für die Mittelverwendung sind[4] :
- Effizienz- und Einsparmaßnahmen
- Innovative Speichertechnologien
- Virtuelle Kraftwerke und entsprechende Softwareentwicklung und -investition
Initiierungsmodell
Nach diesem Modell "muss der Ökostrom-Anbieter durch eigene organisatorische und finanzielle Initiative den Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland in beträchtlichem Maß vorantreiben."[6]
Der zertifizierte Anbieter muss in einem 5-Jahreszeitraum zusätzlichen Ökostrommenge aus von ihm initiierten Anlagen in das Stromnetz einspeisen. Die Menge beträgt bei Neukunden 50 % seines Neukundenabsatzes (d. h. im Durchschnitt jährlich 10 %) und bei Bestandskunden eine zusätzliche Ökostrommenge von jährlich 4 % des Stromverbrauchs. Damit wird für Bestandskunden quasi alle 25 Jahre eine neue Ökostromanlage initiiert.[4]
Händlermodell
Um einen Anreiz zum Ausbau von erneuerbaren Energie Anlagen zu geben, muss jeweils ein Drittel des Stroms aus Anlagen stammen die nicht älter als:
- 6 Jahre sind oder grundlegend modernisiert bzw. erweitert wurden (sogenannte Neuanlagen)
- 12 Jahre sind (sogenannte neuere Bestandsanlagen).
Anlagen, die unter das EEG oder vergleichbare Förderinstrumente im Ausland fallen, werden dabei nicht als Neuanlagen oder neuere Bestandsanlagen anerkannt[4] .
Ein Kriterium bei Ökostromsiegeln ist der Ausschluss von „Doppelvermarktung". Dazu muss sichergestellt sein, dass der Ökostrom nur an einen Kunden verkauft werden kann. Das erfolgt beim ok-power-Siegelentweder über die handelsmäßige Belieferung mit Netznutzungsvereinbarungen und Netzfahrplänen oder auch über die Entwertung von Herkunftsnachweisen aus dem European Energy Certificate System (EECS), dazu gehören z. B. auch RECS-Zertifikate.[7] Beide Möglichkeiten sind beim ok-power-Siegel zugelassen. Dazu muss der Fördermechanismus (z. B. „Neuanlagenkritierium", weitere ökologische Kriterien) nachgewiesen werden.
Das ok-power-Siegel verlangt eine jährlich auszugleichende Mengenbilanz, jedoch keinen Nachweis einer „zeitgleichen Versorgung". Unabhängig von diesen Kriterien müssen jedoch alle Versorger, die ausschließlich Ökostrom vermarkten, zeitgleich im Rahmen von Standard-Lastprofilen in das Netz einspeisen. Andere Versorger müssen die Gesamtheit ihrer Kunden ebenfalls durch zeitgleiche Netzeinspeisung beliefern. Anderenfalls wäre kein stabiler Netzbetrieb möglich.
Kritik
Unternehmensverflechtungen
Zertifizierte Ökostromanbieter dürfen nach der Version 8.0 der Kriterien nicht unmittelbar oder mittelbar (z. B. über Tochterunternehmen) an Atom-, Stein-, oder Braunkohlewerken beteiligt sein. Ebenfalls darf ein Atom- oder Kohlekraftwerkbetreiber nur maximal 50 % des Ökostromanbieters besitzen. Jedoch kann es in der Praxis vorkommen, dass für andere Stromangebote z. B. auf Atomstrom zurückgegriffen wird. Unter anderem tragen Ökostrom-Produkte von Vattenfall das ok-power-Siegel.[2]
RECS-Zertifikate
Von manchen Medien und Umweltverbänden wurde kritisiert, dass die Verwendung von RECS-Zertifikaten zulässig ist,[8] [9] . Generell wird oft darauf verwiesen, dass die alleinige Verwendung von Herkunftsnachweisen alleine zum Greenwashing verwendet werden kann und noch keine Garantie für einen Ausbau der erneuerbaren Energieerzeugung darstellt [10] [9] .
Mit dieser Kritik hat sich das Öko-Institut in einer Presseerklärung[11] am 9. Januar 2008 auseinandergesetzt. Das Öko-Institut ist der Ansicht, dass „auf der Ebene der Stromerzeugung alle beteiligten Kraftwerksbetreiber (EE-Kraftwerke, konventionelle Kraftwerke) die gleichen Einnahmen erzielen, unabhängig davon, ob Ökostromprodukte auf der Basis vertraglicher Stromlieferbeziehungen oder Ökostromzertifikate konfiguriert sind." Entscheidend ist, dass, über die standardmäßige RECS-Zertifizierung hinaus, alle Kriterien des ok-Power-Siegels bezüglich Neuausbau und ökologischer Verträglichkeit erfüllt sein müssen. Daher muss das Kraftwerk, von dem die Zertifikate stammen, konkret bekannt sein.[12]
Es hält somit RECS-zertifizierten Strom von Kraftwerken, die zusätzlich alle Kriterien des ok-Power-Siegels erfüllen müssen, für mindestens gleichwertig mit direkten Handelsverträgen zum Kraftwerksbetreiber plus Kriterieneinhaltung; vorgeschlagen wird sogar beides gleichzeitig durchzuführen. Durch die auf europäischer Ebene gesetzlich einheitlich geregelte RECS- bzw. EECS-Zertifizierung soll sichergestellt werden, dass der Öko-Strom-Anteil des exportierenden Landes (bekanntes Beispiel Norwegen) in den offiziellen Statistiken zum Strom-Mix herabgesetzt wird. Weiterhin ist durch die RECS-Zertifizierung gesetzlich sichergestellt, dass ohnehin durch das EEG oder im EU-Ausland durch andere Maßnahmen geförderter Strom nicht noch einmal als zertifizierter Öko-Strom vermarktet wird.[13]
Der Verein EnergieVision e.V.
Mitglieder
Dem Verein EnergieVision e.V. gehörten im Jahr 2015 als verbandliche Mitglieder folgende Organisationen an[2] :
- Öko-Institut – Institut für angewandte Ökologie e.V.
- Verbraucherzentrale NRW e.V
Die Verbraucherzentrale NRW e.V. beendete Ende 2015 seine Mitgliedschaft. Der Tätigkeitsbericht 2015 schreibt, dass sie "zukünftig stärker als „unabhängiger Marktwächter" fungieren zu wolle, ohne durch eine Mitgliedschaft in einem Zertifizierungsorgan direkt Position zu beziehen." Dafür tritt im Januar 2016 die gemeinnützige HIR Hamburg Institut Research gGmbH (Hamburg Institut) als Mitglied der Trägerschaft bei.[2] Das Hamburg Institut übernimmt 2016 die operative Durchführung der Zertifizierung sowie den Betrieb der Geschäftsstelle des ok-power Siegels.[1]
Umsatz
Der Jahresbericht weist 2015 Einnahmen von 501.587 und Ausgaben von 581.213 € aus.[2] Die Einkommen stammen hauptsächlich aus Zertifizierungserlösen.
Das Volumen des ok-power zertifizierten Stromes über die Zeit:[2]
ok-power-zertifizierte Strommenge über die Zeit | ||||
---|---|---|---|---|
Jahr | TWh | |||
2002 | 0,1 | |||
2003 | 0,3 | |||
2004 | 0,5 | |||
2005 | 0,6 | |||
2006 | 0,6 | |||
2007 | 1,0 | |||
2008 | 3,2 | |||
2009 | 3,9 | |||
2010 | 4,3 | |||
2011 | 5 | |||
2012 | 6,3 | |||
2013 | 6,6 | |||
2014 | 6,3 | |||
2015 | 3,9 | |||
2016 | 3,2 | |||
Datenquelle: Tätigkeitsbericht EnergieVision e.V. 2015. |
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ a b Hamburg Institut übernimmt Betrieb der Geschäftsstelle des ok-power Labels. (Memento des Originals vom 5. Oktober 2016 im Internet Archive ) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1 @2 Vorlage:Webachiv/IABot/www.ok-power.de Newseintrag auf der Webseite von ok-power.de (abgerufen 6 März 2016).
- ↑ a b c d e f g h i Tätigkeitsbericht EnergieVision e.V. 2015 abgerufen am 9. März 2016
- ↑ Archivlink (Memento des Originals vom 7. März 2016 im Internet Archive ) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1 @2 Vorlage:Webachiv/IABot/www.verbraucherzentrale.de (abgerufen am 7. März 2016)
- ↑ a b c d Langfassung der Kriterien v8.0 (PDF) abgerufen am 6. März 2016
- ↑ Zertifikationskriterien auf der Webseite des Vereins in Lang- und Kurzfassungen
- ↑ a b c ok-Power-Kriterienkurzfassung (Fassung 8.0 vom 8. Juli 2015, gültig ab 1. Januar 2016) (PDF)
- ↑ ok-Power Siegel Kriterienkatalog 2011 Kapitel 9.5 (Memento des Originals vom 5. Oktober 2012 im Internet Archive ) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1 @2 Vorlage:Webachiv/IABot/www.ok-power.de (PDF-Datei; 852 kB)
- ↑ „Schmutziger" Strom wird in Deutschland massenhaft zu Ökostrom umetikettiert. Telepolis, 23. November 2007.
- ↑ a b Illusion Ökostrom. In: Die Zeit, 19. Juni 2008 Nr. 26.
- ↑ Verbraucherzentrale: Wissenswertes über Ökostrom (Memento des Originals vom 20. April 2017 im Internet Archive ) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1 @2 Vorlage:Webachiv/IABot/www.verbraucherzentrale.de (abgerufen am 7. März 2016)
- ↑ Presseerklärung des Öko-Instituts vom 9. Januar 2008 zum Thema "Grünstromwäsche" (Memento des Originals vom 27. Januar 2008 im Internet Archive ) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1 @2 Vorlage:Webachiv/IABot/www.oeko.de
- ↑ Hintergrundpapier Energie & Klimaschutz. Öko-Institut, 2008, Kap. 7 und 9: „Für den Einsatz von (RECS) Zertifikaten gelten sinngemäß die Kriterien, wie sie im Falle vertraglicher Stromlieferbeziehungen gelten (z. B. in Bezug auf die Definition zulässiger Anlagen oder den Neuanlagenanteil). Dafür ist eine eindeutige Identifizierung der betroffenen Ökostromkraftwerke, die den Zertifikaten zugrunde liegen, erforderlich. Erst dies ermöglicht es den am Zertifizierungsverfahren beteiligten Gutachtern, die Kriterienkonformität einer Anlage bzw. des Ökostromproduktes zu prüfen." (PDF-Datei; 251 kB)
- ↑ (Kapitel 8, Punkt 1 Öko-Institut-Hintergrundpapier)
47.9734317.828488Koordinaten: 47° 58′ 24,4′′ N, 7° 49′ 42,6′′ O