Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 22. November 2018 um 05:41 Uhr durch 89.204.154.93 (Diskussion) (erg). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Strukturformel von Ethylalkohol

Unter Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs, auch Agraralkohol, Primasprit, Trinkspiritus oder Weingeist (Deutschland) sowie Trinksprit[1] (Schweiz) genannt, versteht man hochprozentigen Alkohol (Ethanol), der durch alkoholische Gärung aus in der Landwirtschaft erzeugten zucker- oder stärkehaltigen Rohstoffen wie Obst, Getreide, Zuckerrüben, Zuckerrohr oder Kartoffeln und anschließendes Brennen der Maische gewonnen wurde. Er wird in der Arznei-, Kosmetik- und Lebensmittelherstellung verwendet. Synthetisch aus dem Erdölderivat Ethen hergestellter Alkohol sowie Alkohol aus nichtlandwirtschaftlichen Rohstoffen (bsp. Cellulose-Ethanol) darf dafür nicht verwendet werden.

Im Gegensatz zu Spirituosen wie Korn- und Obstbränden ist Neutralalkohol geschmacks- und geruchsneutral und besitzt keine sensorischen Eigenschaften der Ausgangsprodukte.

Soll Ethylalkohol unversteuert abgegeben und für technische Zwecke weiterverarbeitet werden, muss er vorher durch Vergällung ungenießbar gemacht werden (denaturiertes Ethanol, siehe Brennspiritus).

Situation in Deutschland

Dieser Artikel oder Abschnitt bedarf einer grundsätzlichen Überarbeitung:
Ende 2017 ist das deutsche Branntweinmonopol ausgelaufen, so dass die Situation sich grundlegend geändert hat.
Bitte hilf mit, ihn zu verbessern, und entferne anschließend diese Markierung.

Dieser Agraralkohol wird in Deutschland von der Bundesmonopolverwaltung gereinigt und versteuert; seine Bezeichnung lautet dann Neutralalkohol.

Als Monopolsprit, oder auch Monopolalkohol, bezeichnet man in der Regel unversteuerten und gereinigten Agraralkohol. Er wird in der Weiterverarbeitung bei der Likörherstellung verwendet und unterliegt damit der Branntweinverordnung.

Verwendung

Ethylalkohol kann sowohl zur Weiterverarbeitung im Bereich der Lebensmittelindustrie zu Spirituosen wie Wodka, Gin oder Likören sowie Branntweinessig und Aromen wie auch bei der Herstellung von Arzneimitteln, Kosmetika, Reinigungsmitteln, Desinfektionsmitteln, Frostschutzmitteln, Farben oder Lacken verwendet werden. Die Erhaltung, Landschafts- und Biotop-Pflege zahlreicher Streuobstwiesen gelingt heute oft nur noch durch die Abnahmegarantie der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein, die den Alkohol vieler bäuerlicher Kleinbetriebe und Nebenerwerbsbrennereien abnimmt, den diese aus Streuobst destillieren (soweit sie Obstschnaps, Kornbrand oder Kartoffelschnaps nicht vermarkten können).

Früher wurde in „harten Berufen" (z. B. in Bergbau, Glasindustrie oder Ziegeleien) Trinkalkohol, auf Trinkstärke verdünnter Ethylalkohol als Deputatleistung abgegeben. Dafür gab es in Drogerien oder ähnlichen Geschäften gesonderte Aromen und Zusatzstoffe, die dem Schnaps eine Geschmacksnote gaben.

Mit Benzin oder ETBE denaturierter Ethylalkohol (biogen erzeugtes Ethanol) kann als Ottokraftstoff eingesetzt werden und hochoktaniges Benzin substituieren. In dieser Form wird Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs in der Regel als Bioethanol bezeichnet. Von der produzierten Menge biogen erzeugten Ethanols werden in Deutschland etwa 50 % als Neutralalkohol für Getränke und Lebensmittel sowie für weitere technische Zwecke erzeugt und etwa 50 % zur Nutzung als „nachwachsender" Bestandteil von Superkraftstoff oder E10 (Kraftstoff) bzw. in reiner Form als Ethanol-Kraftstoff. Weltweit liegt das Verhältnis etwa bei 35 % zu 65 %.

Weiterführende Literatur

  • Helmut Arntz: Weinbrenner. Die Geschichte vom Geist des Weines. Seewald, Stuttgart 1975.

Einzelnachweise

  1. Verordnung des EDI über alkoholische Getränke, SR 817.022.110, Art. 46.
Abgerufen von „https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Ethylalkohol_landwirtschaftlichen_Ursprungs&oldid=182965712"