Konjunkturausgleichsrücklage
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 20. August 2018 um 14:41 Uhr durch Volljurhorst (Diskussion | Beiträge) (Vorlage).
Eine gesichtete Version dieser Seite, die am 20. August 2018 freigegeben wurde, basiert auf dieser Version.
Die Konjunkturausgleichsrücklage ist ein im Stabilitätsgesetz vorgesehenes Mittel der Konjunkturpolitik. Der Staat soll dabei im Sinne einer antizyklischen Wirtschaftspolitik in Zeiten der Hochkonjunktur erzielte Steuermehreinnahmen bei der Deutschen Bundesbank (§ 7 Abs. 1 StabG) solange stilllegen, bis eine rückläufige konjunkturelle Entwicklung eintritt und höhere Staatsausgaben zur Wiederbelebung der Wirtschaft notwendig sind.