Diskussion:Deutschland-Kurier

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von 212.204.94.234 in Abschnitt Rechtsstreit Berliner Kurier
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Die Löschung der Seite „Deutschland-Kurier" wurde ab dem 12. Juli 2017 diskutiert und abgelehnt. Für einen erneuten Löschantrag müssen gemäß den Löschregeln neue Argumente vorgebracht werden.

Gibt es schon genug zu sage für einen Artikel? Bisher ist das nicht mehr als ein Gratisblatt. Catrin (Diskussion) 16:35, 12. Jul. 2017 (CEST) Beantworten

Vorsichtshalber hatte ich ihn zur Löschdiskussion angemeldet. In einer Woche könnte es bereits Abonnenten geben. Übrigens ist Extrablatt (politische Flugschrift) auch gratis. Der herausgebende Verein ist auch WP-relevant. Und politisch relevant ist das Ganze jedenfalls. Wie ich eben sah, wurde der Artikel inzwischen ausgebaut. --Sitacu (Diskussion) 17:16, 12. Jul. 2017 (CEST) Beantworten
1973 und 1974 erschienen schon einmal zwei Ausgaben mit diesem Titel bei der Staats- und Wirtschaftspolitischen Gesellschaft Publikationen der SWG, Periodika: --AlternativesLebensglück (Diskussion) 19:03, 12. Jul. 2017 (CEST) Beantworten
Es sollen insgesamt 600.000 Gratis-Exemplare des Deutschland-Kuriers in Berlin am Mittwoch und Donnerstag verteilt werden. „Rechtspopulistische Vereinnahmung des Berliner Kurier": DuMont geht gegen AfD-nahen Deutschland Kurier vor, Der Tagesspiegel, 12. Juli 2017 --AlternativesLebensglück (Diskussion) 19:14, 12. Jul. 2017 (CEST) Beantworten

Autor Konrad Adam fraglich

Letzter Kommentar: vor 7 Jahren 1 Kommentar1 Person ist an der Diskussion beteiligt

„Im Vorfeld war auch der ehemalige FAZ-Redakteur und AfD-Chef Konrad Adam als Autor angekündigt worden. „Man hat mich bislang gar nicht angefragt", sagte dieser aber am Mittwoch der taz." (Neue Publikation aus AfD-Kreisen: Rechter als die „Bild"', taz, 12. Juli 2017) --AlternativesLebensglück (Diskussion) 20:49, 12. Jul. 2017 (CEST) Beantworten

Rechtsstreit Berliner Kurier

Letzter Kommentar: vor 7 Jahren 1 Kommentar1 Person ist an der Diskussion beteiligt

Deutschland-Kurier#Rechtsstreit - Der Berliner Kurier unterlag am Landgericht Köln mit einer Einstweiligen Verfügung gegen das Blatt (MEEDIA)
Zitat: "Gegenüber MEEDIA präzisiert das OLG Köln noch einmal, warum es, wie das Landgericht zuvor, den Antrag auf eine Einstweilige Verfügung ablehnte. So hätte es an der markenrechtlich erforderlichen Verwechslungsgefahr gefehlt und auch die Zeitungstitel selbst seinen hinreichend unterscheidbar. Zudem sei das Unternehmerpersönlichkeitsrecht nicht verletzt sei, weil die abweichenden Konzepte des Berliner Kurier und den Deutschland Kurier unverkennbar seien." --212.204.94.234 12:31, 20. Sep. 2017 (CEST) Beantworten

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