Diskussion:Personalausweis (Deutschland)

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Lage des Hinweises auf "Gültigkeit des Personalausweises als Reisedokument" innerhalb der Wikipedia-Seite IMHO falsch

Letzter Kommentar: vor 17 Jahren 1 Kommentar1 Person ist an der Diskussion beteiligt

"Der Personalausweis ist in 33 Staaten Europas als Reisedokument gültig" steht in normaler Schriftgröße im Abschnitt "Österreich", fehlt aber im Abschnitt "Deutschland". Zudem ist "Deutschland" in der Länderliste nicht als Link enthalten, sondern nur normaler Text, daher Vermutung, daß die Aussage gar nicht für den österreichischen Personalausweis gedacht ist. Daher Empfehlung: Verschieben dieses Satzes in den Abschnitt für Deutschland. Zusatzfrage: Hat der österreichische Personalausweis die gleiche Funktion ? Rolf Hemmerling 17:52, 24. Aug. 2007 (CEST) Beantworten

Biometrische Daten ab 2006...

Letzter Kommentar: vor 17 Jahren 1 Kommentar1 Person ist an der Diskussion beteiligt

... (unter "Historie") halte ich für ein Gerücht - wo sollten die denn gespeichert/dargestellt sein? Das bezieht sich wohl auf den Reisepaß oder den ePaß (ab 2008). --Rmeier 20:30, 28. Aug. 2007 (CEST) Beantworten

Ungereimtheiten

Letzter Kommentar: vor 17 Jahren 1 Kommentar1 Person ist an der Diskussion beteiligt

1. "Jugendliche können ein Vierteljahr vor dem 16. Geburtstag einen Personalausweis beantragen [...]. Die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten ist notwendig, wenn der Jugendliche seinen Personalausweis bereits vor dem 16. Geburtstag beantragen will. Dann fällt eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 8 € an."

Doppelt gemoppelt, müßte (wenns so stimmt) heißen: "nur mit Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und kostet 8 € extra". "Dann" ist Unfug, weil die Bedingung bereits im ersten Satz erfüllt ist.

2. "...und bekam zusätzlich Zugriff auf das Passbild. Ob dies ein Informationsgewinn ist, bleibt dahin gestellt, da man ja diesen Lesevorgang nur in der Nähe des ePasses durchführen kann und sich das Gesicht des Inhabers üblicherweise in der Nähe befindet."

Unfug ("Ob dies ein Informationsgewinn ist..."), es ist immer ein Informationsgewinn: Man kennt das exakte Paßfoto an das man sonst nicht herankäme, muß den Inhaber nicht auffällig fotografieren und in vielen Fällen wäre er eben nicht in der Nähe (Garderobe, Gepäck etc.)

3. Österreich: "In allen Fällen muss zusätzlich ein Meldezettel als Adressnachweis mitgeführt werden."

In welchen "allen Fällen"? Besteht Mitführpflicht für den Zettel? Oder ist ein logisches "muß" gemeint, wenn man die Adresse nachweisen möchte?(nicht signierter Beitrag von 195.4.209.51 (Diskussion) Skyman gozilla Bewerte mich! 17:32, 30. Okt. 2007 (CET))Beantworten

Wo?

Letzter Kommentar: vor 15 Jahren 1 Kommentar1 Person ist an der Diskussion beteiligt

vllt. sollte in dem ganzen Text auch mal erwähnt werden wo man den Personalausweis überhaupt her bekommt bzw. beantragen kann/sollte, insbesondere im Zusammehang mit Erst-/Zweitwohnsitz oder längerer Aufenthalt bzw. Leben im Ausland (jeweiliges deutsches Konsulat/Botschaft). Das wäre sicher sehr interessant... -- 82.113.106.144 19:48, 11. Apr. 2009 (CEST) Beantworten

Künstlername

Letzter Kommentar: vor 14 Jahren 1 Kommentar1 Person ist an der Diskussion beteiligt

Der Künstlername ist im neuen Perso sehr wohl möglich! (nicht signierter Beitrag von 91.66.221.37 (Diskussion) 14:52, 10. Sep. 2010 (CEST)) Beantworten

Ersatz für Tagesschau Artikel über ePass

Letzter Kommentar: vor 14 Jahren 1 Kommentar1 Person ist an der Diskussion beteiligt

Durch die Löschung alter Tagesschau-Artikel durch den Rundfunkänderungsstaatsvertrag, hier zwei Ersatz-Links zum Thema ePass, 2005:

Würde es direkt im Artikel verbessern, aber ich habe nicht die Kompetenz die aktuelle Änderung zu sichten (geht um die Rechtslage der eID-Funktion). (nicht signierter Beitrag von Solphusion (Diskussion | Beiträge) 13:15, 19. Sep. 2010 (CEST))Beantworten

Zum Adler und zum Kreuz

Letzter Kommentar: vor 14 Jahren 1 Kommentar1 Person ist an der Diskussion beteiligt

Oben wurde ja schon darüber gesprochen. Mich aber stört die quellenlose Suggestion im Artikel, es sei ein absichtliches, implizit »böses« umgedrehtes Kreuz (ein per-verses Petruskreuz). Der Hinweis im Artikel sagt explizit (aber ohne Beleg), es sei als umgedrehtes Kreuz festgelegt worden. Dabei ist es doch nur der eckig-stilisierte Bürzel/Vogelschwanz des von Starship Troopers geklauten Logos (siehe hier, hier oder hier). Liege ich falsch, so müsste es irgendwo stehen und referenziert werden – und vielleicht doch ins mystizistische abrutschen -- Gohnarch 15:57, 5. Nov. 2010 (CET) Beantworten

2007

Letzter Kommentar: vor 13 Jahren 1 Kommentar1 Person ist an der Diskussion beteiligt

2007 wurde das Portrait von Erika Mustermann auf dem Personalausweis nochmals geändert. --91.61.0.236 10:57, 31. Mai 2011 (CEST) Beantworten

Datei:Mustermann nPA.jpg

Letzter Kommentar: vor 13 Jahren 1 Kommentar1 Person ist an der Diskussion beteiligt

Das was in D aktuell tatsächlich als Ausweis ausgegeben wird unterscheidet sich an zahlreichen Stellen deutlich im Layout. Viele Grüße --Marsupilami (Disk|Beiträge) 08:02, 23. Jun. 2011 (CEST) Beantworten

Datei:Personalausweis-nummer.png

Letzter Kommentar: vor 13 Jahren 1 Kommentar1 Person ist an der Diskussion beteiligt

Die Seriennummer wie in diesem Bild angegeben stimmt nicht mit der offiziellen Seite überein. Laut http://www.personalausweisportal.de/DE/Der_Neue_Ausweis/Steckbrief/Daten-auf-dem-Ausweis/daten_ausweis_node.html ist die Seriennummer im ePA oben-rechts auf der Vorderseite auf diesem Bild jedoch auf der Rückseite.

Ist in der Tat etwas irreführend, denn die Seriennummer des nPA ist sowohl auf der Vorderseite (oben rechts) wie auch innerhalb der maschinenlesbaren Zone auf der Rückseite aufgebracht. --Detlef ‹ Emmridet › 16:17, 27. Sep. 2011 (CEST) Beantworten

Pseudonymfunktion

Letzter Kommentar: vor 13 Jahren 1 Kommentar1 Person ist an der Diskussion beteiligt
  1. "Ohne personenbezogene Daten" ist nicht korrekt. Die Anwendung besteht ja gerade darin, die Person (sicher) wiederzuerkennen. Besser also "ohne weitere personenbezogene Daten".
  2. Es bleibt offen, ob es dem Anbieter möglich ist, mehrere mit einem Ausweis angelegte pseudonyme Konten als solche zu erkennen.

Rainald62 23:52, 23. Jun. 2011 (CEST) Beantworten

Chronologie

Letzter Kommentar: vor 12 Jahren 1 Kommentar1 Person ist an der Diskussion beteiligt

In der Chronologie haben sich m. E. zwei Fehler eingeschlichen:

1. BRD: Der graue PA in Buchform wurde nach meiner Erinnerung nicht schon mit dem Inkrafttreten des PA-Gesetzes am 1.1.1951 ausgegeben. Davor gab es einen grauen Leinenausweis in länglichem Querformat, der zweimal gefaltet wurde auf ca. A 6. Dieser Ausweis wurde herabsetzend "Bundeslappen" genannt. Der graue Ausweis in Buchform kam erst in den 60er Jahren.

2. BRD: Es trifft nicht zu, daß mit dem laminierten Ausweis erstmals eine Ausstellungsgebühr erhoben wurde. Nach dem PA-Gesetz von 1950 war nur die erstmalige Ausstellung eines PA und die einmalige Verlängerung gebührenfrei. In allen anderen Fällen konnten auch schon füher nach Landesrecht Gebühren erhoben werden, wovon auch Gebrauch gemacht wurde.

--Wolfgang Fieg (Diskussion) 10:47, 25. Mär. 2012 (CEST) Beantworten

Abs. Personalausweis (Deutschland)#Der elektronische Personalausweis (nPA)

Letzter Kommentar: vor 12 Jahren 1 Kommentar1 Person ist an der Diskussion beteiligt

Am Anfang des Abs. "Der elektronische Personalausweis (nPA)" könnte geklärt werden, wie die off. Bezeichnung des Ausweises und dessen Abk. ist

  • elektronischer Personalausweis
  • neuer elektronischer Personalausweis
  • neuer Personalausweis
  • nPA
  • ePA

... oder sonstwas. Die off. Bez. und deren Abk. könnten nach meinem Dafür auch fett (sowas stösst aber nicht bei Jedermann auf Gegenliebe). Auch der Name der Überschrift sollte ggf. korrigiert werden. Und falls es eine off. Abk. gibt sollte sie im ersten Satz Verwendung finden. -- 188.97.1.47 18:46, 24. Sep. 2012 (CEST) Beantworten

Geschlecht

Letzter Kommentar: vor 11 Jahren 1 Kommentar1 Person ist an der Diskussion beteiligt

Diesem http://www.pruefziffernberechnung.de/R/Reisepass-DE.shtml Link entnehme ich, dass im Reisepass (falls es stimmt) immer noch kodiert das Geschlecht angegeben wird. Im Personalausweis kann ich das jedoch nicht erkennen. War das schon immer so? Wurde das mal geändert? Das fände ich sehr interessant. Vigala Veia (Diskussion) 12:52, 4. Nov. 2013 (CET) Beantworten

geb.

Letzter Kommentar: vor 10 Jahren 1 Kommentar1 Person ist an der Diskussion beteiligt

http://www.sueddeutsche.de/reise/durcheinander-im-reisepass-gestatten-dr-geb-1.2157126 ist ein echtes Problem und sollte im Text genannt werden. Vermutlich wird dieser Quatsch dank EU-Recht bald verschwinden https://www.change.org/p/dr-thomas-de-maizi%C3%A8re-mind-the-geb-the-birth-name-should-be-marked-with-an-internationally-comprehensible-word-and-not-with-the-german-geb-in-the-german-passport/u/8330644 (nicht signierter Beitrag von .&checktime(2003,45,49,':')50:AB03:112D:EC0C:F737:3F1A (Diskussion | Beiträge) 20:55, 27. Nov. 2014 (CET))Beantworten

Qualifizierte elektronische Signatur

Letzter Kommentar: vor 9 Jahren 1 Kommentar1 Person ist an der Diskussion beteiligt

Die Nutzung von QES ist inzwischen möglich. In dem betreffenden Abschnitt wird auf zwei Webseiten verwiesen, die beide einen 404-Fehler ausgeben. (nicht signierter Beitrag von 78.43.136.162 (Diskussion) 16. Januar 2015, 00:14 Uhr)

Die Aussage "Das Erstellen von qualifizierten elektronischen Signaturen (QES) ist aber derzeit noch nicht möglich." sollte entfernt, bzw. aktualisiert werden. "Derzeit" ist immer blöd, wenn man es schreibt. --132.199.152.129 09:21, 12. Aug. 2015 (CEST) Beantworten

Graues Ausweisbuch nicht ab 1951

Die Angabe, der graue Bundespersonalausweis in Buchform sei 1951 eingeführt worden, kann so nicht stimmen. Noch Anfang der 1960er-Jahre wurden mehrseitige, faltbare Ausweise ausgegeben. Das Material entsprach etwa dem der noch in den 1970er-Jahren ausgegebenen Führerscheine. Das Ausweisbuch kam erst später in den 1960er-Jahren. --Frau Olga 15:58, 3. Nov. 2015 (CET)

Letzter Kommentar: vor 9 Jahren 1 Kommentar1 Person ist an der Diskussion beteiligt
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GiftBot (Diskussion) 20:52, 5. Jan. 2016 (CET) Beantworten

Verwendete Zeichen

Letzter Kommentar: vor 8 Jahren 1 Kommentar1 Person ist an der Diskussion beteiligt

@FrTi: Zu diesem Edit: Das scheit mir unter "Probleme" falsch einsortiert. Bitte ggf. erläutern, wieso das dort doch eine Bereicherung des Artikels darstellt. --sj 18:43, 11. Mär. 2016 (CET) Beantworten

Unverständlicher Satz

Letzter Kommentar: vor 8 Jahren 1 Kommentar1 Person ist an der Diskussion beteiligt

"Bei bettlägerigen Personen kann die Neubeantragung des Ausweises auf Schwierigkeiten stoßen. Angehörige oder Betreuer können die Befreiung von der Ausweispflicht beantragen. Da diese Personen eine Meldebescheinigung mit dem Vermerk „von der Ausweispflicht befreit" erhalten, sind sie faktisch nicht geschäftsfähig."

Dass es nicht so einfach ist eine bettlägerige Person ins Rathaus zu zerren ist mir klar, aber ich verstehe nicht, was mit "faktische Geschäftsunfähigkeit" gemeint ist und inwiefern diese mit der Befreiung von der Ausweispflicht zusammenhängt. Die Geschäftsfähigkeit im Sinne des Gesetzes ist nicht vom Besitz eines deutschen Personalausweises abhängig. Im Übrigen können einen Antrag auf Befreiung nur Betreuer mit dem Aufgabenkreis Aufenthaltsbestimmung oder Vorsorgebevollmächtigte stellen, und nicht einfach jeder Angehörige, so wie es der Satz suggeriert. -- 79.223.76.27 21:45, 7. Feb. 2017 (CET) Beantworten

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