Montblanc-Affäre

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Als Montblanc-Affäre wird die Aufdeckung der übermäßig teuren Einkäufe über hundert Bundestagsabgeordneter im Jahr 2009 bezeichnet. Der Name wurde aufgrund der vielen gekauften Montblanc-Füller gegeben.

Als Reaktion auf das Ereignis wurde vom Ältestenrat beschlossen, dass sich die Abgeordneten keine „Luxus-Schreibgeräte" mehr von der veranschlagten Bürokostenpauschale kaufen dürfen. Im August 2016 wurde der Bild eine Liste mit den Namen der Abgeordneten zugespielt, die daraufhin in einen Streit mit dem Bundestag um deren Veröffentlichung trat.[1] [2] [3] [4] Im vorläufigen Rechtsschutzverfahren () entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 11. Oktober 2016 auf die Pflicht zur Herausgabe der Namen der Abgeordneten durch den Bundestag, der dieser in der Folge nachkam.[5] [6]

Einzelnachweise

  1. http://m.faz.net/aktuell/politik/inland/montblanc-affaere-es-gibt-sie-noch-die-teuren-dinge-14404076.html
  2. http://m.morgenpost.de/politik/article208117375/Pofalla-griff-laut-Bericht-bei-Luxusfuellern-am-meisten-zu.html
  3. http://www.bild.de/politik/inland/prof-dr-norbert-lammert/montblanc-affaere-lammert-raeumt-fehler-ein-47480666.bild.html
  4. http://www.wz.de/mobile/home/politik/inland/montblanc-affaere-im-bundestag-bild-nennt-90-namen-1.2260447
  5. http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ovg-berlin-brandenburg-beschluss-ovg-6-s-23-16-montblanc-affaere-auskunft/
  6. https://kress.de/news/detail/beitrag/136181-urteil-staerkt-auskunftsrecht-was-das-montblanc-urteil-von-bild-fuer-den-journalismus-bedeutet.html
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