ZDF-Fernsehrat

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Der ZDF-Fernsehrat ist der Rundfunkrat des Zweiten Deutschen Fernsehens. Er stellt Richtlinien für die Sendungen des ZDF auf, wählt den Intendanten und berät ihn in Programmfragen. Das Gremium wird für vier Jahre gewählt und überwacht die Einhaltung der Programmrichtlinien bzw. der im Rundfunkstaatsvertrag aufgestellten Grundsätze.

Der Fernsehrat tritt in der Regel vier Mal pro Jahr zusammen. Die Vorlagen an den Fernsehrat werden in den ständigen Ausschüssen des Gremiums vorberaten. Des Weiteren wählt der Fernsehrat acht Mitglieder für den ZDF-Verwaltungsrat, die keiner Regierung oder gesetzgebenden Körperschaft angehören dürfen.

Der Fernsehrat ist auch der Ansprechpartner für die Zuschauer.

Zusammensetzung

Nach § 21 des ZDF-Staatsvertrages setzt sich der Fernsehrat aus 77 Mitgliedern zusammen, nämlich:

Die weiteren unten aufgeführten Vertreter werden auf Vorschlag der dort bezeichneten Verbände und Organisationen durch die Ministerpräsidenten berufen. Die Verbände und Organisationen haben in ihre Vorschläge die dreifache Zahl der auf sie entfallenden Vertreter aufzunehmen. Der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) bestimmt, bis zu welchem Zeitpunkt die Vorschlagsliste einzureichen ist. Frauen sollen angemessen berücksichtigt werden. Soweit dem Fernsehrat mindestens zwei Vertreter einer Organisation oder eines Verbandes angehören, soll jeweils auch eine Frau in den Fernsehrat berufen werden.

Die weiteren 16 aufgeführten Vertreter werden von den Ministerpräsidenten aus den Angehörigen der dort aufgeführten Bereiche berufen:

Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Im März 2014 urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass "die Regelungen zur Zusammensetzung des Fernsehrats gemäß § 21 ZDF-StV [...] in verschiedener Hinsicht gegen Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG" verstoßen.[1] Im Juni 2015 beschlossen die Regierungen der Bundesländer daraufhin eine Neufassung des ZDF-Staatsvertrags, in dem die Zusammensetzung des Aufsichtsgremiums neu geregelt wurde. Der Vorgabe des Verfassungsgerichts folgend wurde die Zahl der als Vertreter des Staates gewerteten Mitglieder auf maximal ein Drittel reduziert, die Gesamtstärke des ZDF-Fernsehrats gleichzeitig von 77 auf 60 reduziert. Nach der Zustimmung durch die 16 Länderparlamente trat der novellierte ZDF-Staatsvertrag am 1. Januar 2016 in Kraft.[2]

Ausschüsse

Aus den Mitgliedern des Fernsehrats werden die folgenden dauerhaften Ausschüsse gebildet:

  • Richtlinien- und Koordinierungsausschuss
  • Ausschuss für Finanzen, Investitionen und Technik
  • Programmausschuss Chefredaktion
  • Programmausschuss Programmdirektion
  • Programmausschuss Partnerprogramme
  • Ausschuss Telemedien

Neben diesen festen Ausschüssen können weitere nicht dauerhafte Ausschüsse gebildet werden, deren Aufgaben Programmberatung, Sachberatung oder Prüfung von Beschwerden sein können.

Mitglieder des Fernsehrates der XIV. Amtsperiode bis 8. Juli 2016

Vertreter des Bundes und der Länder

Vertreter der Parteien

Vertreter der Religionsgemeinschaften

Weitere Vertreter

Mitglieder des Fernsehrates der XV. Amtsperiode ab 8. Juli 2016[3]

Vertreter der Länder

Vertreter des Bundes

Vertreter der Religionsgemeinschaften

Weitere Vertreter

Sonstiges

Nikolaus Brender (von 2000 bis 2010 ZDF-Chefredakteur) sagte 2012 in einem zeit.de-Interview, zu Beginn seiner Amtszeit sei es üblich gewesen, dass Politiker bei einfachen Redakteuren anriefen, um Druck auf die Berichterstattung auszuüben. „Ich habe damals zum Beispiel zufällig erfahren, dass der damalige CDU-Generalsekretär Laurenz Meyer durch einen Anruf in der Redaktion versucht hat, einen ihm unliebsamen Bericht zu verhindern. [...] Ich habe daraufhin in den bekannterweise mit zahlreichen Politikern besetzten ZDF-Aufsichtsgremien gedroht, weitere Anrufe zu veröffentlichen. Danach war Ruhe." Eine Verlängerung von Brenders Vertrag wurde vom – überwiegend mit Unions-Politikern besetzten – ZDF-Verwaltungsrat abgelehnt; dies führte im Jahr 2010 zu Debatten über die politische Beeinflussbarkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.[4]

Brender berichtete von obigem, nachdem im Oktober 2012 bekannt geworden war, dass der (kurz darauf zurückgetretene) CSU-Pressesprecher Hans Michael Strepp Kontakt mit ARD- und ZDF-Redakteuren aufgenommen hatte, was einige der Kontaktierten sowie ZDF-Chefredakteur Peter Frey als Versuche von Einflussnahme durch die CSU empfunden hatten.

Einzelnachweise

  1. ZDF-Staatsvertrag teilweise verfassungswidrig. Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts vom 25. März 2014
  2. Wechsel im ZDF-Fernsehrat – Ende der Parteikratie? In: Tagesspiegel vom 17. Januar 2016, abgerufen am 1. Juni 2016
  3. Mitglieder des Fernsehrates der Anstalt ZWEITES DEUTSCHES FERNSEHEN XV.Amtsperiode, Stand: 24. Juni 2016
  4. zeit.de 25. Oktober 2012: "Konservative Politiker gehen dreister vor als andere"
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