Wikipedia:WikiProjekt Recht/Qualitätssicherung/Knacknüsse

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Überarbeitungslisten

Die Artikel aus diesem Abschnitt sind über Jahre gesammelte Altlasten. Bitte überprüfe, ob sie überhaupt noch in die QS gehören oder lösche sie ansonsten hier. Sollte zu einem hier aufgeführten Artikel eine Diskussion notwenig sein, lege bitte in der Qualitätssicherung einen neuen Abschnitt dazu an und entferne den Eintrag des Artikels hier.

Zentrale Artikel, die dringend zu überarbeiten sind

  • 03.03.07 Öffentliches Recht (listenhaft)
  • 03.03.07 Kriminologie - lückenhaft, zu kurz
  • 02.03.06 Recht (Nach Löschung von Teilen ist unter „Grundlagen" der Zusammenhang zerstört.)
  • 19.02.06 Rechtsgeschichte (ist noch sehr lückenhaft und listenartig)
  • 11.12.05 Gesetz (erweitern und überarbeiten, siehe dortige Diskussion)
  • 31.05.05 Rechtskreis (etwas erweitert, noch weitere Ausführungen zu den Rechtskreisen vonnöten)

Weitere Überarbeitungskandidaten

Artikel aus der allg. QS, bitte Quellen anfügen und OMA-Test machen, danke --Crazy1880 09:48, 24. Aug. 2010 (CEST) [Beantworten ]

Artikel bitte überarbeiten, insbesondere Struktur und Quellen. --Krd 09:59, 29. Aug. 2010 (CEST) [Beantworten ]

Artikel aus der allg. QS, bitte, da der Artikel noch sehr wirr auftritt, entwirren und wikifizieren, danke --Crazy1880 19:33, 5. Jul. 2010 (CEST) [Beantworten ]

Aus dem Archiv zurückgeholt, da anscheinend noch Handlungsbedarf. --Krd 09:35, 31. Aug. 2010 (CEST) [Beantworten ]
Krd, die Verwendung des Bausteins {{nicht archivieren}} wird hier diskutiert. Ich empfinde das Wühlen im Archiv als nicht hilfreich. --Forevermore 21:36, 3. Sep. 2010 (CEST) [Beantworten ]
Scheint erledigt zu sein. -- Liliana 20:02, 23. Aug. 2015 (CEST) [Beantworten ]
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. -- Liliana 20:02, 23. Aug. 2015 (CEST)

Stammt aus der Allgemeinen QS vom 1. September 2010 un d müsste mit vioel Wikiliebe ergänztt und mit Quellen versehen werden. Danke --Pittimann besuch mich 11:05, 18. Sep. 2010 (CEST) [Beantworten ]

Der Abschnitt 2 "Allgemeine Lehren" (d.h. der Großteil des Textes) ist seit einer abgebrochenen Überarbeitung im November 2009, die offenbar eine internationale, rechtsvergleichende Darstellung zum Ziel hatte, eine in dieser Form unbrauchbare Baustelle [1]. Der letzte m.E. sinnvoll strukturierte Zustand war [2]. --Raphael Kirchner 14:59, 18. Jan. 2011 (CET) [Beantworten ]

grüner Kreis - @Raphael Kirchner ? - Der genannte Abschnitt scheint mir inzwischen ergänzt und vollständig zu sein.--Pistazienfresser (Diskussion) 15:06, 5. Mär. 2015 (CET) [Beantworten ]
gelber Kreis - Der Abschnitt wurde tatsächlich ergänzt, als vollständig und sinnvoll strukturiert kann man ihn aber noch nicht bezeichnen. Okay ist bloß Punkt 2.1:
 2.1 Aufbau der Straftat
 2.1.1 Deutscher Rechtskreis
 2.1.2 Romanischer Rechtskreis
 2.1.3 Common law
 2.1.4 Sozialistischer Rechtskreis (China)
Der Rest ist schon mit einem Blick auf das Inhaltsverzeichnis als unvollständig zu erkennen. Zudem erscheint die Gliederung nicht sinnvoll, da sie sich an Besonderheiten der jeweils einzigen dargestellten Lehre orientiert und damit eine allgemeine Ergänzung unmöglich macht:
 2.2 Objektive Tatseite
 2.2.1 Tatsubjekt → unverständliche Gliederung, Grund: Besonderheit des chinesischen Lehre
 2.2.1.1 Asiatischer Rechtskreis
 2.3 Subjektive Tatseite → beh. nur Englisches Recht, Gliederung passt nur auf dieses
 2.3.1 Elemente der subjektiven Tatseite
 2.3.1.1 Common law
 2.3.2 Vorsatz/intention und recklessness
 2.3.2.1 Common law
 2.3.3 Subjektive Seite der Fahrlässigkeitstat → warum nicht "Fahrlässigkeit/negligence"?
 2.3.3.1 Common law
 2.4 Strafbares Verhalten vor Tatvollendung → nur "siehe auch"
 2.5 Ausschluss der Strafbarkeit → nur "siehe auch"
 2.6 Verjährung → nue "siehe auch"
 2.7 Amnestie, Begnadigung → nur "siehe auch"
Ich denke, 2.2 und 2.3 sollten wie 2.1 nach Rechtskreisen gegliedert sein. Die Gliederung darunter sollte dann den Besonderheiten der einzelnen Systeme folgen.
Vor allen Dingen fehlt aber eine Behandlung der kontinentaleuropäischen Systeme.
--Raphael Kirchner (Diskussion) 10:13, 6. Mär. 2015 (CET) [Beantworten ]
Die Gliederung richtet sich nach der einshclägigen Fachliteratur des MPI. Bitte nicht ändern! Danke! --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 10:29, 6. Mär. 2015 (CET) [Beantworten ]
Kann man die Überlegungen zur Gliederung auch so formulieren, dass sie (gleichzeitig?) inhaltliche Aussagen sind (und als inhaltliche Aussagen mit Einzelnachweisen belegbar)? Oder zumindest (nicht ganz enzyklopädisch, eher praktisch) eine (belegbare) inhaltiche Aussage von einer Andeutung zum Aufbau folgen lassen (vgl. meine vielleicht etwas unkonventionelle Lösung derzeit unter Strafrecht_(Deutschland)#Rechtsfolgen)?--Pistazienfresser (Diskussion) 13:18, 6. Mär. 2015 (CET) [Beantworten ]

Aus der allgemeinen QS. Bitte schaut mal danach, ob ihr dem Wunsch des Einstellers "Die Seite enthält wenig Text: nur die Prinzipien sind ausführlich erklärt; es fehlt die Geschichte sowie die Häufigkeit. -- Ianusius Diskussion wichtige Beiträge 21:27, 5. Jan. 2011 (CET)" entsprechen könnt. Vielen Dank. -- nfu-peng Diskuss 14:46, 22. Jan. 2011 (CET) [Beantworten ]

75 % des Artikels behandeln die Schlechtleistung bei Kaufverträgen, welche aber ein Spezialfall ist und bereits erschöpfend unter Gewährleistung behandelt wird. Die Artikelstruktur versteckt diesen Umstand zudem. Es sollten die Rechtsfolgen von Schlechtleistungen ganz allgemein erörtert werden und nicht die speziellen Regelungen bestimmter Schuldverhältnisse. -- H005 22:22, 27. Jan. 2011 (CET) (hier nachgetragen --9of17 09:39, 28. Jan. 2011 (CET))[Beantworten ]

Artikel aus der allg. QS, bitte nochmals querlesen und ggf. den Eingangssatz anpassen, danke --Crazy1880 20:40, 31. Mär. 2011 (CEST) [Beantworten ]

Ich hätte gerne, dass Jemand der sich auskennt mal die Artikeldisk studiert, dort antwortet und zur Archivierung markiert sowie gegebenfalls Änderungen im Artikel vornimmt. Die Rotlinks im Artikel gefallen optisch nicht, auch habe ich Zweifel an deren Relevanz falls jemand auf die Idee kommt sie anzulegen. Habe die Einbindung der Vorlage:Dieser Artikel umformuliert, klang zu holprig. Wegen der Artikeldisk habe ich die Vorlage:Überarbeiten aktiviert JARU Eingangskorb Feedback? 09:39, 30. Apr. 2011 (CEST) [Beantworten ]

Das Literaturverzeichnis ist auf dem Stand von vor zehn Jahren ...--Aschmidt 23:36, 8. Mai 2011 (CEST) [Beantworten ]
die Darstellung z.T auch. Ich schlage einen historischen Überblick zur Debatte um die Frauenquote vor. So lange der noch nicht geschrieben, sollte die Literatur seit 1988 in der Liste bleiben.--fiona (Diskussion) 11:23, 4. Dez. 2012 (CET) [Beantworten ]

Artikel aus der allg. QS, bitte wikifizieren und ggf. Quellen anfügen, danke --Crazy1880 12:51, 12. Mai 2011 (CEST) [Beantworten ]

Stammt aus der Allgemeinen QS vom 14. April 2011 und müsste inhaltlich weiter ausgebaut und mit Quellen versehen werden. Danke --Pittimann besuch mich 16:06, 14. Mai 2011 (CEST) [Beantworten ]

Das Lemma "Kontumazialverfahren" wird inzwischen weitergeleitet auf Kontumazentscheidung. Dieser Artikel wurde im August 2015 überarbeitet. R2Dine (Diskussion) 09:25, 3. Nov. 2015 (CET) [Beantworten ]

Artikel aus der allg. QS, bitte noch einmal querlesen und ggf. abschließend wikifizieren, danke --Crazy1880 20:42, 2. Jun. 2011 (CEST) [Beantworten ]

Irrläufer bei der Fach-QS Informatik, Überarbeitung notwendig siehe Artikeldiskussionsseite durch Spezialisten. Zusätzliche Quellen erwünscht. JARU Eingangskorb Feedback? 06:52, 14. Jun. 2011 (CEST) [Beantworten ]

gelber Kreis /oranger Kreis Überwiegend eine langweilige Liste, keine ausreichnde Darstellung der Vorgeschichte, eigentlich nur eine Zeittafel und kein Artikel. Ich sehe keinen Mehrwert in dieser Auflistung. Die englische Version könnte in der Struktur als Vorbild dienen. Zudem ein sprachlich nicht besonders gelungenes Lemma. --Eorhim 14:48, 11. Jun. 2010 (CEST)

Nun ja, wenn wir viel Glück haben, ist das Thema jetzt ja (bald) wirklich durch: c't: SCO vs. Linux - Die unendliche Geschichte endet. Dass in dem Lemma das anglizistische "vs." durch das deutsche "gegen" ersetzt wurde, finde ich eigentlich gut. --PeterFrankfurt 00:35, 12. Jun. 2010 (CEST) [Beantworten ]

Ich hoffe auch, dass das Thema abgeschlossen ist. Allerdings ist der Titel auch irreführend oder kann zumindest zu Irritationen führen, denn SCO ist eigentlich "Santa Cruz Operation" und nicht "The SCO Group". Ouch, ich sehe gerade, dass Santa Cruz Operation nicht korrekt zu Tarantella (Unternehmen), sondern zur SCO Group weiterleitet. Das ist aber grob falsch. --Eorhim 08:56, 12. Jun. 2010 (CEST)

Ich halte den Artikel, so wie er ist, im Großen und Ganzen für gelungen und informativ. Hintergrundinformationen kann man sich im SCO-Artikel verschaffen. Und wenn man mal einen Blick schnell auf die Chronologie werfen will (Was war eigentlich wann, und was war da genau), dann ist dieser Artikel genau das Richtige, und in diesem Sinne informativer als der englische. Vielleicht sollte man aber das Lemma in "SCO gegen Linux (Chronologie)" ändern. --Willi Weasel 20:46, 27. Jul. 2010 (CEST) [Beantworten ]

Gut, nicht jeder kann Englisch, aber warum die Timeline von Groklaw reproduzieren? Die Chronologie kann man zum Beispiel auch mehr oder weniger bei Heise nachlesen. Ich denke in ein, zwei Jahren interessieren nur noch Spezialisten die Einzelereignisse und diese sollten dann sowieso lieber die Quellen lesen. Alle anderen wollen eine Zusammenfassung mit Vorgeschichte und weiteren Hintergründen. --Eorhim 07:50, 10. Aug. 2010 (CEST)

Kann mich hier nicht anschliessen, ich finde es sehr gut! Es zeigt (viel besser als die en Seite) den geschichtlichen Verlauf und das ist hier eigentlich **das** wichtigste und einzigartigste von der ganzen Saga. (nicht signierter Beitrag von 217.254.39.158 (Diskussion) 08:56, 19. Okt. 2010 (CEST)) [Beantworten ]

Handelt es sich hierbei eigentlich um ein Thema, das Informatik betrifft? Im Kern ist es doch ein Urheberrechtsstreit, der auch andere Aspekte des geistigen Eigentums streift. Wäre das in der QS-Recht nicht besser aufgehoben? --Trac3R 10:15, 19. Okt. 2010 (CEST) [Beantworten ]

Der Artikel beschäftigt sich leider nur sehr oberflächlich mit der Automatischen Nummernschilderkennung. Die enthaltenen technischen Informationen sind unvollständig und halbwahr. Der Autor kennt offensichtlich nur ein System und überträgt ohne besseres Wissen die technischen Einzelheiten dieses einen Systems auf alle. So ist es z.B. unwahr, dass zur Beleuchtung infrarotes Licht eingesetzt wird. Es ist unwahr, dass solche Systeme immer noch ein Bild zur Verfügung stellen. Wozu denn auch? Die Erkennungszeit von 250ms ist ebenso wohl kaum auf alle Systeme übertragbar. Die weiteren Informationen zum rechtlichen Hintergrund sind weitgehend unsauber recherchiert und betreffen im Kern gar nicht die Automatische Nummernschilderkennung. Das Schlimmste aber ist, dass der Artikel die Autom.Nummernschilderkennung nur und ausschließlich im polizeilichen Umfeld beschreibt. Das ist vorletztes Jahrhundert! Die automatische Nummernschilderkennung dient heute an vielen Einsatzorten nicht der irgendgearteten Fahndung, sondern wird zur Steigerung des Komforts und Betriebssicherheit zur Zufahrtskontrolle eingesetzt. Hier dient diese Technik dem Menschen, ohne wenn und aber! Verehrter Autor, ergänzen Sie zumindest die Einsatzgebiete um Zufahrtskontrolle und Tor-/Schrankensteuerung. [2012年03月27日]

Bitte folgendes ernst nehmen, auch wenn es ungewöhnlich ist, einen angeblich lesenswerten Artikel in die QS zu stellen:

Der Artikel vermischt technische Grundlagen, verschiedene mögliche(!) Anwendungsmöglichkeiten und rechtliche Fragen (quer durch alle möglichen Länder). Die Testreihen in deut. Bundesländern gehören kaum in den Abschnitt techn. Schwierigkeiten.

Völliger Unsinn ist der Abschnitt rechtliche Grundlagen:
Der Einleitungssatz ist wirr und nichtssagend.
Der Abschnitt Generalverdacht enthält nichts, was mit Generalverdacht zu tun hat, sondern wirft dem Staat Abkassieren vor. Dass nicht jedes System (vor allem nicht in Deutl.) Bußgelder vergibt, verschweigt er.
Der Abschnitt "Maßnahmen der Einschüchterung" ist POV pur und beschäftigt sich nicht einmal mit Einschüchterung, sondern mit angeblich illegalem Vorgehen in BW, BY und NS. Dass es in den genannten Ländern längst Rechtsgrundlagen gibt (BW: § 22a PolG; BY: Art. 33 Abs. 2 S. 2 PAG; NS: § 32 Abs. 5 SOG) verschweigt er wiederum - und damit auch, warum das alles illegal sein sollte.
Der Abschnitt "Weitere denkbare Einsatzgebiete" ist völlig unbelegt. Wer hat sich das ausgedacht? Selbst wenn es richtig ist muss es belegt werden. Was der Quellenabschnitt -außer den 4 Einzelnachweisen (Fußnoten) mit dem Artikel zu tun hat müsste auch noch dargestellt werden.
Der Abschnitt zur Strafverfolgung ist ebenfalls wirr und unverständlich. Maut hat mit Kennzeichenerfassung iSd BVerfG-Urteils nichts zu tun. Falls bei den Mautsystemen Kennzeichen erkannt werden ist das rechtlich eine völlig andere Maßnahme.
Die einzige Literaturangabe ist angeblich "im Erscheinen". Sie ist von 2007. Hat sie überhaupt mit dem Thema zu tun, wenn sie offenbar noch niemand gelesen hat? Ekrhg3857 12:36, 21. Jun. 2011 (CEST) [Beantworten ]

Wie auf der Diskussionsseite begründet. Der kurze Text besteht aus einem Haufen Siehe auchs, unklaren Andeutungen und Allgemeinplätzen und wirft mehr Fragen auf als er beantwortet. Ich vermute beispielsweise, dass eine Bildmarke überhaupt erst durch die Eintragung im Markenregister zu einer Bildmarke wird – vorher ist es nur ein Logo – aber das reime ich mir nur zusammen, das steht da nicht. Auf die Situation in anderen Ländern wird mit keiner Silbe eingegangen. Gut möglich, dass der Begriff nur im deutschen Recht existiert, dann sollte das aber auch da stehen. --TMg 17:17, 6. Jul. 2011 (CEST) [Beantworten ]

laut den Artikeln Eclipse_(IDE) und Common Public License (CPL) hat die Eclipse_Public_License (EPL) die Common Public License abgelöst (und notabene nicht umgekehrt). Dennoch ist der Artikel zur (neueren) EPL ein bloßer Redirect auf die (überholte) CPL. Das erscheint mir unangemessen, da die CPL nun eben das überholte Artefakt ist und die EPL das aktuelle. Die Gestaltung von (EPL) als bloßer Redirect drückt IMHO jeder Möglichkeit zur angemessenen Darstellung der EPL die Luft ab.

(Habe leider im Moment weder die Zeit einen Artikel EPL sauber zu recherchieren, noch die Lust, einen Krieg mit einem "lower half" Administrator durchzustehen, denn hinter so unsinnigen Entscheidungen steht ja leider öfter jemand, mit dem man sich um sie schlagen muß (Wikistress). Aber)

Könnte deshalb bitte jemand von Euch die nötige Änderung initiieren?

--217.229.24.51 22:16, 18. Jan. 2011 (CET) [Beantworten ]

Verschoben aus der QS-Informatik, da Rechtsthema. --Trac3R 11:36, 28. Jul. 2011 (CEST) [Beantworten ]
Soweit ich das erkenne, ist Common Public License ein Redirect auf die EPL und nicht anders herum. Irgendwie versteh ich daher auch die Frage nicht. --Trac3R 11:40, 28. Jul. 2011 (CEST) [Beantworten ]

Ist zumindest in Deutschland gleichzusetzen mit Entgangener Gewinn gem. § 252 BGB. Daher eigentlich als Lemma überflüssig und eine Weiterleitung reicht. Wenn diese Form des Schadensersatzes in anderen deutschsprachigen Ländern so genannt wird, dann bitte entsprechend herausarbeiten. -- Laber 02:39, 8. Aug. 2011 (CEST) [Beantworten ]

Artikel aus der allg. QS, vllt. könnt ihr noch mehr machen --Crazy1880 20:43, 28. Aug. 2011 (CEST) [Beantworten ]
Die Quelle unten passt auch nicht, darüber hinaus habe ich den Begriff "Abstrakter SE" noch nie so gehört, fragwürdiges Lemma -- Bjur456 15:38, 19. Feb. 2012 (CET) [Beantworten ]
Den Begriff "abstrakter Schadensersatz" gibt es schon, aber den bringe ich eigentlich mehr mit dem UN-Kaufrecht (Art. 76 CISG) in Verbindung; sinngemäß könnte man natürlich dann auch beim § 252 BGB von einem abstrakten Schadensersatz sprechen. Ich glaube aber nicht, dass dies in der deutschsprachigen Literatur gebräuchlich ist. Auch beim UN-Kaufrecht wird das nur selten so bezeichnet. --A. Papinian (Diskussion) 08:44, 19. Jul. 2012 (CEST) [Beantworten ]

So wie ich die Beschreibung der Kategorie verstehe sind dort einige Artikel (beispielsweise Studiovertrag oder Handelsabkommen) falsch einsortiert. Die in der Beschreibung für diese Artikel angegebene Kategorie existiert nicht mehr, sie wurde, wie mir scheint, durch Kategorie:Recht nach Thema ersetzt. Könnte vielleicht jemand, der sich mit dem Thema und den Kategorien zu Rechtsthemen auskennt, hier einmal drüberschauen? Viele Grüße --Marc-André Aßbrock 19:56, 3. Aug. 2011 (CEST) [Beantworten ]

Die Regelung in der Kategoriebeschreibung, dass die Vertragstypen im Unterschied zu den einzelnen Verträgen in die Kategorie:Recht nach Thema eingeordnet werden sollten, ist m.E. nur dann sinnvoll, wenn es zusätzlich eine Kategorie:Vertragstyp gibt, in der sie gesammelt werden. --Summ (Diskussion) 12:33, 5. Dez. 2012 (CET) [Beantworten ]

kein loeschkandidat, aber koennte bei Qualifizierte_elektronische_Signatur#Literatur ein experte die aktuelle fachliteratur einfuegen und die bestehenden eintraege pruefen? --Mario d 12:53, 18. Sep. 2011 (CEST) [Beantworten ]

Abschnitt "Europäische Regelungen" ist völlig veraltet; den EGV gibt es nicht mehr und die Fernsehrichtlinie auch nicht. Das europäische Medienrecht besteht auch aus mehr Normen als nur der AVMD-Richtlinie und der E-Commerce-Richtlinie. Ebenfalls sollte man den Artikel reformieren und die Gesetzeslücken einbauen --91.39.62.202 22:05, 18. Sep. 2011 (CEST) [Beantworten ]

Aus der allg. QS herverschoben --Crazy1880 18:45, 18. Okt. 2011 (CEST) [Beantworten ]

Relevanz hängt an - fehlender - externer Quelle zu "weltbeste Bibliothek/Dokumentation rechtssoziologischer Literatur" - wenn überhaupt. Das der Institutsgründer "Bronzetafeln mit den Namen einiger der Gründungsväter und Vorläufer der modernen Rechtssoziologie" anbringen ließ, gehört schon fast zum Best of WP; viele Grüße, --Trinitrix 18:50, 20. Okt. 2011 (CEST) [Beantworten ]

Einordnung in Kategorie:Bankrecht (Deutschland), Verbraucherrecht (Deutschland),Kategorie:Allgemeiner_Teil_des_Bürgerlichen_Rechts_(Deutschland) ODER Kategorie:Bankrecht, Kategorie:Verbraucherrecht; ZUDEM wäre zu denken an eine neue : Kategorie:AGB-Recht (Deutschland)? Verschiebung auf Wertermittlungsgebühr (Deutschland)? , Volltext nicht nur Pressemitteilungen verlinken; Normen nach denen diese Gebühren nicht rechtswirksam vereinbart und erhoben werden können nennen und verlinken. --pistazienfresser 22:44, 24. Okt. 2011 (CEST) [Beantworten ]

war: Benutzer:Michileo/Causa

Der Artikel ist eine Auslagerung aus dem Sammelartikel Causa. Ich wäre dankbar, wenn jemand mit juristischem Verständnis kurz drüber schauen könnte ob ich ihn so in den Artikelsnamensraum verschieben kann. --Secular mind 11:31, 31. Okt. 2011 (CET) [Beantworten ]

Ob das Gründe gegen ein Verschiebung vor Verbesserung sind, weiß ich nicht aber mir fällt spontan folgendes ein:
  1. Siehe Portal:Recht/FAQ#Kategorisierung und Lemmata: Artikel beschreibt offenbar Rechtslage nach dem Recht Deutschlands - dann wohl auch dort in Kategorien einhängen - Kategorie:Bereicherungsrecht (Deutschland) oder Kategorie:Schuldrecht (Deutschland)?
  2. Verbindung zum Trennungsprinzip und Abstraktionsprinzip? Besondere Funktion des Bereicherungsrechts zur Abwicklung grundsätzlich fehlgeschlagener Verträge bzw. Verpflichtungsgeschäfte im deutschen Zivilrechtssystem?
  3. Art und Name der entsprechenden Kondiktionen im Bereicherungsrecht?
  4. Normen auf Gesetzestexte mit Vorlage:§ verlinken.
  5. Juristische Fachworte (Vermischung und Vermengung, Anfechtung, Herausgabeanspruch, ...)  : verlinken, eventuell auch Normen nennen und verlinken.
  6. Literatur: Auch noch eher profanere Literatur (am besten in Einzelnachweisen) wie üblicher Kommentar, Aufsatz aus Ausbildungsliteratur oder ähnliches - eine Dissertation ist recht speziell und die Bände von 1877–1883 sind sicher nicht gerade für den Einstieg in das Verständnis des geltenden Rechts geeignet. --pistazienfresser 12:28, 31. Okt. 2011 (CET) [Beantworten ]

Ich war so frei und hab den Artikel in den ANR verschoben, wo der Text bisher unter Causa zu finden war. Überarbeitet werden sollte er aber tatsächlich. --Michileo 22:52, 31. Okt. 2011 (CET) [Beantworten ]

Also ich finde den Artikel noch deutlich verbesserungsbedürftig. Das Deutsche Recht geht gerade in diesem Punkt (eben wegen des Abstraktionsprinzips) einen Sonderweg, während eigentlich alle anderen europäischen Rechtsordnungen voll von "causae" sind. Insofern ist bereits der zweite Satz "Interessant wird diese meist erst, wenn sie nicht beziehungsweise nicht mehr besteht, also etwas rechtgrundlos (ohne Rechtsgrund) erfolgt ist." nicht zutreffend - das gilt für Deutschland, aber auch nur für Deutschland. Interessant ist bei der causa außerdem ihre römische Herkunft, auch das sollte man darstellen. --A. Papinian (Diskussion) 08:47, 19. Jul. 2012 (CEST) [Beantworten ]

Der Artikel ist nicht nur deutlich verbesserungsbedürftig, sondern auch teilweise falsch. Ich werde ihn mir mal als "Sandburg" zur Seite legen. --Chz (Diskussion) 15:50, 30. Dez. 2012 (CET) [Beantworten ]

Nachdem die Diskussion hier ja nun seit ein paar Monaten ruht möchte ich diesen Artikel gerne noch einmal aufgreifen. Ich empfinde den Artikel in seiner jetzigen Form ebenfalls als verbesserungsbedürftig. Im einzelnen halte ich für kritikwürdig:
  1. Optisch bestehen geschätzt zwei Drittel des Artikels aus einem Beispiel. Beispiele sind für Laien zwar anschaulich, aber ein Artikel sollte nicht bloß aus einer Fallbesprechung bestehen.
  2. Eine Erklärung in der Ich-Perspektive "wir gehen hier davon aus, dass.." wirkt zwar auf interessierte Leser ansprechend, empfinde ich aber nicht als guten Stil für eine Enzyklopädie.
  3. Die vermittelten Informationen, insbesondere im Beispiel, sind zumindest einmal ungenau (Beispiel: "Leistungskondiktion § 812 Absatz 1, 1. Alternative BGB").
  4. Wünschenswert wäre auch eine anschauliche Abgrenzung zu anderen Rechtsinstituten des deutschen Zivilrechts. Beispielsweise der Störung der Geschäftsgrundlage.
Welche Anmerkungen gibt es von Eurer Seite noch? Bei konstruktiver Zusammenarbeit könnte ich mir vorstellen mich an diesem Projekt zu beteiligen. --Cando1798 (Diskussion) 21:24, 28. Mär. 2013 (CET) [Beantworten ]

Bachelor of Law

Betr.: Bachelor of Law, Bachelor of Laws im angelsächsischen Rechtskreis (ehemals Bachelor of Laws (engl.))

Hallo, zusäztlich zu Bachelor of Law ist nun auch der entsprechende englischsprachige Artikel übersetzt worden und unter Bachelor of Laws (engl.) zu finden, dem ich die originale Versionsgeschichte importiert habe. Nun sind die beiden Artikel aus meiner Sicht hochredundant. Zudem verstösst das abgek. Klammerlemma gegen unsere Namenskonventionen. Man könnte vielleicht einen Artikel über den angelsächsischen LL.B. und einen über andere Traditionen aufteilen; ich bin da kein Fachmann. Gruss --Port(u*o)s 16:18, 31. Okt. 2011 (CET) [Beantworten ]

Keine Nachweise aus Rechtswissensschaft oder Rechtsprechung im Artikel. Geschichte des Konzepts der Zurechnung: Philosophie -> Zivilrecht -> Strafrecht. Gibt es das Konzept auch außerhalb von Deutschland? Umwandlung in BKS für Zurechung im Zivilrecht (Deutschland), Objektive Zurechung (Deutschland) (Strafrecht); Zurechnung (Kategorie:Rechtstheorie,Kategorie:Rechtsgeschichte, Kategorie:Rechtsphilosophie); Zurechung (Rechtsvergleichung) oder Löschung als Anreiz für Neuanlage? --pistazienfresser (hier nachgetragen --Krd 19:02, 1. Nov. 2011 (CET))[Beantworten ]

Ich habe schon einige schlechte Kurzartikel gelesen. Das hier ist der Schlechteste. Vollkatastrophe. Plädiere für sofortiges Löschen und biete mich als Neuersteller gerne an; denn das geht gar nicht!--Stephan Klage (Diskussion) 16:03, 1. Mär. 2012 (CET) [Beantworten ]
Dem kann ich mich nur anschließen! Vor Allem die Aussage, dass fremdes Handeln im BGB zugerechnet werden kann, müsste mit einem Beispiel untermauert werden. Auch der Link auf "Handeln" ist in dem Kontext in keinster Weise hilfreich. --ein Jurastudent 15:01, 10. Sept. 2012

Vollprogramm. --Krd 22:45, 5. Dez. 2011 (CET) [Beantworten ]

Atikel aus der allg. QS, bitte Lemma auf Richtigkeit prüfen und Artikel wikifizieren und weiter bequellen, danke --Crazy1880 15:46, 18. Dez. 2011 (CET) [Beantworten ]

Bitte Art-Diss. beachten--Stephan Klage (Diskussion) 16:11, 1. Mär. 2012 (CET) [Beantworten ]

Hallo! Ich weiß nicht, warum das Lemma so gewählt wurde. Der Artikel bezieht sich offenbar lediglich auf das (bundes)Deutsche Recht gem. § 811 ZPO. Dieser heißt aber "Unpfändbare Sachen". Und auch Google weist 727 Hits und "Unpfändbarer Gegenstand]] vs. 1030 Hits für "Unpfändbare Sache" aus. Zwar nur 300 Hits Differenz, anderseits 40%. Ich würde darum vorschlagen, den Artikel entsprechend WP:NK zu verschieben. Inhaltlich sollte vieleicht der Text nochmal überdacht werden, 4 Abschnitte bei so wenig Text erscheint mir unverhältnismäßig. Gibts keine Zusammenfassung in einem Handbuch für Juristen?Oliver S.Y. 10:55, 24. Dez. 2011 (CET) [Beantworten ]

Ohne jeglichen Verweis auf Rechtsnormen und ohne Literaturangaben... --20:47, 9. Jan. 2012 (CET)

Ist das überhaupt ein jur. Dings? Grüße Okmijnuhb·bitte recht freundlich 17:50, 23. Apr. 2012 (CEST) [Beantworten ]

Ja, gehört zum Schulrecht.--Aschmidt (Diskussion) 19:27, 23. Apr. 2012 (CEST) [Beantworten ]
Der Artikel ist stark deutschlandlastig. -- Peter 22:59, 30. Jul. 2015 (CEST) [Beantworten ]

Siehe [3]. Wer sich auf die momentane rechtliche Einschätzung in diesem Artikel verlässt, ist möglicherweise ganz schön am A... -- W.E. Disk 08:55, 29. Jan. 2012 (CET) [Beantworten ]

Der im Artikel verwiesene § 8a existiert nicht im BNatSchG

Ergänzt. --Opihuck 16:50, 19. Feb. 2012 (CET) [Beantworten ]
§ 8a BNatschG ist 2010 durch § 18 BNatschG ersetzt worden, siehe Baurechtskompromiss#Inhalt und Bedeutung. Grüße, R2Dine (Diskussion) 15:51, 27. Okt. 2015 (CET) [Beantworten ]

Unter der Informationsfreiheit versteht man im deutschen Sprachraum gemeinhin das Grundrecht aus Art. 5 I 1 2. Var. GG, wonach „jeder" das Recht hat, „sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten". Der Artikel beschreibt aber etwas ganz anderes. Derzeit liegt deshalb eine Begriffsfindung vor, der Artikel ist daher zu überarbeiten. Dabei kann ggf. auf den Artikel Rezipientenfreiheit zurückgegriffen werden; das Bundesverfassungsgericht verwendet jenen Begriff aber nicht, sondern spricht in ständiger Rechtsprechung weiterhin von der Informationsfreiheit. Das Problem wurde bei der Löschdiskussion zu dem Artikel zur Rezipientenfreiheit bemerkt.--Aschmidt 01:20, 29. Feb. 2012 (CET) [Beantworten ]

Der Titel "Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit" ist neben 5 Länderbeauftragten ist ein Beispiel, dass das Wort Informationsfreiheit auch in Deutschland des Zugang zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung anthält. 212.251.217.112 11:17, 4. Dez. 2012 (CET) [Beantworten ]
Schon das Wort Informationsfreiheitsgesetz zeigt, dass der begriff zweideutig ist. Ausserdem gibt es in der Rechtswissenschaft eine immer stärker werdende Minderheitsmeinung, dass Informationsfreiheitsgesetze Artikel 5 GG "aktivisieren" z. B. Rossi, Informationszugangsfreiheit und Verfassungsrecht , Berlin 2004, S. 216 ff: "Das IFG aktiviert - um eine Begriffsbildung von Rossi zu verwenden - das Grundrecht des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG der Informationsfreiheit. Der Gesetzgeber erklärt nunmehr für gewisse Informationen, nämlich solche, die nach dem IFG zugänglich sind, dass diese im Sinne des Art. 5 Abs, 1 Satz 1 GG 'allgemein zugänglich' seinen. (Mecklenburg/Pöppelmann, Informationsfreiheitsgesetz, 2009, S. 17ff). Auf dem 2. Symposium für Informationsfreiheit wurde das auch vertreten: http://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Veranstaltungsprogramme/IFGSymposium2012.html . Es wäre völlig falsch und einseitig das zu ignorieren 212.251.217.176 18:26, 23. Sep. 2012 (CEST) [Beantworten ]
Das Wort Informationsfreiheit wird auch beim "Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit" so gebraucht dass das IFG gemeint ist. Das gleiche gilt für das Jahrbuch der Informationsfreiheit. Das sind nur 2 Beispiele von sehr vielen, die die Doppeldeutigkeit des Begriffs zeigen 212.251.217.176 18:45, 23. Sep. 2012 (CEST) [Beantworten ]

Artikel aus der allg. QS, bitte ausbauen/wikifizieren und bequellen, danke --Crazy1880 07:04, 29. Feb. 2012 (CET) [Beantworten ]

Schließe mich voll an. Ich wollte kürzlich auf das Mietrechtsgesetz(MRG) verlinken, dazu existiert gar kein Eintrag und zu der zu Mietvertrag (Österreich) erwähnt nicht einmal, dass nur bestimmte Mietverträge (gänzlich) dem MRG unterliegen. Also wenn sich jemand in dem Bereich auskennt, bitte gleich das ganze Thema strukturieren. --3fachesIntegral (Diskussion) 23:39, 4. Jun. 2012 (CEST) [Beantworten ]

Ich (m, 35) habe keine Lust, jedes Detail der zahlreichen sprachlichen und logischen Mängel dieses Artikels zu kommentieren. Grundsätzlich sei gesagt: Der Versuch, die Frauenquote auf diese Weise (also also folgerichtige politische Entscheidung, die sich aus einer Kombination aus empirischen Belegen und moralischer Verpflichtung zur Chancengleicheit ableitet) zu beschreiben, ist von vornherein zum Scheitern verurteilt. Es lässt sich weder belegen, dass Frauen mit entquechender Qualifikation aktiv an der Ausübung einer Führungsfunktion, wo auch immer, ghindert werden, noch dass dass die relative Anzahl von Frauen (oder anderer "unterrepräsentierter Gruppen", siehe Artikel) in Führungspositionen irgendeinen positiven Einfluss auf das Geschäftsergebnis hätte. Das Ganze ist der hinlänglich bekannte Versuch einer (einflussreichen!) Interessengruppe, sich Vorteile in Bezug auf Einkommen und Einfluss zu verschaffen.

Sollte zusammen mit dem Artikel Informationsfreiheit überarbeitet werden, vgl. die dortige QS. --Aschmidt (Diskussion) 17:11, 10. Mär. 2012 (CET) Es wäre völlig falsch den geläufigen Begriff der Informationsfreiheit (=Verwaltungstransparenz) unter Rezipientenfreiheit abzuhandeln. Ausserdem gibt es einen Zusammenhang: "Die Verbindung zur Rezipientenfreiheit wird insofern hergestellt, als durch die Bestimmungen des jeweiligen Informationsfreiheitsgesetze die von ihm erfassten Informationsquellen dazu bestimmt werden, der Allgemeinheit Informationen zu verschaffen, und sie damit allgemein zugängliche Quellen darstellen." 212.251.217.176 18:58, 23. Sep. 2012 (CEST) [Beantworten ]

Artikel aus der allg. QS, bitte Vollprogramm mit Eingangssatz und Belegen, danke --Crazy1880 (Diskussion) 09:16, 17. Mär. 2012 (CET) [Beantworten ]

Artikel aus der allg. QS, bitte: "Lesbarkeit und Verständlichkeit gering; Paragrafenverweise müssten angepasst werden", danke --Crazy1880 (Diskussion) 19:21, 20. Mär. 2012 (CET) [Beantworten ]

Ich finde die Verständlichkeit nicht schlecht. Links habe ich aktualisiert. Problem: Es gibt auch Pauschalpreis. --DiRit 00:00, 21. Mär. 2012 (CET) [Beantworten ]
Wikipedia:Redundanz/März_2012#21._M.C3.A4rz Wr00kie 10:41, 21. Mär. 2012 (CET) [Beantworten ]

Aus der Allgemeinen QS: Inhalt ist ein bisschen sehr dünn. Wer kann sich über was bei wem warum beschweren? Aufgrund welcher gesetzlichen Bestimmungen usw. --Kurator71 (Diskussion) 13:19, 22. Mär. 2012 (CET) [Beantworten ]

Hier sollte vor allem unterteilt werden zwischen den Ebenen Bund und Kanton. Entscheide auf Ebene des Kantons oder der Gemeinden können im kantonalen Verfahren hoch- (Kanton Bern zum Beispiel nach VRPG) und dann auf Bundesebene (BGG) weitergezogen werden, Entscheide auf Ebene Bund natürlich nur auf Bundesebene. Dann gibts noch diverse Ausschlüsse (Art. 83 BGG) und am Schluss ist Stimm- und Wahlrechtsbeschwerde so zirka dasselbe, nur dass das eine halt Abstimmungen und das andere Wahlen betrifft. Letzteres sollte irgendwie auf Lemma-Ebene aufgelöst werden. Ich werde mich vielleicht ergänzend dran setzen, habe aber im Moment keine Zeit für grosse Würfe. Falls das also jemand selbst umsetzen möchte - nur zu. --TheRealPlextor (Diskussion) 13:34, 22. Mär. 2012 (CET) [Beantworten ]

Artikel aus der allg. QS, wenn dann bitte ausbauen --Crazy1880 (Diskussion) 21:29, 22. Mär. 2012 (CET) [Beantworten ]

Entstand aus einer WL und steht in der allgemeinen QS. Hat außerdem eine falsche Kategorie. Anka Wau! 20:59, 3. Apr. 2012 (CEST) [Beantworten ]

Begründung dort war: unbelegt und nicht unbedingt OMA-tauglich --KMic (Diskussion) 23:56, 3. Apr. 2012 (CEST) [Beantworten ]
Besser? Belege folgen morgen...--Aschmidt (Diskussion) 02:30, 4. Apr. 2012 (CEST) [Beantworten ]
Die Literatur bevorzugt die Begriffe "Erfolgsunrecht" und "Erfolgsunwert" (z.B.: Larenz/Canaris, SBT, 13.A. S. 364ff.). Deshalb wäre es besser, gleich einen Redirect von Erfolgshaftung und Verschuldenshaftung nach Unwert zu setzen und diesen Klassiker dort ausführlicher und bequellt auszuarbeiten. – Meinungen?--Aschmidt (Diskussion) 13:46, 8. Apr. 2012 (CEST) [Beantworten ]
Der Artikel ist zum großen Teil schon ganz gut verständlich, nur habe ich immer noch nicht verstanden, was eine Erfolgshaftung eigentlich ist. Insbesondere kann ich mir unter dem Begriff "rechtswidriger Erfolg" nichts vorstellen. Gibt es da nicht vielleicht ein konkretes Beispiel? --KMic (Diskussion) 18:48, 8. Apr. 2012 (CEST) [Beantworten ]
Der Begriff des "Erfolgs" wäre wohl zu erklären. Der wird hier vorausgesetzt, und er hat mit Erfolg eher wenig zu tun. Der Erfolg ist schlicht der Schaden, der entstanden ist. Ein rechtswidriger Erfolg liegt vor, wenn das Rechtsgut, das der Schädiger verletzt hat (Eigentum, Körper, Gesundheit usw.), ohne eingreifen eines Rechtfertigungsgrundes (Notwehr etwa) beschädigt worden ist. Die herrschende Meinung ist der Ansicht, daß die Rechtsgutverletzung die Rechtswidrigkeit indiziere, daß das also immer rechtswidrig sei. Die Gegenmeinung lehnt das ab. Der Schädiger haftet für diesen Schaden aber jedenfalls nur, wenn er den Eintritt des rechtswidrigen Erfolgs auch zu vertreten hat, wenn er ihn also vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführt hatte. Und nur insoweit wird die Frage "Erfolgs- oder Verhaltsunrecht" relevant. Deshalb meine Empfehlung, diese isolierte Darstellung aufzugeben und das Thema an einer Stelle im Zusammenhang zu diskutieren.--Aschmidt (Diskussion) 19:00, 8. Apr. 2012 (CEST) [Beantworten ]

Dümpelt schon seit Jahren mit Überarbeitungs- und Redundanzbaustein rum, hat mit Ach und Krach nen LA überstanden. Vielleicht lässt sich hier jemand finden, der den Themenkomplex für die WP etwas aufwertet. Relevant sind hierbei ggf. noch die Lemmata Datenbankherstellerrecht und Datenbankwerk --Eff0ktiv (Diskussion) 06:10, 7. Apr. 2012 (CEST) [Beantworten ]

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. -- 217.236.185.186 11:35, 29. Jun. 2016 (CEST)

weitergeleitet aus der QS-Informatik:

Viel zu langer Eingangstext, ab Abschnitt "OEM-Produkte im Handel" bitte mal auf Richtigkeit prüfen, ggf. danach noch an die Kollegen der QS Recht weiterleiten, danke. Aus der allg. QS vom 6. August 2009 --Crazy1880 21:11, 25. Aug. 2009 (CEST) [Beantworten ]

Nach meinem Kenntnisstand ist das alles vollkommen korrekt dargestellt. Und die lange Einleitung ist bitter notwendig angesichts des Durcheinanders in der Praxis draußen. Es ist ein extrem unscharfes Subjekt und wird hier eigentlich vorbildlich in die verschiedenen, ggf. total entgegengesetzten, Bedeutungen aufgegliedert und erläutert. Es ist wirklich alles so schlimm! --PeterFrankfurt 03:32, 26. Aug. 2009 (CEST) [Beantworten ]
Die zweite Hälfte der Einleitung sollte auf jeden Fall in einen eigenen Abschnitt, da es dort nicht um OEM generell, sondern nur um die Computerbranche geht und für die Einleitung daher viel zu detailliert wird.-cromagnon ¿alguna pregunta? 03:57, 19. Sep. 2009 (CEST) [Beantworten ]

Habe nun einen Teil der Einleitung in die Abschnitte Geschichte und Weitere Details geschoben,[4] da diese Teile aus bereits geannten Gründen (viel zu detailliert) in der Einleitung nichts zu suchen haben.
Insgesamt müßte der Artikel aber mal besser aufgeteilt werden, so daß die Bedeutungen der relevantesten Wirtschaftszweige in der Einleitung nur kurz (im Sinne einer BKL) genannt und weiter unten dann ausführlicher (oder detailierter) beschrieben werden. Das alles so in einem Absatz zu vermengen verursacht nämlich erst diese (Begriffs-)Verwirrung.
--Kon rad 14:18, 28. Okt. 2009 (CET) [Beantworten ]

"Hier kann z. B. vermerkt sein, dass die Lizenz nicht downgrade-fähig ist (es darf mit der erworbenen Softwarelizenz keine ältere Vorgängerversion des Programmes installiert werden)" genau umgekehrt - MS bietet Usern für einige OEM Produkte Downgrade Rechte an - siehe W7 bzw. Vista nach Vista bzw. XP. (nicht signierter Beitrag von 193.189.241.36 (Diskussion) 16:41, 23. Mai 2011 (CEST)) [Beantworten ]

Hat der Baustein noch einen Sinn? Er klebt seit drei Jahren im Artikel; den ursprünglich bemängelten Abschnitt gibt es nicht mal mehr. 134.245.167.142 16:51, 26. Okt. 2012 (CEST) [Beantworten ]

Nach vier Jahren nunmehr... – Simplicius Hi... ho... Diderot! 14:17, 8. Nov. 2013 (CET) [Beantworten ]

Artikel aus der allg. QS, braucht Vollprogramm --Crazy1880 20:55, 18. Apr. 2012 (CEST) [Beantworten ]

Artikel aus der allg. QS, bitte ausbauen und bequellen --Crazy1880 19:35, 26. Apr. 2012 (CEST) [Beantworten ]

Danke für die Überweisung des Artikels. Auf der Artikel-Disk. wird schon darauf hingewiesen, daß das Baurecht Ländersache ist. Es wäre daher auf die Entwicklung in den Landesbauordnungen einzugehen.--Aschmidt (Diskussion) 21:03, 26. Apr. 2012 (CEST) [Beantworten ]

Bitte ausbauen. Es fehlt ein Überblick über die Entwicklung des Rechtsgebiets und seine wichtigsten Regelungen. Bisher werden in dem Stub leider nur ganze Rechtsgebiete genannt, ohne inhaltliche Schwerpunkte zu setzen.--Aschmidt (Diskussion) 23:14, 24. Jul. 2012 (CEST) [Beantworten ]

Kommt aus der allgemeinen QS. Bitte die Diskussionsseite des Artikels lesen, dort steht, was bemängelt wird. Vielleicht könnt ihr helfen. Danke. --nfu-peng Diskuss 14:09, 7. Aug. 2012 (CEST) [Beantworten ]

Artikel aus der allg. QS, bitte querlesen und dringend mit Quellen füttern, danke --Crazy1880 20:34, 26. Aug. 2012 (CEST) [Beantworten ]

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. -- 217.236.185.186 11:37, 29. Jun. 2016 (CEST)

Der Artikel ist wenig informativ. Es fehlen z.B. Unterschiede von Konkurs, Insolvenz und Gesamtvollstreckung, Angaben zur Entwicklung des Rechts in den einzelnen Bereichen bis zur Zusammenführung, Was ist gemeines Konkursrecht?, Wie und warum kam es zu einheitlichen Konkursordnung?... Bin kein Kenner der Materie und kann deswegen nichts beitragen. Mindestens gelber Kreis --HolgerB (Diskussion) 12:20, 12. Sep. 2012 (CEST) [Beantworten ]

Ich schlage Umbenennung in Geschichte des deutschen Konkurs- und Insolvenzrechts, da auch Österreich und Schweiz zu berücksichtigen sind. --House1630 (Diskussion) 15:54, 7. Jan. 2013 (CET) [Beantworten ]

Brenn-Verordnung

Betr.: Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen durch Verbrennen außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen

Im Artikel geht es zwischen der Nds. Brennverordnung und anderen Landesbrennverordnungen hin und her. Außerdem könnte eine URV vorliegen, auch wenn Google keine Treffer anzeigt (siehe Diskussionsseite). -- Forevermore (Diskussion) 10:01, 23. Aug. 2012 (CEST) [Beantworten ]

Artikel aus der allg. QS herverschoben --Crazy1880 19:06, 20. Sep. 2012 (CEST) [Beantworten ]
Gehören landesrechtliche VOs aus dem Umweltrecht wirklich in Wikipedia? --Chz (Diskussion) 10:49, 7. Nov. 2012 (CET) [Beantworten ]
„Landesrechtliche VO" allein sollte imho nicht gegen ein Lemma sprechen, zumal es möglicherweise viele Leute gibt, für die das Aufrechterhalten der Osterfeuer-Tradition sehr wichtig ist. Ein großes Problem des Artikels sind die generellen, keineswegs nur für „Brenntage" geltenden, gefahrenabwehrrechtlichen Ausführungen, die aus unterschiedlichem, leider nur unzureichend kenntlich gemachtem Landesrecht stammen. Daher wäre ich dafür, auf eine Version vor dem 31. Dezember 2009 zurückzusetzen. Mithilfe der übrigen Informationen ließe sich ggf. ein Lemma „Brenntage" anfertigen, wozu es bisher nur eine WL auf diesen Artikel gibt. --Alros002 (Diskussion) 14:09, 3. Mai 2013 (CEST) [Beantworten ]
Vernünftige Idee, so wie jetzt geht es jedenfalls nicht. --Isjc99 (Diskussion) 08:15, 8. Mai 2014 (CEST) [Beantworten ]

Bewertung: gelber Kreis

Begründung: Dieses Thema ist sehr weitreichend, und kann kaum durch den einleitenden Satz vollständig beschrieben werden. Gleiches gilt für die Darstellung des Deutschen Rechts. Hier muss Erhebliches ergänzt werden. Ich habs mir mal selbst auf die Liste gesetzt, wäre aber für Unterstützung dankbar. --Chz (Diskussion) 11:36, 6. Nov. 2012 (CET) [Beantworten ]

Der Artikel Übereignung ist verhäItnismäßig gut ausgearbeitet. Es stelle es anheim, die gesamte Thematik Eigentumserwerb, originärer Eigentumserwerb und derivater Eigentumserwerb dorthin einfach weiterzuleiten. Allerdings krankt es in dem Artikel auch an Kleinigkeiten: Beispielsweise ist der gutgläubige Erwerb vom Nichtberechtigten unzureichend ausgearbeitet. Damit kann kein Rechtsunkundiger was anfangen. Bei der Übereignung beweglicher Sachen sollte folgende Gliederung präferiert werden:

  • Erwerb vom Berechtigten

(Überblick etc.)

  • Eigentumserwerb nach § 929 S. 1 BGB (Normalfall)
  • Eigentumserwerb nach § 929 S. 2 BGB (brevi manu traditio)
  • Eigentumserwerb nach § 929 S. 1, 930 BGB
  • Eigentumserwerb nach § 929 S. 1, 931 BGB
  • Erwerb vom Nichtberechtigten

(Überblick: Guter Glaube; Verfügungsbefugnis als Gegenstand der Betrachtung, Nichtberechtigung)

  • Eigentumserwerb nach §§ 929 S. 1, 932 I S. 1 BGB
  • Eigentumserwerb nach §§ 929 S. 2, 932 I S. 2 BGB
  • Eigentumserwerb nach §§ 929 S. 1, 930, 933 BGB
  • Eigentumserwerb nach §§ 929 S. 1, 931, 934 BGB

--Chz (Diskussion) 11:36, 6. Nov. 2012 (CET) [Beantworten ]

Der Artikel wurde laut Versionsgeschichte inhaltlich seit März 2008 nicht mehr aktualisiert. Mindestens die Aussage "Seit 1. Januar 2004 ist der vertikale Verlustausgleich grundsätzlich uneingeschränkt möglich" ist veraltet (widerspricht § 20 Abs. 6 Satz 2 EStG: "Verluste aus Kapitalvermögen dürfen nicht mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden"). Da sollte jemand mit Fachkenntnis im Steuerrecht mal den kompletten Artikel überprüfen und auf den neuesten Stand bringen. --130.83.244.129 21:45, 12. Nov. 2012 (CET) [Beantworten ]


Des weiteren ist die Höhe des Verlustrücktrages veraltet. Hier wird der alte Betrag nach Umstellung von DM auf EUR genutzt. Richtig wäre hier aber gem. 10d EStG der Betrag von 1 Mio. EUR bzw. 2 Mio. EUR für zusammenveranlagende Ehegatten des Gesamtbetrages der Einkünfte.

Artikel aus der allg. QS: Der gesamte Artikel ist struktur- und zusammenhangslos und daher kaum verständlich. Es fehlt an einer inhaltlich sinnvollen Gliederung, Einführungen, Erläuterungen und Zusammenfassungen sowie Quellenangaben. Die Formatierung ist z.T. wunderlich (siehe den inhaltlich aus dem Zusammenhang gerissenen, kompletten Absatz in kursiv). Mir selbst fehlt leider die Fachkenntnis zur Überarbeitung. --71.207.153.148 05:46, 2. Nov. 2012 (CET), danke --Crazy1880 11:28, 8. Dez. 2012 (CET) [Beantworten ]

Beträchtliche Unterschiede zu Versionen in anderen Sprachen, deutschlandlastig obwohl Insolvenzrecht (Deutschland) vorhanden. --House1630 (Diskussion) 16:04, 7. Jan. 2013 (CET) [Beantworten ]

Bewertung: gelber Kreis

Diverse Artikel bzgl. Unterbringung

Betr.: Psychisch-Kranken-Gesetz, Unterbringungsverfahren, Unterbringung (Deutschland), Unterbringung, Einwilligungsfähigkeit, Neuroleptikum

(hier nachgetragen --Krd 09:53, 16. Feb. 2013 (CET))[Beantworten ]

Ich habe die Redundanz bezüglich Rechtslage/Zwangsbehandlung soweit es geht entfernt, die Zwangsbehandlung habe ich verlinkt und in einem kurzem Absatz angerissen, siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Neuroleptikum#Zwangsbehandlung . Ich denke, so ist es am besten.--Geoyo (Diskussion) 23:41, 13. Mär. 2013 (CET) [Beantworten ]

alle o.g. Artikel sind miteinander redundant. Bei Zwangsbehandlung habe ich die aktuelle Rechtsprechung eingearbeitet, aber nur da. Das ganze dümpelt seit 2 Jahren. Vielleicht finden sich über WikiProjekt Recht/Qualitätssicherung Helfer.––Oursana (Diskussion) 15:55, 15. Feb. 2013 (CET) [Beantworten ]

Rechtsaussagen ohne Belege. Ich bitte die Fachautoren, die Darstellung zu prüfen. Danke.--fiona (Diskussion) 10:21, 19. Feb. 2013 (CET) [Beantworten ]

Artikel aus der allg. QS, bitte querlesen und ggf. wikifizieren, danke --Crazy1880 20:57, 3. Apr. 2013 (CEST) [Beantworten ]

Aus der allgemeinen QS. Keine enzyklopädische Einleitung, keine Kategorien, keine internen Links. -- Olaf Studt (Diskussion) 19:02, 9. Apr. 2013 (CEST) [Beantworten ]

Einleitung, Kat, interne Links eingefügt.--Doc.Heintz 22:59, 10. Apr. 2013 (CEST) [Beantworten ]

Knacknuss zur Überarbeitung seit 2013. 80.187.99.41 10:18, 28. Dez. 2015 (CET) [Beantworten ]

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