Schülerspezialverkehr

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Begründung: Der Begriff scheint ein NRW-spezifischer Rechtsterminus für das standarddeutsche Wort "Schulbus" zu sein. Hier steht auch nicht mehr als das, was schon in Schulbus steht, abgesehen von einigen fragwürdigen Aussagen wie "Dieser gesonderte Transport ist ein Teil der gesellschaftlichen Exklusion der betreffenden Personengruppen." -- 217.236.175.4 15:46, 3. Apr. 2016 (CEST)

Der Schülerspezialverkehr ist ein Sonderverkehr zur Beförderung der Schüler zu den Förderschulen mit dem in der Regel ein großer Teil der Schüler zur Schule und nach Hause gebracht wird. Schüler werden entweder direkt an der Wohnungstür abgeholt und nach Schulschluss wieder bis zur Wohnung gefahren (zum Beispiel bei Förderschulen für Geistige Entwicklung) oder die Abholung erfolgt an einer in der Nähe der Wohnung liegenden öffentlichen Bushaltestelle (zum Beispiel bei einer Förderschule für Sprache oder für Emotionale und Soziale Entwicklung).

Dieser gesonderte Transport ist ein Teil der gesellschaftlichen Exklusion der betreffenden Personengruppen.

Die Kosten für den Schülerspezialverkehr trägt in der Regel der Schulträger, mit der Planung und Durchführung der Verkehre wird zumeist ein örtliches Verkehrsunternehmen beauftragt.[1]

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Schülerspezialverkehr des märkischen Kreises
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