Alleinregierung

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 18. März 2016 um 23:15 Uhr durch 93.104.63.122 (Diskussion) (Übersicht über die Alleinregierungen in Deutschland ). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Alleinregierung bezeichnet in der Staatswissenschaft eine Form der Regierungsbesetzung in parlamentarischen und semi-präsidiellen Regierungssystemen mit Verhältniswahlrecht.

Man versteht darunter eine Regierung, deren Mitglieder nur von einer einzigen politischen Partei gestellt werden. Zu unterscheiden ist die Koalitionsregierung, in der die Regierungsmitglieder von mehreren Parteien gestellt werden und die Konzentrationsregierung, in der die Regierung von allen im Parlament vertretenen Parteien gestellt wird und somit keine Opposition vorhanden ist. Bei einer Alleinregierung besitzt die regierungsbildende Partei meist auch die absolute Mehrheit im Parlament. Ist dies nicht der Fall, spricht man im Allgemeinen von einer Minderheitsregierung.

Alleinregierungen sind in Staaten mit Verhältniswahlrecht selten, da meist keine Partei über die notwendige absolute Mehrheit verfügt. In Österreich gab es eine Alleinregierung zuletzt von 1971 bis 1983 durch die Sozialdemokratische Partei Österreichs (SPÖ). Die Österreichische Volkspartei (ÖVP) bildete von 1966 bis 1970 eine Alleinregierung. In Deutschland erreichte die Union bei der Bundestagswahl 1957 zwar eine absolute Mehrheit, dennoch wurde die Koalition mit der Deutschen Partei (DP) fortgesetzt. Jedoch wechselten neun Abgeordnete der DP zur CDU und infolgedessen schied die DP aus der Regierungskoalition aus und bis 1961 blieb die CDU/CSU alleinregierend.[1] Eine weitere Alleinregierung gab es im September 1982, nachdem die Freie Demokratische Partei (FDP) ihre Minister aus der sozialliberalen Koalition mit der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) zurückgezogen hatte.

In Staaten mit Mehrheitswahlrecht ist der Begriff ungebräuchlich, da im Regelfall die Regierung nur von einer Partei gestellt wird.

Übersicht über die Alleinregierungen in Deutschland

Folgende Parteien konnten in der Geschichte der Bundesrepublik Alleinregierungen bilden:

Von 1972 bis 1992 die CDU unter den Ministerpräsidenten Hans Filbinger (bis 1978), Lothar Späth (1978 bis 1991) und Erwin Teufel (1991 bis 1992)

Ihre von 1946 bis 1950 und von 1962 bis 1966 innegehabte absolute Mehrheit nutzte die CSU nicht, sondern bildete jeweils Koalitionsregierungen

Von 1971 bis 1975 die SPD unter dem Regierenden Bürgermeister Klaus Schütz

Ihre von 1948 bis 1950 und von 1954 bis 1971 innegehabte absolute Mehrheit nutzte die SPD nicht, sondern bildete jeweils Koalitionsregierungen

Von 1994 bis 1999 die SPD unter Ministerpräsident Manfred Stolpe

Ihre von 1955 bis 1963 innegehabte absolute Mehrheit nutzte die SPD nicht, sondern bildete jeweils Koalitionsregierungen

Ihre von 1946 bis 1949 und von 1957 bis 1966 sowie von 1970 bis 1974 innegehabte absolute Mehrheit nutzte die SPD nicht, sondern bildete jeweils Koalitionsregierungen

Ihre von 1962 bis 1966 innegehabte absolute Mehrheit nutzte die SPD nicht, sondern bildete eine Koalitionsregierung

Ihre von 1955 bis 1963 und von 1971 bis 1979 innegehabte absolute Mehrheit nutzte die CDU nicht, sondern bildete eine Koalitionsregierung

Von 1990 bis 2004 die CDU unter den Ministerpräsidenten Kurt Biedenkopf (1990 bis 2002) und Georg Milbradt (bis 2004)

Von 1999 bis 2009 die CDU unter den Ministerpräsidenten Bernhard Vogel (1999 bis 2003) und Dieter Althaus (2003 bis 2009)

In beiden Ländern hat es bislang noch keine Alleinregierung gegeben.

Einzelnachweise

  1. Der Bundestag: Der 3. Deutsche Bundestag (1957-1961), zuletzt abgerufen am 10. Juli 2012.
Abgerufen von „https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Alleinregierung&oldid=152632420"