Diskussion:Laissez-passer

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von 2A02:8109:9A40:1778:980D:4075:662B:3C71 in Abschnitt Vielfach lehnen diese Länder die Rücknahme von Personen mit ungeklärter Staatsbürgerschaft ab.
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One-Way

Letzter Kommentar: vor 8 Jahren 1 Kommentar1 Person ist an der Diskussion beteiligt

Kommt wohl häufig mit dem Vorsatz "One-Way" daher. --Quetsch mich aus, ... itu (Disk) 06:53, 5. Feb. 2016 (CET) Beantworten

Früher

Letzter Kommentar: vor 8 Jahren 1 Kommentar1 Person ist an der Diskussion beteiligt

Die commons-cat kennt auch ältere Laissez-passer's. --Quetsch mich aus, ... itu (Disk) 07:08, 5. Feb. 2016 (CET) Beantworten

Vielfach lehnen diese Länder die Rücknahme von Personen mit ungeklärter Staatsbürgerschaft ab.

Letzter Kommentar: vor 8 Jahren 5 Kommentare2 Personen sind an der Diskussion beteiligt

Der Satz passt nicht. Warum sollte ein Land Personen "zurück"nehmen, deren Staatsbürgerschaft und damit Herkunft garnicht geklärt ist? Warum nimmt Deutschland nicht Personen von irgendwo auf der Welt "zurück", bei denen nicht erwiesen ist, ob sie überhaupt deutsche Staatsbürger sind? Das dürfte sich ehr auf die Abschiebepraxis beziehen, Botschaftsangehörigen einiger Länder die notwendigen Papiere für eine Überstellung in deren Land mit einer Art Kopfprämie abzukaufen, wobei diese nach Augenschein anhand Sprache und Kopfform (sic!) entscheiden (das hatten wir in Deutschland schon mal!).

Daß sich einige dieser Länder dieser Praxis verweigern, kann man ihnen wohl nicht zum Vorwurf machen. --2A02:8109:9A40:1778:980D:4075:662B:3C71 12:50, 5. Feb. 2016 (CET) Beantworten

Grundsätzlich ist der Satz inhaltlich richtig, soweit gemeint ist, dass die Staatsangehörigkeit nicht nachgewiesen ist. Oft gibt es aber Hinweise auf die Herkunft und auch auf die Staatsangehörigkeit. Da bewegen wir uns dann bezüglichen dessen, was der angefragte Staat seinerseits unternehmen und/oder einräumen muss, in einer Grauzone, insbesondere, wenn der Betroffene keine Angaben zu seiner Identität macht oder seinerseits behauptet, Staatsangehöriger eines anderen Staates zu sein. Ich gebe dir aber insofern im Ergebnis recht, weil ich nicht erkennen kann, was die völkerrechtliche Rücknahmepflicht, soweit sie besteht, mit dem Laissez-passer zu tun hat. --Opihuck 16:16, 5. Feb. 2016 (CET) Beantworten
Das "Rück-" würde ja erst mal ein "von dort weg" bzw. "von dort nach Deutschland hin" voraussetzen. "Rücknehmen" setzt "von dort herkommen" voraus, eine "Über-"nahme von Personen mit ungeklärter Staatsbürgerschaft wäre sprachtechnisch möglich, allerdings nicht rechtlich, wenn sie selber nicht zustimmen.
Hier ist auch die suggestive Einschränkung auf "diese Länder" irreführend. Auch Deuschland und jedes andere Land würde es ablehnen, jemanden, dessen Staatsangehörigkeit unbekannt ist, "zurück" zu nehmen.
"Spricht deutsch" und "hat eine Kopfform wie ein Deutscher" (Was für eine wäre das? und wer hat doch gleich schon mal in der deutschen Geschichte daran die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe feststellen wollen?) würde mit 100%iger Sicherheit auch den deutschen Behörden nicht reichen, um jemanden "zurückzunehmen".
Ich halte auch die Praxis, mit der die Staatszugehörigkeit "ermittelt" wird (Kopfform!!!) für höchst zweifelhaft (Prämien an die Botschaftsmitarbeiter für jeden Flüchtling, den sie zu einem Bürger ihres Landes erklären). Daß ein deutscher Beamter so etwas mit der deutschen Geschichte im Hinterkopf auch nur in Erwägung ziehen könnte, würde mich an seinem Verstand und seiner Gesinnung zweifeln lassen. --2A02:8109:9A40:1778:980D:4075:662B:3C71 22:37, 5. Feb. 2016 (CET) Beantworten
Du bist sehr unsachlich; einiges von dem, was du schreibst, ist zudem falsch. Es geht nicht um Kopfformen oder Hautfarbe, sondern es geht darum, in einem Gespräch festzustellen, ob jemand aus dem Land der möglichen Staatsangehörigkeit stammt. Bei entspechender Kooperation des Betroffenen ist das häufig leicht festzustellen, anhand von Sprachkenntnissen, gesprochenen Dialekten, Kenntnissen über das Land selbst, Angaben zum angeblichen Wohnort, zu im Land lebenden Bezugspersonen usw. Stell dir vor, du müsstest ohne Pass vor der Botschaft deines Landes deine Staatsangehörigkeit nachweisen. Ich bin mir sicher, dass dir dazu tausend Dinge einfallen und dass die Glaubhaftmachung deiner Staatsangehörigkeit keine halbe Stunde dauert. --Opihuck 23:30, 5. Feb. 2016 (CET) Beantworten
Das ist nicht meine Erfindung, hast Du den Artikel vom Freitag gelesen?. Wenn jemand der Einschätzung des Botschaftsangehörigen bezügl. seiner Herkunft zustimmt, weil er den Pass will, ist ja dagegen auch nichts einzuwenden, nur daß es eben laut dem Artikel auch Fälle gegeben hat, wo dass anders gelaufen ist, und sowas halte ich für inakzeptabel.
Abgesehen davon bist Du aber auf den sprachlichen Widerspruch nicht eingegangen. Wenn ein Flüchling nach Einschätzung der Botschaftsangehörigen kein Bürger dieses Landes ist, kann man einfach nicht davon sprechen, daß sie ihn "nicht zurücknehmen" wollen, das ist sprachlich absurd. Solange die Herkunft ungeklärt ist, ist damit das Ziel des "zurück" ungeklärt. Wenn man bemängelt, daß Pakistan und afrikanische Staaten Flüchlnge unbekannter Herkunft nicht aufnehmen, gilt der gleiche Vorwurf auch für Deutschland. --2A02:8109:9A40:1778:980D:4075:662B:3C71 03:00, 6. Feb. 2016 (CET) Beantworten
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