Führerschein

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Dieser Artikel behandelt den Führerschein für Kraftfahrzeuge. Zu weiteren Bedeutungen, siehe Führerschein (Begriffsklärung)
Der erste Führerschein der Welt, ausgestellt am 1. August 1888 vom Großherzoglich Badischen Bezirksamt Mannheim an den Automobilerfinder Carl Benz
Erste deutsche Autolenkerschule in Aschaffenburg, 1906
Chauffeursausbildung 1905, Ausbildung in der Chauffeursschule Aschaffenburg, Bayerischer Fahrlehrerverband
Fahrlizenz Nr. 1 des Magistrats Innsbruck, ausgestellt für Gottlieb Wiederkehr, den Chauffeur des Herzogs Eugen von Österreich-Teschen
Fahrerlaubnis für August Freudenberger von 1911, ausgestellt vom Magistrat der Stadt Bozen

Ein Führerschein oder ein Führerausweis ist eine amtliche Urkunde, die ein Vorhandensein einer Erlaubnis zum Führen bestimmter Fahrzeuge auf öffentlichem Verkehrsgrund zum Ausdruck bringt.

In Deutschland beinhaltet ein Führerschein Informationen über die Erteilung einer Fahrerlaubnis, in Österreich über die Erteilung einer Lenk(er)berechtigung.[1] In der Schweiz lautet die Bezeichnung dieses Dokuments Führerausweis (umgangssprachlich auch Fahrausweis, Billet oder Permis), es zeigt die Fahrberechtigung an.

Dagegen ist die Fahrerlaubnis, Lenk(er)berechtigung[1] beziehungsweise Fahrberechtigung ein Verwaltungsakt, das heißt die behördliche Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen (Schweiz: Motorfahrzeugen) auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen. Sie ist an einen bestimmten Fahrzeugtyp – die Fahrzeugklasse – gebunden: Wer die Berechtigung für eine Klasse besitzt, hat das Recht, ein Fahrzeug dieser Klasse zu führen.[2] Es wird durch die zuständige Behörde erteilt und ist an die Fahreignung und den Nachweis der Befähigung in Form einer Fahrprüfung (Schweizer Hochdeutsch: Führerprüfung) geknüpft, in Deutschland nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) und der Fahrerlaubnisverordnung (FeV), in Österreich nach dem Kraftfahrgesetz (KFG) und dem Führerscheingesetz (FSG) und in der Schweiz nach dem Strassenverkehrsgesetz (SVG) und der Verkehrszulassungsverordnung (VZV).

Allgemeines, Geschichte

Hauptartikel: Geschichte des Führerscheins

Die Geschichte des Führerscheins geht bis zum Ende des 19. Jahrhunderts zurück. Das Konzept einer Fahrerlaubnis – wie auch des Führerscheins – gibt es seit 1888 (Preußen). Gelegentlich wird eine im Juli 1888 auf den Automobilpionier und Dampfmaschinenkonstrukteur Léon Serpollet ausgestellte Erlaubnis der Stadt Paris zum Fahren auf deren öffentlichen Straßen als erster „Führerschein" der Welt bezeichnet. [3] Eine behördliche Prüfung gab es erstmals in Wien im Jahr 1901 (vgl. VdTÜV-Ausstellung „Führerscheine in Europa").[4] In der DDR wurde der Führerschein zeitweise auch als Fahrerlaubnis bezeichnet.

Die rund 110 verschiedenen Führerscheinmodelle innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) wurden seit dem 19. Januar 2013 nach geltendem EU-Recht durch den einheitlichen europäischen Führerschein im Scheckkartenformat abgelöst. Seit diesem Datum darf nur noch dieser bei der Neuausstellung ausgegeben werden. Alte Führerscheine haben Übergangsfristen; die Mitgliedstaaten des EWR müssen allerdings sicherstellen, dass bis zum 19. Januar 2033 alle ausgestellten oder in Umlauf befindlichen Führerscheine alle Anforderungen an die aktuelle europäische Führerschein-Richtlinie erfüllen.[5]

Regelungen in verschiedenen Ländern

Fahren ohne Führerschein

Beim Lenken eines Kraftfahrzeugs auf öffentlichem Verkehrsgrund ist der dafür erforderliche Führerschein mitzuführen. Zusätzliche Befähigungsnachweise werden zusätzlich benötigt für Fahrten des Militärs, im Rettungstransportwesen, für Gefahrgut- oder Schwertransporte, im Taxi- oder Mietwagengewerbe.

Das Nicht-Mitführen des Führerscheins ist in vielen Ländern eine Verkehrsordnungswidrigkeit. Das Nicht-Besitzen des geeigneten Führerscheins kann strenger bestraft werden. Nicht-Besitzen kann darauf beruhen, nie die entsprechenden Prüfungen bestanden zu haben oder den Führerschein entzogen bekommen zu haben. Führerscheine können wegen Verkehrs- oder auch anderen Delikten entzogen werden, wegen starker Alkoholisierung auch unmittelbar abgenommen und nach Ausnüchterung auch wieder ausgefolgt.

Zum Anmelden eines Kraftfahrzeugs auf seine Person ist es nicht nötig, einen Führerschein zu besitzen. Das Fahrzeug muss dann von einer anderen Person gelenkt werden.

Mitunter kommt es vor, dass Menschen lange Zeit ohne Führerschein Kfz lenken. 2015 wurde ein Fall eines 63-Jährigen bekannt, der laut eigener Aussage zwar 1970 eine Fahrschule besuchte, doch nie die Prüfungen ablegte und in Folge 45 Jahre unfallfrei fuhr. Als er sein Auto am Pannenstreifen einer Schnellstraße in Niederösterreich angehalten hatte, fiel sein "unübliches Verhalten" der Polizei auf und er wies sich bei der Kontrolle nur mit seinem Reisepass aus.[6]

Wer ein Fahrzeug ohne Führerschein-Berechtigung lenkt (der Führerschein darf allerdings vergessen oder verloren sein), verstößt gegen Versicherungsbestimmungen, weshalb die Versicherung ihre Haftpflicht-Leistung vom Lenker zurückfordern oder bei einer Kasko-Versicherung leistungsfrei bleiben kann.

Nur auf Privatgrund (also beispielsweise nicht auf einem Kundenparkpatz oder der Zufahrt zu mehreren Häusern) darf mit Einwilligung des Grundstückeigentümers auch ohne Führerschein gefahren werden, wobei eine Versicherung im Schadenfall leistungsfrei bleibt.[7]

Internationaler Führerschein

Hauptartikel: Internationaler Führerschein

Der Internationale Führerschein (auch: Zwischenstaatlicher Führerschein) ist ein zeitlich befristetes und weltweit gültiges Zusatzdokument zum nationalen Führerschein, es wird allerdings nur noch relativ selten benötigt. Das Dokument enthält alle Daten des normalen Führerscheins in verschiedenen Sprachen und ist nur in Kombination mit diesem gültig.[8]

Commons: Führerschein  – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary: Führerschein  – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Wikibooks: Autofahren lernen  – Lern- und Lehrmaterialien

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Einzelnachweise und Anmerkungen

  1. a b Anm.: In den österreichischen Rechtsmaterialien, selbst auch innerhalb eines einzelnen Gesetzes, kommt sowohl Lenkerberechtigung (Abfragelink im RIS) als auch Lenkberechtigung (Abfragelink) vor.
  2. Verzwickter Fall vor Gericht. In: Ehinger Tagblatt.
  3. gazoline.com: Serpollet, à tout vapeur
  4. Führerscheine in Europa Geschichte des Führerscheins.
  5. Vorlage:EG-RL (Führerscheinrichtlinie).
  6. http://noe.orf.at/news/stories/2743014/ 45 Jahre ohne Führerschein am Steuer, orf.at, 18. November 2015, abgerufen 18. November 2015.
  7. http://www.wochenblatt.com/frage-und-antwort/fahren-ohne-fahrerlaubnis-1583.html Fahren ohne Fahrerlaubnis?, Wochenblatt für Landwirtschaft und Landleben, 19. April 2012, abgerufen 19. November 2015.
  8. Kurzinfo zum Internationalen Führerschein
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Normdaten (Sachbegriff): GND: 4129962-0 (lobid, OGND , AKS )
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