Hofstaat

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Die Höflinge von Katharina der Großen

Der Hofstaat, der Hof oder die Höfische Gesellschaft ist die Gesamtheit der Personen, die einen regierenden Fürsten und dessen Familie unmittelbar und ständig umgeben. Monarchische Höfe sind historische Beispiele ausgefeilt ritualisierter Herrschaftsformen.

Allgemeines

Der „Hof" (lat. curia, aula, franz. cour, engl. court) ist ursprünglich eine Ortsbezeichnung, siehe Hof (Ortsname). Er geht über auf den von Gebäuden eines Gutes umschlossenen freien Platz,[1] auf welchem sich die Gefolgschaft des Gutsherrn versammelte, und bezeichnet dann auch diese Gefolgschaft selbst. Ferner ist er die Bezeichnung für die Residenz eines Fürsten (Hoflager) sowie für den Fürsten selbst mit seiner Familie und seiner Umgebung.

Seit dem Spätmittelalter versuchten die europäischen Fürsten und Monarchen, den Landadel auf Höfe zusammenzuziehen, um ihn unter Kontrolle zu haben und ihre zentrale Macht zu festigen. Der Soziologe Norbert Elias hat das die „Verhöflichung des Adels" genannt (Die höfische Gesellschaft , 1969). Die Regierungsform, die in diesem Zusammenhang entstand, wird Absolutismus genannt. Ein Höhepunkt war der französische Absolutismus unter Ludwig XIV. Sein Hofstaat im Schloss Versailles war der größte Europas und prägte weltweit die Kultur des Adels. Die Zugehörigkeit zum Hof (Hoffähigkeit) war mit großem Prestige verbunden und wurde zunehmend von Bürgerlichen angestrebt.

Der Machtverlust der Höfe im 19. Jahrhundert wurde oft mit besonderem Glanz zu kompensieren versucht, so in manchen (deutschen) Kleinstaaten oder im französischen Second Empire (siehe Operettenstaat). Dieser Glanz unterstützte oft nicht die Anliegen des aufstrebenden Bürgertums: Beispiele von Höfen, an welchen geistige Interessen gefördert und Wissenschaft und Kunst gepflegt wurden, wie am Hof der Medici und am „Weimarer Musenhof", standen nur vereinzelt da. Die Hoftheater hingegen wurden zunehmend für das Bürgertum geöffnet.

Hofhaltungen waren stets sehr verschieden. Das Hofwesen des Orients, welches zum Teil theokratischen Anschauungen seine Entstehung verdankte, wurde vielfach in den abendländischen Staaten nachgeahmt.

Ägypten

Das alte Ägypten ist eines der ältesten Beispiele einer höfischen Gesellschaft. Alles dreht sich dort um die Zentralfigur des Königs. Die Staatsdiener drückten vor allem in ihren Titeln die Nähe zum Herrscher aus. Sie nennen sich Vertrauter oder Gefolgsmann des Königs, aber auch einziger Freund seiner Majestät oder erster Freund seiner Majestät. Dies geht soweit, dass sie sich mit Körperteilen des Königs identifizieren. Mund des Königs, oder die beiden Ohren des Königs sind beliebte Beamtenbezeichnungen. Die Gunst des Königs wird als ausgesprochen wichtig empfunden. Der Herrscher war es, der über die Karrieren am Hof entschied.[2]

Antikes Rom und Byzanz

Im Altertum fielen die Funktionen der Hofbeamten regelmäßig mit denen der Staatsdiener zusammen. So war es zum Beispiel unter den römischen Kaisern, bei welchen die hohen Militärbeamten zugleich die unmittelbare Umgebung und den Hofstaat des Kaisers bildeten.

Besonders kompliziert war die Hofhaltung in Byzanz, die vielfache Nachahmung fand.

Westeuropa in der Neuzeit

Im Heiligen Römischen Reich waren die Kurfürsten als Inhaber der Erzämter zugleich die ersten Hofbeamten des Kaisers; doch lief dies im Wesentlichen auf eine bloße Titulatur hinaus, wie dies später auch in Ansehung der Erbämter des Reichs der Fall war.

Ein besonders elaboriertes Hofzeremoniell bildete sich in Burgund aus und kam von dort aus mit der Herrschaft der Habsburger (Karl V.) nach Spanien und an den Wiener Hof der beiden habsburgischen Linien, wo das als besonders streng geltende spanische Hofzeremoniell angewendet wurde.

Als Höhepunkt der Entwicklung der höfischen Gesellschaft machte Norbert Elias in seiner klassischen Studie die Herrschaft Ludwigs XIV. mit seiner Hofhaltung im Schloss Versailles aus. Das französische Mode- und Etikettewesen fand im 18. Jahrhundert in ganz Europa vielfach Nachahmung.

Höfe am Ende des 19. Jahrhunderts

Die Höfe des späten 19. Jahrhunderts waren zwar im Großen und Ganzen in konformer Weise organisiert, im Einzelnen aber war die Gliederung der Hofbediensteten und ihrer Funktionen, namentlich auch mit Rücksicht auf den Umfang der Hofhaltung, sehr verschieden. Diese Hofbediensteten bildeten zusammen den Hofstaat des Fürsten. Sie zerfielen in Hofbeamte und Hofdiener (Hofoffizianten), je nachdem, ob es sich um den Ehrendienst bei dem Monarchen und seiner Familie, um die höhere Hofverwaltung oder nur um niedere Dienstverrichtungen handelte.

Die höheren Hofbeamten waren die Inhaber der eigentlichen Hofämter (Hofchargen, Hofstäbe), während die übrigen bloße Ehrendienste zu verrichten hatten (Hofdamen, Kammerherren, Kammerjunker). Die Hofämter konnten nur von Adligen bekleidet werden, wie auch früher überhaupt der Adel die Voraussetzung der Hoffähigkeit (Kourfähigkeit) war.

Eine Hofrangordnung bestimmte in dieser Hinsicht die Reihen- und Rangfolge der bei Hofe erscheinenden Personen. Ein besonderes Hofzeremoniell (Hofetikette) wird an den Höfen aufrechterhalten, zu dessen Wahrung besondere Beamte (Zeremonienmeister) bestellt sind.

Auch war zum Erscheinen bei Hofe eine besondere Hofkleidung erforderlich, die bei besonderen Gelegenheiten, namentlich bei Hoftrauer, im Einzelnen vorgeschrieben wurde. Außerdem waren gute und kultivierte (eben: höfische) Umgangformen erforderlich, um am Hof akzeptiert zu werden. Das Protokoll und die Etikette mussten sehr genau beachtet werden, um nicht einen Skandal auszulösen. Die adeligen Herren durften zum Beispiel nicht die Schuhe ausziehen und barfuß oder nur in Strümpfen durch Schloss und Park gehen, weil dies als unfein galt.

Preußen

Die Hofbeamten waren dem Minister des fürstlichen Hofes unterstellt, so in Preußen, wo ihm zunächst das Heroldsamt für Standes- und Adelssachen, das königliche Hausarchiv und die Hofkammer der königlichen Familiengüter untergeordnet waren. Ebenso standen das Geheime Kabinett des Königs für Zivilangelegenheiten, aber auch das Geheime Kabinett für die Militärangelegenheiten unter dem Hausministerium, während die Generaladjutanten und die Flügeladjutanten des Kaisers und Königs und das kaiserliche Militärkabinett nicht als königliche Beamte, sondern als solche des Deutschen Reichs und des deutschen Kaisers fungierten.

Dagegen standen unter dem königlichen Hausminister die verschiedenen Hofchargen, welche in Preußen in oberste, Ober- und einfache Hofchargen eingeteilt wurden. Oberste Hofchargen waren: der Oberstkämmerer, der Oberstmarschall, der Oberstschenk, der Obersttruchsess und der Oberstjägermeister.

Als obere Hofchargen wurden aufgeführt: der Oberküchenmeister, der Oberschlosshauptmann, der Ober-Hof- und Hausmarschall, der Oberstallmeister und Intendant der königlichen Gärten, der Oberzeremonienmeister, der Obergewandkämmerer (Grandmaître de la garderobe), der Oberjägermeister, der Oberhofmeister, der Generalintendant der königlichen Schauspiele (Hoftheater) und die Vizeoberhofbeamten. Zu letzteren gehören der Hofmarschall des Kaisers, der Hausmarschall des Kaisers, der Vizeoberjägermeister, der Vizeoberschlosshauptmann, die beiden Vizeoberzeremonienmeister etc. Der Ober-Hof- und Hausmarschall, der Obergewandkämmerer und der Oberzeremonienmeister trugen das Prädikat „Eure Exzellenz".

Als einfache Hofchargen wurden bezeichnet: die Schlosshauptleute, welche über die zahlreichen königlichen Schlösser gesetzt sind, die Hofmeister, die Zeremonienmeister, die Stallmeister, die Kammerherren, die Hofmarschälle der königlichen Prinzen und die Hofjägermeister.

Zum Hofstaat gehörten ferner der Generalintendant der königlichen Hofmusik, die königlichen Leibärzte, die Privatkanzlei und der Vorleser des Königs.[3]

Auch die Gemahlinnen der gekrönten Häupter hatten ihren Hofstaat, welcher sich in Preußen bei der Kaiserin-Königin aus der Oberhofmeisterin, den Palastdamen, dem Oberhofmeister, dem Leibarzt und dem Kabinettssekretär zusammensetzte, abgesehen von den niederen Chargen; ebenso die Prinzen und Prinzessinnen der fürstlichen Häuser.

Österreich-Ungarn

Im Kaisertum Österreich galten als oberste Hofämter der Obersthofmeister, der Oberstkämmerer, der Obersthofmarschall und der Oberststallmeister, ferner die Garden, nämlich der Oberst, der Hauptmann der Arcièren-Leibgarde, der Kapitän der ungarischen Leibgarde, der Hauptmann der k.u.k. Trabantenleibgarde und der Hofburgwache und der Kapitän der k.u.k. Leibgardereitereskadron.

Zu den sogenannten Hofdiensten gehörten der Oberst-Küchenmeister, der Oberstsilberkämmerer, der Oberststabelmeister, der Oberjägermeister und der Oberzeremonienmeister.

Dazu kam noch der militärische Hofstaat des Kaisers, bestehend aus den General- und den Flügeladjutanten, sowie die Militärkanzlei und die Kabinettskanzlei des Kaisers. Der Hofstaat am österreichischen Kaiserhof war in die Hofstaate der einzelnen Familienmitglieder untergliedert und umfasste im 18. Jahrhundert jahrzehntelang über zweitausend Personen. Davon gehörten weit über tausend Personen zum Hofstaat des Kaisers.[4]

Vatikan

Eigentümlich ist die Unterscheidung zwischen geistlichen und weltlichen Hofchargen beim päpstlichen Hof, der römischen Kurie. Die obersten geistlichen Hofchargen (Kardinäle des Palastes) sind hier der Protodatarius (siehe Dataria), der Sekretär der Breven, der Sekretär der Bittschriften und der Staatssekretär und Präfekt der apostolischen Paläste.

Die weltlichen Hofchargen sind: der Großmeister des Ordo Hospitalis sancti Johannis Ierosolimitani, der Obersthofmarschall, der Oberststallmeister und der Generalpostmeister. Zu den geistlichen Oberhof- und Hofchargen kommen die obersten Erbämter und die Führer der päpstlichen Leibgarden.

Geistliche Hofämter

Im Mittelalter erhielten einige Fürsten die päpstliche Erlaubnis zu eigenen Hofgeistliche, sogenannten Hofbeichtvätern, wie sie auch schon früher besondere Hofkirchen gegründet hatten (siehe Hofkapelle (Amt)). Die Stellen dieser Beichtväter wurden im 16. und 17. Jahrhundert an katholischen Höfen oft mit Jesuiten besetzt, welche nicht selten großen Einfluss erlangten. Protestantische Fürsten stellten an ihren Hofkirchen Hofprediger oder Hofkapläne an.

Hofkritik

Die Kritik an den Zuständen der höfischen Gesellschaft, die ihre Teilnehmer zu Unaufrichtigkeit und Verstellung (,dissimulatio‘) zwinge, begleitete den Hof Zeit seiner Existenz. Im lateinischen Europa kam die Hofkritik als Topos und als Genre im 12. Jahrhundert auf.[5]

Siehe auch

Literatur

Einzelnachweise

  1. vgl. Sabine Bock: Der Hofplatz eines Gutes. Freifläche zwischen Wirtschaften und Repräsentation. In: Melanie Ehler (Hrsg.): Fürstliche Garten(t)räume. Schlösser und Gärten in Mecklenburg und Vorpommern. Lukas-Verlag, Berlin 2003, ISBN 3-936872-05-8, S. 107–122.
  2. Christine Raedler: Zur Struktur der Hofgesellschaft Ramses' II. In: Rolf Gundlach, Andrea Klug (Hrsg.): Der ägyptische Hof des Neuen Reiches. Seine Gesellschaft und Kultur im Spannungsfeld zwischen Innen- und Außenpolitik (= Königtum, Staat und Gesellschaft früher Hochkulturen. Bd. 2). Harrassowitz, Wiesbaden 2006, ISBN 3-447-05324-0, S. 40–64.
  3. vgl. Das Preußische Hofrangreglement vom 19. Januar 1878. In: Röhl: Kaiser, Hof und Staat. 1988, S. 95–97.
  4. Irene Kubiska-Scharl, Michael Pölzl: Die Karrieren des Wiener Hofpersonals 1711–1765. Eine Darstellung anhand der Hofkalender und Hofparteienprotokolle (= Forschungen und Beiträge zur Wiener Stadtgeschichte. Bd. 58). Studien-Verlag, Innsbruck u. a. 2013, ISBN 978-3-7065-5324-7, S. 95, 97.
  5. Ein Überblick dazu bei Rüdiger Schnell: Curialitas und dissimulatio im Mittelalter. Zur Interdependenz von Hofkritik und Hofideal. In: Zeitschrift für Literaturwissenschaft und Linguistik. Bd. 41, 2011, S. 77–137.
  6. Der Königlich Hannoversche Hofmarschall Otto von Malortie verfasste zahlreiche Werke zur Hofhaltung des 17. bis 19. Jahrhunderts.
Vorlage:Meyers ist obsolet; heißt jetzt Vorlage:Hinweis Meyers 1888–1890
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