Diskussion:Todesfall Daniel S.

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Welche Instrumentalisierung , welche Hetzparolen, welche Aufrufe von Lynchjustiz?

Letzter Kommentar: vor 9 Jahren 3 Kommentare3 Personen sind an der Diskussion beteiligt

"Instrumentalisierung rechtsextremer Gruppen"

Es ist richtig, dass es Demonstrationen von Angehörigen rechtsextremer Gruppen in Reaktion auf den Todesfall gegeben hat, daraus dann "rassistische Propaganda" zu machen, und eine "Instrumentalisierung" zu machen, ist reinste Theoriefindung. Mit der gleichen Legitimität hätte man auch die Demonstrationen der linksautonomen Szene als Reaktion rassistische oder mutmaßlich rassistische Morde, als Instrumentalisierung der linksextremen Szene für rassistische Propaganda bewerten können.

"Hetzparolen und Aufrufe zur Lynchjustiz auf rechtspopulistischen, islamfeindlichen Webblogs"

Im zum Beleg herangezogenen Sat1Regio-Bericht wird von Drohungen berichtet, die der stellvertretende Bürgermeister, nach seiner Reaktion auf den Todesfall, erhalten haben will; es handelt sich hierbei um bloße, unbestätigte Behauptungen. Wenn überhaupt kann geschrieben der Bürgermeister bzw. die Stadtverwaltung habe sich beklagt, nach der Tat Drohungen, Hassbriefe erhalten zu haben. Mehr auch nicht. Aus diesen Vorwürfen wurde dann "Hetzparolen" gemacht.

Bei den "Aufrufe zur Lynchjustiz" handelt es sich um einen Artikel des deutschtürkischen Autors Akrif Princi, bzw. einer Replik des Ex-Grünen-Politikers und NDR-Journalisten Jochen Gräbler- bei den "rechtspopulistischen, islamfeindlichen Webblogs" handelt es sich einen - nämlich um die Achse des Guten. Der Webblog "Achse des Guten" wird also implizit mit den abwertenden Begriffen "Rechtspopulismus" bzw. Islamfeindlichkeit" diskreditiert - was für sich genommen ein Verstoß gegen die WK:KTF darstellt. Dass es sich dabei um Aufrufe zu Lynchjustiz handeln könnte - und mehr traute sich Grabler auch nicht zu wettern-- sind die Interpretationen des NDR-Journalisten Jochen Grabler, der in seinem Meinungsartikel Akrif Princi aufs übelste schmähte und beleidigte ihn u. A. mit dem Massenmörder Joseph Goebbels verglich. Vorwürfe auf Basis von Interpretationen aus Texten aus polemischer Meinungsartikel zu Tatsachen zu erklären oder als solche darzustellen, ist ein krasser Fall von Theoriefindung und Quellenverfälschung!


Es ist imho klar, was hinter diesen Theoriefindungen, und Quellenverzerrungen, und Diffamierungen steht: der Versuch eines Aktivisten-Autoren eine mutmaßlich rassistisch-motivierte Gewalttat gegen einen Deutschen zu verharmlosen, alle, die diese bedauern oder die von Verharmlosung bis Untätigkeit reichende Reaktion der Politik verurteilen – eine Reaktion, die man ebenfalls als rassistisch bezeichnen kann– zu verunglimpfen des Rechtsextremismus zu bezichtigen. --217.82.161.198 01:47, 21. Mär. 2014 (CET) Beantworten

Einige finden eben, daß es sich besser um einen Unfall handeln soll wie beim Totschlag an der jungen Tudce in Frankfurt. Wenn der Täter einer Minderheit angehört, ist es psychologisch angenehmer, die Tat wie einen Unglücksfall zu behandeln. Gestörter und krimineller junger muslimischer Täter sticht in diesem Fall eine charakterlich intakte, fleissige und hervorragend integrierte junge Türkin, um wie viel mehr sticht ein gestörter und krimineller junger muslimischer Täter einen harmlosen netten Jugendlichen, der sein Opfer wurde. Die Denke der Verharmloser ist zwar krank, aber in der vulgär-linken Szene ist sie absolut Usus. --94.217.1.87 23:51, 12. Nov. 2015 (CET) Beantworten
Typische Paranoia und Hetze von Rechtsradikalen. Statt sich mit Fakten auseinanderzusetzen, ist es ja auch bequemer mit irgendwelchen abstrusen Behauptungen anzukommen und dann immer feste druff uff die scheiß Kanacken und linken Gutmenschen. Damit du nicht dumm sterben musst, habe ich Dir mal "Todesfall Tuğçe Albayrak" (der interessiert dich doch eigentlich eh nicht - Opfer war doch bloß so'n türkischer Untermensch...) verlinkt. Da steht nix von "Unglücksfall". Der Täter wurde ganz normal bestraft, wobei natürlich die vorausgegangene Provokation durch das Opfer mitbewerten sein worden wird. https://de.wikipedia.org/wiki/Todesfall_Tu%C4%9F%C3%A7e_Albayrak --217.231.12.173 08:51, 19. Jan. 2016 (CET) Beantworten

Prozess: Revisionsantrag BGH

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Habe im Abschnitt "Prozess" einen kurzen Absatz zum Revisionsantrag durch die Strafverteidigung des Verurteilten an den BGH angefügt. Siehe Spiegel Online--Hr Weir (Diskussion) 20:32, 17. Nov. 2014 (CET) Beantworten

Landgericht Verden - Urteil Volltext?

Letzter Kommentar: vor 10 Jahren 1 Kommentar1 Person ist an der Diskussion beteiligt

Weiß jemand, ob es das Urteil als Volltext im Internet gibt?

Falls ja, könnte man es auch noch in den Artikel einarbeiten.Veritas-Aletheia (Diskussion) 00:42, 30. Nov. 2014 (CET) Beantworten

Abschnitt "Prozess"

Letzter Kommentar: vor 10 Jahren 1 Kommentar1 Person ist an der Diskussion beteiligt

Der Satz "Nach einer verbalen Auseinandersetzung mit dem späteren Opfer habe er Daniel S., der an der Auseinandersetzung nicht beteiligt gewesen sei und den Streit nur habe schlichten wollen, „aus vollem Lauf heraus wie ein Kickboxer getreten"." ist unnötig kompliziert und trennt nicht zwischen der mutmaßlichen Auseinandersetzung im Bus und nach der Fahrt.

Ergibt sich der Absatz anhand von Prozesunterlagen? Wenn nicht, würde ich wie folgt umformulieren:

"Nach einer verbalen Auseinandersetzung habe er Daniel S., der an der Auseinandersetzung im Bus nicht beteiligt gewesen sei und den Streit nur habe schlichten wollen, „aus vollem Lauf heraus wie ein Kickboxer getreten"." (nicht signierter Beitrag von Gucki (Diskussion | Beiträge) 14:32, 1. Dez. 2014 (CET))Beantworten

Widersprüchliche Angaben zur Nationalität des Täters

Letzter Kommentar: vor 10 Jahren 1 Kommentar1 Person ist an der Diskussion beteiligt

Derzeitiger Text:

„Am 11. März 2013 bezeichnete die Regionalausgabe der „Bild"-Zeitung in ihrer ersten Berichterstattung vom 11. März 2013 die „Schlägerbande" als „Südländer" und berichtete dann am 14. März 2013 fälschlich, dass der Hauptverdächtige „Türke" sei. Tatsächlich handelt es sich bei dem verurteilten Täter aber um einen in Deutschland geborenen und in Weyhe sozialisierten Heranwachsenden mit türkeistämmigem Migrationshintergrund."

Zunächst einmal enthält der zweite Satz („tatsächlich aber") – anders als seine Formulierung insinuiert – gar keine inhaltliche Widerlegung der Behauptung „Türke" (auch in Deutschland geborene Personen mit türkeistämmigem Migrationshintergrund können doch türkische Staatsbürger sein ...?). Außerdem sagt eine sogar im Artikel verlinkte Quelle (vorletzter Absatz), er sei zwar in Verden geboren, aber türkischer Staatsbürger.
Gibt es Quellen zur deutschen (oder jedenfalls nicht türkischen) Staatsbürgerschaft des Täters, die die Formulierung im Artikel („fälschlich") rechtfertigen könnten?
Troubled @sset  Work    Talk    Mail   17:00, 16. Dez. 2014 (CET) Beantworten

Da haben wohl einige die Re-Educational Classes geschwänzt: Es gibt keinen Täter, laut taz war das ein tragischer Unglücksfall. --23:45, 12. Nov. 2015 (CET) (ohne Benutzername signierter Beitrag von 94.217.1.87 (Diskussion))
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