Zahnzusatzversicherung
Eine Zahnzusatzversicherung ist eine spezielle Form der Krankenzusatzversicherung, die bei einer privaten Krankenversicherung abgeschlossen werden kann. Sie deckt Risiken ab, die nicht von den Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung abgesichert sind und stellt damit eine Ergänzung zu deren Leistungen dar.
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Arten der Zahnzusatzversicherung
Es gibt zwei Arten von Zahnzusatzversicherungen: Tarife nach Art der Schadenversicherung und Tarife nach Art der Lebensversicherung. Sie unterscheiden sich vor allem darin, wie die Versicherungen die Monatsbeiträge kalkulieren.
Tarife nach Art der Schadenversicherung sind die häufigste Form der Zahnzusatzversicherung. Bei diesem Tariftyp kann der Beitrag nicht nur wegen der Kostensteigerungen im Gesundheitswesen erhöht werden, sondern zusätzlich auch planmäßig mit steigendem Alter der Kunden. Aufgrund der höheren Anzahl an Angeboten haben Kunden hier eine größere Auswahl.
Tarife nach Art der Lebensversicherung sind die zweite Variante der Zahnpolicen. Bei ihnen hängt der Beitrag vom Alter der Kunden beim Vertragsabschluss ab. Tarife nach Art der Lebensversicherung verwenden von vornherein einen Teil des Monatsbeitrages für den Aufbau einer Alterungsrückstellung, sie steht dann im höheren Lebensalter zur Verfügung. Hier gibt es deshalb nach Vertragsschluss keine altersabhängigen Beitragssteigerungen. Spätere Beitragserhöhungen wegen Kostensteigerungen im Gesundheitswesen sind jedoch mit Zustimmung eines Treuhänders erlaubt. Die Versicherer dürfen laufende Verträge nicht kündigen.
Wechselt ein Versicherungskunde innerhalb einer Versicherungsgesellschaft in einen anderen Zahnzusatztarif, der ebenfalls nach Art der Lebensversicherung kalkuliert ist, werden ihm seine Rückstellungen dort gutgeschrieben.
Jedoch ist bei beiden Arten von Zahnzusatzversicherungen zu beachten, dass die bei Vertragsschluss vereinbarten Monatsbeiträge nicht für die gesamte Vertragsdauer garantiert sind. Für den Versicherer besteht durch Kostensteigerungen im Gesundheitswesen immer die Option einer Beitragsanpassung. Ob eine der beiden Tarifarten langfristig stabilere Beiträge hat, ist derzeit noch nicht absehbar. [1]
Tarifvergleich
Auf dem deutschen Versicherungsmarkt gibt es über 300 unterschiedliche Zahnzusatzversicherungstarife. Die Ausgestaltung der Tarifdetails ist von Versicherer zu Versicherer so unterschiedlich, dass Vergleiche der Tarifgestaltungen für den Laien, aber auch für den Versicherungsmakler höchst schwierig sind. Des Weiteren ist die Wahl des „richtigen Tarifes" subjektiv und nicht zu verallgemeinern. Vergleichsrechner und Makler bieten eine entsprechende Auswahl an Tarifen an, die Tarife empfehlen, die auf die jeweiligen Bedürfnisse zugeschnitten sein sollen. Über die standardmäßigen Leistungen – wie Zahnersatz − hinausgehende Leistungen sollten ebenfalls in die Vertragsentscheidung mit einbezogen werden. Überwiegend werden die Prämien, jedoch nicht der tatsächliche Leistungsumfang im Schadensfall miteinander verglichen. Viele Versicherer werben mit hundertprozentiger Kostenübernahme – in der Tarifbeschreibung wird dann einschränkend erläutert, dass es sich dabei lediglich um die Kostenübernahme des Eigenanteils bis zum Erreichen der Höhe des doppelten Festzuschusses für Zahnersatz handelt. Mehrkosten, die aus andersartigen und gleichartigen Versorgungen resultieren, fallen oft nicht darunter, so dass trotz Zusatzversicherung erhebliche Eigenanteile verbleiben, sobald man sich nicht für eine Grundversorgung entschieden hat. Leistungen, die nicht im Katalog der Krankenkasse enthalten sind, sog. außervertragliche Leistungen werden nicht erstattet, wenn der Tarif die Klausel enthält „nach Vorleistung der Krankenkasse".
Der Leistungsumfang im Schadensfall ist für den Laien schwer erkennbar. Leistungsausschlüsse, Wartezeiten, Staffeltarife, Höchstgrenzen bei der Erstattung, Erstattungsvoraussetzungen variieren stark von Versicherung zu Versicherung.
Im Jahre 2012 ist der Versicherungsbestand der Zahnzusatzversicherungen auf 13.574.400 Verträge angestiegen. Darunter verfügen 6.641.700 Frauen, 5.071.500 Männer und 1.861.200 Kinder über eine solche Versicherung.[2]
Versicherungspolicen im Test
Die Zeitschrift Finanztest der Stiftung Warentest ist in ihrer jüngsten Untersuchung der Zahnzusatzversicherungen im August 2014 zum Schluss gekommen, dass sich das Leistungsniveau der Policen in den letzten Jahren generell stark verbessert hat. Inhabern einer Zahnzusatzversicherung, die vor dem Jahr 2010 abgeschlossen wurde, empfiehlt die Stiftung Warentest deshalb, den Leistungsumfang zu prüfen und gegebenenfalls den Tarif zu wechseln.[3]
Unisex-Tarife
Seit Ende 2012 gelten auch für die Zahnzusatzversicherung die sog. Unisex-Tarife, d. h. dass keine geschlechtsspezifischen Unterschiede in der Tarifierung vorgenommen werden, Frauen und Männer also einen identischen Beitrag bezahlen.[4]
Entwicklung
Die Zahl der privaten Zahnzusatzversicherungen ist seit dem Jahr 2005 um mehr als 80 Prozent auf über 14 Millionen Verträge gestiegen. Das bestätigt den langjährigen Trend zu mehr privater Vorsorge, um den Leistungsumfang der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufzustocken. Im Jahr 2005 hatten noch 7,79 Millionen Menschen einen entsprechenden Zusatzschutz abgeschlossen.[5]
Einzelnachweise
- ↑ Was bringt die Zahnpolice?, Stiftung Warentest vom 20. Januar 2015, abgerufen am 22. Januar 2015
- ↑ Zahlenbericht der PKV, 2012
- ↑ Zahnzusatzversicherung im Test, Stiftung Warentest vom 15. Juli 2014, abgerufen am 22. Januar 2015
- ↑ Frankfurter Rundschau über Unisex-Tarife
- ↑ Zahl der Zahnzusatzversicherungen steigt rasant, PKV, Pressemeldung vom 7. Juli 2015. Abgerufen am 8. Juli 2015.
Weblinks
- Versicherungsvertragsgesetz zur privaten Krankenversicherung, Juris, abgerufen am 24. Mai 2013
- Musterbedingungen für die private Krankenversicherung (PDF; 186 kB), PKV-Verband
- Informationen zur Tarifwahl - ZDF.de, abgerufen am 24. Mai 2013
- Festzuschuss der GKV, abgerufen am 24. Mai 2013