Diskussion:Magnus Gäfgen

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Haftentlassung

Letzter Kommentar: vor 10 Jahren 5 Kommentare5 Personen sind an der Diskussion beteiligt

Wann wird Gäfgen frühstens aus der Haft entlassen, war nicht mal wenn 2/3 abgesessen sind, Rest auf Bewährung dass wäre doch bei einer lebenslangen Strafe 2012 der Fall gewesen??--2A02:908:E240:A6F:F9DE:9AB3:8374:EA26 21:54, 10. Feb. 2014 (CET) Beantworten

Wieso sollen 2/3 von lebenslang 10 Jahre sein? Die üblichen 15 Jahre sind bereits die reduzierte Strafe, nach der man auf Bewährung entlassen werden kann, siehe lebenslange Freiheitsstrafe#Deutsches Strafrecht. Außerdem wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt, was einer Aussetzung der Strafe zur Bewährung nach bereits 15 Jahren entgegensteht. Das steht alles bereits im Artikel. Bitte WP:DS beachten. --84.130.190.39 22:13, 10. Feb. 2014 (CET) Beantworten
Man kann auch trotz der Feststellung der Schwere der Schuld bereits nach 16 Jahren freikommen, siehe dazu Sedlmayr-Mörder aus Haft entlassen --Jack User (Diskussion) 10:53, 11. Feb. 2014 (CET) Beantworten
Ich habe es als Beispiel in Lebenslange Freiheitsstrafe eingebaut. --84.130.171.145 12:35, 11. Feb. 2014 (CET) Beantworten
23-25 Jahre Haft bringt eine lebenslange Freiheitsstrafe mit besonderer schwere der Schuld im Durchschnitt mit sich. Es mag Ausnahmen gegeben haben, die deutlich davon nach unten abwichen. Ich bezweifle allerdings, dass Herr G. sich in Anbetracht der Tat, seines mangelnden Einsichtsverhaltens und der öffentlichen Wahrnehmung Hoffnung darauf machen kann. Es wäre eher eine Abweichung nach oben, d.h. eine deutlich längere Haftzeit zu erwarten. Gemäß den durchschnittlichen Werten der Haftdauer, hätte Herr G. nunmehr etwa die Hälfte der Zeit abgesessen.--92.230.64.143 09:39, 20. Dez. 2014 (CET) Beantworten

Schuldenfrei und Spaß dabei

Letzter Kommentar: vor 10 Jahren 3 Kommentare3 Personen sind an der Diskussion beteiligt

"Seit dem 8. Dezember 2012 ist er schuldenfrei." Diese Befreiung gilt nicht für Schulden aus unerlaubten Handlungen. (nicht signierter Beitrag von 193.108.14.237 (Diskussion) 14:08, 19. Mär. 2014 (CET))Beantworten

Ja, sofern der Gläubiger das anmeldet, siehe Restschuldbefreiung und § 302 InsO. Es fehlen aber Belege dazu, ob Gäfgen überhaupt solche Schulden hat, also zu Schadensersatz für die Folgen seiner Straftaten verurteilt wurde, sonst könnte man dazu etwas ergänzen. --84.130.189.92 22:28, 20. Mär. 2014 (CET) Beantworten
Da das erpresste Geld, laut Urteilsbegründung, bis auf wenige hundert Euro an die Geschädigten zurückgeführt werden konnte, dürfte Herr G. keine Schulden aus unerlaubten Handlungen mehr haben.
Im Übrigen bezweifle ich ganz stark, dass Herr G. Freude an seiner Situation hat. Er war immer darauf aus, das unbeschwerte Leben eines reichen Jetsetters zu führen und insbesondere auch so wahrgenommen zu werden. Jetzt lebt er seit Jahren in einer kargen Haftanstalt und ein Ende ist noch nicht einmal abzusehen. Darüber hinaus weiss das ganze Land was er gemacht hat und dass er pleite ist. Kann es für so eine Persönlichkeit eine schlimmere Bestrafung geben?--92.230.64.143 09:39, 20. Dez. 2014 (CET) Beantworten

2 merkwürdige Sätze

Letzter Kommentar: vor 10 Jahren 5 Kommentare4 Personen sind an der Diskussion beteiligt

Um seinen aufwendigen Lebensstil weiterhin finanzieren zu können, lockte Gäfgen am 27. September 2002 Jakob von Metzler unter einem Vorwand in seine Wohnung und tötete ihn dort. Noch am selben Tag versteckte er die Leiche bei einem Weiher in der Nähe der osthessischen Gemeinde Birstein. Zuvor hatte er den Eltern des Jungen ein Erpresserschreiben mit einer Lösegeldforderung über eine Million Euro zukommen lassen. Obwohl sein Opfer bereits tot war, nahm er das geforderte und bereitgestellte Lösegeld an sich."

  • Satz 1: Um seinen aufwendigen Lebensstil weiterhin finanzieren zu können verfiel er auf die Idee, Geld zu erpressen - Entführung und Tötung waren dabei die Mittel, dies zu erreichen. In-die-Wohnung-locken und töten an sich brachten ihm wohl kaum finanzielle Mittel ein.
  • Noch kruder Satz 2: wieso "obwohl"?

Judith M-S (Diskussion) 13:48, 5. Jan. 2015 (CET) Beantworten

find ich auch komisch... wirkt so, als wollte jmd den Eindruck erwecken, als sei die Tötung von Anfang an beabsichtigt gewesen, und als sei das Annehmen des Geldes ohne die versprochene Gegenleistung irgendwie besonders falsch... sollte man irgendwie anders formulieren... vllt einfachere Sätze? Bsp.: „Der G. konnte seinen aufwändigen Lebensstil nicht mehr finanzieren. Der G. lockte den M. in die Wohnung des G. [...] Der G. nahm das geforderte und bereitgestellte Lösegeld an sich." --Heimschützenzentrum (?) 17:11, 5. Jan. 2015 (CET) Beantworten
Judith hat recht, aber in Deinem Vorschlag fehlt der Kausalzusammenhang "um zu". --JosFritz (Diskussion) 18:45, 5. Jan. 2015 (CET) Beantworten
wer weiß das schon... seitdem der Staat die lebensrettende Folter erwogen hat, obwohl er später vor Gericht behaupten wird, dass auch ohne die Geständnisse des G. genügend Beweise vorlägen, glaub ich einfach niemandem mehr, der was dazu sagt... --Heimschützenzentrum (?) 19:36, 5. Jan. 2015 (CET) Beantworten
Ich habe es umformuliert. --84.130.164.2 01:55, 10. Jan. 2015 (CET) Beantworten

Namensänderung

Letzter Kommentar: vor 10 Jahren 3 Kommentare3 Personen sind an der Diskussion beteiligt
Hat sich jetzt umnennen lassen : http://www.bild.de/bild-plus/regional/frankfurt/magnus-gaefgen/kindsmoerder-magnus-gaefgen-heisst-jetzt-anders-39272300,var=a,view=conversionToLogin.bild.html (nicht signierter Beitrag von 92.77.69.127 (Diskussion) 00:52, 10. Jan. 2015 (CET))Beantworten

Zur Namensänderung bitte Wikipedia:Artikel_über_lebende_Personen#Personen des öffentlichen Lebens beachten! Die Indiskretion in der Zeitung ändert auch nichts daran, dass Gäfgen unter dem neuen Namen keine Person des öffentlichen Lebens ist. --H7 (Diskussion) 14:10, 10. Jan. 2015 (CET) Beantworten

Eine abenteuerliche Argumentation, die auch nicht durch den verlinkten Wikipedia-Artikel untermauert wird. Da die Tat sowie das Urteil noch nicht lange zurück liegen und er auch noch nicht wieder auf freiem Fuß ist, stellt sich auch die Frage, ob er bereits das Recht hat, dass sein Name nicht mehr z. B. in Biographien genannt wird. Unabhängig davon ist er eine lebende Person. Ein Artikel bezieht sich immer auf eine Person (!) und nicht auf einen Namen! Oder haben alle Wikipedia-Artikel auch keine Relevanz mehr und es müssen neue Geschichten geschrieben werden, sobald jemand heiratet und einen neuen Nachnamen annimmt? Gilt seine Vergangenheit dann nicht mehr? Übrigens berichtet auch hr-online.de. --Frederic (Diskussion) 23:29, 10. Jan. 2015 (CET) Beantworten
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