Oberstabsarzt

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Der Oberstabsarzt ist ein Dienstgrad der Bundeswehr. Der Träger ist Arzt oder Zahnarzt und zählt zu den Sanitätsoffizieren.

Bundeswehr

Oberstabsarzt
Schulterklappe Oberstabsarzt Marineuniformträger
Dienstgradgruppe Stabsoffiziere
NATO-Rangcode OF-3
Dienstgrad Heer/Luftwaffe Oberstabsarzt
Dienstgrad Marine Oberstabsarzt
Abkürzung (in Listen) OStArzt (OSA)
Besoldungsgruppe A14 nach BBesO

In der Bundeswehr ist der Oberstabsarzt ein approbierter Arzt oder Zahnarzt.

Soldaten in diesem Dienstgrad können innerhalb der durch die Vorgesetztenverordnung (VorgV) gesetzten Grenzen allen Mannschaften, Unteroffizieren ohne Portepee, Unteroffizieren mit Portepee, den Leutnanten und Hauptleuten Befehle erteilen. Durch ihre Dienststellung als Arzt sind Oberstabsärzte regelmäßig auch Fachvorgesetzte nach §2 VorgV.

Auf der Schulterklappe für Heeres- und Luftwaffenuniformträger befindet sich ein silberfarbener Stern in silberfarbenem Eichenlaubbogen mit dem Äskulapzeichen als Symbol des ärztlichen Standes. Bei Marineuniforrmträger befindet sich dieses Zeichen oberhalb des Ärmelstreifens.

Im Vergleich zum Major oder Korvettenkapitän ist der Oberstabsarzt in der Bundeswehr eine Besoldungsgruppe höher eingeordnet (A14 nach Bundesbesoldungsordnung (BBesO)).

Heeres-/ Luftwaffenuniformträger

Marineuniformträger

 Offizierdienstgrad
Niedrigerer Dienstgrad[1]   Höherer Dienstgrad[1]
Stabsarzt Oberstabsarzt

(Heer, Luftwaffe, Marine)

Oberfeldarzt

Dienstgradgruppe: Mannschaften – Unteroffiziere o.P. – Unteroffiziere m.P. – Leutnante – Hauptleute – Stabsoffiziere – Generale

Einzelnachweise

  1. a b Die äquivalenten, ranghöheren und rangniedrigeren Dienstgrade sind im Sinne der ZDv 14/5 B 185 angegeben, vgl. Der Bundesminister der Verteidigung (Hrsg.): ZDv 14/5. Soldatengesetz. DSK AV110100174, Änderungsstand 17. Juli 2008. Bonn 21. August 1978, Dienstgradbezeichnungen in der Bundeswehr, S. B 185 (Nicht zu verwechseln mit dem Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz). Die in der Infobox dargestellte Reihenfolge der Dienstgrade entspricht nicht notwendigerweise einer der in der Soldatenlaufbahnverordnung vorgesehenen regelmäßig durchlaufenen Dienstgradabfolgen und auch nicht notwendigerweise der in der Vorgesetztenverordnung beschriebenen Dienstgradhierarchie im Sinne eines Vorgesetztenverhältnisses). 
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