öffentlicher Raum

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Platz als öffentlicher Raum in Breslau (polnisch: Wrocław)
Ein privates Einkaufszentrum ist nur scheinbar ein öffentlicher Raum
Gestalt und Funktion: Nutzungs- und Umsetzungsproblematik durch das Auftreten von Barrieren

Mit öffentlichem Raum (auch öffentlichem Bereich) wird der ebenerdige Teil einer Gemeindefläche oder einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verstanden, der der Öffentlichkeit frei zugänglich ist und von der Gemeinde bewirtschaftet und unterhalten wird. Im Allgemeinen fallen hierunter öffentliche Verkehrsflächen für Fußgänger, Fahrrad- und Kraftfahrzeugverkehr, aber auch Parkanlagen und Platzanlagen.

Der Begriff findet überwiegend Anwendung in der Stadtplanung und Verkehrsplanung. Der öffentliche Raum steht dem privaten Raum gegenüber. Öffentliche Gebäude stellen eine andere Form öffentlicher Einrichtungen dar.

Differenzierung

Unterschieden werden drei Arten räumlicher Nutzungen:

  • öffentlicher Raum,
  • halböffentlicher Raum und
  • privater Raum

sowie deren funktionale Bedeutung (hier: Aufteilung und Gestaltung) und Rezeption.

Versammlungen von Personen im öffentlichen Raum (etwa Demonstrationen) unterliegen dem Versammlungsgesetz. Seit den Terroranschlägen des 11. September 2001 werden öffentliche Räume der westlichen Welt verstärkt durch Videoüberwachung kontrolliert. In vielen Städten und Gemeinden wird die Nutzung des öffentlichen Raumes (z. B. Versammlungen) durch Satzungen geregelt, die gewerbliche Nutzung (z. B. Außenbereiche von Geschäften und Restaurants) meist durch eine Gebührenordnung.

Neben der rechtlich ausgelegten Herangehensweise und Betrachtung des öffentlichen Raums müssen, in Bezug auf die veränderte Wahrnehmung durch Technisierung (infolge der Sicherheitsdiskussion) insbesondere auch die sozialen Funktionen des Raums berücksichtigt werden. Hier stehen insbesondere die Fehlentwicklungen durch Ökonomisierung und Popularisierung als Hauptproblempunkte im Vordergrund.

Aufteilung und Gestaltung

Auch wenn zu einer Gemeindefläche Wälder oder Seen gehören, sind mit dem öffentlichen Raum meist öffentliche Flächen innerhalb von bebauten Ortschaften gemeint. Der öffentliche Raum kann verschieden aufgeteilt und gestaltet sein und wird demzufolge unterschiedlich genutzt:

Aktuelle Entwicklungen und Ansätze

Stadtplanung

Der Verleger und Publizist Wolf Jobst Siedler setzte sich in seinen Veröffentlichungen wie Die gemordete Stadt – Abgesang auf Putte und Straße, Platz und Baum 1978, oder Die verordnete Gemütlichkeit – Abgesang auf Spielstraße, Verkehrsberuhigung und Stadtbildpflege 1985 mehrfach kritisch mit dem öffentlichen Raum und seinen oft divergierenden Nutzungsansprüchen auseinander.

Nach der Wiederentdeckung des öffentlichen Raums als zentrales Element der über Jahrhunderte gewachsenen Europäischen Idee eines identitätsstiftenden Gemeinwesens werden seine Elemente verstärkt als Steuerungsinstrumente von Stadtplanern genutzt. Durch eine nutzungsgerechte Aufteilung und Gestaltung öffentlicher Räume sollen Stadtviertel in ihrer Lebens- und Aufenthaltsqualität aufgewertet werden und Brach- und Bauflächen für private Investoren attraktiv gemacht werden. Der öffentliche Raum wird als Bindeglied privater Flächen gesehen, unterliegt aber auch besonderer politischer Aufmerksamkeit.[1] Als Beispiel kann hier das Projekt „Hannover schafft Platz" der niedersächsischen Landeshauptstadt Hannover dienen.

Privatisierung

Da viele Gemeinden sich zunehmend außer Stande sehen, die Flächen und Einrichtungen des öffentlichen Raumes zu unterhalten und selbst zu bewirtschaften, verstärken sich die Tendenzen zur Privatisierung öffentlich genutzter Einrichtungen bzw. die Übertragung von Rechten und Pflichten an privatrechtliche Unternehmen − wie Flughäfen, Bahnhöfe. Dies hat zur Folge, dass privatisierte Straßen, Tiefgaragenanlagen, Parkhäuser oder Einkaufszentren dem Hausrecht und der privatrechtlichen Nutzung der jeweiligen Eigentümer unterliegen. Kritiker sind der Ansicht, dass durch diese Entwicklung allgemeine Grundrechte wie die Demonstrations- und Versammlungsfreiheit eingeschränkt würden, wenn diese privaten Unternehmen oder Eigentümer dort dann von ihrem Hausrecht Gebrauch machen. Der deutsche Bundesgerichtshof hat diese Kritik in seinem Urteil 2006 zunächst nicht geteilt[2] . Der erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat sich am 22. Februar 2011 jedoch der oben genannten Kritik im Sinne der Klägerin angeschlossen, und die vorinstanzlichen Urteile von 2005 und 2006 zur erneuten Entscheidung an das Amtsgericht Frankfurt am Main zurückverwiesen[3] .

Finanzierung

Zur Finanzierung von Bau, Wiederherstellung und Unterhaltung öffentlicher Räume werden auch immer mehr Public Private Partnerships propagiert und zunehmend durchgeführt, da vor allem die Pflege und der Unterhalt öffentlicher Räume im Zuge von Einsparungen der Städtehaushalte schwieriger wird.
In verschiedenen Kommunen ist es auch schon zur Übernahme der Unterhaltung öffentlicher Parkanlagen durch private Vereine und Interessengruppen gekommen. Ein solcher Bürgerverein ist zum Beispiel aus dem Verein Lichtenrade-Ost e.V. (BILO) hervorgegangen und führt seit 1981 unter dem Namen Trägerverein Lichtenrader Volkspark die Pflege einer Grünfläche in Berlin-Lichtenrade durch.

Siehe auch

  • Eigentumsverhältnisse
  • Rechtsprechung
  • öffentliche Sicherheit
    • INDECT - Umstrittenes EU-Projekt zur Kriminalitätsprävention durch vollautomatisierte Videoüberwachung öffentlichen Raums

Literatur

  • Ernst Seidl (Hg.): Politische Raumtypen. Zur Wirkungsmacht öffentlicher Bau- und Raumstrukturen im 20. Jahrhundert (i. d. R. Jahrbuch „Kunst und Politik" der Guernica-Gesellschaft, 11. Jg.), Göttingen: v+r unipress, 2009, ISBN 978-3-89971-712-9
  • Guido Brendgens: Vom Verlust des öffentlichen Raums. Simulierte Öffentlichkeit in Zeiten des Neoliberalismus, in: Utopie kreativ, H. 182 (Dez. 2005), S. 1088-1097.
  • Alexander Mitscherlich: Die Unwirtlichkeit unserer Städte. Anstiftung zum Unfrieden, Frankfurt am Main, Suhrkamp, 2008, ISBN 978-3-518-42046-1
  • Burckhardt, Lucius Fezer, Jesko [Hg.]: Wer plant die Planung?: Architektur, Politik und Mensch, Berlin, Martin Schmitz Verlag, 2004, ISBN 3-927795-39-9
  • Laura Bruns: "Stadt Selber Machen", JOVIS Verlag Berlin 2014, ISBN 978-3-86859-325-9
Commons: öffentlicher Raum  – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Ernst Seidl: „’Politischer Raumtypus’. Einführung in eine vernachlässigte Kategorie", in: Seidl 2009, S. 9–19
  2. Urteil vom 20. Januar 2006 - V ZR 134/05
  3. Leitsätze zum Urteil des Ersten Senats vom 22. Februar 2011 - 1 BvR 699/06. bundesverfassungsgericht.de, abgerufen am 8. Mai 2011. 


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