Diskussion:Flüchtling
NEUTRAL ?
Alle sind politisch verfolgt, wirtschaftlicher Gründe für die "Flucht" gibt es natürlich nicht. Probleme mit "Flüchtlingen" (Kriminalität, Sozialbetrug) ebenso wenig. Wieso gibt es über dieser saublöden Gutmenschenpropaganda eigentlich keinen Neuitralitätsbaustein? Typisch Wikipedia! --145.253.238.10 10:52, 28. Sep. 2007 (CEST) Beantworten
- Weiß gerade nicht, wie Du es meinst. Kann man Deines Erachtens nicht vor Hunger und Naturkatastrophen fliehen? Und warum die "Probleme" mit Flüchtlingen in einer Enzyklopädie erörtert werden müssen, verstehe ich auch nicht.--Matthias Krannich (Diskussion) 19:03, 29. Mär. 2013 (CET) Beantworten
Aber der Artikel beginnt doch mit dem Hinweis, dass er Flüchtlinge mit Flüchtlingsstatus behandelt. Wie passt da diese sehr allgemeine und offenbar persönlich zurecht gelegte "Definition" an den Anfang des Artikels??? Und wie passt dann der Kommentar "...kann man nicht vor Naturkatastrophen und Hunger fliehen..."? Was hat das mit dem Flüchtlingsstatus zu tun, der ja von der UN definiert wird? Steht in dieser UN-Definition etwas von "...persönlich wahrgenommener Gefahr..." o.ä. geschrieben? Ich glaube kaum! 91.51.96.114 14:25, 30. Nov. 2014 (CET) Beantworten
neutralität : binnenflüchtlinge
binnenflüchtlinge sind nicht gleichzusetzen mit vertriebenen - da sie über die staatsgrenzen flüchten
- Stimmt nicht. Der Ausdruck Binnenflüchtling meint immer Menschen, die innerhalb der Staatsgrenzen auf der Flucht sind. Quellen:
- http://www.msf.ch/Fluechtlinge_und_Ver.102.0.html?&L=1 : "Die innerhalb der Landesgrenzen Vertriebenen - auch Binnenflüchtlinge genannt - sammeln sich oft auch in Lagern."
- http://www.tdh.de/content/themen/schwerpunkte/fluechtlingskinder/ueberblick.htm : "Wenig Beachtung finden hingegen die Menschen, die aus ihren Dörfern vertrieben und im eigenen Land als Flüchtlinge, zum Beispiel in Lagern, leben müssen. Diese Gruppe bezeichnet man als Binnenflüchtlinge oder intern Vertriebene."
- Der Ausdruck Vertriebene kann auch auf Flüchtlinge gemäß Genfer Konvention ausgedeht werden. Dies geschieht aber selten. Zur Präzisierung wird manchmal wie oben von "intern Vertriebenen" oder "Binnenvertriebenen" gesprochen. --Dave81 01:35, 13. Dez 2005 (CET)
- PS: Da es sich um eine Diskussion um einen korrekten Ausdruck handelt und nicht um eine Neutralitätsverletzung, entferne ich den Neutralitäts-Baustein wieder. --Dave81 01:46, 13. Dez 2005 (CET)
Ein Flüchtling ist ein Flüchtling ist ein Flüchtling
Vom Standpunkt des internationalen Rechts besteht die Flüchtlingseigenschaft unabhängig von der Anerkennung der selben durch einen Staat. Anderenfalls würde sich ja die Katze in den Schwanz beissen und die Staaten träfen nur Pflichten gegenüber den Flüchtlingen, die sie zuvor anerkannt haben. Richtig ist natürlich, dass der Flüchtlingsstatus wertlos ist, wenn er nicht staatlich anerkannt ist. Droben 20:25, 13. Mär 2006 (CET)
Recht auf Asyl
Recht auf Asyl gab es mal in Deutschland. Heute gibt's das nur noch mit ganz vielen Einschränkungen (sicherer Drittstaat). Im internationalen Recht gibt es kein Recht auf Asyl. Das wertvollste Recht des Flüchtlings, gemäß den Konventionen, ist Non-Refoulement, das bedeutet, das Recht, nicht in den Verfolgerstaat zurückgeschickt zu werden. In Deutschland wird der Flüchtling dann etwa nur geduldet. Droben 20:25, 13. Mär 2006 (CET)
Karawane - Verfassungsfeindliche Hetze
Bitte den Link der "Flüchtlingskarawane" nicht mehr einpflegen, da verfassungsfeindliche Hetzorganisation und keine seriöse Info dort zu finden. --84.149.79.89 08:08, 4. Apr 2006 (CEST)
- Was soll "verfassungsfeindlich" heissen? Dass sie die Verfassung missachten oder dass sie Änderungen der Verfassung anstreben? — Dave81 - »» - 08:34, 4. Apr 2006 (CEST)
- Die Frage stellt sich mir auch. Bitte genauer belegen. (nicht signierter Beitrag von 82.83.253.57 (Diskussion) 12:21, 5. Okt. 2014 (CEST))Beantworten
Letzte Edits
Eine IP hat mehrmals diesen Satz eingefügt: Von Journalisten und für Einwanderung engagierten Gruppen wird die Bezeichnung aber auch für illegale Einwanderer verwendet. Und ausserdem die Links zu Pro Asyl und Karavane entfernt. Der IP scheint es um Meinungsmache zu gehen. Die Begriffe "für Einwanderung engagierte Gruppen" und "illegale Einwanderer" müssten schon kritischer beleuchtet werden. So ist das einfach Schlagwortpolitik, die nicht in eine Enzyklopädie gehört. Die Links führen zu Organisationen, die in dieser Frage ein relevantes Gewicht haben. Darum sollten sie hier aufgeführt werden, auch wenn man von ihrer Tätigkeit halten mag, was man will. — Dave81 - »» - 00:40, 14. Apr 2006 (CEST)
Die Ostzonen- bzw. später DDR-Flüchtlinge fehlen völlig
und auch da gab es nicht anerkannte und anerkannte (letztere mit Anspruch auf Lastenausgleich).--Dr.cueppers 20:42, 28. Jun 2006 (CEST)
Vertriebene
Ich habe die Abgrenzung zwischen Flüchtlingen und Vertriebenen wieder revertiert, da sie m.W. nicht ganz korrekt ist. Menschen, die mit Gewalt vertrieben worden sind, sind doch auch Flüchtlinge. — Dave81 ıoı 20:10, 12. Jul 2006 (CEST)
Situation der Flüchtlinge
"Allgemeine Rechte wie das auf Freizügigkeit, Arbeit, menschenwürdige Unterkunft, medizinische Versorgung und Psychotherapie werden vorenthalten.":
Welches Gesetz normiert ein "allgemeines Recht auf Psychotherapie"? Die Genfer Flüchtlingskonvention sieht meines Wissens auch kein Recht auf Arbeit vor? - NoAccount 11:20, 25. Aug 2007 (CEST)
- Dann solltest du die Konvention nochmals lesen. -- andrax 12:11, 25. Aug. 2007 (CEST) Beantworten
- Artikel 17, Absatz 1 verbietet Flüchtlingen (im wesentlichen) doch nichtselbstständige Arbeit?
- NoAccount 11:20, 30. Sep 2007 (CEST)
link ungültig (BAMF)
Der Link zum BAMF ist nicht mehr gültig. Richtig ist dieser: http://www.bamf.de/DE/Infothek/Statistiken/statistiken-node.html --93.207.173.29 20:48, 25. Apr. 2011 (CEST) Beantworten
- Danke für den Hinweis. Warum hast du es nicht im Artikel geändert? Ich hab's für dich getan :-) --Opihuck 20:49, 7. Sep. 2012 (CEST) Beantworten
Verstoß gegen WP:NPOV
Der Satz
- Besonders antirassistische Menschen diskutieren und kritisieren den Begriff Flüchtling, da er einen zumeist negativ oder passivistisch konnotierten Diminutiv darstellt und präsentieren als Alternative Geflüchtete_r oder, wenn auch seltener, Refugee.
gibt, was auch die Belege zeigen, politische Vorstellungen einzelner Personen aus der linksextremistischen Szene wieder und hat insbesondere in Flüchtlingsorganisationen keinerlei Rückhalt. Aus meiner Sicht liegt hier ein klarer Verstoß gegen WP:NPOV vor. Siehe auch die Diskussion mit dem Verfasser hier. --Opihuck 23:12, 24. Feb. 2013 (CET) Beantworten
- Nachdem erkennbar ist dass das dümmstes Geschwätz ist muss gar nicht diskutiert werden.--Antemister (Diskussion) 23:17, 24. Feb. 2013 (CET) Beantworten
- Danke, ich sehe das auch so. --Opihuck 23:19, 24. Feb. 2013 (CET) Beantworten
- Ja, viele wollen sich nur gerne etwas aufregen. Siehe dabe auch diese interessante Diskussion um den besten "politisch korrektesten" Ausdruck: http://www.sprachlog.de/2012/12/01/fluechtlinge-und-gefluechtete/ (nicht signierter Beitrag von 82.83.244.83 (Diskussion) 13:20, 6. Jul 2014 (CEST))
- Danke, ich sehe das auch so. --Opihuck 23:19, 24. Feb. 2013 (CET) Beantworten
Definition
Warum wird der Flüchtlingsbegriff in der Definition so eng gefasst? Man kann doch auch vor Naturkatastrophen, Hunger und Krieg fliehen. --Matthias Krannich (Diskussion) 19:06, 29. Mär. 2013 (CET) Beantworten
- Du kannst flüchten wovor du möchtest, die Frage ist ob andere dich als Flüchtling anerkennen. Erklärung wird im Absatz "Begriff" gegeben. Alexpl (Diskussion) 19:10, 29. Mär. 2013 (CET) Beantworten
Ok, also noch einmal anders: Ich wollte dazu anregen, die Begriffsdefinition des Artikels so umfassend wie möglich zu gestalten und erst in den weiteren Ausführungen auf die Engfassung der GFK hinzuweisen, da diese Engfassung natürlich nur einer politischen Vereinbarung entspricht. Den Begriff nach deutschem Flüchtlingsrecht zu gestalten, halte ich für regelrecht falsch, da z.B. die hungernden Somalis, die nach Kenia gewandert sind, dort in Lagern leben und auch vom UNHCR als Flüchtlinge betreut werden, "Flüchtlinge" sind, dies aber nach der aktuellen Wikipedia-Definition nicht sein dürften.--Matthias Krannich (Diskussion) 16:55, 1. Apr. 2013 (CEST) Beantworten
Wenn ich nach den Aufzählungen hier und dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge gehe, zählen Kriegsflüchtlinge nicht dazu? --House1630 (Diskussion) 15:38, 14. Aug. 2013 (CEST) Beantworten
- Sicherlich kann man vor vielem fliehen (oder flüchten ?), aber bitte auf dem Boden bleiben, sonst führe ich meine Großmutter an, die vor Mäusen floh (oder flüchtete ?). Aber definitorisch interessiert mich: Ist ein Mensch ein Flüchtling, wenn er sich von A nach B bewegt, oder erst, wenn er in B als Flüchtling juristisch anerkannt ist. Meines Wissens ist er bis zur rechtlichen Anerkennung als Flüchtling, oder was auch immer, ein illegaler Einwanderer. Oder wer hat in diesen Fällen das völkerrechtlich verbindliche Definitionsrecht? Sicherlich kein einfacher Bürger oder Lobbyist, weil dieser in der Regel nur redet, aber nicht für die Kosten und evtl. sozialen Konflikte aufkommt. (nicht signierter Beitrag von 87.146.175.212 (Diskussion) 18:09, 30. Jun. 2014 (CEST))Beantworten
- Interessante Fragen. Um etwas zu einer Klärung beizutragen, habe ich nun schon einmal einen Begriffsklärungshinweis zum Artikel Flucht eingefügt, denn der dortige Artikel befasst sich etwas allgemeiner mit Flucht und Flüchtenden. (Für den Rest habe nch keine feste Meinung dazu, ob denn auch der Artikel "Flüchtling" etwas weiter gefasst sein sollte oder nicht, und ggf. wie.) --Carolin (Diskussion) 21:13, 7. Jul. 2014 (CEST) Beantworten
- Dass jemand vor einer "Anerkennung" lediglich ein illegal eingereister Mensch sei, ist an Kenntnisfreiheit wohl nicht mehr zu überbieten. Die Aufenthaltsgestattung existiert! Ebenso ein abgestuftes System von Schutzvarianten. Die Annäherung an das Thema über den Begriff "Flucht" ist m.E. der völlig richtige Weg. --Giraldillo (Diskussion) 15:09, 5. Sep. 2014 (CEST) Beantworten
Artikelqualität und Begriffsdefinition
Der Artikel ist fachlich-inhaltlich ebenso wie stilistisch einfach nur schlecht. Er ist in der jetztigen Form eigentlich auch inhaltlich überflüssig, weil die Artikel Asylbewerber, Flüchtlingseigenschaft und Asylrecht_(Deutschland) die Fachinhalte ebenfalls enthalten und dort dann jedenfalls richtig und stilistisch angemessen dargestellt sind.
Die Existenzberechtigung zieht dieser Artikel m.E. nur daraus, dass der Begriff "Flüchtling" eben nicht nur juristisch definiert werden kann und muss, sondern weitreichender ist. Dies schließt z.B. sog. Wirtschaftsflüchtlinge dann mit ein. Es wäre ggf. herauszuarbeiten, was eine Flucht insofern charakterisiert und erst später der Bogen zur juristischen Dimension zu spannen. --Giraldillo (Diskussion) 15:05, 5. Sep. 2014 (CEST) Beantworten
Begriffsdefinition Flüchtling
Wer als Flüchtling gilt und wer nicht, ist von der UN ganz genau definiert. Natürlich kann man flüchten, wovor man möchte und sich selbst als Flüchtling bezeichnen. Jedoch ist die Definition, die die Flüchtlingseigenschaft verbindlich und abschließend beschreibt, weltweit gültig. Ein Flüchtling im verbindlich definierten Sinne ist ein Mensch, der den Schutz des Landes, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, nicht wahrnehmen kann oder wahrnehmen will, weil er dort wegen seiner "Rasse", Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe oder politischen Überzeugung verfolgt wird. Diese Aufzählung ist abschließend. Wer sein Land aus einem anderen als den genannten 5 Gründen verlässt, ist kein Flüchtling im Sinne der Definition. Er ist Migrant, oder ein sog. "Wirtschaftsflüchtling" oder was auch immer. Der erste Satz des Artikels ist irreführend und offenbar nichts weiter als die persönliche Meinung des Autors, denn wenn man sich die Mühe macht und sich den zu diesem Satz angegebenen Quellennnachweis ansieht, kommt man zu "Duden online" und folgender Definition: "Person, die aus politischen, religiösen, wirtschaftlichen oder ethnischen Gründen ihre Heimat eilig verlassen hat oder verlassen musste und dabei ihren Besitz zurückgelassen hat." Der erste Satz ist also vollkommener Unsinn, selbst wenn man die Quellenangabe zum ersten Satz zu Rate zieht. Weder geht es bei der Flüchtlingseigenschaft um "Land seines ständigen Aufenthalts" (denn wenn das Land des ständigen Aufenthalts nicht das Land ist, dessen Staatsbürger die Person ist, kann die Person in ihrem Heimatland Schutz suchen), noch kann von einer "durch ihn so wahrgenommenen Notsituation" bei der Beurteilung über das Vorliegen der Flüchtlingseigenschaft die Rede sein. Fragwürdig ist auch, warum der Verfasser so eine seltsame und eigentlich überhaupt nicht zutreffende Beschreibung an erste Stelle gesetzt hat und die tatsächliche, einzig relevante Beschreibung erst unter "Begriff" darlegt. Und noch fragwürdiger ist, warum hier das Buch eines Autors als glaubwürdige Quelle genannt wird (Quellennachweis 9), der für "pro asyl" arbeitet. Ein Mann, der die Schuld für die toten "Flüchtlinge" an den EU-Außengrenzen bei der EU sucht und der dafür plädiert, Abschiebehaftanstalten ersatzlos abzuschaffen, ist wohl alles andere als objektiv. Mir ist auch nicht bekannt, dass Flüchtlinge in den Hungerstreik getreten sind. Die Hungerstreikenden, über die in den Medien in den letzten Jahren berichtet wurde, sind in den Hungerstreik getreten, eben weil ihnen die Flüchtlingseigenschaft nicht zuerkannt wurde und ihre Asylanträge abgelehnt wurden. Sie waren also per Definition, die ja weiter oben im Artikel zu lesen ist, keine Flüchtlinge. Ich gehe mal davon aus, dass der Verfasser des Artikels seine eigene Meinung mehr einfließen lassen hat, als es für eine Enzyklopädie verträglich ist. Findet sich denn niemand, der mal einen objektiven und nicht politisch links eingefärbten Beitrag zu diesem Thema schreiben kann?93.228.26.138 02:04, 22. Sep. 2014 (CEST) Beantworten
- Es gibt den Begriff des Flüchtlings im Volkerrecht, das ist schon richtig. Aber nicht nur dort, es gibt ihn regelmäßig auch in der Rechtsordnung der Staaten. Deswegen kann der Artikel in seiner Definition nicht einfach die UN-Definition als einzige übernehmen. Dass der Abschnitt "Häufige Probleme von Flüchtlingen" verbesserbar ist, nun denn, nach oben ist immer Spielraum. Fiddle (Diskussion) 02:32, 22. Sep. 2014 (CEST) Beantworten
- begrifflich ist ein Flüchtling u.U. auch jemand, der vor den Strafverfolgungsbehörden der BRD flüchtet. Die Begrenzung des Begriffs auf ein rein juristische Dimension ist unter dem allgemeinen Lemma daher fehlgeleitet. Ich verstehe auch nicht, wieso man zu dem Thema jetzt noch einen Abschnitt aufmachen muss - die Diskussion habe ich einen Abschnitt weiter oben bereits angestoßen. --Giraldillo (Diskussion) 07:16, 22. Sep. 2014 (CEST) Beantworten
Das ist natürlich korrekt, doch meines Wissens orientieren sich die Staaten bei ihren Definitionen zum Begriff "Flüchtling" schon an der UN-Definition. Das Thema ist, wie ich finde jetzt schon sehr allgemein gehalten. Der Hinweis auf Personen, die vor den Strafverfolgungsbehörden der Bundesrepublik (BRD ist übrigens keine amtliche Abkürzung) "flüchten", finde ich bemerkenswert. Unter diesem Gesichtspunkt betrachtet, hätte man wahrscheinlich Personen wie Adolf Eichmann und Josef Mengele als Flüchtlinge ansehen müssen, und das kann ja wohl niemand ernsthaft wollen. Auch wird der Begriff "Flüchtling" unter allgemeinverständlichen Gesichtspunkten mit dem Begriff "Flüchtling" gemäß der UN-Definition vermischt. Beispielsweise wird im Artikel zunächst der Begriff "Flüchtling" mit der UN-Definition erklärt, später dann unter dem Absatz "Häufige Probleme von Flüchtlingen" von Suiziden abgelehnter Asylbewerber gesprochen. Es kann im Moment für den nicht vorinformierten Interessierten beim Lesen der Eindruck entstehen, dass Asylanträge von Personen in Deutschland abgelehnt werden, obwohl sie gem. der UN-Definition als Flüchtlinge gelten. Und das ist so ja wohl nicht der Fall! Wer in Deutschland die UN-Kriterien für die Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft erfüllt, dessen Asylantrag wird nicht abgelehnt. Wichtig wäre vielleicht der Hinweis, dass ein abgelehnter Asylbewerber kein Flüchtling gemäß der UN-Definition ist, man ihn aber im allgemeinen(!) Sprachgebrauch als Flüchtling bezeichnen kann. Wie schon erwähnt: flüchten kann man vor allem. Donald Trump flüchtet vielleicht auch aus seinem Südafrika-Urlaub wegen der dortigen erschwerten Verfügbarkeit von russischem Kaviar, wenn man mir meinen Sarkasmus an dieser Stelle einmal nachsehen möchte. Fragen wir 10 Menschen, wer Flüchtling ist und wer nicht, bekommen wir 10 verschiedene Meinungen. Und natürlich ist "pro asyl" ganz anderer Meinung als das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Aber um Meinungen sollte es hier doch nicht gehen, sondern um anerkannte Fakten. Daher halte ich eine nachvollziehbare Interpretation der UN-Definition für die sinnvollste Grundlage für einen solchen Artikel. Im Moment liest sich der Artikel zeitweise wie ein Zeitungsartikel, der anhand der Vermischung des juristisch definierten und des allgemeinen Flüchtlingsbegriffs den unwissenden Leser zu einem Kritiker an der deutschen Asylpolitik umformen möchte. Vielleicht ist die deutsche Asylpolitik zu kritisieren, aber eine Enzyklopädie ist der falsche Ort für so etwas. 87.170.226.53 23:18, 22. Sep. 2014 (CEST) Beantworten
Und ein paar Zahlen wären nicht schlecht. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gibt für 2013 an: 1,1% der Asylanträge wurden positiv beschieden, 19,6% der Antragsteller wurde die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt. Daraus folgt: Die weit weit überwiegende Anzahl der Antragsteller in Deutschland sind gar keine Flüchtlinge im völkerrechtlichen Sinne 87.170.226.53 23:40, 22. Sep. 2014 (CEST) Beantworten
- Flüchtling in den Rechtsordnungen der Staaten: Konkret meinte ich erstmal Deutschland. Im innerdeutschen Recht und in der Umgangssprache waren "Flüchtlinge" Sowjetzonenflüchtlinge aus der SBZ und der DDR, die unter Verstoß gegen die Vorschriften der SBZ bzw. gegen die DDR-Gesetze über Republikflucht in die Bundesrepublik kamen. Der Artikel schreibt dazu bisher noch nichts. Fiddle (Diskussion) 00:03, 23. Sep. 2014 (CEST) Beantworten
- Noch ein Hinweis, warum die UN-Definition für dieses Lemma zu kurz greifen würde. Den Begriff des "Flüchtlings" gab es im internationalen Recht auch schon vor WK II, siehe Nansenpass. Fiddle (Diskussion) 00:26, 23. Sep. 2014 (CEST) Beantworten
- die Diskussion um die Flüchtlinge im Sinne der GFK findet sich unter Flüchtlingseigenschaft. Die von der IP genannten Zahlen zu Anerkennungsquoten beinhalten das übliche Geschwafel der politisch Motivierten und vernachlässigen kurzerhand Subsidiär_Schutzberechtigter ebenso wie die Fälle, in denen das Verfahren aus anderen Gründen beendet wird. Tatsächliche Gesamtzahlen habe ich kürzlich unter Asylrecht_(Deutschland)#Erfolg_der_Asylantr.C3.A4ge eingepflegt.
- "Flüchtling" ist, wer aus Angst vor einer von ihm so wahrgenommenen Bedrohung seinen bisherigen Lebensort verlässt. Ob die Bedrohung überhaupt real ist und ob sie in irgendeinem Land auf der Welt gem. irgendeines Gesetzes in irgendeinem Verfahren irgendwie "akzeptiert" wird, steht auf einem anderen Blatt. Das sollte man schon noch auseinander halten. Und damit ist für mich die Debatte, soweit sie politisch motiviert und nicht enzyklopädisch orientiert geführt werden soll, auch zu Ende. --Giraldillo (Diskussion) 06:56, 23. Sep. 2014 (CEST) Beantworten
Schön Giraldillo. Mit dieser Deiner Definition haben wir dann geschätzte 6,5 Mrd. Flüchtlinge auf der Welt. Dann können wir den Artikel kürzen: Flüchtling ist jeder. Die Debatte soll unpolitisch sein? Und der Artikel auch, nehme ich an? Dann schlage ich vor, die Einzelnachweise Nr. 5 bis 9 ersatzlos zu streichen, denn DAS ist nichts anderes als das übliche Gelaber der politisch Motivierten. Die von der anderen IP genannten Zahlen zu Anerkennungsquoten fasse ich als "beispielhaft angeführt" auf. Hab mir eben mal die Statistik vom Bundesamt angesehen. Es waren nicht 19,6%, denen die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt wurde, sondern 12,3%, er ist wohl in der Zeile verrutscht. Und Giraldillo hat schon Recht, es kommen noch mal 8,7% dazu, denen sog. "Subsidärer Schutz" gewährt wird. An der Kernaussage, dass die überwiegende Anzahl der Anträge unbegründet ist, ändert das freilich nichts. Ich versteh den Standpunkt nicht: Den Artikel dazu benutzen, um in Quellennachweisen auf Bücher von regierungskritischen Autoren (zumindest was das Asylrecht angeht) verweisen und anschließend behaupten, man will die Politisierung der Debatte vermeiden... Wie passt denn das zusammen? Kritik am gesetzlichen Umgang mit Flüchtlingen ist gewünscht, warum sonst finden sich diese Quellennachweise? Kritik an den Flüchtlingen und ihren Motiven aber soll gefälligst unterbleiben? (nicht signierter Beitrag von 217.199.67.242 (Diskussion) 21:48, 23. Sep. 2014 (CEST))Beantworten
Nach dem nochmaligen Lesen der Diskussionsbeiträge und des Artikels stellt sich mir nun die Frage nach dem Sinn derselben, denn eigentlich sollte doch alles klar sein! Im Artikel befindet sich zwischen der Überschrift und dem ersten Absatz der Hinweis: "Dieser Artikel befasst sich mit Personen mit Flüchtlingsstatus; zu Flüchtenden im Allgemeinen siehe Flucht". Demnach müsste der erste Satz des ersten Absatzes gestrichen werden, und der Absatz "Häufige Probleme von Flüchtlingen" schreit nach Kürzung um die Aussagen, die sich auf Personen ohne Flüchtlingsstatus beziehen. Die Einzelnachweise Nr. 8 und 9 können dann auch ersatzlos gestrichen werden. Oder 2. Vorschlag: Entfernt den Hinweis "Dieser Artikel befasst sich mit Personen mit Flüchtlingsstatus; zu Flüchtenden im Allgemeinen siehe Flucht", denn der Artikel straft diesen Hinweis Lügen.217.199.67.244 03:03, 2. Okt. 2014 (CEST) Beantworten