Diskussion:Leihvertrag (Deutschland)

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Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von Scribist in Abschnitt Leihgebühren in Bibliotheken usw.
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Frage: bestehen Zweifel, dass bei einem Leihvertrag GENAU die selbe Sache zurückgegeben werden muss? Bei einer gleichwertigen Sache wäre es ja eigentlich lt. Definition Darlehen ein Darlehensvertrag?!

(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 193.201.183.198 (DiskussionBeiträge) 8:15, 27. Apr 2005) Forevermore 22:22, 19. Okt. 2007 (CEST) Beantworten

nur mäßig!!!

Letzter Kommentar: vor 17 Jahren 1 Kommentar1 Person ist an der Diskussion beteiligt

Ich finde den Leihvertrag gut.

(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 217.226.140.212 (DiskussionBeiträge) 8:38, 15. Jun 2006) Forevermore 22:22, 19. Okt. 2007 (CEST) Beantworten


es scheinen entleiher und verleiher teilweise vertauscht zu sein.

Falscher Paragraph

Letzter Kommentar: vor 17 Jahren 1 Kommentar1 Person ist an der Diskussion beteiligt

441 hat weder mit der Miete zu tun, noch mit dem leihvertrag ! Leihvertrag : Paragraph 598 verknuepft mit 604

(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 84.152.253.76 (DiskussionBeiträge) 22:10, 1. Okt 2006) Forevermore 22:22, 19. Okt. 2007 (CEST) Beantworten

Dauerleihe

Letzter Kommentar: vor 12 Jahren 1 Kommentar1 Person ist an der Diskussion beteiligt

"Anderseits darf vertraglich die Möglichkeit, die Objekte zu einem späteren Zeitpunkt zu präsentieren, dadurch nicht verunmöglicht werden, dass der Begriff „Dauerleihgabe" durch „Leihgabe" ersetzt und die entsprechenden Artikel im Vertrag angepasst werden." _Was soll dieser Satz denn bitte bedeuten, das ist sprachlich und inhaltlich daneben.

Rechtlich gesehen gibt es keinen speziellen "Dauerleihvertrag". Man kann die unbefristete Leihe aber als Dauerleihe bezeichnen. Das besagt eben nur, dass es unbefristet ist.

--rairai (Diskussion) 10:54, 10. Dez. 2012 (CET) Beantworten

"Verleihung" im weiteren Sinne

Letzter Kommentar: vor 10 Jahren 1 Kommentar1 Person ist an der Diskussion beteiligt

Man schreibt oder sagt auch bei der Übergabe einer Auszeichnung von einer Verleihung, z.B. Nobelpreisverleihung oder Medaillenverleihung. Hier ist der Begriff auch falsch, die Auszeichnungen müssen im Regelfalle nicht zurückgegeben werden. Die Auszeichnungen gehen doch ins Eigentum des Geehrten über, oder bin ich da irgendwie falsch informiert? --H.A. (Diskussion) 13:38, 13. Mär. 2014 (CET) Beantworten

Praktische Beispiele?

Letzter Kommentar: vor 10 Jahren 1 Kommentar1 Person ist an der Diskussion beteiligt

Außer der Leihgabe noch weitere praktisch Beispiele für einen Leihvertrag nach BGB?--Wikiseidank (Diskussion) 10:15, 2. Sep. 2014 (CEST) Beantworten

Leihgebühren in Bibliotheken usw.

Letzter Kommentar: vor 10 Jahren 1 Kommentar1 Person ist an der Diskussion beteiligt

Zunächst einmal haben keineswegs alle Bibliotheken ihre Entleihgebühren abgeschafft, wie es hier impliziert wird.

Dann aber ist in diesem Bereich prinzipiell Vorsicht geboten. Der Leihvertrag richtet sich nach bürgerlichem Recht, das Verhältnis in öffentlichen-Bibliotheken ist aber oft öffentlich-rechtlicher Natur, was das Wort "Gebühr" im Grunde schon ausdrückt. Da liegt also weder ein Leih- noch oder ein Miet- bzw. sonstiger privatrechtlicher Vertrag vor, sondern ein öffentlich-rechtliches Verhältnis.

Eine interessante Abhandlung vindet sich hier: http://www.bibliotheksverband.de/fileadmin/user_upload/Kommissionen/Kom_Recht/Publikationen_Urheberrecht/2005_Beger_Ausleihe_Medien_Gebuehr.pdf

Dort wird auch (im Zusammenhang mit urheberrechtlichen Problemen, die sich aus einer Miete ergeben können) thematisiert, ob bzw. wann trotz Entgelt/Gebühr noch eine Leihe vorliegen kann und zwar eben dann, wenn die Gebühr der Deckung des Verwaltungsaufwandes und nicht der Gewinnerzielung dient.--Scribist (Diskussion) 23:29, 23. Nov. 2014 (CET) Beantworten

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