Video-on-Demand

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Video-on-Demand [ˈvɪdi̯oʊ̯ ɔn dɪˈmænd ] (VoD, deutsch Video auf Anforderung) bzw. Abrufvideo beschreibt die Möglichkeit, digitales Videomaterial auf Anfrage von einem Internetanbieter oder -dienst herunterzuladen (Download) oder über einen Video-Stream direkt mit einer geeigneten Software anzusehen. Für den Video-Stream, den Empfang in Echtzeit, ist ein schneller Breitbandinternetzugang per Kabel oder DSL (mindestens 6.000 Kilobit pro Sekunde für optimale Bildqualität) erforderlich. Ein Internettarif mit unbegrenztem Datenvolumen (Datenflatrate) ist aufgrund des hohen Datenaufkommens von Vorteil.

Technischer Hintergrund

Der Videofilm wird entweder über eine Internetverbindung, wie bei IPTV, oder über ein Breitbandnetz gesendet. Der Rückkanal, über den die Senderwahl des Kunden an das Sendezentrum übermittelt wird, ist bei einer Internetverbindung vorhanden, nicht aber beim Breitbandkabelnetz. Deswegen wird bei VoD über das Breitbandnetz ein Rückkanal bei Bedarf über das Telefonnetz geschaltet.

Weiterhin lassen sich die folgenden Varianten unterscheiden:

Download/Progressiver Download
Hier muss das Video vor dem Betrachten heruntergeladen werden. Beim progressiven Download ist es möglich, schon während des Downloads mit dem Betrachten zu beginnen, wenn bereits genug Daten heruntergeladen wurden und ein entsprechender Puffer gebildet wurde.
Streaming
Hier werden die Daten gleichzeitig heruntergeladen und wiedergegeben. Der Anbieter benötigt dazu einen Streaming Server, und der Anwender einen entsprechenden Client.[1] Eine vollständige Kopie der Datei muss in diesem Falle nicht gespeichert werden. Oft werden die Daten nur im flüchtigen Speicher (Arbeitsspeicher) des Programmes zwischengespeichert, bis sie zur Anzeige gebracht wurden. Über entsprechende Flusssteuerungen wird dafür gesorgt, dass stets genug Daten vorrätig sind, aber nicht zu viel Speicher verwendet wird.

Varianten

Kann der Zeitpunkt der Wiedergabe beliebig gewählt werden, spricht man von True Video-on-Demand. Im Gegensatz dazu starten die Inhalte bei Near-Video-on-Demand (auch Video-near-Demand) in festen Intervallen; man kann sich z. B. zu jeder vollen Viertelstunde in den Stream eines populären Films einwählen, der dann jeweils neu beginnt. Wird statt eines Livestreams ein Datei-basierter Ansatz zur Verteilung der Inhalte verwendet, spricht man von Push-Video-on-Demand.

Je nach Abrechnungsform und/oder Nutzungsrecht existieren folgende Varianten:

Download-to-Rent (DTR) bzw. Leihe
Hier erwirbt der Nutzer ein zeitlich begrenztes Nutzungsrecht am Inhalt (z. B. 48 Stunden) und kann ihn in diesem Zeitraum beliebig oft wiedergeben. Dies ist die weitaus häufigste Nutzungsart und tritt in zwei Formen auf: TVoD und SVoD.
Transactional-Video-on-Demand (TVoD) bzw. Pay-Per-View (PPV),
Die Inhalte werden im Einzelabruf, also nach tatsächlicher Nutzung, abgerechnet.
Subscription-Video-on-Demand (SVoD) bzw. Abonnement,
Die Abrechnung erfolgt pauschal, häufig für einen Monat. Im vereinbarten Zeitraum können unbegrenzt Inhalte aus dem Katalog des Anbieters abgerufen werden.[2]
Download-to-Own (DTO) bzw. Kauf
Hier erwirbt der Nutzer ein zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht am Inhalt und kann ihn archivieren, meist als kopiergeschützte Datei auf einem eigenen Laufwerk, und dann beliebig oft wiedergeben. Das Eigentum an den Inhalten bleibt trotz der irreführenden Bezeichnung beim Rechteinhaber. Dies ist die weitaus seltenere Nutzungsart. In Fachkreisen wird diese Variante auch Electronic-Sell-Through (EST) genannt.

Umsatzentwicklung in Deutschland

Im Jahr 2004 und 2005 verhielten sich die Umsätze der Video-on-Demand-Anbieter konstant und befanden sich mit 1 Mio. € Umsatz noch auf einem geringen Niveau. Der Boom in der Branche setzt im Jahr 2006 ein und der Umsatz stieg um 100 %. Von 2006 bis 2008 vervierfachte sich der Umsatz auf 8 Mio. ,ドル mit einer durchschnittlich Zuwachsrate von 139 %. Im Jahr 2009 nahm die Wachstumsrate des Umsatzes im Vergleich zum Vorjahr 2008 leicht von 167 % auf 163 % ab und befand sich auf einem Niveau von 21 Mio. €. Von 2010 bis 2011 nahm der Umsatz der Branche um 49 %, auf 64 Mio. € zu und von 2011 bis 2012 um weitere 48 % auf 95 Mio. €.[3]

Nach den starken Zunahmen des jährlichen Umsatzes von 2006 bis 2011 werden die Wachstumsraten des Umsatzes wahrscheinlich abnehmen; bereits seit 2010 verringert sich der Wachstum des Umsatzes kontinuierlich. Es wird angenommen, dass sich die Wachstumsrate des Umsatzes bis zum Jahr 2015 bei nur noch +10 % befinden und in den darauffolgenden Jahren auf diesem Niveau bleiben wird.[4]

Angebote für deutschsprachige Länder

Frei verfügbare Angebote für Spielfilme und Serien sind in Deutschland insbesondere Apple (iTunes), Amazon Instant Video, Videoload, Maxdome, Watchever sowie Videobuster. Bei den Angeboten muss unterschieden werden in kostenfreie wie beispielsweise Mediatheken der Fernsehsender und kostenpflichtige Streams wie z.B. Amazone Prime Instant Video, Maxdome oder auch Watchever. Dabei sind die öffentlich-rechtlichen Anbieter (ARD, ZDF) mit der Finanzierung durch den Rundfunkbeitrag abzugrenzen von den privaten Mediatheken (z.B. RTL, ProSieben, Sat1), die sich durch Werbeeinnahmen stützen. Ein weiterer Anbieter kostenfreier VoD Inhalte ist auch MyVideo, die sich über die ProSiebenSat1 Media Group finanzieren und daher audiovisuelle Inhalte ohne Gebühren zeigen dürfen. Die meisten Angebote im Streaming-Bereich sind jedoch kostenpflichtig und rechnen entweder mittels Abo-System ab oder berechnen pro Film oder Serienfolge gestaffelte Gebühren. [5]

Die ProSiebenSat.1 Media AG (dazu gehören: ProSieben, Sat.1, kabel eins und sixx) plante 2010 zusammen mit der RTL Group Deutschland (dazu gehören: RTL, RTL 2, Super RTL, RTL Nitro, n-tv und VOX), „die deutsche Antwort auf das amerikanische Hulu.com", mit dem Arbeitstitel „Amazonas",[6] in Betrieb zu nehmen. Obwohl Video-on-Demand-Angebote bereits bei beiden Sendergruppen vorhanden sind, war geplant, alle zur Verfügung stehenden Programme auf einer Seite zu vereinen. Die Vermarktung des neuen Onlineportals sollten die Sender selbst übernehmen.[7] Nach einer Abmahnung durch das Bundeskartellamt müssen die Sendernetzwerke ihr Konzept der geplanten Videoplattform umstellen und es dem Bundeskartellamt erneut vorlegen.[8] Am 18. März 2011 heißt es laut DWDL.de, das Bundeskartellamt habe erneut keine Zustimmung einer gemeinsamen Videoplattform gegeben. Laut Statement der RTL Group wolle man nun rechtlich gegen das „nicht nachvollziehbare" Urteil vorgehen. Bei der ProSiebenSat.1 Media AG hält sich die Enttäuschung jedoch in Grenzen. Man sieht sich mit dem Onlineportal Maxdome recht gut auf dem Markt positioniert.[9] Am 8. August 2012 bestätigte das Oberlandesgericht Düsseldorf das Verbot der geplanten Video-on-Demand-Plattform. Eine Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen.[6]

Eine Liste der Angebote (Auswahl):

Die Angebote können nach den folgenden Vergleichskriterien bewertet werden:

  • Verfügbarkeit (unabhängig vom Netzbetreiber oder nur in speziellen Netzen nutzbar)
  • Katalog (Angebot an Material)
  • Verfügbare Videoqualität (insbes. DVD- vs. HD-Qualität)
  • Verfügbare Audioqualität (Stereo- vs. Mehrkanalton)
  • Sprachen / Untertitel (Originalversion, Originalversion mit deutschen Untertiteln, deutsche Synchronisierung)

Siehe auch

Literatur

Einzelnachweise

  1. Download-Arten des Video-on-Demand
  2. Ralf Kaumanns, Veit Siegenheim: Video-on-Demand als Element im Fernsehkonsum? In: MediaPerspektiven. 12/2006, S. 622–629. (online auf: media-perspektiven.de, PDF, 365 kB)
  3. Online Videotheken Vergleich.com: Umsatz-Entwicklung: Video on Demand 2004 bis 2012 in Deutschland, abgerufen am 29. Mai 2013.
  4. Online Videotheken Vergleich.com: Umsatzprognose Video on Demand bis 2017, abgerufen am 29. Mai 2013.
  5. http://www.video-on-demand.co/infos/video-on-demand-im-aufwaertstrend, Video on Demand im Aufwärtstrend
  6. a b DWDL.de: „Gericht bestätigt Kartellamtsverbot von VoD-Portal", aufgerufen am 8. August 2012.
  7. Quotenmeter.de: Deutsches Hulu: ProSiebenSat.1 und RTL planen TV-Portal, aufgerufen am 6. August 2010.
  8. Pressemeldung des Bundeskartellamtes vom 22. Februar 2011, Wettbewerbliche Bedenken gegenüber Online-Video-Plattform von RTL und Pro7Sat1
  9. DWDL.de: „Kartellamt untersagt gemeinsame Video-Plattform", aufgerufen am 18. März 2011.
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