Roland Freisler

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Roland Freisler (1944)

Roland Freisler (* 30. Oktober 1893 in Celle; † 3. Februar 1945 in Berlin) war ein deutscher Jurist, dessen berufliche Karriere in der Weimarer Republik begann und im Verlauf der Diktatur des Nationalsozialismus zu ihrem Höhepunkt gelangte. Von August 1942 bis zu seinem Tod war er Präsident des ab 1934 bestehenden Volksgerichtshofes, des höchsten Gerichts des NS-Staates für politische Strafsachen.

Freisler gilt als bekanntester und zugleich berüchtigtster Strafrichter im nationalsozialistischen Deutschland. Er war verantwortlich für tausende Todesurteile in den von ihm geführten Verhandlungen, darunter vielen Schauprozessen mit von vornherein festgelegten Urteilen. Beispielhaft dafür sind der 1943 unter Freislers Vorsitz geführte Prozess gegen die Mitglieder der Widerstandsgruppe Weiße Rose, in dem er die Geschwister Hans und Sophie Scholl neben anderen zum Tode verurteilte, sowie die Prozesse gegen die Verschwörer des Hitler-Attentats vom 20. Juli 1944.

Bedingt durch sein jähzorniges Auftreten und eine Prozessführung, die die Angeklagten oft erniedrigte, gilt Freisler als ein personifiziertes Beispiel für die Rechtsbeugung der Justiz im Dienst des NS-Regimes.

Leben

Herkunft, Erster Weltkrieg und Kriegsgefangenschaft

Im Unterschied zu fast allen anderen prominenten Personen der nationalsozialistischen Führungselite ist über das Privatleben Roland Freislers nur wenig bekannt. Sein Vater war der aus Klantendorf (heute Kujavy), Bezirk Neutitschein in Mähren stammende Diplom-Ingenieur Julius Freisler; seine Mutter, Charlotte Schwertfeger, stammte aus Celle. Die Freislers hatten noch einen zweiten, 1895 geborenen Sohn namens Oswald.

Roland Freisler besuchte das Wilhelmsgymnasium in Kassel bis zum Abitur im Jahr 1912.

1912 begann Freisler in Jena ein Jurastudium, unterbrach dieses aber nach Ausbruch des Ersten Weltkriegs, um sich als Kriegsfreiwilliger zu melden.[1] In Jena war Freisler zeitweiliges Mitglied der Studentenverbindung SBV! Alemannia Jena im Schwarzburgbund. Aus ihr wurde er ausgeschlossen, nachdem ein Alter Herr und Freisler versucht hatten, die Alemannia in eine Studentenverbindung des Wingolfs umzuwandeln.[2]

1915 geriet er an der Ostfront in russische Kriegsgefangenschaft.[3] Den Rest des Kriegs war er in einem Offizierslager in der Nähe von Moskau interniert. Nach der Oktoberrevolution und dem Frieden von Brest-Litowsk wurden die Lager einer deutschen Selbstverwaltung übergeben. Freisler wurde zu einem der Lagerkommandanten ernannt. Obwohl die Gefangenen 1918 in die Heimat entlassen wurden, blieb Freisler noch zwei Jahre länger in Sowjetrussland. Warum er erst so spät nach Deutschland zurückkam und was er in den zwei Jahren in der Sowjetunion machte, ist nicht bekannt. Es gab Gerüchte, dass er die russische Sprache erlernt habe und in dieser Zeit Anhänger des Bolschewismus gewesen sei.[4] [5]

Rückkehr nach Deutschland, Promotion und Zeit als Rechtsanwalt

1920 kehrte er nach Deutschland zurück und wurde 1922 an der Universität Jena in Jura nach Vorlage einer Dissertation zum Thema „Grundsätzliches über die Betriebsorganisation" promoviert. 1924 war er für ein halbes Jahr Gerichtsassessor am Homberger Amtsgericht.[6] Freisler eröffnete 1924 eine Anwaltskanzlei in Kassel und vertrat als Verteidiger straffällig gewordene Angehörige der NSDAP, der er 1925 beigetreten war. Als Stadtverordneter lieferte er sich Rededuelle mit linken Stadtverordneten.

Am 24. März 1928 heiratete Freisler Marion Russegger. Sie hatten zwei Söhne, Harald und Roland.

Beginn der politischen Karriere

1931 war er zusammen mit Hans Frank Verteidiger im Verfahren gegen die Rädelsführer des Kurfürstendamm-Krawalls von 1931, SA-Führer Wolf-Heinrich von Helldorf und seinen Stabschef Karl Ernst. Für die NSDAP wurde Freisler Stadtverordneter in Kassel und 1932 bis 1933 Mitglied des Preußischen Landtages. Außerdem bekleidete er einen Offiziersrang bei der SA, distanzierte sich jedoch nach dem sogenannten Röhm-Putsch 1934 von dieser Organisation. Im Jahre 1927 charakterisierte Karl Weinrich, der Gauleiter des damaligen NSDAP-Gaues Kurhessen, Freisler in einem Bericht an die Parteileitung in München wie folgt:

„Rhetorisch ist er unseren besten Rednern gewachsen, wenn nicht überlegen. Besonders auf die große Masse hat er Einfluss, von denkenden Menschen wird er innerlich meist abgelehnt. Parteigenosse Freisler ist nur als Redner verwendbar. Für jeden Führerposten ist er ungeeignet, da er unzuverlässig ist und zu sehr von Stimmungen abhängig."

Nach der Machtergreifung ging seine Karriere im März 1933 steil nach oben. Freisler war ab 1933 Mitglied des Reichstages und wurde Ministerialdirektor im Preußischen Justizministerium und Leiter der Personalabteilung, wenige Monate später dann Staatssekretär und Preußischer Staatsrat. Als das preußische Justizministerium im Reichsministerium der Justiz aufging, wurde Freisler als Staatssekretär übernommen.

In seiner Tätigkeit in Justizbehörden missachtete Freisler im Einklang mit der Justizpolitik der NSDAP zentrale Grundsätze des Rechtsstaats, beispielsweise im Jahr 1938 im Rahmen eines Strafprozesses das Prinzip „nulla poena sine lege" („Keine Strafe ohne Gesetz"). Nach diesem Grundpfeiler jeder rechtsstaatlichen Ordnung darf niemand aufgrund einer Gesetzeslage abgeurteilt werden, die es zur Tatzeit noch nicht gegeben hat. Zwei Brüder, Walter und Max Götze, hatten zwischen 1934 und 1938 durch eine Überfallserie mittels Autofallen Berlin und Umgebung unsicher gemacht. Dabei war es auch zu zwei Morden gekommen, die nachweislich nur Walter Götze begangen hatte. Somit wäre Max Götze nach geltender Gesetzlage mit einer langjährigen Zuchthausstrafe davongekommen. Freisler informierte Hitler darüber, der verlangte, in diesem Fall die Todesstrafe zu verhängen. Daraufhin sorgte Freisler zusammen mit dem Reichsjustizminister in aller Eile dafür, dass ein passendes Gesetz in zwei Tagen durchgebracht und im Reichsgesetzblatt vom 23. Juni 1938[7] mit Wirkung vom 1. Januar 1936 veröffentlicht wurde. Am 24. Juni wurde daher auch Max Götze aufgrund dieses Gesetzes in neun Fällen zum Tode verurteilt.[8] [9]

Freisler war an der Entwicklung eines neuen nationalsozialistischen Strafrechtes an führender Stelle beteiligt. In diesem Zusammenhang wurde er auch Leiter der Abteilung Strafrecht in der Akademie für Deutsches Recht, die ein neues Volksgesetzbuch im nationalsozialistischen Sinne herausgeben wollte. An der nationalsozialistischen Strafrechtsreform, insbesondere der Formulierung der Tatbestände der Tötungsdelikte entsprechend der Tätertypenlehre (Gesetz zur Änderung des Reichsstrafgesetzbuches vom 4. September 1941 – RGBl. I 1941, S. 549), hatte er maßgeblichen Anteil. Er verblieb bis zu seiner Berufung zum Volksgerichtshof 1942 im Reichsjustizministerium und vertrat es u. a. in der Funktion als Staatssekretär bei der Wannseekonferenz.

Ernennung zum Präsidenten des Volksgerichtshofs

Freisler als neuer Präsident des Volksgerichtshofs bei der Amtseinführung Otto Thieracks als Justizminister des NS-Regimes, August 1942. Ebenfalls abgebildet sind Franz Schlegelberger und Curt Rothenberger, Staatssekretäre im Justizministerium.
Roland Freisler (1942)

Am 20. August 1942 wurde Freisler von Adolf Hitler als Nachfolger Otto Thieracks, der zum Reichsjustizminister befördert worden war, zum Präsidenten des Volksgerichtshofs ernannt. Der Volksgerichtshof war 1934 zur Verhandlung von Hochverrats- und Landesverratssachen errichtet worden. Später wurde die Zuständigkeit auf andere Staatsschutzdelikte erweitert.

Unter Freisler stieg die Anzahl der Todesurteile stark an: Ungefähr 90 Prozent aller Verfahren endeten mit einer oft bereits vor Prozessbeginn feststehenden Todesstrafe oder mit lebenslanger Haftstrafe. Zwischen 1942 und 1945 wurden mehr als 5000 Todesurteile gefällt, davon über 2600 durch den von Freisler geführten Ersten Senat des Gerichts. Damit war Freisler in den drei Jahren seines Wirkens am Volksgerichtshof für ebenso viele Todesurteile verantwortlich wie alle anderen Senate des Gerichts zusammen in der gesamten Zeit des Bestehens des Gerichts von 1934 bis 1945. Daher haftete ihm schon bald der Ruf eines „Blutrichters" an,[10] als Hitler nach dem Attentat vom 20. Juli 1944 entschied, dass die an der Verschwörung Beteiligten vor den Volksgerichtshof gestellt werden sollten. Hitler ging es dabei auch darum, den Verschwörern „keine Zeit zu langen Reden" zu lassen. „Aber der Freisler wird das schon machen. Das ist unser Wyschinski" – ein Hinweis auf Stalins berüchtigten Chefankläger in den Schauprozessen der dreißiger Jahre.[11]

Prozessführung

Roland Freisler (Mitte) zwischen den Beisitzern Hermann Reinecke (links) und Ernst Lautz (rechts) bei einer Sitzungseröffnung während des Prozesses gegen die Mitglieder des Kreisauer Kreises und dessen Umfeld nach dem Hitler-Attentat vom 20. Juli 1944
Ulrich Wilhelm Graf Schwerin von Schwanenfeld vor dem Volksgerichtshof, 1944

Grundsätzliche Vorgehensweisen

In allen Prozessen des Volksgerichtshofs zeigte Freisler eine derart ausgeprägte Voreingenommenheit – jeweils gegen die Angeklagten und zugunsten des NS-Staates –, dass seine Vorgehensweise fernab von Prozessordnung und Verhaltenscodex für Richter war und entsprechend eine schwere Form der Rechtsbeugung darstellt. Als fanatischer Nationalsozialist wollte er so urteilen, „wie der Führer selbst den Fall beurteilen würde". Der hatte u.a. gesagt: „Jeder soll wissen, wenn er die Hand zum Schlag erhebt, der sichere Tod sein Los ist."[12] Aufgrund Freislers äußeren, namentlich auch lautstarken Entgleisungen, war es für Tontechniker schwierig, Antworten von Angeklagten aufzunehmen: Er schrie in Verhandlungen mitunter derart, dass die Empfindlichkeit von Mikrofonen auf ein entsprechend geringeres Niveau einzustellen war.

Der Volksgerichtshof war für Freisler ausdrücklich ein „politisches Gericht".[11] In den Verhandlungen erniedrigte er die Angeklagten, hörte ihnen kaum ruhig zu und unterbrach sie. Außerdem brüllte er sie an und führte den Prozess besonders unsachlich.[13] Die bewusste und gezielte Demütigung von Angeklagten geschah sowohl auf verbale Weise durch Freisler selbst, als auch in nonverbaler Weise durch die Umgangsweise vor und während der Verhandlungen; so wurden z.B. einigen Angeklagten Hosenträger, Gürtel oder Krawatte abgenommen.

Freislers reisender Volksgerichtshof amtierte auch in Österreich, das 1938 von NS-Deutschland annektiert worden war. In drei Prozessen verurteilte Freisler 1943/45 31 slowenische und kommunistische Widerstandskämpfer zum Tode.

Umgang mit Angeklagten der „Weißen Rose"

Freisler leitete den Schauprozess gegen die Mitglieder der Widerstandsgruppe Weiße Rose im Februar 1943, zu dem die Mitglieder des Ersten Senats eigens von Berlin nach München geflogen wurden. Im zweiten Prozess gegen Mitglieder der Weißen Rose (April 1943) schrie er gleich zur Eröffnung den Angeklagten entgegen, dass der Nationalsozialismus gegen solche „Verräter" überhaupt kein Strafgesetzbuch benötige. Er werde „ganz ohne Recht" kurzen Prozess machen. Freisler korrigierte sich und verbesserte: „ganz ohne Gesetz". Als ihm ein Beisitzer dennoch wortlos das Strafgesetzbuch hinüberreichte, schleuderte er es augenblicklich in Richtung der Anklagebank, wo sich Angeklagte duckten, um nicht am Kopf getroffen zu werden.[14]

Umgang mit Graf Schwanenfeld

Beispielhaft ist auch seine Vorgehensweise gegenüber Ulrich Wilhelm Graf Schwerin von Schwanenfeld im Prozess gegen die „Verschwörer des 20. Juli 1944":[15] [16]

Freisler: „Sie müssen mit dem Polenfeldzug ein besonderes Erlebnis gehabt haben. Sind Sie nicht auch gerade eingesetzt gewesen in Westpreußen?"
Graf Schwerin: „Jawohl."
Freisler: „Sie haben also Ihre eigene Heimat als Soldat unseres Führers befreien dürfen."
Graf Schwerin: „Herr Präsident, was ich an politischen Erfahrungen persönlich gemacht habe, hat für mich mancherlei Schwierigkeiten in der Folge gehabt, weil ich ja sehr lange für das Deutschtum in Polen gearbeitet habe und aus dieser Zeit heraus ein vielfaches Hin und Her in der Einstellung den Polen gegenüber praktisch erlebt habe. Das ist eine..."
Freisler: „Jedenfalls ist das Hin und Her etwas, was Sie dem Nationalsozialismus zur Last legen können?"
Graf Schwerin: „Ich dachte an die vielen Morde..."
Freisler: „Morde?"
Graf Schwerin: „Die im In- und im Ausland..."
Freisler: „Sie sind ja ein schäbiger Lump! Zerbrechen Sie unter der Gemeinheit? Ja oder nein, zerbrechen Sie darunter?"
Graf Schwerin: „Herr Präsident!"
Freisler: „Ja oder nein, auf eine klare Antwort!"
Graf Schwerin: „Nein."
Freisler: „Sie können auch gar nicht mehr zerbrechen, Sie sind ja nur noch ein Häufchen Elend, das vor sich keine Achtung mehr hat."

Graf Schwerin von Schwanenfeld, der einleitend von Freisler auch absichtlich falsch mit „Schwaneburg" angeredet worden war, ist einer von ca. 200 Menschen, die im Zusammenhang mit der Verschwörung des 20. Juli angeklagt und getötet bzw. in den Tod getrieben worden sind.

Umgang mit Erwin von Witzleben

Dem 62-jährigen General Erwin von Witzleben, der nicht nur in den Tagen seiner Haft abgemagert war, sondern dem durch die Gestapo auch die Hosenträger weggenommen worden waren, schleuderte Freisler entgegen: „Was fassen Sie sich dauernd an die Hose, Sie schmutziger, alter Mann?"

Reaktionen von Angeklagten auf Freisler

Der Prozess gegen die Verschwörer des 20. Juli begann am 7. August 1944 und wurde in wichtigen Teilen täglich von Kameraleuten der NS-Wochenschau gefilmt. Die Aufnahmen liegen dem Film „Verräter vor dem Volksgerichtshof" zugrunde, der in deutschen Kinos gezeigt werden sollte. Neben den Prozessmitschriften ist auch aus diesen Filmdokumenten zu erkennen, dass Freisler es mehrfach mit ungebrochenen Angeklagten zu tun hatte, die ihre Würde nie verloren haben. Dies erweist sich besonders an der Entscheidung von Propagandaminister Joseph Goebbels, aus diesem Grund den Film doch nicht in den Kinos zu zeigen.[17]

Die wohl deutlichsten Worte, welche Freisler sich im August 1944 noch im Gerichtssaal des Berliner Kammergerichtes hat anhören müssen, stammen aus dem Mund von Caesar von Hofacker und Erwin von Witzleben. Hofacker, der als führende Gestalt des Widerstandes in Frankreich galt, unterbrach Freisler, nachdem dieser ihn mehrfach unterbrochen hatte: „Sie schweigen jetzt, Herr Freisler! Denn heute geht es um meinen Kopf. In einem Jahr geht es um Ihren Kopf!"[18] Und die Schlussworte, die General Witzleben an Freisler richtete, sollen gewesen sein: „Sie können uns dem Henker überantworten. In drei Monaten zieht das empörte und gequälte Volk Sie zur Rechenschaft und schleift Sie bei lebendigem Leib durch den Kot der Straßen."

Tod

Freisler starb am 3. Februar 1945 während eines amerikanischen Luftangriffs auf Berlin, als er auf dem Weg in den Keller des Volksgerichtshofs von einem Bombensplitter getroffen wurde. Dagegen steht die autobiografische Darstellung durch den späteren Richter am Bundesverfassungsgericht Fabian von Schlabrendorff, Freisler sei in seinem Beisein durch einen herabstürzenden Balken im Schutzraum erschlagen worden,[19] in Widerspruch zu historischen Quellen,[20] [21] [22] wenn sie auch lange Zeit weiter wiederholt wurde.[23] [24]

Bei seinem Tod hielt Freisler noch die Akte von Schlabrendorffs in der Hand. Ein von der Straße herbeigerufener Arzt stellte nur noch seinen Tod fest; es war der Bruder Rüdiger Schleichers, den Freisler am Tag zuvor zum Tode verurteilt hatte. Freislers Tod rettete unter anderem Schlabrendorff das Leben.[25] Roland Freisler ist, ebenso wie seine 1997 verstorbene Frau, auf dem Berliner Waldfriedhof Dahlem im Grab seiner Schwiegereltern beigesetzt. Der Name Freisler ist auf dem Grabstein nicht genannt.[26]

Der Umgang der Bundesrepublik mit dem Nachlass Freislers

1958 wurde von einer Spruchkammer in Berlin eine Sühnegeldstrafe von 100.000 D-Mark über den Nachlass Freislers verhängt. Sie wurde mit der früheren Beschlagnahme zweier Grundstücke verrechnet. Die Witwe Marion Freisler hatte gegen diese Entscheidung Einspruch erhoben, weil die Grundstücke aus ihrer Mitgift bezahlt worden seien. In der Spruchkammerentscheidung wurde dagegen festgestellt, dass die Zahlungen für die Grundstücke mit den Gehaltszahlungen Freislers korrespondierten. Zudem stellte sich heraus, dass die Witwe bei der Eheschließung mittellos gewesen war.

1985 wurde bekannt, dass Marion Freisler eine Rente nach dem Bundesversorgungsgesetz und ab 1974 zusätzlich einen Berufsschadensausgleich bezog. Diese Ausgleichszahlung wurde damit begründet, dass im Falle Freisler unterstellt werden müsse, dass er, wenn er den Krieg überlebt hätte, als Rechtsanwalt oder Beamter des höheren Dienstes ein höheres Einkommen erzielt hätte. Trotz des erheblichen öffentlichen Aufsehens über diese Entscheidungen blieb es bei dieser Rentenzahlung für Frau Freisler, da die Argumentation gesetzeskonform war. Erst im Jahr 1997, nach dem Tod von Frau Freisler, wurde das Bundesversorgungsgesetz dahingehend ergänzt, dass Leistungen bei Verstößen gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit versagt werden können.[27]

Schriften

Freislers Werke propagieren einen völkischen Führerstaat sowie rassistische Theorien und werden zur nationalsozialistischen Propaganda gezählt.

  • Grundsätzliches über die Betriebsorganisation. (Schriften des Instituts für Wirtschaftsrecht an der Universität Jena, 3), Jena 1922.
  • Hanns Kerrl: Nationalsozialistisches Strafrecht : Denkschrift des preußischen Justizministers. R. v. Decker, Berlin 1933, OCLC 11721189. 
  • Das Werden des Juristen im Dritten Reich. 1. Teil, Berlin 1933.
  • Gedanken zum Erbhofrecht. 1933.
  • Das Deutsche Strafrecht. (Zeitschrift), seit 1933.
  • Grundzüge eines Allgemeinen Deutschen Strafrechts. Denkschrift des Zentralausschusses der Akademie für Deutsches Recht. 1934 (höchstwahrscheinlich nur teilweise Beiträge)
  • Zusammen mit Reichsminister Franz Gürtner: Das kommende deutsche Strafrecht, Allgemeiner Teil. 1934 (Freisler wirkte „nur" mit)
  • Zusammen mit Gerd oder Walter Luetgebrune: Denkschrift des Zentralausschusses der Strafrechtsabteilung der Akademie für Deutsches Recht über die Grundzüge eines Allgemeinen Deutschen Strafrechts. Berlin 1934
  • Gedanken zur Technik des werdenden Strafrechts und seiner Tatbestände. 1935.
  • Deutsches Strafrecht. Strafrecht, Strafrechtspolitik, Strafprozess. Berlin 1935.
  • Zur Neugestaltung des Strafverfahrens. Berlin 1935.
  • zusammen mit Reichsminister Franz Gürtner: Das neue Strafrecht Grundsätzliche Gedanken zum Geleit. Berlin 1936.
  • Vom alten zum neuen Ehescheidungsrecht. Kritik, Vorschlag, Begründung. Berlin 1937.
  • Der Ehrenschutz im neuen deutschen Strafverfahren. (Beiträge zur Rechtserneuerung; 4). Gemeinschaftsarbeit von Roland Freisler ..., Berlin 1937.
  • Nationalsozialistisches Recht und Rechtsdenken. (Schriften des Reichsverbandes Deutscher Verwaltungsakademien). Berlin 1938.
  • Leitfaden für die Helfer der Ermittlungshilfe. Berlin 1938.
  • Das Jahrbuch des Deutschen Rechts. Ort und Datum unbekannt, aber vor 1935.
  • Zusammen mit Ludwig Grauert, Leiter der Polizeiabteilung des preußischen Innenministeriums: Das neue Recht in Preußen. (Sammlung), Berlin 1. Band wahrsch. 1934 oder 1933, 2. Band 1935
  • Die Wiedergeburt strafrechtlichen Denkens. Berlin 1940.
  • Mit Justus W. Hedemann: Deutsches Gemeinrecht im Werden. von Decker, Berlin 1940
  • Mit Justus W. Hedemann (Hrsg.): Kampf für ein deutsches Volksrecht: Richard Deinhardt zum 75. Geburtstage. von Decker, Berlin 1940.
  • Kriminologie – unentbehrliche und gleichwertige Grundlage erfolgreicher Strafrechtspflege. In: Deutsches Strafrecht. 7/8 (1942), S. 97–107.

Literatur

  • Matthias Blazek: Zur Biographie Roland Freislers (1893–1945). In: Journal der juristischen Zeitgeschichte. Heft 1/2010, hrsg. v. Thomas Vormbaum, De Gruyter, Hagen 2010, ISSN 1863-9984 , S. 35 ff
  • Gert Buchheit: Richter in roter Robe. Freisler, Präsident des Volksgerichtshofes. List, München 1968
  • Beatrice und Helmut Heiber (Hrsg.): Die Rückseite des Hakenkreuzes. Absonderliches aus den Akten des Dritten Reiches. dtv dokumente, München 1993, ISBN 3-423-02967-6
  • Ingo Müller: Furchtbare Juristen. Die unbewältigte Vergangenheit unserer Justiz. Kindler, München 1987, ISBN 3-463-40038-3
  • Guido Knopp, Oliver Dött, Andrea Glückert: Hitlers Helfer. Goldmann, 1999, ISBN 3-442-15017-5, S. 281 ff.
  • Helmut Ortner: Der Hinrichter. Roland Freisler, Mörder im Dienste Hitlers
  • Arnim Ramm: Der 20. Juli vor dem Volksgerichtshof. Wissenschaftlicher Verlag Berlin, Berlin 2007, ISBN 978-3-86573-264-4
  • Wilhelm Baum: Die Freisler-Prozesse in Kärnten. Zeugnisse des Widerstandes gegen das NS-Regime in Österreich. Kitab, Klagenfurt 2011, ISBN 978-3-902585-77-6
Commons: Roland Freisler  – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Dokumentationen

Radiobeiträge, Podcast und Filme

Einzelnachweise

  1. Kriegsfreiwilliger, Reserve-Infanterie-Regiment Nr. 234, 3. Kompagnie; Preußische Verlustliste Nr. 84 vom 24. November 1914, S. 2880/ Deutsche Verlustliste: vermißt; Nr. 489 vom 25. März 1916, S. 11754: bisher vermißt, war verwundet, z. Tr. zur.
  2. Peter Hanne, Heinrich-Josef Riotte: Die Geschichte der Schwarzburgverbindung Alemannia Jena. akadpress, Essen 2011, ISBN 978-3-939413-15-8.
  3. Fahnenj. Utffz., Infanterie-Regiment Nr. 167, 10. Kompagnie; Preußische Verlustliste Nr. 423 vom 7. Januar 1916, S. 10943/ Deutsche Verlustliste: vermißt; Nr. 468 vom 1. März 1916, S. 11480: bisher vermißt, in Gefangenschaft.
  4. So der Rechtshistoriker Uwe Wesel: Drei Todesurteile pro Tag. auf zeit.de, 3. Februar 2005
  5. Helmut Ortner: Der Hinrichter. Roland Freisler, Mörder im Dienste Hitlers. Steidl, Göttingen 1995, ISBN 3-88243-355-8, S. 44 f.
  6. regiowiki.hna.de.
  7. Reichsgesetzblatt Teil I Jahrgang 1938, Nr. 96, Herausgegeben vom Reichsministerium des Inneren, Berlin 1938, Reichsverlagsamt
  8. vgl. Justiz im Dritten Reich 1933–1940. Anpassung und Unterwerfung in der Ära Gürtner. 3. verbesserte Auflage. München 2001, ISBN 3-486-53833-0 , S. 897 f.
  9. Wolfgang Schüler (Hrsg.): Serienmörder in Deutschland. Leipzig 2006, ISBN 3-86189-629-X, S. 72.
  10. Nicolaus von Below: Als Hitlers Adjutant 1937–1945. Mainz 1980, S. 383.
  11. a b Vgl. Ian Kershaw: Hitler. 1936–1945. Stuttgart 2000, ISBN 3-421-05132-1, S. 901.
  12. Die Kinder des 20. Juli, TV-Doku in der Reihe ZDF-History, 2014.
  13. Erich Zimmermann, Hans-Adolf Jacobsen: 20. Juli 1944. 3. Auflage. Berto-Verlag, 1960, DNB 452265193 , S. 197.
  14. Zit. n. Aussage einer Angeklagten. In: Die Widerständigen. Zeugen der Weißen Rose. Dokumentarfilm von Katrin Seybold. Deutschland 2008.
  15. Zimmermann, Jacobsen, wie oben, S. 199.
  16. Film zur angeführten Befragung von Graf Schwerin von Schwanenfeld durch Roland Freisler.
  17. Die Kinder des 20. Juli, TV-Doku in der Reihe ZDF-History, 2014.
  18. Vinzenz Koppert war Stenograph. 1944 protokollierte er Hitlers Schauprozesse und 1949 die Sitzungen des Parlamentarischen Rates, der das Grundgesetz schrieb: Zeuge der Geschichte.
  19. Fabian von Schlabrendorff: Offiziere gegen Hitler. Zürich 1946 (Nachdruck TB Goldmann, München, 1997, ISBN 3-442-12861-7)
  20. Gert Buchheit: Richter in roter Robe: Freisler, Präsident des Volksgerichtshofes, List, 1968, S. 274
  21. Christoph Ulrich Schminck-Gustavus: Der „Prozess" gegen Dietrich Bonhoeffer und die Freilassung seiner Mörder. Band 67 von Dietz Taschenbuch, Ausg. 2, J.H.W. Dietz Nachf., 1995, S. 63
  22. Simone Hannemann: Robert Havemann und die Widerstandsgruppe „Europäische Union": eine Darstellung der Ereignisse und deren Interpretation nach 1945. Band 6 von Schriftenreihe des Robert-Havemann-Archivs, Robert-Havemann-Archiv (Berlin), ISBN 9783980492058, S. 80, Fußn. 263
  23. Fabian von Schlabrendorff: Begegnungen in fünf Jahrzehnten. Tübingen, 1979, Nachdruck R. Wunderlich Verlag H. Leins, 1979, ISBN 9783805203234, S. 144
  24. Barbara Orth (Hrsg.): Gestapo im OP: Bericht der Krankenhausärztin Charlotte Pommer. Band 2 von Studien und Dokumente zu Alltag, Verfolgung und Widerstand im Nationalsozialismus. Lukas Verlag, 2013, ISBN 9783867321266, S. 75
  25. Joachim Fest: Staatsstreich. Der lange Weg zum 20. Juli. Berlin 1994, ISBN 3-88680-539-5, S. 317 f.
  26. knerger.de: Das Grab von Freislers Schwiegereltern auf dem Berliner Waldfriedhof Dahlem.
  27. Vgl. Helmut Ortner: Der Hinrichter: Roland Freisler – Mörder im Dienste Hitlers. Göttingen 1995, ISBN 3-88243-355-8.
Personendaten
NAME Freisler, Roland
KURZBESCHREIBUNG deutscher Jurist und Politiker (NSDAP), Präsident des Volksgerichtshofes, MdR, MdL
GEBURTSDATUM 30. Oktober 1893
GEBURTSORT Celle
STERBEDATUM 3. Februar 1945
STERBEORT Berlin
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