Amateurfunkdienst

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Der Amateurfunkdienst (kurz: Amateurfunk, engl. ham radio) ist ein Funkdienst gemäß dem Internationalen Fernmeldevertrag. In vielen Ländern sind die internationalen Regelungen in nationalen Amateurfunkgesetzen umgesetzt und die Details in Amateurfunkverordnungen, sowie zwischenstaatlichen Verträgen präzisiert. Ein Teilnehmer am Amateurfunkdienst wird Funkamateur genannt.

Die Definition des Amateurfunkdienstes im deutschen Amateurfunkgesetz von 1997 lautet:

Im Sinne dieses Gesetzes ist Amateurfunkdienst ein Funkdienst, der von Funkamateuren untereinander, zu experimentellen und technisch-wissenschaftlichen Studien, zur eigenen Weiterbildung, zur Völkerverständigung und zur Unterstützung von Hilfsaktionen in Not- und Katastrophenfällen wahrgenommen wird.

Historisches

Kurzwellen-Antennenanlage an der Technischen Universität Braunschweig (Foto: DG6XU)

Es ist erst gut 120 Jahre her, dass es im Jahr 1888 dem deutschen Physiker Heinrich Hertz zum ersten Mal gelang, elektronische Schwingungen zu erzeugen und in einiger Entfernung wieder zu empfangen. 1897 begann mit Guglielmo Marconi die Geschichte der Telegrafie ohne Draht. Erst mit der Erfindung der Röhre als Verstärker entstand 1923 die drahtlose Funktechnik mit einer rasend schnell sich entwickelnden Unterhaltungselektronik (Rundfunk und Fernsehen).

Die ersten kommerziellen Stationen benutzten damals Frequenzen unterhalb von 1,5 MHz (man würde heute Mittelwelle dazu sagen); hier konnte ein einzelner Sender hohe Entfernungen überbrücken, benötigte dabei aber eine Sendeleistung in der Größenordnung einiger hundert Kilowatt. Auf höheren Frequenzen konnten selbst mit solch hohen Leistungen nur Entfernungen bis zu einigen hundert Kilometern überbrückt werden; daher wurden alle höheren Frequenzen (Kurzwelle) als unbrauchbar den Funkamateuren überlassen. Am 27. November 1923 wurde die erste zweiseitige Funkverbindung auf kurzen Wellen zwischen einem amerikanischen und einem französischen Funkamateur hergestellt und zwar auf einer Wellenlänge von etwa 110 Meter, das sind etwa 2,7 MHz.

Das war, was die Funkamateure damals noch nicht wussten, die Geburtsstunde des Kurzwellenrundfunks. Denn es stellte sich bald heraus, dass man auf den kurzen Wellen mit einem Bruchteil der Energie auskam, die die kommerziellen Großstationen auf den langen Wellen brauchten. Die kommerziellen Stationen hatten nur die bislang bekannte Bodenwelle untersucht, erst die Funkamateure entdeckten, dass Kurzwellen von der Ionosphäre reflektiert werden. Plötzlich war es möglich, europäische Funkverbindungen mit Sendeleistungen im Watt-Bereich aufzubauen. Die Funkamateure waren es, die diese Eigenschaft der Kurzwellen entdeckt hatten.

Man kann sich vorstellen, was passierte: Die amtlichen und kommerziellen Funkstellen prüften die Entdeckung der Funkamateure nach, gaben ihre Riesenstationen auf, siedelten sich zusätzlich auf den kurzen Wellen an. Dabei ersparten sich auf diese Weise Millionenbeträge wegen der viel einfacheren Antennen und geringeren Leistungen, die auf Kurzwelle nötig waren. Es musste unbedingt etwas getan werden, wenn man ein Frequenz-Chaos vermeiden wollte, da sich jede neue Kurzwellenstation einfach eine für sie freie Frequenz suchte und auf Sendung ging.

Die Interessierten der Erde traten deshalb im Jahre 1927 zu einer Konferenz zusammen und verteilten die kurzen Wellen (das sind die Wellen von 100 Meter bis etwa 10 Meter herab) unter den staatlichen und kommerziellen Funkstellen und überließen den Funkamateuren mehrere schmale Bereiche in der Nähe von 160, 80, 40, 20, 15 und 10 Meter Wellenlänge. Die Funkamateure hatten sich vor dieser entscheidenden Konferenz international organisiert und in der International Amateur Radio Union (IARU) zusammengeschlossen, um ihre Interessen vertreten zu können. Das Ergebnis dieser Konferenz wurde im Washingtoner Abkommen zum Funkverkehr niedergeschrieben. Heute ist es der internationale Fernmeldevertrag, der als Nachfolger des Abkommens von 1927 die Funknutzungen regelt und noch immer die Amateurfunk-Frequenzbänder, auch Amateurbänder genannt, enthält.

Der Amateurfunkdienst war amtlich anerkannt und als gleichberechtigter Funkdienst festgeschrieben.

Das Hobby Amateurfunk

Amateurfunkstelle (Foto: DJ4PI)

Das Hobby Amateurfunk ist sehr vielfältig. Es gibt auf der einen Seite diejenigen, denen es auf die eigentliche Funkverbindung ankommt und das Gespräch mit anderen Funkamateuren auf der ganzen Welt. Auf der anderen Seite gibt es die Techniker unter den Funkamateuren, die gern ihre Funkanlage selbst bauen und die selbst gebauten Geräte dann ausprobieren wollen. Wegen der sehr komplizierten Technik der Geräte mit integrierten Schaltkreisen und den Minibauteilen werden gelegentlich Bausätze angeboten, die man dann eventuell selbst ergänzt und schließlich zu einem Funkgerät zusammen baut. Die funktionstüchtige Zusammenstellung von Funkgerät, Antenne und messtechnischem Zubehör nennt man auch Amateurfunkstelle.

Zur Nutzung im Amateurfunkdienst sind diverse Frequenzbereiche, die sogenannten Amateurbänder, zwischen 135 kHz und 250 GHz im Langwellen-, Mittelwellen-, Kurz- und Ultrakurzwellen- bis hinauf in den Gigahertzbereich ausgewiesen. Auch im optischen Bereich und im Bereich der Terahertzstrahlung sind Funkamateure aktiv.

Dabei kommen traditionelle Betriebsarten wie Morsetelegrafie und Sprechfunk genauso zum Einsatz, wie Funkfernschreiben und moderne digitale Übertragungsverfahren wie Packet Radio, APRS oder PSK31, welche hauptsächlich für die Textübertragung Verwendung finden. Auch Bild- und Videoübertragungen sind mit Betriebsarten wie FAX, SSTV (Slow Scan Television) und ATV (Amateur-TV, Amateurfernsehen) möglich. Auch eine Amateurfunk-Version vom neuen digitalen Kurzwellenrundfunk DRM (Digital Radio Mondiale) wurde entwickelt. Viele der modernen Betriebsarten lassen sich mit Hilfe von zum Teil kostenloser, von Funkamateuren entwickelter Software betreiben. Für den praktischen Betrieb verbindet man lediglich das Funkgerät mit der Soundkarte eines handelsüblichen PC.

Meteorscatter auf 144 MHz (Foto: DJ4UF)

Neben direkten Verbindungen sind auch Kontakte via Relaisstationen, Echolink, Satelliten (z.B. Amateurfunksatelliten, auch OSCAR genannt), EME oder auch Meteorscatter möglich. Damit kann man auch auf den UKW-Bändern, wo man eigentlich nur Entfernungen bis 300 km zurücklegen kann, mit fast der ganzen Welt sprechen. Funkamateure haben eigene Satelliten gebaut, die ständig die Erde umkreisen und die man als Relaisstation nutzen kann. Aber auch nur kurzzeitig vorhandene natürliche Erscheinungen, wie z.B. Aurora (Reflexion der Funkwellen an Polarlichtern) oder die Reflexion von Funkwellen an Flugzeugen wird zur Überwindung größerer Entfernungen genutzt.

Neuerdings kann man sich mit mobilen oder tragbaren Funkgeräten mit Umsetzerstationen verbinden, die ihrerseits mit dem Internet verbunden sind und dann irgendwo anders auf der Welt einen anderen Umsetzer ansprechen, um dann eine Funkverbindung in andere Kontinente herzustellen. Dieses Verfahren heißt Echolink. Man benötigt dafür keine große Anlage mehr.

Eine Funkverbindung kann mit einer der oben erwähnten Betriebsarten aufgebaut werden:

  • Die ursprünglichste Betriebsart ist das Morsen. Hier wird der Sender rhythmisch ein- und ausgeschaltet, um mit Hilfe der übertragenen Muster einzelne Buchstaben zu übertragen. Die nötige Übung vorausgesetzt, kann man weit über 100 Buchstaben pro Minute ohne weitere Hilfsmittel aufnehmen.
  • Telefonie (Sprache) mit verschiedenen Übertragungsverfahren ist die wohl üblichste Kommunikationsart.
  • Diverse Bildübertragungsverfahren von Faximile bis Fernsehen sind üblich.
  • In den letzten Jahrzehnten gewinnen digitale Betriebsarten immer größere Bedeutung. Ständig werden von Funkamateuren neue digitale Übertragungsverfahren erdacht, die dann weltweit mit anderen Funkamateuren ausprobiert werden.

Die Funkgespräche, QSOs genannt, werden mit den QSL-Karten bestätigt. Besonders begehrt sind QSL-Karten aus Amateurfunk-Ländern in denen es sehr wenige oder keine Funkamateure gibt, aber auch von seltenen oder schwer zu arbeitenden Amateurfunk-Stationen wie der Internationalen Raumstation ISS oder von prominenten Funkamateuren wie Juan Carlos von Spanien. Die Jagd nach weit entfernten Amateurfunk-Stationen wird DXen genannt.

Um die QSL-Karten auch direkt an andere Funkamateure senden zu können, gibt es außerdem eine Art Telefonbuch in der jede konzessionierte Station eingetragen ist, das sogenannte Callbook. Oft geben die nationalen Amateurfunk-Verwaltungen ein Callbook heraus, das die national zugeteilten Rufzeichen enthält. Daneben gibt es ein internationales Callbook, dessen Daten von den nationalen Amateurfunkverbänden zusammengetragen werden:

DXCC (auch DX Century Club) ist eine Auszeichnung der ARRL, die für 2-Wege-Kontakte mit Stationen im Amateurfunk vergeben wird. Bedingung dafür sind Funkverbindungen mit mindestens 100 von der ARRL bestimmten Regionen oder Ländern. Neben den bekannten Staaten enthält diese Liste auch politisch selbständige Landesteile und Gebiete mit einer Entfernung von mehr als 300 km vom Kernland.

Regelungen rund um den Amateurfunk

Schon früh haben Funkamateure das Recht bekommen, bestimmte Bereiche im Kurzwellenbereich zu benutzen, um eigene Versuche zu machen.

Als Funkamateur darf man seine Funkgeräte und die Antennenanlage selbst bauen oder auch gekaufte Sender verändern. Der Amateurfunkdienst ist der einzige Funkdienst, dem dieses erlaubt ist. Daher wurde im internationalen Fernmeldevertrag festgeschrieben, dass Funkamateure gewisse Kenntnisse von Technik, Gesetzeskunde und der Abwicklung von Funkverbindungen (der sog. Betriebstechnik) haben. Diese muss ein angehender Funkamateur bei einer Prüfung bei seiner nationalen Fernmeldeverwaltung nachweisen. Als Bescheinigung über die bestandene Prüfung wird dem Funkamateur ein Amateurfunkzeugnis ausgehändigt. Das Amateurfunkzeugnis ist oft auch gleichzeitig eine international harmonisierte Prüfungsbescheinigung HAREC (Harmonized Amateur Radio Examination Certificate) mit der man auch in in anderen Ländern ein Rufzeichen beantragen kann. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass ein angehender Funkamateur die Prüfung in jedem Land seiner Wahl, das sich an diesen Regelungen (der CEPT-Lizenz) beteiligt, ablegen kann. So kann z.B. ein Deutscher in Österreich die Prüfung ablegen und sich danach in Deutschland, aber eben auch in Irland, ein Rufzeichen zuteilen lassen. Erst mit zugeteiltem Rufzeichen darf man den Funkbetrieb aufnehmen. Das Rufzeichen wird dort zugeteilt, wo man als Funkamateur seine Amateurfunkstelle dauerhaft aufgebaut hat. Dieses Rufzeichen ist international eindeutig und erlaubt auch den kurzfristigen Funkbetrieb in vielen Ländern auf dem ganzen Globus. So braucht man bei einem Urlaub in Neuseeland dort keine weitere Genehmigung.

Ein Rufzeichen wird im Allgemeinen direkt nach der bestandenen Prüfung erteilt; es ist vergleichbar mit dem Autokennzeichen: weltweit einmalig und identifiziert damit die Amateurfunkstation und den Funkamateur. Das Rufzeichen besteht meist aus einem zweistelligen Präfix, einer ein- oder zweistelligen Zahl und einem ein- bis dreistelligen Suffix. Anhand des Präfixes kann man einen Funknutzer unmittelbar dem Amateurfunkdienst zuordnen und darüber hinaus das Land feststellen, aus dem eine Amateurfunkstelle sendet, aber oft auch auch die Rechte ermitteln, die der Funkamateur mit seiner Prüfung erworben hat. Das ist insbesondere in den Ländern wichtig, die extra Einstiegsklassen herausgeben haben. Bei den Prüfungen für eine solche Einstiegsklassen werden nur Grundkenntnisse in den drei Prüfungsteilen erwartet. Eine vollständige Liste der Präfixe und weitere Hinweise zu diesen Themen sind in den Artikeln zum Rufzeichen und zum Amateurfunkzeugnis zu finden.

Man hat diese Regelungen in vielen Ländern in einem eigenständigen Amateurfunkgesetz festgelegt, welche immer wieder den neuen Gegebenheiten angepasst werden. Am deutlichsten werden die stetigen Änderungen in der Geschichte der deutschen Amateurfunkverordnung.

Ebenfalls wichtiger Bestandteil der Regelungen rund um den Amateurfunk ist die Selbstregulierung. Die Selbstregulierung erstreckt sich von der amateurfunkintern demokratischen Aufteilung der Amateurfunkbänder für verschiedene Betriebsarten (IARU-Bandpläne) bis hin zur gemeinschaftlichen (meist durch die nationalen Amateurfunkverbände wahrgenommenen) Verteidigung der Amateurfunkbänder gegen illegale Frequenz-Eindringlinge durch Beschwerden bei der ITU auf dem Wege über die jeweiligen nationalen Fernmeldeverwaltungen. Unter anderem durch die erfolgreiche Selbstregulierung hat der Amateurfunkdienst seinen mit anderen Funkdiensten gleichwertigen Status bei den Fernmeldeverwaltungen bewahren können. Bei dem wirtschaftlichen Potential des Telekommunikationsmarktes (siehe UMTS-Lizenzen und deren Versteigerungserlöse) ist dies für einen im Rahmen eines Hobbys ausgeübten Funkdienst durchaus keine Selbstverständlichkeit.

Wege zum Amateurfunk

Der Empfang von Aussendungen, die von Funkamateuren getätigt werden, ist in Deutschland jedermann gestattet. Zum Senden und damit zur aktiven Teilnahme am Amateurfunkdienst benötigt man (wie oben beschrieben) eine Zulassung. Das Amateurfunkzeugnis erwirbt man durch eine Prüfung bei der nationalen Fernmeldeverwaltung, in Deutschland z. B. ist dies die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Bundesnetzagentur).

Verschiedenste Vereine bieten Kurse zur Vorbereitung auf die Amateurfunkprüfung an. Die meisten Kurse werden von Amateurfunk-Verbänden (in Deutschland vom DARC, in Österreich vom ÖVSV) organisiert und gefördert; es gibt aber auch Kurse z.B. an Volkshochschulen oder an Universitäten. Bei vielen Kursen besteht die Möglichkeit schon vor der Amateurfunkprüfung Funkbetrieb zu machen und so das erworbene Wissen direkt in der Praxis zu probieren und zu festigen. In diesem Fall findet der Funkbetrieb unter Aufsicht und Verantwortung eines erfahrenen Funkamateurs statt, der speziell zu diesem Zweck ein Ausbildungsrufzeichen zugeteilt bekommen hat. Dieses Ausbildungsrufzeichen ist nur für Ausbildungsfunkbetrieb und darf auch nur von Nicht-Funkamateuren oder von Funkamateuren einer niedrigeren Lizenzklasse genutzt werden. Das bedeutet, dass selbst der Inhaber des Ausbildungsrufzeichens dieses nicht benutzen darf. Nicht in allen Ländern ist der Ausbildungsfunkbetrieb so detailliert reguliert, wie in Deutschland. Einige Länder erlauben den Ausbildungsfunkbetrieb ohne weitere Genehmigung an Klubstationen (Funkstationen der Amateurfunk-Verbände oder an Universitäten, ...); andere Länder haben garkeine diesbezüglichen Regelungen.

Literatur

Die vielfältigen Spielarten des Amateurfunks haben eine umfangreiche Auswahl an Büchern und Publikationen im Internet hervorgebracht. Für den Einsteiger empfiehlt sich nach der Literatur zur Erlangung des Amateurfunkzeugnisses, meistens empfohlen von den Kursveranstaltern oder auf den Seiten von Online-Kursen verlinkt. Amateurfunk-Literatur befasst sich meistens mit den verschiedenen Spielarten des Amateurfunks, daher sei hier auf die weiterführenden Artikel verwiesen.

Newsgroups

  • [1] - Technik und Betriebstechnik des Amateurfunks.
  • [2] - Funkvereine und ihre Aktivitaeten.
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