Diskussion:Wucher

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 5. Mai 2014 um 17:30 Uhr durch AcrophobicEagle (Diskussion | Beiträge) (Wucher gleich usury? ). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von AcrophobicEagle in Abschnitt Wucher gleich usury?
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Wucher gleich usury?

Letzter Kommentar: vor 10 Jahren 2 Kommentare2 Personen sind an der Diskussion beteiligt

Die Verlinkung zum englischen Wiki geht zu usury, welches einen völlig anderen Ursprung hat. Daher muss zumindest der Anfang des Artikels völlig neu bearbeitet werden -- Beelzebubilein 12:46, 28. Feb. 2011 (CET) Beantworten

Ist mir auch aufgefallen. Doch konnte ich keine entsprechenden Gesetze (gegen Preiswucher) im anglosaxischen Raum finden... Vielleicht gibt es diesen gesetzlichen Schutz ausserhalb DE und CH nicht? AcrophobicEagle (Diskussion) 18:30, 5. Mai 2014 (CEST) Beantworten

Auch bei Waren?

Wucher ist ein Geschäft bei dem ein Verkäufer/Dienstleister, meist unbegründet, 
einen völlig überhöhten Preis (Wucherpreis) für Waren oder Dienstleistungen
festlegt um einen möglichst hohen Gewinn zu erzielen.

Frage: Ist Wucher tatsächlich auch bei Waren einschlägig? § 291 I Nr 3 StGB spricht nur von sonstigen Leistungen. -- RoBri 14:59, 9. Jul 2004 (CEST)

Ich's habs damals so geschrieben weil ich es für korrekt halte. Ob dem juritisch auch so ist ist mir unbekannt. Die Frage wie man es genau definiert richtet sich nach der Zielgruppe, über der ich mir hier bei manchen Artikeln nicht 100% im Klaren bin. Man könnte ja zwischen "normalem" Verständnis und Juristischer Version trennen. --195.145.211.200 15:41, 28. Okt 2004 (CEST)

Wucher in den Religionen

Letzter Kommentar: vor 17 Jahren 1 Kommentar1 Person ist an der Diskussion beteiligt

Hey, hier steht nichts über die religiöse Bedeutung, oder hat das im Deutschen ein anderes Wort ? Im englischen "Usury" ist das religiöse verbot von Zinsen auf Kredit eingeschlossen.

"Usury" bezieht sich nur auf Zinswucher. Das Zinsverbot des Koran hat wenig mit Wucher zu tun und spielt zudem in D/A/CH keine praktische Rolle. -- H005 21:23, 19. Okt 2005 (CEST)
Naja, ich finde man könnte da durchaus mal was zu schreiben, aber wohl eher im Artikel Zinswucher. 79.213.151.103 02:25, 6. Nov. 2007 (CET) Beantworten

Lutscher

_______________________________________ _________________________ ________________ _ _ _ was ist denn, wenn ein anbieter eine ware voelleig ueberteuert anbietet. sagen wir, ich kaufe eine sorte lutscher und wenn ich die erste charge im monat verkauft habe, muss ich alle anderen lutscher fuer 1000% des erst-chargen-preises kaufen. in wirklichkeit handelt es sich um eine dienstleistung und ich wollte hier relation zeigen. ist sowas wucher und wird das nur in sofern geahndet, dass der vertrag ungueltig ist oder bekommen anbieter auch sowas von gerichten mal verboten ?


____----------__-------- (nicht signierter Beitrag von 84.63.34.253 (Diskussion) H005 22:17, 23. Apr 2006 (CEST))

Der Wirrwarr, den du hier hinschreibst, ist leider völlig unverständlich, aber eines scheint mir recht sicher: Wucher ist das nicht. Dies ist keine Rechtshilfeseite; wenn du Rat brauchst, wende dich im Usenet an de.soc.recht.misc oder einen Anwalt. -- H005 22:17, 23. Apr 2006 (CEST)

"unwiderleglich vermutet"?!

Letzter Kommentar: vor 16 Jahren 2 Kommentare2 Personen sind an der Diskussion beteiligt

Im Artikel steht: "Bei über 300% gilt es als unwiderleglich vermutet." Ich kann mit diesem Ausdruck nichts anfangen. Er erscheint mir auch in sich widersprüchlich. Bitte daher mal jmd mit mehr Ahnung im juristischen Bereich überprüfen, ob der Satz so stimmt und also so stehen bleiben kann. Danke. 79.213.151.103 02:23, 6. Nov. 2007 (CET) Beantworten

Das ist mir auch sofort ins Auge gestochen. Ich halte es für Unsinn und werde es beim Portal Recht melden. --Oberlaender 15:26, 20. Mär. 2008 (CET) Beantworten

keine konkreten Prozentzahlen erhältlich?

Letzter Kommentar: vor 16 Jahren 4 Kommentare2 Personen sind an der Diskussion beteiligt

Kann man nicht irgendwo mal prozentual konkret werden?

Also konkrete Frage: Wenn mir ein Heizungsmonteur im Zuge der Wartung einer Therme ein Ersatzteil gesondert (also zzgl. zur Wartungsdienstleistung) in Rechnung stellt und netto dafür einen Preis verlangt, der mehr als das 11-fache seines Einkaufspreises ausmacht (ganz konkret: ein Ventil im Einkauf für 3,51 Euro zu bekommen, das er mir dann mit 39,90 Euro berechnet – jeweils zzgl. Mwst.), ist dies nun rechtmäßig als Wucher zu bezeichnen oder nicht? Bitte eine kompetente Antwort, wenn's irgendwie geht. Vielen Dank. :-) Ron63 21:15, 13. Okt. 2008 (CEST) Beantworten

Diese Seite dient der Diskussion des Artikels, nicht des Artikelgegenstands - dazu gibt es Rechtsforen und -anwälte. (Im Übrigen hängt die Antwort auf deine Frage - wie fast immer - von den konkreten Umständen ab.) -- H005 23:25, 13. Okt. 2008 (CEST) Beantworten
Also alles nur Blabla im Artikel und keine konkrete Definition, was beim Handeln (Kauf und Verkauf) nun Wucher ist und was nicht. Dieser Anwälte-Protektionismus geht mir gehörig auf die Nerven! Ron63 10:24, 14. Okt. 2008 (CEST) Beantworten
Wie schon Herbert Grönemeyer so schön sang: Es könnt alles so einfach sein, isses aber nicht.
So eine konkrete Prozentzahl wäre höchst unsinnig, denn Gewinnspannen, die man in einem Fall als Wucher empfindet, sind in in anderen Fällen ganz normal und auch notwendig, um ein entsprechendes Angebot aufrechtzuerhalten. Wenn du an einem brüllend heißen Tag am einizigen Supermarkt der ganzen Gegend eintriffst und der Händler dort für einen Liter Mineralwasser 10 Euro von dir verlangt, weil er sieht, wie durstig du bist, würdest du das wohl als Wucher empfinden - und vermutlich würde ein Richter das wohl ebenso sehen.
Wenn du aber deinen Durst in der danebenliegenden Hotelbar löschen möchtest, sind 10 Euro pro Liter ein normaler Preis. Der Einkaufspreis des Hotels ist derselbe wie der des Supermarktes, der Verkaufspreis auch - aber dennoch ist das eine Wucher und das andere nicht. Das ist kein Anwälte-Protektionismus, sondern spiegelt einfach nur die Komplexität des ganz normalen Lebens wider. -- H005 11:49, 14. Okt. 2008 (CEST) Beantworten

Etymologie

Letzter Kommentar: vor 13 Jahren 2 Kommentare2 Personen sind an der Diskussion beteiligt

"Etymologisch bedeutet „Wucher" so viel wie Ertrag, vor allem auch reicher Ertrag (vgl. wucherndes Grünzeug), und war daher ursprünglich positiv besetzt."

Wucher kommt etymologisch ganz klar einfach von Wachsen, Wuchs.

Ob es übrigens ursprünglich positiv besetzt war, dafür fehlen Belege, außer man meint wirklich, es hätte "Ertrag" bedeutet und dies nicht in Zusammenhang mit dem Schuldendienst gesehen.

Alexander Illi -- 196.201.51.18 10:44, 19. Mär. 2011 (CET) Beantworten


Ich habe selbst inzwischen einen möglichen, sehr fernen Beleg gefunden, dass es ursprünglich positiv bedeutungsgleich mit "Zuwachs" gewesen sein könnte; nämlich im Abschnitt "Etymologie" des Wikipedia-Eintrags "Kapital":
"Ab dem 16. Jahrhundert[1] findet sich das italienische Lehnwort „capitale" − „Vermögen" im Sinne der Kopfzahl eines Viehbestandes, als Gegensatz zu den frisch geworfenen Tieren als „Zinsen"." Alexander Illi --80.87.92.40 17:07, 12. Dez. 2011 (CET) Beantworten
Abgerufen von „https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Diskussion:Wucher&oldid=130125597"