Diskussion:Edathy-Affäre

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Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von 188.105.96.20 in Abschnitt Begriff KinderPORNographie
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Einleitungssatz

Letzter Kommentar: vor 11 Jahren 6 Kommentare5 Personen sind an der Diskussion beteiligt

Ich halte den Einleitungssatz für schlecht gewählt, da Edathy Edathy "nach Erkenntnissen seiner Behörde zwischen Oktober 2005 und Juni 2010 neun Mal im Onlineshop eines kanadischen Unternehmens insgesamt 31 Filme und Fotosets von unbekleideten Jungen zwischen neun und 14 Jahren bestellt" hat. | 93.223.11.69 18:02, 14. Feb. 2014 (CET) Beantworten

Das kommt jetzt darauf an, in welche Richtung der Artikel gehen soll: Soll er die aktuell herbeigeschriebene Regierungskrise beschreiben (also tatsächlich die "Staatsaffäre", die dieser Fall geworden ist), oder soll er sich auf die eigentliche Tat beziehen (dann wohl auch auf Azov selbst und die Operation Spade, die jedoch längst einen eigenen Artikel hat)? Ich würde fast behaupten, dass dieser Artikel hier nur geboren wurde, damit man ihn in den Nachrichtenkasten auf der Hauptseite packen kann...--Nico T (Diskussion) 19:24, 14. Feb. 2014 (CET) Beantworten
Ob überhaupt seitens Edathy irgendeine erwähnenswerte „Tat" vorliegt, ist bisher völlig unklar; der Artikel kann sich also eigentlich nur auf die vermutete Strafvereitelung im Amt und das Drumherum beziehen. Insofern ist das Lemma schon einmal misslungen. PDD 19:38, 14. Feb. 2014 (CET) Beantworten
Der Artikel beschäftigt sich mit den Ereignissen rund um die mutmaßlichen Taten des eh. MdB Sebastian Edathy. Dazu zählen die Vorwürfe gegen Hrn. Edathy an sich, aber auch die dadurch ausgelösten Vorkommnisse in der Bundesregierung und SPD-Führung. "Fall Edathy" wird in vielen vielen Pressepublikationen benutzt, wie Google verrät. --Excolis (Diskussion) 20:11, 14. Feb. 2014 (CET) Beantworten
Es gibt keine "mutmaßlichen Taten" und auch keine Vorwürfe - du solltest dringend mal das Video der PK der StA Hannover anschauen und genau hinhören.--Chianti (Diskussion) 02:12, 15. Feb. 2014 (CET) Beantworten
Als Affäre Edathy wird spätestens seit dem Rücktritt gestern der ganze Skandalkomplex (Geheimnisverrat usw.) bezeichnet - Einleitungssatz daher geändert.--Chianti (Diskussion) 02:14, 15. Feb. 2014 (CET) Beantworten

Lemma

Letzter Kommentar: vor 11 Jahren 9 Kommentare5 Personen sind an der Diskussion beteiligt

In ARD und ZDF spricht man von der Edathy-Affäre was mir das passendere Lemma zu sein scheint. --Plaenk (Diskussion) 20:57, 14. Feb. 2014 (CET) Beantworten

Den Vorschlag (bzw. Affäre Edathy, was mir eleganter und verbreiteter vorkömmt) habe ich gerade auf der Löschdiskussion gemacht. Die IP 84.191... hält Fall Edathy für vorverurteilend, welche Einschätzung ich teile: es ist weder erwiesen noch festgestellt, daß sich Edathy überhaupt etwas hat zuschulden kommen lassen. Affäre dagegen würde den Blick wohl etwas mehr auf die Geschehnisse um den "Fall Edathy" lenken. --Hermine Tuzzi (Diskussion) 21:07, 14. Feb. 2014 (CET) Beantworten
Fall impliziert jedenfalls im juristischen Sinne das es nur um Edathy geht. Affäre sagt aus, das es auch andere Personen betrifft. "Affäre Edathy" ist in der tat das beste. --Plaenk (Diskussion) 21:14, 14. Feb. 2014 (CET) Beantworten
Wurde nun in "Affäre Edathy" umbenannt. Gefällt mir auch besser, genau aus den Gründen, die Du vorträgst. Wenngleich auch "Affäre Edathy" mir immer noch zu "edathylastig" ist. Man sollte indes weiter beobachten, wie die Medien diese Affäre benamsen (vielleicht sogar bald nochmals umbenamsen) und das Lemma dann ggf. entsprechend erneut nachziehen. Aber, wie gesagt, im Moment ein guter Schritt in die richtige Richtung. Danke. --80.132.157.62 23:06, 14. Feb. 2014 (CET) Beantworten
Ich finde "Affäre" etwas sehr reißerisch und nicht sehr enzyklopädisch.
-- Tuxman (Diskussion) 23:10, 14. Feb. 2014 (CET) Beantworten
Tja, was schlägst Du statt dessen konkret vor? Mir wäre eine sachliche Bezeichnung (insbesondere ohne das Wort "Edathy") auch noch viel lieber (ich nehme an, den oben Beitragenden auch). "Affäre" trifft es aber imho recht gut, siehe den ersten Satz im Artikel Affäre". Wir sollten hier aber möglichst keine "Titel-Erfindungen" vornehmen, sondern uns an das halten, wie es die Medien nennen. --80.132.157.62 23:34, 14. Feb. 2014 (CET) Beantworten
...und ein "Skandal", wie es im Artikel Affäre steht, ist es wohl allemal, schon allein im Hinblick auf Edathys torpedierte Persönlichkeitsrechte und die "Mitteilsamkeit" eines ehemaligen Bundesministers. --80.132.157.62 23:37, 14. Feb. 2014 (CET) Beantworten

Das ganze Lemma ist völlig überflüssig. Löschantrag ist berechtigt. Die vier Zeilen im Hauptartikel zur Person unter dem Stichwort Affäre Edathy sind zunächst mal, bis zur weiteren Lichtung des allgemeinen Nebels, völlig ausreichend.--Rogald (Diskussion) 00:30, 16. Feb. 2014 (CET) Beantworten

Dann schreib das mal in die Löschdiskussion, hier wird das bestimmt übersehen. --Plaenk (Diskussion) 17:23, 16. Feb. 2014 (CET) Beantworten

Überarbeiten

Letzter Kommentar: vor 11 Jahren 5 Kommentare2 Personen sind an der Diskussion beteiligt

Bitte GENAU darlegen was ihm zur Last gelegt wird und nicht was sich irgendwelche Medien herbeifamouliert haben, Danke. 78.35.192.145 22:15, 14. Feb. 2014 (CET) Beantworten

Sehe ich auch so und betrifft vor allem den Satz: Aufgrund der Ermittlungsergebnisse kam der Verdacht auf, dass Edathy vor der Durchsuchung gewarnt worden sei. Meines Wissens gibt es noch keine offiziellen Ermittlungsergebnisse, da die Ermittlungen noch laufen. Außerdem ist dieser "Verdacht" ohne Quellenangabe. Gerüchte haben aber in einem WP-Artikel nichts zu suchen.--Chianti (Diskussion) 22:19, 14. Feb. 2014 (CET) Beantworten
In diesem Zusammenhang ist dies hier interessant. 78.35.192.145 22:24, 14. Feb. 2014 (CET) Beantworten
Und das. 78.35.192.145 22:56, 14. Feb. 2014 (CET) Beantworten
Ist bereits drin, unter "Kritik an der StA Hannover", mit Zitat der relevanten Passage in der FN.--Chianti (Diskussion) 23:57, 14. Feb. 2014 (CET) Beantworten

Durchsuchung

Letzter Kommentar: vor 11 Jahren 3 Kommentare3 Personen sind an der Diskussion beteiligt

Es fehlt dass bei den Untersuchungen dreier Objekte nichts in Richtung der Vorwürfe gefunden wurde. Es gibt also nur die Bestellliste bzw. Bezugsliste.--Falkmart (Diskussion) 23:12, 14. Feb. 2014 (CET) Beantworten

Ich würde eher mal sagen, dass die Sichtung des Beweismaterial andauert. Somit ist es zu früh, um hier eine Bewertung (in die eine oder andere Richtung) zu treffen.--Alberto568 (Diskussion) 00:18, 15. Feb. 2014 (CET) Beantworten
Auswertung des BKA (kein eindeutiges KP-Material) mit Quelle PK StA Hannover ist jetzt drin.--Chianti (Diskussion) 00:43, 15. Feb. 2014 (CET) Beantworten

Kategorien "Kriminalfall"

Letzter Kommentar: vor 11 Jahren 13 Kommentare7 Personen sind an der Diskussion beteiligt

Bitte unbedingt WP:BIO beachten! Es besteht die Gefahr der Kriminalisierung und Vorverurteilung einer Person, für die die Unschuldsvermutung auch in der WP zu gelten hat! Kriminalfall leitet weiter auf Straftat, ein Vorwurf strafwürdigen Verhaltens wurde aber bisher nicht erhoben. Frühestens mit Anklageerhebung oder Erlass eines Strafbefehls kann hier von einem Kriminalfall gesprochen werden. Dass in der juristischen Fachwelt bzw. laut StPO das Ermittlungsverfahren Teil des Strafverfahrens ist, rechtfertigt nicht die Einstufung in Kategorien, die im Alltagsgebrauch mit Verbrechen gleichgesetzt werden.--Chianti (Diskussion) 01:09, 15. Feb. 2014 (CET) Beantworten

Danke für den Hinweis. Die Weiterleitung ist aber auch irgendwie unglücklich. --Plaenk (Diskussion) 01:14, 15. Feb. 2014 (CET) Beantworten
Finde ich nicht unbedingt, da sie dem normalen Sprachgebrauch folgt. Die WP ist keine juristische Fachenzyklopädie.--Chianti (Diskussion) 01:38, 15. Feb. 2014 (CET) Beantworten
Richtig. Wikipedia ist eine Enzyklopädie. Da haben sich Fehlvorstellungen gefälligst der korrekten Begrifflichkeit anzupassen, nicht umgekehrt. Laiengewäsch interessiert nicht. Und außerdem ist es auch nach allgemeinem Sprachgebrauch abwegig, von einem „Kriminalfall" erst ab Anklageerhebung zu sprechen. Vollends wirr wird es, wenn Anklageerhebung und Erlass eines Strafbefehls auf eine Stufe gestellt werden. Ersteres leitet das Zwischenverfahren ein, letzteres schließt das Hauptverfahren ab. Irgendein Grund, ausgerechnet auf diese Verfahrensschritte abzustellen, ist selbst aus Laiensicht nicht erkennbar, sie sind vielmehr willkürlich herausgepickt. --Björn 08:06, 15. Feb. 2014 (CET) Beantworten
+1. Selbst daß ein Kriminalfall mit Freispruch oder Einstellung enden kann, ist kein Grund, Ermittlungsverfahren als Teilmenge von Strafverfahren zu mißachten, weil der Volksmund es -vielleicht- tut. Nur weil letzterer von „Walfischen" spricht, verzichten wir nicht auf die Kategorisierung von Walen als Säugetiere. Im übrigen bestehen die Optionen Freispruch und Einstellung auch noch nach Erlaß eines Strafbefehls oder Anklageerhebung; für solche Fälle haben wir die Kategorie:Ungeklärter Kriminalfall, die hier (imho zwingend) angesagt ist und der Unschuldsvermutung Rechnung trägt. Nichts für ungut und freundliche Grüße, Agathenon 09:27, 15. Feb. 2014 (CET) Beantworten
Es ist sehr wohl ein (ungeklärter) Kriminalfall, aber ich muss all jene enttäuschen, die vielleicht meinen dass ich in der Schmuddelkiste graben will: die Existenzberechtigung dieses Artikels ist seine politische und strafrechtliche Dimension, bezogen auf den Umstand, dass möglicherweise ein einer Straftat Verdächtigter unter Beteiligung von einem oder mehreren Bundesministern vor den Ermittlungen gewarnt worden sein könnte (Straftat 1, und die kratzt an den Grundfesten des Rechtsstaats), und es geht um eine möglicherweise ganz und gar ungerechtfertigte Hausdurchsuchung bei einem prominenten Politiker (Straftat 2, auch ein Knaller, wenn politisch motiviert). Wenn es nur um den Abgeordneten und die Vorwürfe gegen ihn ginge, wäre die Angelegenheit nicht mehr als zwei Zeilen im Personenartikel wert. Zur Kategorisierung: da die Kriminalfall-Kategorien ohnehin wenig sachgerecht angelegt und befüllt sind, und in der ganzen Angelegenheit der politische Aspekt weit überwiegt, ist eine entsprechende Einordnung entbehrlich. --Cimbail (Diskussion) 09:35, 15. Feb. 2014 (CET) Beantworten
Richtig, deshalb wieder gestrichen. Gerne kann eine zutreffende Kategorie "Laufende Ermittlungsverfahren in Deutschland" angelegt werden, in die diese Affäre gehört. So lange Kriminalfall in der WP auf Straftat weiterleitet und so lange niemandem strafbares Handeln vorgeworfen wird, so lange ist die Einordnung in diese Kategorien eine laut WP:BIO unzulässige Kriminalisierung und Vorverurteilung und damit Verletzung der Persönlichkeitsrechte des Herrn Edathy. Wer der Meinung ist, hier hätte ein Verbrechen stattgefunden nur weil das Ermittlungsverfahren in der StPO geregelt ist, der erliegt einem schweren sprachlichen Irrtum.--Chianti (Diskussion) 11:06, 15. Feb. 2014 (CET) Beantworten
Die Weiterleitung war tatsächlich sinnlos, weil sie auf ein Unterthema verwies. Ich habe sie jetzt auf Strafprozessrecht umgeleitet, wohin auch Strafverfahren verweist, denn ohne Verfahren kein Fall und ein Kriminalfall führt nicht zwingend zum Nachweis einer Straftat. fg, Agathenon 11:21, 15. Feb. 2014 (CET) Beantworten
Nachtrag: In den drei Kategoriebeschreibungen waren keine Links auf Straftat vorhanden, womit sich eine dortige Korrektur erübrigt hat. Agathenon 12:04, 15. Feb. 2014 (CET) Beantworten
  • Es wird hier übersehen, daß hier auf mehreren Ebenen eine Straftat vorliegen kann. Zum einen der "Fall Edathy" selbst, also die E. vorgeworfene Straftat, zum anderen der ex-BM Friedrich vorgworfene Geheimnisverrat bzw. Strafvereitelung im Amt, zum dritten scheint man innerhalb der StA Hannover ein etwas merkwürdiges Verhältnis zur Wahrheit und zum Dienstgeheimnis zu haben (so von wegen man habe das Abgeordnetenbüro Edathys "versiegelt", da sitzt schon seit Tagen seine Nachrückerin drinnen!). --Matthiasb – Vandale am WerkTM (CallMyCenter) 12:33, 15. Feb. 2014 (CET) Beantworten
Du hast recht, ich habe schon mal die Aspekte Strafvereitelung und Geheimnisverrat nachgetragen.[1] Insofern haben wir jetzt schon mindestens drei Kriminalfälle (nicht zwangsläufig Straftaten) vorliegen. Danke für den Hinweis! Agathenon 13:01, 15. Feb. 2014 (CET) Beantworten
"Jörg Fröhlich, Leiter der Anklagebehörde, sagte, er gehe „bisher davon aus, dass die Strafbarkeitsschwelle hier noch knapp unterschritten ist". Edathy habe nach Erkenntnissen der Behörde zwischen Oktober 2005 und Juni 2010 neun Mal im Onlineshop eines kanadischen Unternehmens insgesamt 31 Filme und Fotosets von unbekleideten Jungen zwischen neun und etwa 14 Jahren bestellt." - Darf der Staatsanwalt diese Information veröffentlichen? Ist es nicht eine krasse Missachtung der Persönlichkeitsrechte des hier Beschuldigten, wenn Details aus seinem Privatleben bekannt gemacht werden? ("Straftat") - Wir haben zwar bisher nichts illegales gefunden, aber... - ist hier nicht jede weitere detaillierte Information der Öffentlichkeit unzulässig? In diesem konkreten Fall führt das dann auch noch zum totalen Demontage der Karriere des Betroffenen. 91.4.50.243 23:48, 15. Feb. 2014 (CET) Beantworten
Das mag schon sein, aber das solltest du Jörg Fröhlich schreiben und nicht hier. ;) --Plaenk (Diskussion) 00:14, 16. Feb. 2014 (CET) Beantworten

Hinweis

Letzter Kommentar: vor 11 Jahren 7 Kommentare4 Personen sind an der Diskussion beteiligt

http://www.heise.de/newsticker/meldung/OLG-Stuttgart-Wikimedia-haftet-fuer-Verdachtsberichterstattung-2053118.html (nicht signierter Beitrag von 212.23.103.132 (Diskussion) 14:24, 15. Feb. 2014 (CET))Beantworten

Wo liegt das Problem? Der Artikel ist ausgewogen. Und außerdem muss die Wikipedia Stiftung eh erst auf Antrag tätig werden.--Alberto568 (Diskussion) 14:54, 15. Feb. 2014 (CET) Beantworten

+1. Außerdem bezieht sich das Urteil auf unstreitig unwahre Vorwürfe. Solche sind aber im vorliegenden Artikel nicht enthalten. fg, Agathenon 15:04, 15. Feb. 2014 (CET) Beantworten
Falsch: a) es ist uninteressant, ob der Artikel ausgewogen ist (das ist eh subjektiv), entscheidend ist, ob möglicherweise ein Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht enthalten ist, b) sie muss bereits ab Kenntnis von einem möglichen Verstoß tätig werden (kann auch von dritter Seite vorgebracht werden); für die erfolgte Kenntnisnahme reicht es übrigens aus, wenn eine Information über einen möglichen Verstoß in den Einflußbereich der WMF gelangt (dazu braucht es nicht mal unbedingt einen Brief/ eine Mail in die USA, es reicht zum Beispiel ein mit möglichem Verstoß begründeter Löschantrag im Artikel oder ein entsprechender Eintrag auf der Diskussionsseite eines Artikels.
Liebe IP 212.23.103.132: Bitte unterlasse künftig das Löschen fremder Diskussionsbeiträge. Den meinigen habe ich wiederhergestellt und ersuche dich freundlichst, ihn diesmal stehen zu lassen. Vielleicht wußtest du es nicht, wovon ich mal ausgehen will, aber solche Löschungen werden hier als ausgesprochen ungehörig und manipulativ angesehen. Liebe Grüße und nichts für ungut, Agathenon 16:00, 15. Feb. 2014 (CET) Beantworten

 Info: Trollbeitrag in anderer Sache entfernt. Agathenon 16:11, 15. Feb. 2014 (CET) Beantworten

Diese Unfugs-Interpretation des OLG-Urteils soll also bedeuten, dass Wikipedia keine Biographie-Artikel einstellt, in denen auch nur irgendetwas steht was irgend jemand - noch nicht einmal der Betroffene - als Verletzung der Persönlichkeitsrechte ansieht? Na toll, dann können wir so einige Biographien löschen. Hat es eine Hausdurchsuchung bei Edathy gegeben? Ist der Verdacht aufgekommen, E. könnte gewarnt worden sein? Ist ein Bundesminister zurückgetreten? Wird über weitere Rücktritte spekuliert? All das sind Fakten, im letzten Punkt das Faktum dass öffentlich spekuliert wird. Und all das kann bedenkenlos veröffentlicht werden. --Cimbail (Diskussion) 19:24, 15. Feb. 2014 (CET) Beantworten
+1. Das sind zwei grundverschiedene Baustellen. fg, gute Nacht wünscht Agathenon 20:50, 15. Feb. 2014 (CET) Beantworten

Bild von Edathy

Letzter Kommentar: vor 11 Jahren 16 Kommentare8 Personen sind an der Diskussion beteiligt

Die Affäre wurde nach Edathy benannt, dafür kann er nichts. Er ist aber nicht Mittelpunkt des politischen Skandals - das sind Friedrich und Gabriel - und möglicherweise Opfer eines Justizskandals. Daher sollten alle Artikelmerkmale, die eine übermäßige Fokussierung auf seine Person bewirken, weggelassen werden - allen voran ein Foto von ihm. Wer wissen will wie er aussieht, soll den Personenartikel anklicken. Genauso wie bei der Kießling-Affäre .--Chianti (Diskussion) 19:12, 15. Feb. 2014 (CET) Beantworten

+1, wenn ein Foto, dann Friedrich. --Cimbail (Diskussion) 19:14, 15. Feb. 2014 (CET) Beantworten
Weder noch. Ein Bild einer Person sagt nichts, aber auch wirklich gar nichts, über den Inhalt der Vorgänge aus. Das ist BLÖD-Zeitungs-Niveau. --Björn 19:16, 15. Feb. 2014 (CET) Beantworten
Ich sehe nicht, wie ein Bild von Edathy den Artikel verbessern würde. Von daher sollte es draussen bleiben. --Dandelo (Diskussion) 19:18, 15. Feb. 2014 (CET) Beantworten
Das Bild sollte in den Abschnitt zu Edathys "Mandatsniederlegung" verschoben werden. Dort gehört es hin. --Dinarsad (Diskussion) 19:26, 15. Feb. 2014 (CET) Beantworten

Vgl. Dreyfus-Affäre (Dreyfus = Justizopfer)--Cyve (Diskussion) 19:30, 15. Feb. 2014 (CET) Beantworten

Das Bild von Edathy hat weder in der Einleitung noch irgendwo sonst in diesem Artikel etwas verloren. Edathy ist kein Hauptakteur in dieser "Affäre", und ich wünsche mir nichts mehr als dass die Journaille morgen früh mit einem Lemma ohne Personennamen aufwartet, das wir übernehmen können. Dreyfus ist lange tot, und vor allen Dingen wurde er vor über 100 Jahren rehabilitiert. Da ist ein Bild in Ordnung. In diesem Artikel nicht, weil 1. Unschuldsvermutung in Bezug auf gegen ihn erhobene Vorwürfe; 2. untergeordnete Rolle in Bezug auf den Kern der "Affäre". --Cimbail (Diskussion) 20:05, 15. Feb. 2014 (CET) Beantworten
Ein Bild von Edathy, dessen Name und Bild die Medien rauf- und runtertingelt, macht den Braten nicht mehr fett, es hilft dem Leser aber Namen zuzuordnen. Hier noch mit Persönlichkeitsrechten zu argumentieren, wie es weiter oben getan wird, ist bei einem ehemaligen MdB, das dem NSU-Untersuchungsausschuss vorgesessen hat und wohl zweifelsohne eine Person der Zeitgeschichte ist, so Leid es mir tut, lächerlich. --Excolis (Diskussion) 20:14, 15. Feb. 2014 (CET) Beantworten
Unsinn, so bekannt ist Edathy nun auch wieder nicht, nicht einmal halb so bekannt wie Friedrich. Es lenkt aber, wie schon gesagt, von den eigentlichen Vorgängen der Affäre ab und das ist das entscheidende Argument. Siehe Kießling-Affäre, die eigentlich eine Wörner-Affäre war (und diese ist noch viel eher eine Friedrich-Affäre als ein Edathy-Affäre). Bei der Flick-Affäre ist auch kein Bild von Flick oder von von Brauchitsch enthalten.--Chianti (Diskussion) 21:17, 15. Feb. 2014 (CET) Beantworten
Selbstverständlich ist ein MdB eine Person des öffentliche Lebens. Die Bilder lenken nicht ab, und mit Edathy und Friedrich ist es auch ausgeglichen. --Plaenk (Diskussion) 22:00, 15. Feb. 2014 (CET) Beantworten
Ich habe überhaupt nichts gegen ein Bild im Artikel über die Person Sebastian Edathy. Dort gehört es auch hin, hierher aber nicht. Und wenn du einen "Ausgleich" von Bildern der Hauptakteure in der Affäre willst, dann müssen Bilder von Friedrich und Gabriel in den Artikel, nicht aber eins von Edathy.--Chianti (Diskussion) 22:44, 15. Feb. 2014 (CET) Beantworten
Hauptbetroffene, Edathy und Friedrichs mußten beide wegen der Affäre zurücktreten. --Plaenk (Diskussion) 22:51, 15. Feb. 2014 (CET) Beantworten
Da gibt es doch Stand heute himmelweite Unterschiede: der eine ist als Geheimnisverräter "Täter" und an seiner Lage selbst schuld, der andere ist "Opfer" staatsanwaltschaftlicher Maßnahmen und Veröffentlichungen, ohne dass ihm bis heute strafrechtliche Vorwürfe gemacht werden und die zur Zerstörung seiner Existenz führten. Ich bleibe dabei: am besten gar kein Foto. Die Personen sind, wie du richtigerweise gesagt hast, auch ohne Bilder hier bekannt genug und die Bilder lenken durchaus ab, da sie die Aufmerksamkeit auf nur zwei Personen mit sehr unterschiedlichen Rollen lenken und dadurch eine völlig ungerechtfertigte Gleichsetzung stattfindet, außerdem wird von weiteren wichtigen Akteuren abgelenkt.--Chianti (Diskussion) 00:11, 16. Feb. 2014 (CET) Beantworten
Was die Wichtigkeit der Akteure und die Verwerflichkeit ihres jeweiligen Handelns angeht tanzen wir definitiv auf dem POV-Eis. Fürs bebildern scheint mir die klare Grenze: "Musste wegen der Affäre zurücktreten" ein geeignetes Kriterium. Jedenfalls kann es nur heißen Portrais von beteiligten Ja oder Nein und nicht nur Edathy gestrichen werden. Der ist ja nun mal, als wie ungerecht das auch empfunden wird, der Namensgeber der Affäre. Ich halte WP Leser nicht für ADHS Patienten die wegen einiger Bilder dem Text nicht mehr folgen können und ich mag ganz einfach keine reinen Bleiwüsten Artikel. --Plaenk (Diskussion) 00:39, 16. Feb. 2014 (CET) Beantworten
1. "ich mag keine ..." ist kein enzyklopädisches Kriterium. Zum Thema Namensgeber: ob F.K. Flick überhaupt die Spendenpraxis angewiesen hat, die zur Flick-Affäre geführt hat, ist nach bekanntem Sachstand äußerst unwahrscheinlich - er wurde deswegen icht angeklagt und daher auch kein Foto Flicks bei der Flick-Affäre. Analoges muss auch hier gelten. Ich halte WP-Leser ebenfalls nicht für ADHS-Patienten, die wegen fehlender Bilder einem Text sehr überschaubaren Umfangs nicht folgen können, daher sind Bilder verzichtbar. Und es geht nicht um Verwerflichkeit eines Handelns, sondern ganz neutral um strafrechtliche Vorwürfe, die die es in einem Fall nicht gibt (Edathy), im anderen sehr wohl (öffentlich eingestandener Verrat von Amtsgeheimnissen seitens Friedrichs nebst Strafanzeigen deswegen).--Chianti (Diskussion) 00:55, 16. Feb. 2014 (CET) Beantworten
Zum Thema Namensgebung ist durch... die dürfen wir nicht betreiben das hat die Journalie gemacht, da nützen auch Vergleiche mit anderen Affären nichts. Meinetwegen auch Bleiwüste, obwohl ich davon ausgehen das die noch wachsen wird. Ich möchte dich trotz unserer beiden Konsens darum bitten nicht schon zum Vollzug zu schreiten, damit sich auch andere Benutzer noch am der Diskussion beteiligen können die gerade schlafen. Die WP:PN werde ich mir jetzt auch gönnen. --Plaenk (Diskussion) 01:09, 16. Feb. 2014 (CET) Beantworten

Abwarten und Tee trinken!

Letzter Kommentar: vor 11 Jahren 3 Kommentare3 Personen sind an der Diskussion beteiligt

Die Lage ist viel zu unübersichtlich, um jetzt schon eine Affäre Edathy daraus zu stricken. (nicht signierter Beitrag von Porrophagus (Diskussion | Beiträge) 00:24, 16. Feb. 2014 (CET))Beantworten

Auch das wurde hier an der falchen stelle Verewigt. Die Kommentarfunktion zahlreicher Online-Medien bietet ich zu solch Allgemeinen Betrchtungen zum Artikelthema deutlich eher an. --Plaenk (Diskussion) 01:26, 16. Feb. 2014 (CET) Beantworten

+1 --Cimbail (Diskussion) 08:26, 16. Feb. 2014 (CET) Beantworten

Begriff KinderPORNographie

Letzter Kommentar: vor 11 Jahren 8 Kommentare5 Personen sind an der Diskussion beteiligt

(Ich beziehe mich auf einen furiosen Radiobeitrag einer Juristin vor einigen Tagen - ich sauge mir das folgende nicht einfach aus den Fingern - "o.R." etc.) FALLS Edathy in Kanada lediglich Naturistenbilder, also FKK-ähnliches Material bestellt hat, gilt das vielleicht nach viktorianischem Maßstab als Pornographie, jedoch nicht nach unseren Begriffen. Die Frage ist also, ob überhaupt ein echter Anfangsverdacht bestand. N.B.: Das erscheint mir jedenfalls als EIN zentrales Problem bei der ganzen Sache. Daraus das Edathy auch Nichtkiddieporn, sondern Kinderakte "konspirativ" bestellt hat, kann man einem Politiker mit Karriereabsichten doch keinen Strick drehen.--217.88.41.53 11:34, 16. Feb. 2014 (CET) Beantworten

<quetsch>Ist alles schon im Abschnitt "Kritik" enthalten mit aussagekräftigen Zitaten in den Fußnoten - unter anderem der angesprochene Radiobeitrag.--Chianti (Diskussion) 14:42, 16. Feb. 2014 (CET) Beantworten
Das Thema ist nicht neu. Ein Blick zurück: Wilhelm von Gloeden. --188.105.96.20 11:38, 16. Feb. 2014 (CET) Beantworten

Edathy kündigte rechtliche Schritte wie eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die ermittelnde Staatsanwaltschaft an. Dienstaufsichtsbeschwerde: Edathy plant juristische Schritte gegen Staatsanwaltschaft Wenn derArtikel ("Edathy-Affäre") nach ihm benannt wird, sollten seine Stellungnahmen in neutraler Form ohne Bewertung eingearbeitet werden. --188.105.96.20 21:17, 16. Feb. 2014 (CET) Beantworten

So einfach ist es nicht, denn laut Hans Leyendecker und Tanjev Schultz: Wie aus "strafrechtlich irrelevant" eine Razzia wurde, Süddeutsche Zeitung, Februar 2014:

>>Edathys Bestellungen fallen, nach derzeitigem Stand, in die Kategorie zwei. In der BKA-Liste steht zu jedem der bestellten Filme die Wertung: "strafrechtlich irrelevant". Das Wort meint eigentlich unerheblich, belanglos. Die Internetermittler in Gießen verwenden deshalb lieber die Bezeichnung "sollte strafrechtlich nicht relevant sein". Einmal vermerkt das BKA: "ohne Beweismittel". Das meint wohl, dieser Film lag den Ermittlern nicht vor.<<
>>Am 10. Februar fertigte ein Richter des Amtsgerichts Hannover einen zweiseitigen Durchsuchungsbeschluss. Er verwendete Blocktexte aus anderen Verfahren. Auch wenn ein Straftatbestand des einschlägigen Paragrafen noch "nicht erfüllt sein mag", spreche der Versand und Erwerb der Filme dafür, dass bei dem Besteller eine pädophile Neigung bestehe. "Aufgrund kriminalistischer Erfahrung" sei davon auszugehen, dass der Besteller auch strafbares Material besitze. Durch die gesamte Akte zieht sich die Floskel, die kriminalistische Erfahrung lehre, dass alles immer viel schlimmer sei. Der Richter merkte auch an, es bedürfe im Fall Edathy erst noch einer abschließenden Bewertung, ob nicht doch einzelne Aufnahmen den "Begriff der Kinderpornografie" einschließen würden. Ähnlich sieht das Fröhlich. <<

Somit liegt auch nach Auffassung von Staatsanwaltschaft und des Richters ein Anfangsverdacht nicht deshalb vor, weil die bestellten Bilder selbst schon pornographisch seien, sondern weil aus Erfahrung vermutet werden könne, daß jemand der solche Bilder bestellt hat auch kinderpornographische Bilder besäße, Rosenkohl (Diskussion) 21:38, 16. Feb. 2014 (CET) Beantworten

Das hat Heribert Prantl in der Süddeutschen Zeitung heute so kommentiert, dass Ermittlungen deswegen eingeleitet wurden um einen Anfangsverdacht zu schaffen, der bei Beginn der Ermittlungen nicht vorlag und also keine Durchsuchung gerechtfertigt hätte. Als Beispiel führte er an: Bei jemandem der sehr viel Alkohol bestellt wird auch nicht mit der Begründung durchsucht, er habe möglicherweise auch Heroin bestellt. --188.105.96.20 21:48, 16. Feb. 2014 (CET) Beantworten


  • Das Beschaffen von kinderpornographischem Material ist kein Bagatelldelikt. Durch eine höhere Nachfrage steigt auch das Angebot. Allen Versuchen der Relativierung und Vertuschung, wie es auf dieser Diskussionsseite gerade zu geschehen scheint, muss eine Abfuhr erteilt werden. --Saloa (Diskussion) 21:44, 16. Feb. 2014 (CET) Beantworten
Es ist ja gerade umstritten, ob es sich um kinderpotnografisches Material gehandelt hat. --188.105.96.20 21:48, 16. Feb. 2014 (CET) Beantworten
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