Althessische Ritterschaft

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Die Althessische Ritterschaft ist eine bis in die Gegenwart bestehende Vereinigung des ehemaligen ritterschaftlichen hessischen Adels, dem auch die vormaligen Landesfürsten aus dem Haus Hessen angehörten. Sie ist heute ebenfalls unter der Bezeichnung Ritterschaftliches Stift Kaufungen bzw. Stift Kaufungen bekannt. Die Althessische Ritterschaft besteht seit dem Jahr 1532, sie ist damit die älteste Stiftung in Hessen. Sie hat ihren Sitz im ehemaligen Kloster Kaufungen.

Die Mitglieder der Althessischen Ritterschaft werden bis zum heutigen Tag in einem Matrikelverzeichnis geführt, sie verwalten das Ritterschaftliche Stift Kaufungen bis in die Gegenwart selbst.

Geschichte

Die Stiftung der Althessischen Ritterschaft ist heute beim Regierungspräsidium Kassel (Stiftungsaufsicht) als Ritterschaftliches Stift Kaufungen registriert und ist die älteste Stiftung in Hessen.

Im Jahr 1527 schloss Landgraf Philipp von Hessen im Zug der Reformation unter anderem das Kloster Kaufungen, 1532 wurden die vormaligen Klöster Wetter und Kaufungen zum Stift Kaufungen und Wetter vereint und an seine Ritterschaft übergeben. Errichtet wurde dieses Stift auch, um die nach der in Hessen eingeführten Reformation durch die Aufhebung der Klöster unversorgt gebliebenen ledigen adligen Damen zu unterstützen. Zudem diente das Stift nun zur Absicherung der weiteren ritterschaftlichen Familienmitglieder. Die Althessische Ritterschaft bestand nach der Hessischen Erbteilung in beiden Fürstentümern, Hessen-Kassel und Hessen-Darmstadt, fort. Zeitweilig existierte für Hessen-Darmstadt das sogenannte Südstift.

Bis heute werden hilfsbedürftige Familienmitglieder aus dem Kreis der Althessischen Ritterschaft, die Kurhessische Diakonie und verschiedene mildtätige Zwecke, aber auch weitere bedürftige Personen aus Hessen durch Zuwendungen aus dem Vermögen der Stiftung unterstützt.

Ab 1632 wurde das Matrikel der Ritterschaft erstmals geführt. Zuvor waren die Mitglieder der ritterschaftlichen Familien gewohnheitsmäßig auch zu den Hessischen Landständen zugelassen - landstandsfähig - ohne dazu persönlich über Landbesitz verfügen zu müssen.

Um 1760 zählten nach Heinrich Berghaus zur hessischen Ritterschaft (in Klammern die Zahl der landtagsfähigen Güter):

  • Baumbach (11)
  • Berlepsch (5)
  • Biedefeld
  • Bischofshausen (2)
  • Bodenhausen
  • Boyneburg z.T. auch Hohenstein genannt (8)
  • Brink
  • Buseck auch Münch genannt
  • Buttlar (5)
  • Calenberg (2)
  • Capella
  • Dalwigk (4)
  • Dornbach (3)
  • Diede (Diede zum Fürstenstein) (5)
  • Donop
  • Döring (2)
  • Döringenberg (Dörnberg)(2)
  • Drach (2)
  • Eschwege (2)
  • Fleckenbühl genannt Bürgel
  • Gall
  • Gilsa (4)
  • Habell
  • Heidewolf
  • Horn
  • Hottenbach
  • Hundeshausen (3)
  • Keudel (3)
  • Knoblauch
  • Cornberg
  • Lindau
  • Löwenfeld
  • Löwenstein (4)
  • Lütter
  • von der Malsburg (7)
  • Meysenbug (4)
  • Milchling (3)
  • Münch
  • Nagel
  • Pappenheim (2)
  • Pretlack
  • Radenhausen
  • Rau (2)
  • Riedesel FzE, Erbmarschälle zu Hessen (>2)
  • Roding
  • Romrod (3)
  • Rothsman
  • Schäffer
  • Schachten
  • Scholetz
  • Schweinsberg (>2)
  • Schwerzell
  • Seebach
  • Sayboltsdorf
  • Spiegel (3)
  • Stein
  • Stockhausen
  • Treusch-Buttlar (6)
  • Trohe
  • Trott zu Solz (4)
  • Urff
  • Verschür (2)
  • Vulten (Vultejus)(3)
  • Vrede
  • Wambolt
  • Weitershausen
  • Winter
  • Wolff von Gudenberg
  • Wallenstein
  • Worm

Bereits erloschen waren zu diesem Zeitpunkt die

  • Falkenberg †
  • Grifte †
  • Hebel †
  • Holzsadel von Nassenerfurth †, von 1483 bis 1520 Erbküchenmeisteramt zu Hessen
  • Leimbach †
  • Röhrenfurth †, Erbmarschälle zu Hessen bis 1432
  • Schrendeisen †

Stiftung

Der jeweilige Erbmarschall zu Hessen aus der Familie der Riedesel Freiherren zu Eisenbach (Riedesel FzE) steht nominell der Ritterschaft vor. Die ritterschaftliche Stiftung wird satzungsgemäß von drei aus den Reihen der Mitglieder bestimmten Obervorstehern geführt. Zur Zeit (Stand November 2009) haben Otto von Boyneburg, Hauprecht Freiherr Schenck zu Schweinsberg und Thilo von und zu Gilsa diese Ämter inne. Der Stiftungssitz befindet sich im früheren Kloster Kaufungen bei Kassel.

Die Stiftungsaufsicht liegt beim Regierungspräsidium Kassel, das die Stiftung heute als Ritterschaftliches Stift Kaufungen führt.

Heutiger Stiftungszweck ist es, gemeinnützige und mildtätige Zwecke zu verfolgen, indem das Stift Ehesteuern an bedürftige Witwen und Kinder aus Familien der Althessischen Ritterschaft sowie Beihilfen an sonstige bedürftige im heutigen Land Hessen wohnhafte Personen, außerdem Spenden an anerkannte wohltätige Anstalten und Verbände im Land Hessen gewährt. Gemeinnützige Zwecke werden weiterhin dadurch verfolgt, dass die unter Denkmalschutz stehenden Stiftsgebäude gemäß den Anforderungen des staatlichen Denkmalschutzes erhalten werden und das im Stift Kaufungen befindliche Archiv unterhalten und für die Forschung nutzbar gemacht wird. Ferner werden die Gemeinde Kaufungen und die umliegenden Gemeinden unterstützt. Kirchliche Zwecke werden u. a. dadurch verfolgt, dass das Stift Eigentümer der Stiftskirche in Oberkaufungen ist.

Während die Mitglieder der Althessischen Ritterschaft bis 1873 dem heute noch von der evangelischen Althessischen Kirche vertretenen Bekenntnis ungeänderter Augsburgischer Konfession anhingen, besteht heute zwischen beiden Organisationen keine Verbindung mehr.

Stift Wallenstein

Im Jahr 1992 wurde das ehemals selbständige und in Fulda ansässige Stift Wallenstein mit der Althessischen Ritterschaft verschmolzen. Gräfin Maria Amalia von Schlitz genannt von Görtz, geborene von Wallenstein, hatte als Letzte der hessischen, ursprünglich auf der Burg Wallenstein im Knüll ansässigen Wallensteins 1759 in ihrem Testament diese Versorgungseinrichtung für gräfliche und adlige Frauen protestantischen Glaubens in Homberg (Efze) gestiftet, und Kaiser Franz I. hatte diese bestätigt. Das Stift wurde als Folge des sogenannten Dörnbergschen Aufstandes von 1807 im Jahr 1832 nach Fulda verlegt.

Mitglieder

Die heutigen Mitglieder der Althessischen Ritterschaft entstammen unten aufgeführten Familien. Familien, die ab dem 20. Jahrhundert in Hessen im Mannesstamm erloschen sind, führen als Kennzeichnung ein †. Weitere landsässige, ritterschaftliche Familien, welche bereits vor der Stiftsübergabe erloschen waren, sind mit • gekennzeichnet. Dieser Teil der Auflistung ist sehr lückenhaft.

Frühere Träger hessischer Hofämter

Alphabetisch

  • Freiherren von Leonhardi (zeitweise beim früheren Südstift (Hessen-Darmstadt))
  • Freiherren Rau von und zu Holzhausen und Nordeck †
  • Freiherren von Rotsmann (zeitweise beim früheren Südstift (Hessen-Darmstadt))
  • sowie seit dem 6. Dezember 1963 die Nachkommen des Harald Elsner von Gronow und der Friedericke von der Malsburg, unter der Namensführung Herren Elsner von der Malsburg

Vor der Stiftsübergabe erloschene ritterschaftliche Familien (Auswahl)

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