Keretot (Mischnatraktat)

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Traktat K'ritut oder Traktat Keretot מַסֶּכֶת כְּרֵיתּוֹת / מַסֶּכֶת כְּרִיתּוּת ist ein Traktat der Mischna in der Ordnung Kodaschim.[1]

Der Traktat hat 6 Kapitel und behandelt Bestimmungen zur Ausrottungsstrafe. So wird für vorsätzlich begangene Vergehen die Ausrottungsstrafe in Form der Todesstrafe, Steinigung, Verbrennung oder Erdrosselung, angedroht. Wurde der Täter vorher verwarnt und hat dies vor Zeugen begangen, wird die Todesstrafe verhängt. Bei einem anderen Teil der Strafe wird die Geißelungsstrafe verhängt. Hat er das Vergehen unvorsätzlich begangen, tritt an die Stelle der Ausrottungsstraße ein Sündopfer, im Zweifelsfalle ein Zweifel-Schuldopfer.

1.Abschnitt

Bronzestatue des kanaanitischen, ammonitischen und phönizischen Gottes Moloch .

Vorgesehen sind insgesamt 36 verschiedene Übertretungsfälle, so auch Fälle der Unzucht. So verschiedene Fälle des Beischlafs und des Inzests. Mit Inzest wird aber nicht nur Geschlechtsverkehr zwischen nahen Blutsverwandten, sondern auch zwischen nahen angeheirateten Verwandten gemeint (Lev 18,6 ff ELB) und dort verurteilt.

  1. Beischlaf mit seiner Mutter (Inzest)
  2. Beischlaf mit der Frau seines Vaters (Inzest)
  3. Beischlaf mit seiner Schwiegertochter (Inzest)
  4. Beischlaf mit einem Mann (Homosexualität im Alten Testament#Verbot im Levitikus)
  5. Beischlaf mit Vieh (Sodomie)
  6. Wer ein Weib „über sich kommen lässt".[2] (Penetration)
  7. Wer das Vieh „über sich kommen lässt".[3] (Penetration)
  8. wer einer Frau und ihrer Tochter beiwohnt
  9. wer einer Ehefrau beiwohnt (Ehebruch)
  10. wer seiner Schwester beiwohnt (Inzest)
  11. wer der Schwester seines Vaters beiwohnt (Inzest)
  12. wer der Schwester seiner Mutter beiwohnt (Inzest)
  13. wer der Schwester seiner Frau beiwohnt (Inzest)
  14. wer der Frau seines Bruders beiwohnt (Inzest)
  15. wer einem Weib während ihrer Periode beiwohnt
  16. wer eine Gotteslästerung ausspricht
  17. wer einen Götzendienst begeht
  18. wer von seinem Samen dem Molech hingibt
  19. wer den Tod beschwört
  20. wer den Sabbat entweiht
  21. wer in Unreinheit Heiliges geniesst
  22. wer in Unreinheit Heiligtum betritt
  23. wer Unschlitt geniesst
  24. wer Blut geniesst
  25. wer Übriggelassenes geniesst
  26. wer Verworfenes geniesst
  27. wer Opfer außerhalb darbringt
  28. wer Opfer außerhalb schlachtet
  29. wer Gesäuertes am Pessach geniesst
  30. wer am Jom Kippur etwas geniesst
  31. wer am Jom Kippur eine Arbeit verrichtet
  32. wer das Salböl nachmacht
  33. wer das Rauchwerk nachmacht
  34. wer sich mit Salböl salbt
  35. wer die Gebote zum Pessachopfer unterlässt.
  36. wer die Gebote zur Beschneidung unterlässt.

Einzelnachweise

  1. Mischnajot. Die sechs Ordnungen der Mischna. Teil V Ordnung Kadaschim übersetzt und erklärt von John Cohn, 3. Auflage, Victor Goldschmidt Verlag Basel 1986, S. 367f.
  2. Mischnajot. Die sechs Ordnungen der Mischna. Teil V Ordnung Kadaschim übersetzt und erklärt von John Cohn, 3. Auflage, Victor Goldschmidt Verlag Basel 1986, S. 369.
  3. Mischnajot. Die sechs Ordnungen der Mischna. Teil V Ordnung Kadaschim übersetzt und erklärt von John Cohn, 3. Auflage, Victor Goldschmidt Verlag Basel 1986, S. 369.
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