Keretot (Mischnatraktat)
Traktat K'ritut oder Traktat Keretot מַסֶּכֶת כְּרֵיתּוֹת / מַסֶּכֶת כְּרִיתּוּת ist ein Traktat der Mischna in der Ordnung Kodaschim.[1]
Der Traktat hat 6 Kapitel und behandelt Bestimmungen zur Ausrottungsstrafe. So wird für vorsätzlich begangene Vergehen die Ausrottungsstrafe in Form der Todesstrafe, Steinigung, Verbrennung oder Erdrosselung, angedroht. Wurde der Täter vorher verwarnt und hat dies vor Zeugen begangen, wird die Todesstrafe verhängt. Bei einem anderen Teil der Strafe wird die Geißelungsstrafe verhängt. Hat er das Vergehen unvorsätzlich begangen, tritt an die Stelle der Ausrottungsstraße ein Sündopfer, im Zweifelsfalle ein Zweifel-Schuldopfer.
1.Abschnitt
Vorgesehen sind insgesamt 36 verschiedene Übertretungsfälle, so auch Fälle der Unzucht. So verschiedene Fälle des Beischlafs:
- Beischlaf mit seiner Mutter
- Beischlaf mit der Frau seines Vaters
- Beischlaf mit seiner Schwiegertochter
- Beischlaf mit einem Mann
- Beischlaf mit Vieh
- Wer ein Weib, das Vieh über sich kommen lässt
- wer einer Frau und ihrer Tochter beiwohnt
- wer einer Ehefrau beiwohnt
- wer seiner Schwester beiwohnt
- wer der Schwester seines Vaters beiwohnt
- wer der Schwester seiner Mutter beiwohnt
- wer der Schwester seiner Frau beiwohnt
- wer der Frau seines Bruders beiwohnt
- wer einem Weib während ihrer Periode beiwohnt
- wer eine Gotteslästerung ausspricht
- wer einen Götzendienst begeht
- wer von seinem Samen dem Molech hingibt
- wer den Tod beschwört
- wer den Sabbat entweiht
- wer in Unreinheit Heiliges geniesst
Einzelnachweise
- ↑ Mischnajot. Die sechs Ordnungen der Mischna. Teil V Ordnung Kadaschim übersetzt und erklärt von John Cohn, 3. Auflage, Victor Goldschmidt Verlag Basel 1986, S. 367f.