Mehr Demokratie
Mehr Demokratie e. V. | |
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Zweck: | Förderung der direkten Demokratie |
Vorsitz: | Ralf-Uwe Beck (Sprecher), Michael Efler (Sprecher), Claudine Nierth (Sprecherin), Roman Huber (Geschäftsführender Vorstand), Alexander Trennheuser, Katrin Tober[1] |
Gründungsdatum: | 12. Juli 1988 (als IDEE) |
Mitgliederzahl: | 5130 (Stand: 21. Mai 2013) |
Sitz: | Berlin |
Website: | www.mehr-demokratie.de |
Mehr Demokratie e. V. ist eine bundesweit tätige Organisation, die sich für direkte Demokratie, Bürgerbeteiligung sowie die Verbesserung des Wahlrechts auf allen politischen Ebenen Deutschlands und in der Europäischen Union einsetzt. Der Verein ist als gemeinnützig anerkannt, politisch neutral und überparteilich[2] . Mehr Demokratie berät Bürgerbegehren und Volksbegehren und wertet die Praxis der direkten Demokratie wissenschaftlich aus. Als weltweit größter Fachverband für direkte Demokratie begleitet der Verein Reformen der direkten Demokratie und erstellt Gesetzentwürfe. Um mehr Demokratie durchzusetzen, entwickelt der Verein verschiedene Kampagnen und initiiert auch selbst Volksbegehren – häufig in großen Bündnissen gemeinsam mit verschiedenen zivilgesellschaftlichen Gruppen, Organisationen oder Parteien.
Organisation
Mehr Demokratie ist in einen Bundesverband und insgesamt dreizehn Landesverbände gegliedert. In sieben Städten (Berlin, Bremen, Erfurt, Hamburg, Köln, Leipzig und Stuttgart) bestehen Landesbüros und in zwei Städten (Berlin und Kreßberg) Bundesbüros. Der Vereinssitz ist Bonn. Viele Aufgaben des Bundesverbandes (Mitgliederverwaltung, Internetauftritt etc.) werden jeweils von verschiedenen Büros wahrgenommen. Insgesamt arbeiten über das Bundesgebiet verteilt etwa 40 Personen hauptamtlich bzw. nebenamtlich für den Verein. Daneben verfügt Mehr Demokratie über ein Kuratorium von mehr als 50 namhaften Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Kultur, Politik und Kunst.[3] Diese arbeiten, forschen und publizieren zu Demokratiefragen und fungieren als beratendes Gremium. Der Bundesvorstand ist dem Kuratorium gegenüber auskunftspflichtig. Mehr Demokratie ist als gemeinnützig anerkannt und finanziert sich ausschließlich aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden und erhält keine staatlichen Gelder. Es können sowohl natürliche als auch juristische Personen Mitglied sein. Neben einer regulären Mitgliedschaft ist auch eine Unterstützung als Förderer möglich. Bundesvorstandssprecher sind derzeit der Theologe und Bürgerrechtler Ralf-Uwe Beck, die Künstlerin Claudine Nierth sowie der Sozialökonom Dr. Michael Efler.
Gründung
Mehr Demokratie wurde 1988 u.a. von den Grünen-Politikern Lukas Beckmann und Gerald Häfner sowie von den parteilosen Thomas Mayer, Daniel Schily (heute CDU; Sohn von Konrad Schily und Neffe von Otto Schily), Angela von Bandemer, Andreas Möbius, Susanna Kümmell und Wolfram Retter (geb. Hintz) in Bonn gegründet und hieß zunächst „IDEE – Initiative DEmokratie Entwickeln". Vorläufer hat die Organisation im „Achberger Kreis" sowie in der von Joseph Beuys 1971 gegründeten Organisation für direkte Demokratie durch Volksabstimmung.
Kampagnen
Kampagnen in den Ländern
Politisches Gewicht erhielt der von IDEE initiierte Verein „Mehr Demokratie in Bayern" in den Jahren 1992 bis 1995. Beispielsweise mit dem Volksbegehren für direkte Demokratie in den bayerischen Gemeinden, das in einem erfolgreichen Volksentscheid angenommen wurde. Ebenfalls auf den Weg gebrachte Erleichterungen der Volksgesetzgebung auf Landesebene wurden durch das bayerische Verfassungsgericht später teilweise revidiert. Da dieses Gerichtsurteil von den Verfechtern der direkten Demokratie weithin als politisches Urteil wahrgenommen wurde, strebte Mehr Demokratie in Bayern, seit 1997 ein Landesverband des umbenannten Bundesvereins, einen weiteren Volksentscheid zur Änderung des Wahlmodus der bayerischen Verfassungsrichter an. Dieser sah vor, dass die Richter nicht wie bislang mit einfacher Mehrheit, sondern nur mit Zweidrittelmehrheit vom Landtag gewählt und wiedergewählt werden können. Das 2000 hierzu erforderliche Volksbegehren scheiterte, ebenso wie der erneute Versuch, die landesweite Volksgesetzgebung zu erleichtern,[4] jedoch an der Unterschriftenhürde (siehe auch Volksgesetzgebung in Bayern). 1998 gelang es Mehr Demokratie in Hamburg mit einem erfolgreichen Volksbegehren die Möglichkeit zu Bürgerbegehren in den Stadtteilen durchzusetzen. Obwohl ein zweiter von Mehr Demokratie initiierter Volksentscheid zur Absenkung der Hürden für die direkte Demokratie auf Landesebene an selbigen Hürden scheiterte, griff die rot-grüne Regierungskoalition im Jahre 2001 einige wesentliche Anliegen dieses zweiten Volksbegehrens auf und setzte sie um.
Die ebenfalls per Volksentscheid im Jahre 2004 durchgesetzte Änderung des Hamburger Wahlrechts wurde von der CDU mit absoluter Mehrheit, bevor es auch nur einmal zur Anwendung kam, in Teilen rückgängig gemacht. Auf Klage der Initiatoren des Volksbegehrens erklärte das Hamburgische Landesverfassungsgericht die Vorgehensweise für verfassungswidrig und machte die Eingriffe (ebenfalls in Teilen) rückgängig. Mehr Demokratie initiierte Anfang 2009 daraufhin erneut ein Volksbegehren zur Änderung des Hamburger Wahlrechts, das im April desselben Jahres mit der notwendigen Zahl Unterschriften eingereicht wurde. Um einen Volksentscheid, der zeitgleich zur Bundestagswahl am 27. September 2009 stattgefunden hätte, zuvorzukommen, hat die Hamburger Bürgerschaft den Gesetzesentwurf übernommen (siehe auch Volksgesetzgebung (Hamburg)). In Bremen erreichte der Verein 2006 ebenfalls eine Reform des Wahlrechts nach Hamburger Vorbild. Mit mehr als 70.000 Unterschriften konnte der Verein das erste erfolgreiche Volksbegehren in diesem Bundesland einreichen. Im Dezember 2006 wurde der Vorschlag des Volksbegehrens von der Bremischen Bürgerschaft übernommen und findet ab 2011 Anwendung. Eine Folge des Volksbegehrens war auch eine 2009 auf den Weg gebrachte Reform der Volksgesetzgebung im Land Bremen.
In Thüringen konnte Mehr Demokratie zusammen mit Partnern 2008 das Volksbegehren für „Mehr Demokratie in Thüringer Kommunen" erfolgreich abschließen. Nach Verhandlungen mit dem Bündnis entschloss sich die dort mit absoluter Mehrheit regierende CDU, den Vorschlag unverändert anzunehmen. Ein erfolgreiches Volksbegehren im Jahre 2000 zur Verbesserung der Volksgesetzgebung wurde vom Staatsgerichtshof für unzulässig erklärt, führte aber dennoch zu einer Reform.
2011 reichte Mehr Demokratie gemeinsam mit Transparency International und dem Chaos Computer Club erfolgreich eine Volksinitiative für ein Transparenzgesetz in Hamburg ein.[5] Darauf basierend beschloss am 6. Oktober 2012 die Hansestadt als erstes Bundesland in Deutschland die Einführung eines umfassenden Transparenzgesetzes. Damit ist das Land verpflichtet, amtliche Informationen für alle Bürger kostenlos im Internet zugänglich zu machen. Dazu gehören etwa Gutachten, Senatsbeschlüsse und Verträge ab 100.000 Euro, die die Daseinsvorsorge betreffen.
Der schleswig-holsteinische Landtag hat am 21. Februar 2013 wesentliche Forderungen der von Mehr Demokratie initiierten und von 25.000 Menschen unterstützten Volksinitiative „Mehr Demokratie in Schleswig-Holsteins Kommunen" übernommen. Das beschlossene Gesetz zur Stärkung der kommunalen Bürgerbeteiligung trat am 26. Februar 2013 in Kraft.[6]
Vorzeitig beendete Kampagnen
In Brandenburg gelang es 2001, die erforderlichen Unterschriften für die Einleitung zweier Volksbegehren zur Senkung der Hürden auf Landes- und Kommunalebene zu sammeln. Mehr Demokratie entschied sich jedoch aufgrund der geringen Größe seines Brandenburger Landesverbandes, mit denen die hohen Hürden für ein Volksbegehren kaum zu überwinden gewesen wären, sowie mehrerer Verfassungsgerichtsurteile zu Ungunsten der direkten Demokratie, auf die eigentlichen Volksbegehren zu verzichten[7] .
Ebenfalls wegen der zu hohen Hürden verzichtete der Verein 2009 in Berlin auf die Durchführung des in der ersten Stufe erfolgreichen Volksbegehrens zur Änderung des Berliner Wahlrechts.
In NRW wurde 1999 das Volksbegehren „Mehr Demokratie in NRW: Faire Volksentscheide in die Verfassung!" für unzulässig erklärt, weil es eine Verfassungsänderung zum Ziel hatte. Im Jahre 2002 verabschiedete der nordrhein-westfälische Landtag aber eine Reform der Volksgesetzgebung, der vielfältige Verbesserungen der direkten Demokratie enthielt.
In Baden-Württemberg scheiterte Mehr Demokratie daran, erleichterte Bedingungen für die landesweite und kommunale direkte Demokratie zu schaffen, da die Landesregierung das Volksbegehren für unzulässig erklärte. 2005 senkte der Landtag die Hürden für Bürgerbegehren in Städten und Gemeinden jedoch leicht.
Weitergehende Informationen zu den Kampagnen in den Bundesländern gibt es in der Aktionschronik von Mehr Demokratie.[8]
Bundeskampagnen
Neben der Befassung mit den länderspezifischen Problemen, bleibt das bislang unerfüllte Vereinsziel weiterhin die Einführung von bundesweiten Volksentscheiden. Von 1998 bis 2003 betrieb der Verein die Kampagne „Menschen für Volksabstimmungen" und sammelte über 100.000 Unterschriften für dieses Ziel. Obwohl 2002 im Bundestag die Mehrheit der Abgeordneten für die Einführung einer Volksabstimmung votierte, wurde die für eine Verfassungsänderung erforderliche Zweidrittelmehrheit aufgrund der Gegenstimmen der CDU/CSU-Fraktion verfehlt. 2009 startete Mehr Demokratie die Kampagne „Volksentscheid ins Grundgesetz". Das Ziel war eine verbindliche Aussage zur Einführung von bundesweiten Volksentscheiden im Koalitionsvertrag.
Im Wahljahr 2013 hat Mehr Demokratie eine Bundeskampagne unter dem Titel "Volksentscheid - bundesweit!" mit der Forderung an Bundestag und Bundesrat gestartet, den bundesweiten Volksentscheid einzuführen, damit die Bürgerinnen und Bürger bundesweit zu Themen wie beispielsweise Bankenrettung, Energiewende oder Familienpolitik mitentscheiden können. Für die Einführung dieses direktdemokratischen Verfahrens wird Mehr Demokratie mit Partnern wie dem Omnibus für direkte Demokratie und Aktivisten aus ganz Deutschland werben. Dazu wurde eine separate Kampagnenseite namens www.volksentscheid.de eingerichtet.[9] Die Kampagne wird dezentral und verteilt über vier Kampagnenbüros in Berlin, Hamburg, Köln und Stuttgart organisiert. Dabei werden Wahlkreisaktive u.a. mit Unterschriften- und Plakataktionen bei Wahlkreisveranstaltungen und Infoständen für den bundesweiten Volksentscheid werben. Wie schon im Jahre 2009 befragt Mehr Demokratie auch zur Bundestagswahl 2013 alle Direktkandidierenden für den Bundestag zu ihrer Haltung zur direkten Demokratie. Zu den Fragen des diesjährigen Kandidatenchecks gehört, ob die Direktkandidaten für die Einführung bundesweiter Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheide sowie die Einführung von zwingenden Referenden bei Grundgesetzänderungen und bei der Übertragung von Hoheitsrechten an die Europäische Union sind. Mitte Juni 2013 geht der Kandidatencheck online. Dabei arbeitet Mehr Demokratie eng mit seiner Partnerorganisation Abgeordnetenwatch zusammen.[10]
Weitergehende Informationen zu den bundesweiten Kampagnen gibt es in der Aktionschronik von Mehr Demokratie.[11]
Kampagnen auf Europaebene
Während des Europäischen Konvents (2002/03) setzte sich Mehr Demokratie im Rahmen der European Referendum Campaign zusammen mit anderen Organisationen aus den Mitgliedstaaten der EU Europäische Bürgerinitiative (European Citizens’ Initiative) für die Einführung direkter Demokratie in die Europäische Verfassung ein. Nach dem Scheitern des Verfassungsvertrags durch den Volksentscheid in Frankreich bzw. die Volksbefragung in den Niederlanden arbeitet Mehr Demokratie daran, die im Vertrag von Lissabon vorgesehene Europäische Bürgerinitiative in ein wirksames Instrument zu wandeln. Im Jahr 2012 startete Mehr Demokratie eine Kampagne zum Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) und Fiskalpakt. Der Verein kritisiert einen Verstoß gegen das Demokratieprinzip und fordert zudem, vor der Übertragung von weiteren Souveränitätsrechten an die EU zwingend eine bindende Volksabstimmung durchzuführen. Mit dem Ziel, hierzu Unterstützung für eine Verfassungsbeschwerde zu sammeln (siehe Abschnitt "Verfassungsbeschwerde"), gründete Mehr Demokratie im April 2012 das Bündnis "Europa braucht mehr Demokratie". An dem Bündnis nehmen unter anderem der Bund der Steuerzahler, Piratenpartei Deutschland, Freie Wähler, ödp und das Bündnis Bürgerwille teil. Daneben sind weitere prominente Einzelunterstützer beteiligt, unter denen sich auch Bundestagsabgeordnete befinden.[12]
Weitergehende Informationen zu den Europa-Kampagnen gibt es in der Aktionschronik von Mehr Demokratie.[13]
Verfassungsbeschwerden
Wahlrecht
Im Oktober 2011 rief Mehr Demokratie zusammen mit Wahlrecht.de zu einer Verfassungsbeschwerde gegen die im September 2011 mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP beschlossene Reform des Bundestagswahlrechts auf.[14] Durch die Reform werde das Problem des negativen Stimmgewichts nicht gelöst und zudem das Bundestagswahlrecht unnötig verkompliziert. Mit Urteil vom 25. Juli 2012 hat das Bundesverfassungsgericht auf Basis der von Mehr Demokratie, Wahlrecht.de Wahlrecht.de und 3.500 Menschen eingereichten Verfassungsbeschwerde das aktuelle Wahlrecht für verfassungswidrig erklärt. Als Reaktion darauf beschloss der Bundestag am 21. Februar 2013 ein neues Bundeswahlgesetz. Damit wird das von Mehr Demokratie kritisierte negative Stimmgewicht wegfallen und Überhangmandate sollen vollständig ausgeglichen werden.[15]
ESM und Fiskalpakt
Das vom Verein initiierte Bündnis „Europa braucht mehr Demokratie" sammelte bis August 2012 Vollmachten für eine Verfassungsbeschwerde[16] gegen ESM und Fiskalpakt [17] wegen einer Verletzung des Demokratieprinzips[18] .
Der Verein fordert, dass bei der Übertragung von weiteren Souveränitätsrechten an die EU zwingend eine bindende Volksabstimmung durchgeführt wird. Außerdem fordert er die EU-Parlamentarier dazu auf, sich für einen direkt gewählten EU-Konvent einzusetzen[19] , der Vorschläge für eine demokratische EU ausarbeitet. Die Klageschriftwurde vom Leipziger Staatsrechtler Christoph Degenhart und der Justizministerin a.D. Herta Däubler-Gmelin erstellt.[20] Mit dem Ziel, dem Bundespräsidenten die Unterschrift zu untersagen, wurde die Beschwerde mit dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung verbunden. Darüber wurde am 10. Juli 2012 mündlich verhandelt.[21] [22]
Am 2. August 2012 gab der Verein auf seiner Internetseite bekannt[23] , dass er mit den bis dahin eingegangenen 35.188 Vollmachten die bisher größte Massenbeschwerde in der bundesdeutschen Geschichte einreichen wird. Davon wurden bereits 12.000 am 29. Juni an das Bundesverfassungsgericht übergeben.[24] Mehr Demokratie verschickte am 31. August weitere 25.000 Vollmachten, die seit Einreichung der Verfassungsbeschwerde im Berliner Büro eingingen, nach Karlsruhe. Damit klagen insgesamt 37.018 Menschen gemeinsam mit dem Bündnis "Europa braucht mehr Demokratie" gegen ESM und Fiskalpakt.[25] Mit Urteil[26] vom 12. September entschied das Bundesverfassungsgericht, dass der ESM unter bestimmten Auflagen und der Fiskalpakt vorbehaltlos verfassungskonform sei[27] . Obwohl die Forderung des Bündnis "Europa braucht mehr Demokratie" nach einer Volksabstimmung über beide Verträge nicht erreicht wurde, berücksichtigte das Bundesverfassungsgericht einige der in der Klage geäußerten Kritikpunkte. So müssen Bundestag oder Bundesregierung zwei Auflagen zu Protokoll geben, die wichtige Punkte gegenüber den anderen Mitgliedstaaten völkerrechtlich verbindlich klarstellen. Das gab es in der Geschichte des Verfassungsgerichts noch nie. Zum einen legten die Richter ein Stammkapital von 190 Mrd. Euro als absolute Haftungs-Obergrenze für Deutschland fest. Wenn das Stammkapital erhöht werden soll, muss der Deutsche Bundestag zustimmen. Zum anderen wurden die Kontroll- und Informationsrechte des Bundestags gestärkt. Es gilt nicht mehr die Unverletzlichkeit der Archive sowie die Immunität und Geheimhaltungspflicht der Bediensteten des ESM gegenüber dem Bundestag. Außerdem wurde klargestellt, dass der ESM nicht bei der Europäischen Zentralbank Kredite aufnehmen darf, er also keine Banklizenz erhält.
Im Hauptsacheverfahren werden noch mindestens fünf weitere Punkte zur Sprache kommen, z.B. dass nicht nur der Finanzminister, sondern auch das deutsche ESM-Direktoriumsmitglied gegenüber dem Bundestag weisungsgebunden und rechenschaftspflichtig sein muss.[28] Noch am selben Tag veröffentlichte die Piratenpartei Deutschland vertrauliche ESM-Dokumente[29] , aus denen beispielsweise die Höhe der Gehälter der ESM-Bediensteten hervorgeht. Am 14. September veranstaltete Mehr Demokratie in Berlin unter dem Titel „Wie weiter nach der Karlsruher Europa-Entscheidung?" eine Pressekonferenz[30] zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Es sei nun notwendig, die Zukunft der Europäischen Union in einem direkt gewählten und für Bürgervorschläge offenen Konvent zu beraten, äußerte Daniel Schily, Geschäftsführer der Partnerorganisation Democracy International.[31] Prof. Däubler-Gmelin und Prof. Degenhart, die Prozessbevollmächtigten von Mehr Demokratie, reichten am 15. November 2012 beim Bundesverfassungsgericht zum Hauptsacheverfahren eine Ergänzung zur Verfassungsbeschwerde nach.[32] Im Hauptantrag wird nach wie vor beantragt, dass die Zustimmungsgesetze zu ESM und Fiskalvertrag für verfassungswidrig erklärt werden. Sollte dem nicht stattgegeben werden, wird hilfsweise beantragt, dass die Bundesregierung darauf hinwirken muss, dass der Beschluss der EZB vom 6. September 2012 über den unbegrenzten Erwerb von Staatsanleihen am Sekundärmarkt durch die EZB aufgehoben wird.
Am 19. April 2013 setzte das Bundesverfassungsgericht für den 11. und 12. Juni 2013 die mündliche Verhandlung im Hauptsacheverfahren zum ESM-Vertrag an.[33]
Lobbyarbeit
Neben der Kampagnentätigkeit betreibt Mehr Demokratie auch intensive Lobbyarbeit bei Parteien und deutschen Regierungen für den Ausbau der Demokratie. So konnte der Verein seine Vorschläge zur Schaffung direktdemokratischer Instrumente bereits 1989 erfolgreich in Schleswig-Holstein in den politischen Prozess einbringen. Gleiches gelang 2000 und 2002 in Nordrhein-Westfalen sowie 2005 in Berlin und 2013 erneut in Schleswig-Holstein.
Weitere Aktivitäten
Neben der Kampagnen- und Lobbyarbeit sucht der Verein durch weitere Aktivitäten den Diskurs über Demokratie und deren Ausgestaltung anzuregen. Dies geschieht unter anderem durch:
- die Publikation von Statistiken und Forschungsarbeiten zu Demokratiefragen (teils in Zusammenarbeit mit dem Kuratorium),
- den Betrieb der Bürgerbegehrensdatenbank[34] (in Kooperation mit der Philipps-Universität Marburg) und
- die Beratung von Einzelpersonen und zivilgesellschaftlichen Initiativen zu den Möglichkeiten und Bedingungen für die Durchführung von Volks- und Bürgerbegehren.
Mehr Demokratie war darüber hinaus Mitinitiator der Internetplattform abgeordnetenwatch.de und ist dort Kooperationspartner und Fördermitglied.
Nahestehende Organisationen und Kooperationen
Mehr Demokratie schließt für seine Kampagnen oftmals mit anderen zivilgesellschaftlichen Akteuren Bündnisse (bspw. Ver.di, attac, Die Familienunternehmer – ASU). Um die Aktivitäten auf europäischer Ebene mit Partnern in anderen Ländern besser koordinieren und bündeln zu können, hat der Verein die Organisation Democracy International (DI)[35] ins Leben gerufen. Die 2006 in Österreich gegründete Vereinigung mehr demokratie! [36] begleitet der deutsche Verein partnerschaftlich. Mit der 1987 gegründeten Omnibus für direkte Demokratie gGmbH [37] besteht eine lange und enge Kooperation.
Siehe auch
- Direkte Demokratie
- Volksgesetzgebung
- Volksinitiative (Deutschland)
- Antrag auf ein Volksbegehren
- Volksbegehren (Deutschland)
- Volksentscheid
- Wahlrecht
Weblinks
- Homepage der Organisation Mehr Demokratie e. V., www.mehr-demokratie.de
- Homepage der Kampagne Volksentscheid - bundesweit!, www.volksentscheid.de
- Homepage der Kampagne Europa braucht mehr Demokratie, www.verfassungsbeschwerde.eu
- Homepage der Kampagne Bundesweiter Volksentscheid , www.bundesweiter-volksentscheid.de
- Zur Geburt von Mehr Demokratie Text von Mehr Demokratie Mitbegründer Thomas Mayer aus Anlass des 15. Gründungsjubiläums
Einzelnachweise
- ↑ Bundesvorstand des Vereins Mehr Demokratie.
- ↑ vergleiche §4 der Vereinssatzung
- ↑ Aufgaben des Kurtatoriums
- ↑ Mehr Demokratie e. V. Bayern: Entstehung
- ↑ http://www.mehr-demokratie.de/hamburg-transparenz.html
- ↑ http://www.mehr-demokratie.de/sh-volksinitiative_erfolgreich.html
- ↑ Eintrag auf der Website des Landesverbandes Berlin/Brandenburg.
- ↑ http://www.mehr-demokratie.de/aktionschronik-bundeslaender.html
- ↑ Webseite der Kampagne "Volksentscheid - bundesweit!"
- ↑ http://freidenker.cc/volksentscheid-bundesweit/7440 Hintergrundartikel zur Volksentscheid-Kampagne 2013.
- ↑ http://www.mehr-demokratie.de/demokratie-kampagnen-deutschland.html
- ↑ http://verfassungsbeschwerde.eu/die-unterstuetzer.html
- ↑ http://www.mehr-demokratie.de/europa-aktionen.html
- ↑ Aufruf von Mehr Demokratie zur Unterzeichnung der Verfassungsbeschwerde gegen die Reform des Bundestagswahlrechts von 2011.
- ↑ http://www.mehr-demokratie.de/bundestag-beschluss_wahlrecht.html
- ↑ http://www.mehr-demokratie.de/klage-esm-fiskalvertrag.html
- ↑ http://www.zdf.de/ZDFmediathek#/beitrag/video/1681328/Verfassungsgericht-verhandelt-über-ESM
- ↑ http://www.mehr-demokratie.de/fileadmin/pdf/2012-07-09_Presse-Information_EU-Verfassungsbeschwerde.pdf
- ↑ https://www.mehr-demokratie.de/europa-kampagne.html
- ↑ http://www.mehr-demokratie.de/klage-esm-fiskalvertrag.html
- ↑ http://www.mehr-demokratie.de/presse-esm-fiskalvertrag.html
- ↑ https://wiki.piratenpartei.de/Bundesvorstand/Umlaufbeschluss/029
- ↑ http://www.mehr-demokratie.de/md-schreibt-geschichte.html
- ↑ http://www.verfassungsbeschwerde.eu/
- ↑ http://www.mehr-demokratie.de/rote-karte-fuer-eurorettung.html
- ↑ http://www.bverfg.de/pressemitteilungen/bvg12-067.html
- ↑ http://www.mehr-demokratie.de/bverfg-urteil-mit-esm-auflagen.html
- ↑ http://www.mehr-demokratie.de/ausnahmezustand_in_karlsruhe.html
- ↑ https://piratenpartei-bayern.de/2012/09/12/esm-leak-piratenpartei-bayern-veroffentlicht-unter-verschluss-gehaltene-esm-dokumente
- ↑ http://www.youtube.com/playlist?list=PL39B7F9FBBA0BEDF5
- ↑ http://www.mehr-demokratie.de/fileadmin/pdf/2012/2012-09-14_Presse-Information_Statements_EU-Urteil.pdf
- ↑ http://www.mehr-demokratie.de/fileadmin/pdf/2012/2012-11-15_Ergaenzung_Verfassungsbeschwerde.pdf
- ↑ http://www.mehr-demokratie.de/esm_auf_dem_pruefstand.html
- ↑ Link zur Bürgerbegehrensdatenbank
- ↑ http://www.democracy-international.org
- ↑ Homepage des österreichischen Vereins mehr demokratie!
- ↑ Homepage der OMNIBUS gGmbH