Diskussion:Bundeskanzler (Deutschland)
Füge neue Diskussionsthemen unten an:
Klicke auf Abschnitt hinzufügen , um ein neues Diskussionsthema zu beginnen.Defekter Weblink
- http://www.bmi.bund.de/cln_104/SharedDocs/Standardartikel/DE/Themen/OeffentDienstVerwaltung/OeffentDienst/Besoldung.html (Internet Archive)
– GiftBot (Diskussion) 01:37, 24. Aug. 2012 (CEST) Beantworten
störende eckige Klammern unter 1.1. im 3. Absatz bitte entfernen, Danke!
Danke! (nicht signierter Beitrag von Oxenflesh (Diskussion | Beiträge) 22:01, 16. Sep. 2012 (CEST))Beantworten
- Erledigt! PS: Bitte signiere deine Beiträge... --Heliogabel (Diskussion) 13:23, 30. Sep. 2012 (CEST) Beantworten
Länge der Amtszeit
Am Beispiel Walter Scheel kann man sehr gut sehen, dass sowohl der erste als auch der letzte Tag der Amtszeit mitzählen. Entsprechend habe ich die Zeiten überprüft. Ich hoffe, ich habe keine Fehler eingebaut, aber ich musste ein paar Angaben ändern. MfG Harry8 11:39, 9. Feb. 2013 (CET) Beantworten
Ernennung und Entlassung von Bundesministern
Auch bei der Entlassung von Bundesministern können weder der Bundespräsident noch der Bundestag in rechtlich bindender Weise mitreden – auch hier liegt die Entscheidung ganz beim Bundeskanzler, die Entlassung wird wieder durch den Bundespräsidenten durchgeführt.
Die Verfassung sagt etwas anderes. Ernennung und Entlassung von Bundesministern macht der Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskanzlers. Eine Pflicht, den Vorgeschlagenen zu ernennen und den zur Entlassung Vorgeschlagenen zu entlassen, existiert nicht; soetwas existiert lediglich, als Ausnahme!, bei der Ernennung des vom Bundestag zum Bundeskanzler Vorgeschlagenen. Ergo:
1. Der Bundespräsident kann ein faktisches Veto gegen einen Bundesminister einlegen.
2. Der Bundespräsident kann einen Bundesminister gegen den Willen des Bundeskanzlers im Amt belassen (der Kanzler könnte allenfalls zurücktreten und sich erneut der Wahl im Bundestag stellen, um daran vorbeizukommen).--93.135.35.41 12:33, 13. Mär. 2013 (CET) Beantworten