Diskussion:Bundeskanzler (Deutschland)

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Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von 93.135.35.41 in Abschnitt Ernennung und Entlassung von Bundesministern
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Letzter Kommentar: vor 12 Jahren 1 Kommentar1 Person ist an der Diskussion beteiligt
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GiftBot (Diskussion) 01:37, 24. Aug. 2012 (CEST) Beantworten

störende eckige Klammern unter 1.1. im 3. Absatz bitte entfernen, Danke!

Letzter Kommentar: vor 12 Jahren 2 Kommentare2 Personen sind an der Diskussion beteiligt

Danke! (nicht signierter Beitrag von Oxenflesh (Diskussion | Beiträge) 22:01, 16. Sep. 2012 (CEST))Beantworten

Erledigt! PS: Bitte signiere deine Beiträge... --Heliogabel (Diskussion) 13:23, 30. Sep. 2012 (CEST) Beantworten

Länge der Amtszeit

Letzter Kommentar: vor 12 Jahren 1 Kommentar1 Person ist an der Diskussion beteiligt

Am Beispiel Walter Scheel kann man sehr gut sehen, dass sowohl der erste als auch der letzte Tag der Amtszeit mitzählen. Entsprechend habe ich die Zeiten überprüft. Ich hoffe, ich habe keine Fehler eingebaut, aber ich musste ein paar Angaben ändern. MfG Harry8 11:39, 9. Feb. 2013 (CET) Beantworten

Ernennung und Entlassung von Bundesministern

Letzter Kommentar: vor 11 Jahren 1 Kommentar1 Person ist an der Diskussion beteiligt

Auch bei der Entlassung von Bundesministern können weder der Bundespräsident noch der Bundestag in rechtlich bindender Weise mitreden – auch hier liegt die Entscheidung ganz beim Bundeskanzler, die Entlassung wird wieder durch den Bundespräsidenten durchgeführt.
Die Verfassung sagt etwas anderes. Ernennung und Entlassung von Bundesministern macht der Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskanzlers. Eine Pflicht, den Vorgeschlagenen zu ernennen und den zur Entlassung Vorgeschlagenen zu entlassen, existiert nicht; soetwas existiert lediglich, als Ausnahme!, bei der Ernennung des vom Bundestag zum Bundeskanzler Vorgeschlagenen. Ergo:
1. Der Bundespräsident kann ein faktisches Veto gegen einen Bundesminister einlegen.
2. Der Bundespräsident kann einen Bundesminister gegen den Willen des Bundeskanzlers im Amt belassen (der Kanzler könnte allenfalls zurücktreten und sich erneut der Wahl im Bundestag stellen, um daran vorbeizukommen).--93.135.35.41 12:33, 13. Mär. 2013 (CET) Beantworten

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