Diskussion:Mundraub
was soll das bild?! eine erklaerung waere hilfreich. was hat dieses bild mit mundraub zu tun? -- 129.132.118.7 15:17, 4. Mär. 2009 (CET) Beantworten
- Ist nur hübsch, sonst nichts. Da es keinen informationsgewinn darstellt, hab ich's wieder entfernt. --Zinnmann d 16:07, 4. Mär. 2009 (CET) Beantworten
Hallo, habe eben mal in der Bibel nach der Stelle gesucht an der das mit den Trauben steht und musste feststellen, dass die Quellenangabe mit Mose 5 23,2 falsch ist. Zumindest in meiner Bibel. Da ist das Zitat bei Mose 5 23,25 zu finden. Bitte um Nachprüfung ob das so ist, oder ob ich eine "falsche" Bibel habe. Danke und Gruss! (nicht signierter Beitrag von 92.193.169.194 (Diskussion) 12:46, 11. Jun. 2010 (CEST)) Beantworten
- Ich habe auch nachgeschaut und google bemüht und muss feststellen: Du hast recht, die Stelle findet sich in Mose 5 23,25. --Einheit3 10:55, 18. Jun. 2010 (CEST) Beantworten
Mundraub - Recht eines Hungernden, sich Nahrung zu verschaffen?
Ging es bei "Mundraub" nicht schlicht und einfach darum, dass man jemandem, der am Hungern oder sogar am Verhungern war, nicht dafür bestrafen wollte, dass er sich per Diebstahl Nahrung verschaffte? (nicht signierter Beitrag von 87.78.89.34 (Diskussion) 02:37, 30. Nov. 2010 (CET)) Beantworten
- Nein, nicht ganz. Wie in dem Artikel beschrieben ist, war auch Mundraub eine Straftat, die mit Geldstrafe oder Freiheitsentzug bestraft wurde. Man wollte den Mundraub lediglich anders bewerten als eine Tat aus Habgier. --Robinandroid 08:09, 2. Dez. 2011 (CET) Beantworten
Bibel
Im Artikel wird über eine religiöse Herkunft der Rechtsnorm spekuliert. Da ich nirgends dazu etwas finden konnte und keine Quelle angegeben war, habe ich es entfernt. Sollte jemand eine Quelle haben, kann es natürlich gerne wieder eingefügt werden. 78.52.243.227 08:12, 2. Dez. 2011 (CET) Beantworten
- Ob das Deuteronomium der Ursprung dieser Rechtsnorm ist, ist tatsächlich Spekulation. Dass es sich aber um eine vergleichbare Regelung handelt, liegt auf der Hand und ist im Kontext durchaus erwähnenswert. Ich habe den Absatz daher leicht verändert wieder eingefügt. --Zinnmann d 11:00, 2. Dez. 2011 (CET) Beantworten
Arbeitsrechtlich ein Kündigungsgrund
Der Mundraub gilt arbeitsrechtlich als Kündigungsgrund, selbst wenn er sich z.B. bloß auf ein billiges Teilchen (z.B. einen Berliner Ballen) bezieht, und auch wenn das Nahrungsmittel bereits alt und nicht mehr zum Verkauf, sondern bereits zur Entsorgung vorgesehen ist. Das ist eine klassische Prüfungsfrage im Staatsexamen.--91.52.150.253 05:12, 22. Dez. 2011 (CET) Beantworten
bei Strafantrag
Mundraub ist also nicht mehr strafbar, doch gleichzeitig heißt es im Artikel, dass dies bei Strafantrag dann wohl eben doch möglich ist. Ja was denn nun? Welches Strafmaß wird denn dann zu Grunde gelegt, wenn denn ein Strafantrag gestellt wird? Wer mir nun antwortet, dann gibt es bloß eine Ordnungsstrafe, dem halte ich allerdings entgegen, dass die ja auch eine Form von Strafe ist. --Bagerloan (Diskussion) 16:08, 23. Aug. 2012 (CEST) Beantworten
- Tatsächlich ist eine Strafverschärfung erfolgt, der ehemalige Mundraub ist mit Wegfall der lex specialis jetzt Diebstahl oder zuallermindest (bin kein Jurist) Unterschlagung.--93.135.35.41 00:17, 12. Mär. 2013 (CET) Beantworten