EU-Überweisung

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Grenzüberschreitende Überweisungen innerhalb der Europäischen Union, auch EU-Überweisungen genannt, dürfen seit dem 1. Juli 2003 laut EU-Verordnung 2560/2001 nicht teurer sein als die entsprechenden Gebühren für innerstaatliche Überweisungen.

Eine EU-Überweisung muss, um der EU-Verordnung zu entsprechen, folgende Kriterien erfüllen:

  • Die Empfängerdaten müssen in IBAN und BIC angegeben sein.
  • Als Währung ist nur der Euro zulässig.
  • Der Betrag darf 12.500 EUR nicht überschreiten.
  • Die Spesen müssen zwischen Empfänger und Auftraggeber geteilt werden.
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