Wikipedia Diskussion:Bildrechte
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Klicke auf Abschnitt hinzufügen , um ein neues Diskussionsthema zu beginnen.Grafiken aus US-Buch
Ich möchte für meinen Artikel "Ganganalyse" im deutschen Wiki zum besseren Verständnis 3 Grafiken aus einem Standardbuch (ist aus den USA)in den Artikel einstellen. Ich habe daraufhin an den Verlag, der das Buch verttreibt, geschrieben und mir die Lizenz, diese drei Grafiken im Internet (ich habe geschrieben deutsches Wikipedia) für einiges Geld erteilen lassen. Nun ist mein Mentor nicht sicher, ob diese Lizenz mir die gefordert "Gemeinfreiheit" oder wie das heißt gibt, die Grafiken wirklich einzustellen. Ich fragte meinen Mentor, was ich da unter LIzenz eintragen muss. Ich habe eine Lizenznummer und in der Lizenz steht, dass die Grafiken ins Internet (post on a website) kommen. Könntet Ihr mir mitteilen, ob das so korrekt ist, ich die Grafiken einstellen kann und was ich dort in dem Hochlade formular unter "Lizenz" eintragen muss. --Jakarandatree (Diskussion) 18:19, 8. Aug. 2012 (CEST) Beantworten
- Um das beurteilen zu können, müßte man schon den vollständigen Text deiner Lizenz kennen und jemanden haben, der den dann auch rechtlich interpretieren kann. Mein Bauchgefühl sagt jedoch, daß eine Freigabe nach Wikipediagrundsätzen (Freie Verbreitung, freie Veränderbarkeit, freie, auch kommerzielle Nachnutzung) darin nicht enthalten sein wird. -- Smial (Diskussion) 18:38, 8. Aug. 2012 (CEST) Beantworten
Für Nicht-Juristen verständlich...am Arsch
Jemand möchte einen Screenshot eines Programms hchladen, das in WP einen Artikel hat. Es ist uns ein völliges Rätsel wie wir für WP die Rechtefreiheit der Bilder erklären können, der vorliegende Artikel ist eine massive 'Tl;dr'-Zeitverschwendung in der keinesfalls etwas für Nicht-Juristen verständlich wird. Kein Wunder dass bei soviel Bürokratie viele Artikel ohne Bilder auskommen müssen, während gleichzeitig jeder Idiot jederzeit und völlig unbürokratisch Artikel entstellen, verfälschen und vandalisieren kann. Saublöde Veranstaltung, echt! (nicht signierter Beitrag von 88.128.162.253 (Diskussion) 13:36, 19. Aug. 2012)
- Was genau ist an "Bildschirmfotos von Software zeigen in der Regel urheberrechtlich geschützte Inhalte und sind ebenfalls nicht erlaubt" und den folgenden Abschnitten unverständlich? -- Smial (Diskussion) 13:54, 19. Aug. 2012 (CEST) Beantworten
- Vor allem auch: welches Programm? Sachen mit der russischen Wikipedia können wir hier nicht klären - dafür sind "unsere" Bildrechte auch nicht passend. -- Quedel Disk 00:21, 20. Aug. 2012 (CEST) Beantworten
Die 1923er-Richtlinie müsste eigentlich kontinuierlich angepasst werden
...oder besser "85-Jahre-Regelung" heißen.
Die Richtlinie stammt aus 2008 - damals hieß das: "85 Jahre alte Bilder". Heute müsste also 1928 das Stichjahr sein. Spätestens 2023 sollte das angepasst sein, dann überholt die 100-Jahre-Richtlinie die 1923er Richtlinie ;-) --Reinhard Kraasch (Diskussion) 21:29, 28. Aug. 2012 (CEST) Beantworten
- Nein, die untere Grenze (<1923) stammt aus dem US-Copyright und bis 2020 wird diese sich nicht mehr verschieben. Nacktaffe (aka syrcro) 21:38, 28. Aug. 2012 (CEST) Beantworten
- Und was haben wir in de mit dem US-Copyright zu schaffen? Wenn das eine Regelung auf Commons wäre (das aber eine derartige Regel nicht kennt!), wäre mir das ja noch einigermaßen verständlich... Kann man irgendwo nachlesen, wie diese obskure "pragmatische Regel" zu Stande gekommen ist? --Reinhard Kraasch (Diskussion) 11:49, 29. Aug. 2012 (CEST) Beantworten
- Siehe Wikipedia:Meinungsbilder/1923-Richtlinie#Hintergrund. -- Robert Weemeyer (Diskussion) 13:12, 29. Aug. 2012 (CEST) Beantworten
- Dort finde ich nichts, woher jetzt gerade die Zahl 1923 kommt und erst recht nichts, warum man sie nicht fortschreiben sollte. Aber vielleicht bin ich ja auch nur blöd... --Reinhard Kraasch (Diskussion) 16:56, 30. Aug. 2012 (CEST) Beantworten
- Siehe Wikipedia:Meinungsbilder/1923-Richtlinie#Hintergrund. -- Robert Weemeyer (Diskussion) 13:12, 29. Aug. 2012 (CEST) Beantworten
- Und was haben wir in de mit dem US-Copyright zu schaffen? Wenn das eine Regelung auf Commons wäre (das aber eine derartige Regel nicht kennt!), wäre mir das ja noch einigermaßen verständlich... Kann man irgendwo nachlesen, wie diese obskure "pragmatische Regel" zu Stande gekommen ist? --Reinhard Kraasch (Diskussion) 11:49, 29. Aug. 2012 (CEST) Beantworten
- Wie gesagt, sie stammt aus dem US-Recht und eigentlich haben wir damit gar nichts zu tun. Wir können diese Regel nur anwenden, weil die Foundation US-amerikanisch ist. Dass das unserer eigentlichen Praxis, DACH-Recht anzuwenden, zuwider läuft, wird dabei einfach mal ausgeklammert. Rechtlich ist das eine Grauzone, weshalb bei dieser Regelung jedes Bild einzeln geprüft werden muss, bevor es dann auch wirklich diese Lizenz bekommt. -- Chaddy · D – DÜP – 19:03, 30. Aug. 2012 (CEST) Beantworten
- Wir schöpfen mit dieser Ausnahme die Möglichkeiten der Foundation weitestgehend aus und verwenden dafür die 1923'er Schwelle im US-Recht als Grund, diese Bilder auf den US-Servern zu speichern. Wir hätten auch 1920 nehmen können, aber 1923 ist eben das absolute Maximum am Serverstandort. Grüße --h-stt !? 16:43, 31. Aug. 2012 (CEST) Beantworten
Erben müssten berücksichtigt werden
Es leben viele Erben unter uns, die Bildrechte geerbt haben. Dies ist weder in dem Diagramm "Entscheidungshilfe" noch in den Lizenzbausteinen vorgesehen. Da die Verstorbenen keine Rechte mehr erteilen können, können also ererbte Werke nicht hochgeladen werden es sei denn unter der Anmaßung, man habe sie selbst erstellt. Das sollte dringend geändert werden. Carl August (Diskussion) 20:56, 6. Okt. 2012 (CEST) Beantworten
- Da muss aber differenziert werden: Bilder, die jemand erbt sind erstmal nur Gegenstände. Das Urheberrecht der Bilder ist davon aber getrennt - es kann an jemand ganz anderen vererbt werden. Das führt oftmals zu der Situation "Ich hab von meinen Eltern das Bild XY von Künstler ABC geerbt, also bin ich doch jetzt der Rechteinhaber!" und den langen Erklärungen, dass sie nicht der Urheberrechtsinhaber sind. Abgesehen davon ist die Situation der Rechte-Erben unter #Wer ist der Urheber/Rechteinhaber? aufgeführt, das Feld Urheber enthält auch den Vermerk "Rechteinhaber". Insofern nehmen wir hier Bilder in der Form gerne, dass der Urheber genannt wird und dahinter / unter Genehmigung dann vermerkt wird, dass der Hochlader der Urheberrechtserbe ist. -- Quedel Disk 21:14, 6. Okt. 2012 (CEST) Beantworten
Logos
Einfach ist es tatsächlich nicht, anhand der vielen Artikel zum Thema Bildrechte zu beurteilen, ob ein Bild hochgeladen werden darf. Die meisten der Artikel, die ich gefunden und gelesen habe, gehen auf mein aktuelles Problem nicht ein, wo es um ein Logo geht. Aus dem Abschnitt über Logos geht aus meiner Sicht nun folgendes hervor:
Ein Logo, das die Schöpfungshöhe nicht erreicht, darf in Wikipedia hochgeladen werden. In Commons auch, allerdings ist das „nicht gern gesehen".
Ist es also korrekt, ein solches Logo unter der Angabe von {{Bild-LogoSH}} hochzuladen? Ist diese Angabe eine Lizenz? Ist in jedem Fall zusätzlich eine Genehmigung notwendig? SiebenBergeGrizzly (Diskussion) 17:07, 13. Okt. 2012 (CEST) Beantworten
- In dem Fall, dass ein Logo urheberrechtlich nicht geschützt ist, weil es zum Beispiel die erforderliche Gestaltungshöhe nicht erreicht, kann es in Wikipedia unter dem von dir genannten Vorlagenbaustein hochgeladen werden, das ist korrekt. Es handelt sich um einen Ersatz für eine Lizenz, weil das Logo ja erst gar nicht geschützt ist; eine Genehmigung wäre nicht mehr erforderlich. Grüße, —Pill (Kontakt) 17:12, 13. Okt. 2012 (CEST) Beantworten
- Danke für diese Klarstellung! --SiebenBergeGrizzly (Diskussion) 20:30, 14. Okt. 2012 (CEST) Beantworten
- Wenn du uns das Logo zeigst (Link auf eine Fassung im Internet) könnte man genaueres sagen, denn einfache Logos sind auch auf Commons okay. Zukünftig kannst du für solche Fragen die etwas besser frequentierte Seite WP:Urheberrechtsfragen nutzen. -- Quedel Disk 20:20, 14. Okt. 2012 (CEST) Beantworten
- Das fragliche Logo ist mittlerweile im Artikel Freie Wähler Königswinter zu sehen. Meiner Ansicht nach erreicht es nicht die Schöpfungshöhe und darf daher so verwendet werden. Ich hatte mich da auch durch das Logo in CDU leiten lassen, wo {{Bild-LogoSH}} verwendet wurde. --SiebenBergeGrizzly (Diskussion) 20:30, 14. Okt. 2012 (CEST) Beantworten
- Die Karte ist grenzwertig, aber insgesamt aus meiner Sicht o.k. -- Quedel Disk 22:36, 17. Okt. 2012 (CEST) Beantworten
- Das fragliche Logo ist mittlerweile im Artikel Freie Wähler Königswinter zu sehen. Meiner Ansicht nach erreicht es nicht die Schöpfungshöhe und darf daher so verwendet werden. Ich hatte mich da auch durch das Logo in CDU leiten lassen, wo {{Bild-LogoSH}} verwendet wurde. --SiebenBergeGrizzly (Diskussion) 20:30, 14. Okt. 2012 (CEST) Beantworten
Bilderlöschung auf Commons
Durch einen Zufall bin ich auf dieses hier gestossen. Auch die Diskussion des löschenden Admins ist nicht allzu ergibig, was die Panoramafreiheit in Deutschland betrifft. Vielleicht möchte sich da jemand einschalten? Es geht hierbei um Werke/Installationen von Claes Oldenburg. --Markus S. (Diskussion) 00:30, 10. Nov. 2012 (CET) Beantworten
- Es gibt schon eine Diskussion bei commons:Commons:Village pump#DMCA Take-Down. Kurzfassung: Wikimedia Foundation sagt, Panoramafreiheit in Deutschland ja, aber wir müssem uns hier an US-Recht halten, und in dem gibt es keine Panoramafreiheit für Skulpturen. Da sie eine formelle Aufforderung nach US-Recht erhalten haben, die Bilder zu löschen (en:DMCA takedown), mussten sie erstmal reagieren. Es gibt die Möglichkeit einer counter-notice, aber zu so etwas würde ich ohne Rechtsanwalt niemandem raten, wenn's schiefgeht, wird man unter Umständen in einen Rechtsstreit verwickelt. -- Rosenzweig δ 03:04, 10. Nov. 2012 (CET) Beantworten
- Diskussion hier läuft bei WP:UF#Panoramafreiheit für Kunstwerke. -- Rosenzweig δ 03:10, 10. Nov. 2012 (CET) Beantworten
- Und auch unter Wikipedia_Diskussion:Kurier#Oldenburg_Office_action. Gestumblindi 03:12, 10. Nov. 2012 (CET) Beantworten
- Ja, super, wieder einmal auf drölf verschiedenen Seiten. -- Smial (Diskussion) 09:12, 10. Nov. 2012 (CET) Beantworten
- Auf Commons] läuft zur Zeit ein Request for comment. Bitte beteiligen. --Markus S. (Diskussion) 13:59, 13. Nov. 2012 (CET) Beantworten
- Rechtliche Zusammenhänge auf englisch diskutieren? Ja, danke. Da wird das wohl wieder von den nativ englischsprachigen WMF-Profis schneller breitgelabert, als ich nachlesen kann. -- Smial (Diskussion) 14:29, 13. Nov. 2012 (CET) Beantworten
- Auf Commons] läuft zur Zeit ein Request for comment. Bitte beteiligen. --Markus S. (Diskussion) 13:59, 13. Nov. 2012 (CET) Beantworten
- Ja, super, wieder einmal auf drölf verschiedenen Seiten. -- Smial (Diskussion) 09:12, 10. Nov. 2012 (CET) Beantworten
- Und auch unter Wikipedia_Diskussion:Kurier#Oldenburg_Office_action. Gestumblindi 03:12, 10. Nov. 2012 (CET) Beantworten
Hochladen von Werken von Johann Christian Reinhart (1761–1847) auf Commons
Hallo. Ich überarbeite gerade den oben verlinkten Artikel und möchte der Kategorie auf Commons (commons:Category:Johann Christian Reinhart) noch weitere Bilder und Zeichungen hinzufügen. Ich entnehme der Vorderseite: Daher können Fotos oder Scans aus Kunstbildbänden hochgeladen werden, wenn die darin reproduzierten Bilder nicht mehr urheberrechtlich geschützt sind. Genau das habe ich vor: Zeichnungen und Bilder aus einem Ausstellungskatalog scannen und dann bei Commons hochladen. Der Künstler ist 1847 verstorben.
- Ist das korrekt?
- Welche Lizenzbausteine sollte ich angeben? Bei File:Johann Christian Reinhart sig.jpg habe ich {{PD-old}} und {{PD-1923}} angegeben. Brauche ich eher {{PD-art|PD-old-100}} oder ist das in der Wirkung egal? Danke für Hilfe, --Bellini 11:11, 11. Nov. 2012 (CET) Beantworten
- {{PD-1923}} und {{PD-art|PD-old-100|deathyear=1847}} ist die optimale Kombination. Oder einfacher mit dem selben Ergebnis: {{PD-art/1923|1847}}. --Nacktaffe (aka syrcro) 11:29, 11. Nov. 2012 (CET) Beantworten
- Vielen Dank für die schnelle Antwort! --Bellini 11:34, 11. Nov. 2012 (CET) Beantworten
Siegfried Selberherr
EineFrage zum Bild File:Siegfried Selberherr.jpg - Wie geht die Aussage beim Urheber Anonym (die ausschließlichen Nutzungsrechte liegen bei Siegfried Selberherr) mit gleichzeitiger Lizenz CC zusammen. Bei CC hat ja jeder die Nutzungsrechte (mit C Bedingungen) --danke K@rl ("Vorsicht, Wikipedia geht über") 07:19, 14. Nov. 2012 (CET) Beantworten
- Ich würde nochmal ins Ticket schauen (lassen), vermutlich wurde hier etwas unscharf anhand der Textvorlage des Freigabetextes formuliert: „Inhaber der vollumfänglichen Nutzungsrechte" sind in der Lage, das Bild unter CC freizugeben – und das scheint ja hier auch der Fall zu sein. --elya (Diskussion) 08:17, 14. Nov. 2012 (CET) Beantworten
- danke, werde ich machen lassen. --gruß K@rl ("Vorsicht, Wikipedia geht über") 08:43, 14. Nov. 2012 (CET) Beantworten
- Hallo zusammen, ich habe das Ticket damals bearbeitet. Herr Selberherr hat sich von einem Familienmitglied fotografieren lassen, das nicht als Urheber genannt zu werden wünscht. Auch bei einer CC-Lizenz kann der Urheber auf Namensnennung verzichten. Im Rahmen des Tickets wurde das detailliert mit Verweis auf die österreichische Rechtslage durchdiskutiert. Grüße, AFBorchert – D/B 10:24, 14. Nov. 2012 (CET) Beantworten
- danke, werde ich machen lassen. --gruß K@rl ("Vorsicht, Wikipedia geht über") 08:43, 14. Nov. 2012 (CET) Beantworten
Bulgarische Buchcover
Hi, IMHO wird die Schöpfungshöhe einiger hier abgebildeter Buchcover verletzt. Liege ich richtig mit der Annahme und warum wird das auf Commons toleriert? Fair use? --Laibwächter (Diskussion) 17:19, 15. Dez. 2012 (CET) Beantworten
- Hoi Laibwächter, kein Fair Use auf Commons (vgl. Licensing Policy), ich sehe ebenfalls nicht, weshalb die Bilder behaltbar sein sollen; aus der Bildbeschreibung geht eine Begründung auch nicht hervor. Nach US-Recht zweifle ich am urheberrechtlichen Schutz nicht, damit erübrigt sich die Beachtung bulgarischen Rechts. Ich würde einen Löschantrag in Commons stellen. Gruß, —pajz (Kontakt) 17:29, 15. Dez. 2012 (CET) Beantworten
- Das vierte dürfte auch nach US-Recht grenzwertig sein, so dass ich dafür einen Blick auf das bulgarische Recht für sinnvoll halte. Die anderen drei müssen leider sicher gelöscht werden. Grüße --h-stt !? 14:26, 17. Dez. 2012 (CET) Beantworten
CC-Bilder für pornografische Zwecke verwenden?
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Bild 1
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Bild 2
Hallo! Es gibt ja jede Menge Bilder die unter den Creative Commons Lizenzen veröffentlich werden. Ich selber habe eine Internetseite wo ich Sexgeschichten schreibe (nicht kommerziell!). Darf man CC-Bilder auch für solche pornografischen Zwecke benutzen? Ich meine nicht Bilder, die gegen Persönlichkeitsrechte verstoßen könnten. Also will ich z.B. keine Bilder verwenden, wo Gesichter oder so drauf sind. Aber ich würde gerne solche Bilder verwenden, wie das 1. Bild Also wo man z.B. einzelne Körperteile sieht: Brüste, den Bauch, Beine usw. Die Bedingungen der Lizenzen werde ich natürlich einhalten. Aber meine Frage ist halt, ob das irgendwie eingeschränkt ist,dass solche Bilder nicht mit pornografischen Inhalten (Texten) in verbindung gebracht werden dürfen. Und wie ist das, wenn z.B. die abgebildete Person ein einmaliges Tattoo hat (siehe 2. Bild)? Ist das dann auch so vom Persönlichkeitsrecht geschützt wie das Gesicht? Ich hoffe ich konnte ungefähr beschreiben, was ich machen will und hoffentlich kann mir jemand etwas helfen. Danke!!!--109.84.0.96 12:03, 25. Dez. 2012 (CET) Beantworten