Pacta sunt servanda
Pacta sunt servanda (wörtlich: „Verträge sind zu halten") beschreibt das Prinzip der Vertragstreue im öffentlichen und privaten Recht.
Es handelt sich um den wichtigsten Grundsatz des öffentlichen ebenso wie des privaten Vertragsrechts. Im deutschen Zivilrecht findet sich dieser Grundsatz unter anderem im Tatbestand von Treu und Glauben wieder, der in § 242 des BGB geregelt ist. Der Grundsatz besagt, dass derjenige, der Verträge bricht, rechtswidrig handelt. Des Weiteren gilt der Grundsatz der Vertragstreue kraft Völkergewohnheitsrechtes, in dem er bei dem Theorienstreit um die Frage der Verbindlichkeit internationaler Verträge besagt, dass nationale Gesetze keine Grundlage für die Nichteinhaltung sein dürfen.
Der Satz ist ein nicht aus dem römischen Recht stammender Satz, sondern eine so genannte Parömie (Satz, der sich nur den Anschein gibt, dem römischen Recht zu entstammen). Viele im Netz zu findende Beiträge sind daher falsch. Im römischen Recht der klassischen Zeit (ca. 1.–3. Jh. n. Chr.) entstand nämlich ein verbindlicher und damit klagbarer Vertrag nur, wenn der Konsens der Parteien in einen der anerkannten Verträge gekleidet wurde. Der Gegensatz zum klagbaren Vertrag war gerade das formlose und deshalb unklagbare pactum. Der numerus clausus klagbarer Verträge wurde erst sehr allmählich erweitert und erst im Mittelalter kam der Gedanke „pacta sunt servanda" auf.
Heute dagegen gilt tatsächlich das Prinzip der Vertragstreue, dass also alle (formlosen) vertraglichen Vereinbarungen grundsätzlich einzuhalten respektive zu erfüllen sind.