PaysafeCard
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Paysafecard ist ein elektronisches Zahlungsmittel, das nach dem Prepaid-System funktioniert und nur vom Vertragspartner wieder in eine reale Währung umgetauscht werden kann. Es kann als Micropayment-System und zur Begleichung von Mittel- und Kleinbeträgen zum Beispiel beim Ein- und Verkauf im Online-Handel genutzt werden.
Geschichte
Paysafecard existiert seit dem Jahr 2000[1] und war das erste bankenrechtlich genehmigte Online-Zahlungsmittel in Europa. Die Karte wird von der PrePaid Services Company Limited herausgegeben und verwaltet. Das Unternehmen hatte ursprünglich seinen Hauptsitz in Wien, jetzt eigenen Angaben nach auch in London und New York; im deutschen Impressum ist London als Sitz angegeben. Paysafecard ist in 30 Ländern Europas und Amerikas durch physische Verkaufsstellen vertreten. Nach Angaben von PrePaid Services wird Paysafecard mittlerweile von ca. 3.500 Onlineshops in Europa als Bezahlsystem akzeptiert. Seit 2006 wird Paysafecard vom EU-Förderungsprogramm eTEN bei der Ausbreitung über ganz Europa unterstützt. Seit dem 30. Mai 2008 hat das Unternehmen Paysafecard eine EU-weite Lizenz zur Ausgabe von elektronischem Geld und wird von der britischen Financial Services Authority reguliert. Im März 2009 wurde Paysafecard mit dem Paybefore Award als beste nicht-amerikanische Prepaid-Bezahlmethode ausgezeichnet.[2] Darüber hinaus wurde Paysafecard im Rahmen der zweiten PrePaid Awards in London am 13. Oktober 2009 zur „Leading PrePaid Organisation 2009" gewählt.[3] 2001 übernahm Paysafecard den Anbieter Wallie.[4]
Funktionsweise
Der Benutzer erwirbt an einer Verkaufsstelle (z. B. Tankstelle, Kiosk, Post, Lotto-Annahmestelle, Lebensmitteleinzelhandel) [5] ein Guthaben im Wert von 10, 25, 50 oder 100 Euro, das ihm in Form einer 16-stelligen PIN ausgehändigt wird. Diese PIN wird während des Bezahlvorgangs bei einem Webshop angegeben. Ist das Guthaben der Paysafecard aufgebraucht, wird die jeweilige PIN ungültig und der Benutzer muss bei Bedarf eine neue Paysafecard erwerben. Wenn kein Geld mehr auf der Karte ist, kann auch nichts mehr ausgegeben werden. So kann man selbst Kostenkontrolle ausüben, bzw. auch das Ausgabeverhalten von Kindern und Jugendlichen kontrollieren.
Die Webshops, welche Paysafecard als Zahlungsoption anbieten, stammen vorwiegend aus den Bereichen Online-Spiele und Dienstleistungen, Wetten und Glücksspiel, Musikdownloads sowie Telefonie (VoIP). Ihre Zahl soll sich (Stand August 2012) auf 3.500 belaufen[6] .
Die Betragsgrenze für "anonyme" Kunden beträgt 100 Euro pro Karte. Seit 11. Januar 2012 ist es aufgrund verschärfter Geldwäsche-Bestimmungen nicht mehr möglich, Beträge über 100 Euro in einer einzelnen Transaktion mit in Deutschland gekauften Paysafecard-PINs zu bezahlen. Für registrierte Kunden beträgt die Grenze 1.000 Euro, jedoch werden die bei der Registrierung gemachten Angaben zur Person mittels Postident kontrolliert[7] .
Reicht das Guthaben einer Karte für eine Transaktion nicht aus, so kann der fehlende Betrag mit einer zweiten Karte bezahlt werden. Die 100-Euro-Grenze für anonyme Kartenbesitzer bleibt hierbei bestehen. Registrierte Kunden können hierzu auch mehr als zwei Karten bis zum Höchstbetrag von 1.000 Euro verwenden. Ihr maximales Guthaben darf aber 2.500 Euro nicht überschreiten[8] .
Seit dem 5. September 2012 ist eine Registrierung ("my paysafecard") nicht mehr möglich, ebenso wie das Verwenden von mehr als einer Karte für eine bestimmte Zahlung. Dies gilt für alle in Deutschland erworbenen Karten und erfolgt auf Grund der aktuellen Vorgaben des § 25i Absatz 2 KWG (Geldwäschegesetz)[9] .
Gebühren
Die Kartenausgabe (auch Zweitausgabe nach Defekt oder Diebstahl) sowie die Guthabenabfrage/Transaktionsübersicht über das Internet sind kostenlos. Für die Bezahlung mit Paysafecard in Euro entstehen keine Gebühren, bei anderen Währungen wird ein Umrechnungsaufschlag von 2% des Transaktionsvolumens erhoben. Nach Ablauf der ersten 12 Monate ab Kauf berechnet das Unternehmen eine Bereitstellungsgebühr von € 2 pro Monat. Man kann jederzeit die Auszahlung des noch auf der Karte befindlichen Guthabens verlangen, allerdings muss man dann detaillierte Angaben über Person (bis hin zur Kopie des Lichtbildausweises) und Bankverbindung machen. Eine Gebühr von € 7,50 hierfür soll zwar nur anfallen, wenn der Rücktausch vor Ablauf oder nach mehr als einem Jahr nach Ablauf des Vertrages verlangt wird. Da der Vertrag aber explizit auf unbestimmte Zeit geschlossen wird, dürfte sie immer anfallen. De facto muss das Guthaben einer Karte also nach 12 Monaten verbraucht sein, um sie wirtschaftlich zu nutzen[10] . Einer Kündigung bedarf es hierbei nicht, ein Restguthaben wird vom Unternehmen im Zuge der monatlichen Bereitstellungsgebühr sukzessive eingezogen. Der Einzug der Gebühr nach Guthabenverbrauch ist dem Unternehmen bei anonymen Kunden mangels Daten nicht möglich. Auf der Händlerseite fällt ein transaktionsabhängiges Disagio an. Dieses berechnet sich nach Höhe des monatlichen Umsatzes mit Paysafecard und nach Branche. In der Regel fallen 15 bis 17 % Transaktionsgebühren für den Händler an.
Sicherheit
Besonderes Unterscheidungsmerkmal zu anderen Online-Zahlungsmitteln ist neben dem Prepaid-Prinzip, dass keine persönlichen Daten des Benutzers erforderlich sind, um einen Zahlvorgang zu tätigen. Die Paysafecard bildet einen geeigneten Schutz gegen Dritte, da beim Missbrauch nur der Betrag in der Karte verloren ginge, und nicht mehr. Paysafecard bietet durch das inhärente Prepaid-Verfahren nahezu vollständigen Schutz vor Identitätsdiebstahl bzw. Phishing.
Hiervon abgesehen birgt die Paysafecard für Endverbraucher ein relevantes Risiko, wenn sie irrtümlich als Zahlungsmittel mit Treuhandfunktion verstanden wird. Es wird im Internet vielfach über entsprechende Betrugsfälle in Kleinanzeigenmärkten und Online-Auktionen berichtet.
Die Volljährigkeit der Kunden wird nicht explizit geprüft. Der jeweilige Händler überprüft selbst, ob ein gekaufter Artikel mit Altersbegrenzung an den jeweiligen Kunden ausgegeben werden darf. Auch im Falle eines Widerspruchs gegen den Kauf durch den Erziehungsberechtigten steht nicht Paysafecard in der Pflicht, sondern der Händler.
Telefonieren mit Paysafecard
Das Unternehmen woopla GmbH bot 2010 als erstes an, Telefongespräche per Paysafecard zu bezahlen. Dazu wählt der Nutzer eine spezielle Rufnummer und gibt dann seine Paysafecard-PIN ein.[11] Mittlerweile sind es nach Unternehmensangaben 12 Telefonanbieter. [12] .
Alternativen
- iTunes Karte
- Prepaid-Kreditkarte
- Ukash
- ClickandBuy
- Paylife-Karte (in Österreich, fungiert als Prepaid-Kreditkarte und lässt sich auch so einsetzen)
- Bitcoin
Weblinks
- Offizielle Website
- EU-Projektbeschreibung
- ECIN-Artikel: „Prepaidkarten – Eine echte Alternative?", 12. Juli 2001
- Telepolis: „Es darf keine überwachungsfreien Inseln geben", 5. Juli 2011
- Heise: „Finanzausschuss diskutiert anonymes Bezahlen im Internet", 20. Oktober 2011
Einzelnachweise
- ↑ Pressemitteilung 4. Juni 2009
- ↑ Ecommerce Journal: paysafecard is recognized as Best Non-U.S.-Based Prepaid Card
- ↑ forium.de: paysafecard group mit Prepaid Award ausgezeichnet
- ↑ Wallie ist paysafecard
- ↑ PaysafeCard Verkaufsstellen
- ↑ Los geht der Spaß in der Welt der Online-Unterhaltung!
- ↑ Bestimmungen 100 EUR Grenze
- ↑ Erhöhung deines my paysafecard Status zu "Unlimited" - 1. Wie kann ich meinen Status erhöhen?
- ↑ E-Geld in Deutschland - Veränderungen für paysafecard
- ↑ Allgemeine Geschäftsbedingungen abgerufen am 11. August 2012
- ↑ www.woopline.com
- ↑ [1] Telefonie & Messaging