Diskussion:Berufsverbot (Deutschland)

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Verständliche Sprache?

Letzter Kommentar: vor 17 Jahren 7 Kommentare5 Personen sind an der Diskussion beteiligt

Warum stellt die Welt außerhalb der juristischen Seminare und Schriften immer wieder fest, dass der durchschnittliche Jurist eine für normale Deutsche schier unverständliche Sondersprache beigebracht bekommt. Allgemeine Verständlichkeit Fehlanzeige. Dieser Artikel ist mal wieder so ein Beispiel, dass der Sachverhalt AUSSCHLIEßLICH in Juristenjargon und auch nur in solchen Perspektiven gesehen wurde. Mangelhaft. Dabei kenne ich doch persönlich auch Juristen, die ein gutes gepflegtes Deutsch sprechen, gar rhetorisch glänzen. Aber das muss die Elite sein. Leider schreibt in WP eher der Durchschnitt. Temistokles 21:03, 30. Okt 2005 (CET)


Im Moment wird wegen des neuen "Gammelfleischskandals" in manchen Medien darüber diskutiert, ob man den Schuldigen nicht einfach Berufsverbot geben kann. Kann ein Jurist darüber Auskunft geben, wie das mit dem Berufsverbot funktioniert? Meiner Meinung dürfte das ja nicht gehen; zumindest wäre ich erstaunt. Sleepless 13:04, 8. Sep 2006 (CEST)


Ich habe den Satz: "Gegner des sogenannten Radikalenerlasses bezeichnen auch die Entfernung aus dem öffentlichen Dienst aufgrund des bis heute angewendeten Radikalenerlasses als Berufsverbot." entfernt, da er inhaltlich nicht zutreffend ist. Der "Radikalenerlass" findet keine Anwendung mehr. Die Terminologie "Berufsverbot" für "Entfernung aus" oder "Nichtzulassung zu" dem öffenlichen Dienst ist inkorrekt.

--84.157.226.185 01:21, 29. Jan. 2007 (CET) Beantworten

Der Satz über die "Interpretation des Radikalenerlasses als Berufsverbot" wurde entfernt, da er ohne Quellenangabe und somit nicht objektiv ist. Persönliche Anmerkung: "Berufsverbot" ist etwas anderes als "Entfernung aus dem öffentlichen Dienst". --84.157.225.21 21:16, 16. Feb. 2007 (CET) Beantworten

Ich habe eingefügt, daß die Bezeichnung "Berufsverbot" seit den 1970er Jahren von Medien und Bevölkerung für den Radikalenerlass verwendet wird. Ein Beispiel dafür: http://www.spiegel.de/schulspiegel/0,1518,373360,00.html -- Gawyn Luinrandir 06:36, 17. Mär. 2007 (CET) Beantworten

Der Radikalenerlass wird bis heute angewendet. Seihe dazu auch: http://de.wikipedia.org/wiki/Radikalenerlass#Michael_Csaszk.C3.B3czy -- Gawyn Luinrandir 06:39, 17. Mär. 2007 (CET) Beantworten

Diese Aussage von Gawyn Luinrandir ist falsch. Die Regelanfrage (der eigentliche Inhalt des "Radikalenerlasses") findet seit den 1980er Jahren nicht mehr statt. Die Verpflichtung der Staatsdiener zur Verfassungestreue und zur Wahrung der FDGO bleibt nach wie vor innerhalb der Treuepflicht bestehen. --84.157.204.32 20:12, 23. Mär. 2007 (CET) Beantworten

Lieber Benutzer 84.157.204.32, wie wäre es mit einer Quellenangabe ? Der Radikalenerlass wurde erst 1991 formal abgeschafft. (Bayern) - Artikeltext wurde von mir entsprechend geändert. Der Geist des Radikalenerlass ́ wird weiterhin genutzt.

Lieber Benuter 84.157.224.131, wie wäre es damit einen Weblink nur dann zu entfernen, wenn auch der Verweis im Text entsprechend angepasst wird? Das entfernen eines Weblinks, der als Quellennachweis für Aussagen des Artikels dient erscheint doch ein wenig seltsam. Ich denke, daß die Wikipedia kein juristisches Nachschlagewerk sondern ein Nachschlagewerk für die Allgemeinheit ist. Daher ist es durchaus sinnvoll, zu einem Begriff nicht nur die streng juristische Erklärung darzustellen sondern eben auch zu erwähnen wenn dieser Begriff im allgemeinen Sprachgebrauch anderweitig genutzt wird. -- 62.128.20.13 10:50, 26. Mär. 2007 (CEST) Beantworten

Ich würde folgende Änderung des ersten Abschnittes vorschlagen: "Das Berufsverbot ist in Deutschland aus Juristensicht und in deren Sprache „eine gesetzliche Folge oder Maßregel der Besserung und Sicherung aus der Verurteilung wegen einer Straftat". Es greift unmittelbar und direkt in die Berufsfreiheit des Art. 12 GG ein. Darüber hinaus wird es im allgemeinen Sprachgebrauch als Berufsverbot bezeichnet, wenn einem Bürger der Eintritt in den bzw. das Verbleiben im öffentlichen Dienst verwehrt wird aufgrund des Radikalenerlass ́ oder des Beamtenrechts. Der Artikel behandelt ausschliesslich das Berufsverbot aus Juristensicht.

Historische Beispiele für Berufsverbote sind die Entlassungen von Juden und politischen Gegnern des Nationalsozialismus in Folge des Berufsbeamtengesetzes vom 7. April 1933 sowie die nach 1945 von den Alliierten Siegermächten gegen politisch belastete Filmkünstler verhängten Arbeitsverbote."

Für Änderungsvorschläge bin ich offen. Wenn keine Änderungsvorschläge oder Gegenstimmen hier auftauchen werde ich diese Änderung in etwa einer Woche vornehmen. --Gawyn Luinrandir 17:54, 26. Mär. 2007 (CEST) Beantworten

Weitere Berufe?

Beim Nachschlagen fiel mit heute eine Lücke in diesem Artikel auf: nach 1933 ging es nicht allein um die verschi. Beamtenberufe sondern auch um Landwirte, Ärzte und andere Heilberufe. Wieweit und wann und in welchem Umfang Personen so um ihre Lebensgrundlage gebracht wurden, wäre interessant. --Asdfj 13:14, 17. Mär. 2008 (CET)



Auf die Schnelle fand ich folgende Hinweise dazu:

Während der Zeit des Nationalsozialismus entzogen deutsche Universitäten vielen Medizinern die Doktorwürde, andere durften erst gar nicht studieren , bzw ihr Studium nicht abschließen. Anderen wurde die Bestallung entzogen.

1938 gab es in Deutschland nur noch rund 3.000 jüdische Ärzte. Zu Beginn der nationalsozialistischen Herrschaft im Januar 1933 waren es 8.000 gewesen. Viele emigrierten schon 1933, andere im Laufe der Jahre, die ihnen immer neue Repressalien bescherten:


Repressalien

Es begann - wie die gesamte Verfolgung - verwaltungsgemäß und pseudo-legal: Im April 1933 wurde in einer ersten Änderung des Kassenarztrechtes die Tätigkeit von Kassenärzten "nicht-arischer" Herkunft für beendet erklärt. Der Zulassungsentzug betraf alleine in Berlin 2.000 Ärzte jüdischen Glaubens - von 3.600 Kassenärzten insgesamt.

Ab Februar 1934 wurden jüdische Medizinstudenten nicht mehr zur Staatsprüfung zugelassen.

Ab 1935 durften jüdische Ärzte nicht mehr im Staatsdienst - also zum Beispiel auch nicht an staatlichen Krankenhäusern - arbeiten.

Ab 1937 durften sie nur noch jüdische Patientinnen und Patienten behandeln.

Im September 1938 erloschen noch vor dem Pogrom per Gesetz alle Approbationen jüdischer Ärzte in Deutschland. Damit wurden sie faktisch mit einem Berufsverbot belegt.

Sie durften dann nur noch als "Krankenbehandler" für jüdische Patientinnen und Patienten tätig sein. Erniedrigt, gedemütigt, misshandelt, der Berufsausübung beraubt, das kennzeichnet das Leben jüdischer Ärzte zur damaligen Zeit. Und die menschenverachtenden Zwangsmaßnahmen fanden vor und unter den Augen ihrer nichtjüdischen Kollegen statt.

Wir wissen nicht, wie viele der jüdischen Ärzte und ihrer Angehörigen in den Jahren bis 1945 in KZs ermordet oder in den Selbstmord getrieben wurden. Nur den wenigsten gelang noch nach 1938 die Flucht. (Quelle Rede ulla schmidt)


  • Forschungs-Projekt der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin, das mit Unterstützung der Bundesärztekammer, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und des Deutschen Ärzte-Verlags die Geschichte der Berliner Kassenärztlichen Vereinigung zwischen 1933 und 1945 und das Schicksal der jüdischen Kassenärzte in dieser Zeit untersucht. (Ergebnis, Publikation? Mitteilg v 2006)
  • E. Seidler (Institut für Geschichte der Medizin, Universität Freiburg i. Br): Die Schicksale jüdischer Kinderärzte im Nationalsozialismus Monatsschrift Kinderheilkunde, Verlag Springer, Berlin, ISSN 0026-9298 (Print) 1433-0474 (Online) Heft 146:8, August 1998: Von insgesamt 1361 Kinderärztinnen und Kinderärzten der Jahre 1933 bis 1938 wurden in den relevanten Archiven Deutschlands, Österreichs, Tschechiens, sowie der Emigrationsländer Israel, Großbritannien, Frankreich und USA wurden 697 jüdische, von Verfolgung, Emigration und Vernichtung betroffene Personen namentlich erfaßt. Damit betrug der Anteil jüdischer Pädiater in den drei untersuchten Gebieten (d. h. es sind nicht alle Ärzte in den genannten Ländern berücksichtigt!) über 50% der akademischen oder niedergelassenen Kinderärzte. In 577 Fällen konnten bisher ihre Schicksale weitgehend aufgeklärt werden: 446 emigrierten in 31 Länder der Welt, 63 wurden in die Konzentrations- und Vernichtungslager deportiert, die anderen 68 Einzelschicksale reichen vom Untertauchen bis zum Suizid.

-- Asdfj 13:36, 17. Mär. 2008 (CET)

Berufsverbote in der deutschen Geschichte

Letzter Kommentar: vor 15 Jahren 2 Kommentare2 Personen sind an der Diskussion beteiligt

Meines Erachtens, sollte es einen eigenen Absatz zur Geschichte der Berufsverbote in Deutschland geben. Dazu gehört insbesondere 1. die faschistischen "Säuberungen" insbesondere der Arierparagraf... 2. die Berufseinschränkungen nach 1945 für ehemalige NSDAP-Mitglieder 3. die zum großen Teil auch vom SED-Willkürrecht nicht gedeckten Berufsverbote insbesondere gegen Künstler und Wissenschaftler, die nicht den SED-Normen entsprachen (vgl. Robert Havemann, Reiner Kunze, Heinrich Mauersberger und 4. der Umgang damit in der Bundesrepublik durch die Unrechtsbereinigungsgesetzen... --Cwolfdietrich 20:01, 7. Feb. 2009 (CET) 5. die Berufsverbote (m. E. eindeutig Repressalien) gegen Mitglieder der Deutschen Kommunistischen Partei und andere Kommunisten in der BRD --M. f. G. Euer B Ö R S E N S P E K U L A N T 14:36, 6. Jul. 2009 (CEST) Beantworten

Link tot: http://w210.ub.uni-tuebingen.de/dbt/volltexte/2006/2206/ (nicht signierter Beitrag von 217.8.57.111 (Diskussion | Beiträge) 20:01, 18. Dez. 2009 (CET)) Beantworten

Atomausstieg

Letzter Kommentar: vor 12 Jahren 2 Kommentare2 Personen sind an der Diskussion beteiligt

Durch die Neufassung des Atomgesetzes, Verkürzung von Laufzeiten bzw. sofortige Stilllegung von Kernkraftwerken wird es doch den hoch qualifizierten Mitarbeitern insbesondere dem atomrechtlich Verantwortlichen Personal wie z.B. Schichtleiter KKW oder Reaktorfahrer unmöglich den Beruf auszuüben. Die jahrelange aufwändige Ausbildung, die nur in Kernkraftwerken gebraucht wird und nur für die eine Anlage gültig ist in der der Schichtleiter bzw. Reaktorfahrer beschäftigt ist (z.B. KKW Krümmel) ist für die Katz. Welche Chancen hätte eine Verfassungsbeschwerde wegen Berufsverbot? Könnte jemand einen anständigen Text hierüber im Artikel einpflegen? (nicht signierter Beitrag von 87.187.103.116 (Diskussion) 19:17, 27. Jun. 2011 (CEST)) Beantworten

Erstens können diese Spezialkräfte sich noch für Uran-Halbwertzeit * 10 um die strahlenden Hinterlassenschaften der Atomkraft kümmern oder alternativ nach einer kleinen Umschulung in anderen Kraftwerken tätig sein,
und zweitens geht es im Zuge der technischen Entwicklung durch die grossindustrielle Produktion sehr vielen Handwerksgattungen nicht anders. Die Schuster, Bäcker, Scherenschleifer, Tischler, etc. sterben auch langsam aus und das alte Wissen um diese Handwerkskünste geht mit ihnen verloren. --78.52.241.53 11:47, 22. Aug. 2012 (CEST) Beantworten

Künstler im 3. Reich

Letzter Kommentar: vor 13 Jahren 1 Kommentar1 Person ist an der Diskussion beteiligt

Hier wird Ausstellungsverbot mit Berufsverbot verwechselt. Berufsverbot hieße Malverbot, das gab es aber extrem selten und müssten belegt werden. Fast alle Künstler malten weiter und hatten 1945 ein durchgehenede Oevre nachzuweisen, wenn es nicht - wie bei Edgar Ende - durch Bomben zerstört wurde. Ende hatte z. B. "nur" Ausstellungsverbot und durfte offiziell keine Farben beziehen. --Artmax 09:35, 30. Aug. 2011 (CEST) Beantworten

"gespalten"

Letzter Kommentar: vor 12 Jahren 1 Kommentar1 Person ist an der Diskussion beteiligt

Ich weis nicht, wie ich es in der Überschrift anders auf den Punkt bringen soll:

Auf mich wirkt der Artikel schizophren: der Artikel beschreibt das "Berufsverbot (Deutschland)" und mit dem Hinweis im Text auf die Verankerung im Grundgesetz wird klar, dass damit die Bundesrepublik gemeint ist. Im Absatz "Geschichte" > "Bundesrepublik" wird dann auch erklärt, das der im allgemeinen Sprachgebrauch als "Berufsverbot" bezeichnete Radikalenerlass dazu verwendet wurde, "Personen mit kommunistischen Überzeugungen aus dem Staatsdienst zu entfernen oder ihnen die Aufnahme in denselben - speziell die Verbeamtung - zu verwehren.". Im Artikel zum Radikalenerlass selber steht, dass das ohne Einzelfallprüfung auf konkretes verfassungsfeindliches Handeln pauschal gegen die Mitglieder verschiedener als links eingeordneter Organisationen geschah. Insofern passen die Beispiele oben im Artikel garnicht, das sie an der geübten Praxis vorbeigehen. In der Anwendung war das Berufsverbot in der BRD ein Gesinnungsverbot, das gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstieß, denn selbst hochrangige Altnazis durften weiterhin in Staatsdiensten praktizieren, im Unterschied übrigens zur DDR. Der Schutz der Verfassung war dabei nur ein Vorwand, denn die praktische Anwendung verstieß selber gegen das Grundgesetz.

Um es nochmal auf den Punkt zu bringen: der Artikel stellt auf rechtsstaatliche Grundsätze ab, nach denen die Berufsausübung eingeschränkt werden konnte, während die Praxis ganz anders aussah. --78.52.241.53 12:38, 22. Aug. 2012 (CEST) Beantworten

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