Einkommensteuerpauschalierung

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Die Pauschalierung der Einkommenssteuer ist eine Pauschalierung, die § 23b EStG für betrieblich veranlasste Zuwendungen und Geschenke ermöglicht. Die Pauschalierung kann durch den Zuwendenden angewandt werden, wodurch dessen Zuwendungen bei der Ermittlung von dessen Einkünften außer Ansatz bleiben.[1]

Der Steuersatz beträgt 30 %. Bemessungsgrundlage sind im Regelfall die eigenen Aufwendungen inklusive der Umsatzsteuer des Zuwendenden. Detailfragen wurden in einem BMF-Schreiben vom 29. April 2008[2] geregelt.

Einzelnachweise

  1. § 23b Abs. 3 EStG
  2. BStBl. I 2008, S. 566
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