Wikipedia:WikiProjekt Recht/Qualitätssicherung
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Artikel aus der allg. QS, bitte ncohmals querlesen und ggf. ausbauen, danke --Crazy1880 18:46, 20. Jan. 2011 (CET) Beantworten
Aus der allgemeinen QS. Bitte schaut mal danach, ob ihr dem Wunsch des Einstellers "Die Seite enthält wenig Text: nur die Prinzipien sind ausführlich erklärt; es fehlt die Geschichte sowie die Häufigkeit. -- Ianusius Diskussion wichtige Beiträge 21:27, 5. Jan. 2011 (CET)" entsprechen könnt. Vielen Dank. -- nfu-peng Diskuss 14:46, 22. Jan. 2011 (CET) Beantworten
Unstrukturiert, keine klare Definition und Trennung von Eigenverbrauch, Privatentnahme und unentgeltliche Wertabgabe. --Este 11:01, 7. Jan. 2011 (CET) (hier nachgetragen --9of17 10:53, 11. Jan. 2011 (CET))Beantworten
- Artikel aus der allg. QS herverschoben --Crazy1880 21:26, 23. Jan. 2011 (CET) Beantworten
75 % des Artikels behandeln die Schlechtleistung bei Kaufverträgen, welche aber ein Spezialfall ist und bereits erschöpfend unter Gewährleistung behandelt wird. Die Artikelstruktur versteckt diesen Umstand zudem. Es sollten die Rechtsfolgen von Schlechtleistungen ganz allgemein erörtert werden und nicht die speziellen Regelungen bestimmter Schuldverhältnisse. -- H005 22:22, 27. Jan. 2011 (CET) (hier nachgetragen --9of17 09:39, 28. Jan. 2011 (CET))Beantworten
Artikel aus der allg. QS, bitte nochmals querlesen und ggf. den Eingangssatz anpassen, danke --Crazy1880 20:40, 31. Mär. 2011 (CEST) Beantworten
War Absorptionsprinzip. Wikifizieren und erweitern. Belege fehlen. --WolfgangRieger 11:44, 1. Apr. 2011 (CEST) Beantworten
- Habe mich mal am Artikel versucht. Zunäachst wegen BKL-Einrichtung verschoben. JARU Eingangskorb Feedback? 21:00, 5. Apr. 2011 (CEST) Beantworten
- Wie wäre es denn mit einer Integration des Artikels in das Lemma Tateinheit (Recht)? Das Absorptionsprinzip ist ja gerade nur da relevant. --Bjur456 22:10, 15. Feb. 2012 (CET) Beantworten
- Done bzgl. Wunsch 1. // Plädiere ebenfalls für eine Zusammenführung (Lemma: Tateinheit (Recht))--Stephan Klage (Diskussion) 16:14, 1. Mär. 2012 (CET) Beantworten
Es fehlt an Quellen. Im Reiserecht des BGB findet sich der Begriff nicht. Ersatzleistung dürfte vielmehr ein genereller Begriff sein, der auch bei anderen Vertragstypen zum Tagen kommt. Forevermore 07:33, 10. Mär. 2011 (CET) Beantworten
- Aus der allg. QS herverschoben --Crazy1880 20:59, 7. Apr. 2011 (CEST) Beantworten
- Das Wort "Ersatzleistung" erscheint einmal im BGB (§ 851 BGB), ist also im Deliktsrecht angesiedelt und hat mit Reisevertragsrecht nichts zu tun. In der JURIS-Recherche mit den Suchwörtern "Reisevertrag" und "Ersatzleistung", begrenzt auf OLG- und BGH-Entscheidungen gibt es 13 Treffer. Die meisten behandeln "Schadensersatzleistungen" (z. B. wegen entgangenen Urlaubsgenusses) und sind insoweit - als Begriff - auch nicht reisevertragstypisch, denn Schadensersatz gibt es auch in anderen Rechtsgebieten. Zuweilen wird das Wort Ersatzleistung für einen Sachverhalt angeführt, den das Gesetz allerdings selbst allgemeiner als "Abhilfe" bezeichnet (§ 651c BGB). Hier geht es um die reisevertragstypische Besonderheit, dass der Reisende vom Reiseveranstalter Abhilfe verlangen kann, wenn die Reise nicht von der vereinbarten Beschaffenheit ist. Das muss sich übrigens nicht nur auf Nebenleistungen wie Ausflüge, Exkursionen beziehen, sondern betrifft auch die vertraglichen Hauptpflichten (z.B. Unterkunft mangelhaft). Leistet der Reiseveranstalter nicht Abhilfe, kann der Reisende selbst Abhilfe schaffen und vom Reiseveranstalter Aufwendungsersatz verlangen. Insofern sprechen die Gerichte im Rahmen der geforderten Abhilfe eher untechnisch von einer zu erbringenden "Ersatzleistung" durch den Reiseveranstalter.
- Ich würde sagen, der Sachverhalt als solcher ist lemma-würdig, ohne geprüft zu haben, ob die Problematik schon andernorts verarbeitet wurde. Das Lemma "Ersatzleistung" erscheint mir jedoch eher missverständlich bis aussagelos, weil der Betrachter dahinter etwas anderes vermutet und der Reisende unter diesem Begriff nicht suchen wird, wenn er sich über seine Rechte informieren will. Im "Rechtswörterbuch" (Beck, 20. Aufl. 2011) ist das Wort übrigens nicht verzeichnet. Vermutlich ist es sinnvoller, die Problematik in einen übergeordneten Begriff einzuarbeiten und dieses Lemma zu löschen. --Opihuck 22:59, 7. Apr. 2011 (CEST) Beantworten
- Eben. Ich wäre demnach für die Löschung des Artikels. – Meinungen?--Aschmidt (Diskussion) 22:00, 26. Apr. 2012 (CEST) Beantworten
Artikel aus der allg. QS, könnt ihr vllt. noch etwas dazu sagen, danke --Crazy1880 22:08, 26. Apr. 2011 (CEST) Beantworten
Eine Abgrenzung zum Zensurverweis Chilling-Effects.org -welcher bei Google Suchen ab und an angezeigt wird- wäre sinnvoll.
- Ich habe den Artikel komplett überarbeitet und dabei den englischen Wikipedia als Grundlage genommen. Meines Erachtens braucht man Chilling-Effects.org nicht abzugrenzen. Es ist nicht mehr als eine Art Ethikrat und Schlichtungsstelle. Neu ist das Aufzeigen des juristischen Spannungsfeldes. -- Jlorenz1 (Diskussion) 08:10, 7. Mai 2012 (CEST) Beantworten
- Ich bin mit diesem Ausbau des Artikels nur bedingt einverstanden: Einerseits wurde die Verwendung im kontinentaleuropäischen Raum gelöscht, die hierfür extra herangezogene Quelle "belegt" jetzt etwas völlig anderes, was dort nicht steht und dafür ist das Beispiel weg, das dem juristischen Laien erklären würde, worum es eigentlich geht. --TheRealPlextor (Diskussion) 09:13, 7. Mai 2012 (CEST) Beantworten
- Dem schließe ich mich an. Der dort verlinkte Aufsatz kann die Definition in der Einleitung nicht belegen, und der Artikel ist nun auch für mich leider nicht mehr verständlich. Der Text sollte bitte anschaulicher formuliert werden, und es sollte die Rezeption in deutschsprachigen Ländern berücksichtigt werden.--Aschmidt (Diskussion) 13:08, 7. Mai 2012 (CEST) Beantworten
- es sollte die Rezeption in deutschsprachigen Ländern berücksichtigt werden >>> es gibt diesen juristischen Begriff schlichtweg nicht im kontinentaleuropäischen Raum (bis auf Großbritanien und dessen Nähe zu den Vereinigten Staaten) und erst recht nicht in deutschsprachigen Ländern. Es käme der Jagd nach einem Phantom gleich. Es ist schlichtweg ein Amerikanismus und sollte als solcher gekennzeichnet werden. Im deutschen Recht kommt er am ehesten dem Strafttatbestand der Nötigung gleich. Ein Beispiel ist im Abschnitt Geschichte gegeben. --Jlorenz1 (Diskussion) 17:22, 7. Mai 2012 (CEST) Beantworten
- Alleine die Fussnote 1 im Artikel zeigt, dass das nicht stimmen kann. Der verlinkte Artikel erwähnt den chilling effect in einer Besprechung der Rechtsprechung des schweizerischen Bundesgerichts. --TheRealPlextor (Diskussion) 07:38, 8. Mai 2012 (CEST) Beantworten
- Er wird nur als übergeordneter amerikanische Anleihe eingeführt, der nicht in Gesetzestexten verankert ist. Zitat Es soll den präventiven Grundrechtsschutz gerade deshalb bewirken, weil sonst eine latente Verunsicherung droht, die im Bereich der Kommunikationsgrundrechte besonders schwer wiegt, weil sie den berüchtigten Abschreckungseffekt(chilling effect) verursacht. Daneben werden auch andere Amerikanismen verwendet z. B .So sei es den Streikenden zwar erlaubt, arbeitswillige Kollegen friedlich vom Sinn des Streiks zu überzeugen (peaceful picketing). Der Begriff würde meines Erachtens hinreichend belegt sein, wenn er als solcher in Gesetzestexten verankert wäre und wenn nicht als solcher, so doch in einschlägigen Gesetzeskommentaren. Wäre chilling effekt ein fester Begriff im Kontinentaleuropa so wären die Fundstücke bedeutend zahlreicher und Gegenstand einiger juristischer Dissertationen. Das ist alles mitnichten der Fall, insofern gilt die immer wieder geäußerte Absicht diesen Begriff in Kontinentaleuropa zu suchen nach wie vor dem Jagd nach einem Phantom. Viel Spaß dabei. Ich ziehe mich zurück. Gegen vorgefasste Meinungen ist es schwierig anzugehen ... -- Jlorenz1 (Diskussion) 15:43, 9. Mai 2012 (CEST) Beantworten
- Alleine die Fussnote 1 im Artikel zeigt, dass das nicht stimmen kann. Der verlinkte Artikel erwähnt den chilling effect in einer Besprechung der Rechtsprechung des schweizerischen Bundesgerichts. --TheRealPlextor (Diskussion) 07:38, 8. Mai 2012 (CEST) Beantworten
- es sollte die Rezeption in deutschsprachigen Ländern berücksichtigt werden >>> es gibt diesen juristischen Begriff schlichtweg nicht im kontinentaleuropäischen Raum (bis auf Großbritanien und dessen Nähe zu den Vereinigten Staaten) und erst recht nicht in deutschsprachigen Ländern. Es käme der Jagd nach einem Phantom gleich. Es ist schlichtweg ein Amerikanismus und sollte als solcher gekennzeichnet werden. Im deutschen Recht kommt er am ehesten dem Strafttatbestand der Nötigung gleich. Ein Beispiel ist im Abschnitt Geschichte gegeben. --Jlorenz1 (Diskussion) 17:22, 7. Mai 2012 (CEST) Beantworten
- Dem schließe ich mich an. Der dort verlinkte Aufsatz kann die Definition in der Einleitung nicht belegen, und der Artikel ist nun auch für mich leider nicht mehr verständlich. Der Text sollte bitte anschaulicher formuliert werden, und es sollte die Rezeption in deutschsprachigen Ländern berücksichtigt werden.--Aschmidt (Diskussion) 13:08, 7. Mai 2012 (CEST) Beantworten
- Ich bin mit diesem Ausbau des Artikels nur bedingt einverstanden: Einerseits wurde die Verwendung im kontinentaleuropäischen Raum gelöscht, die hierfür extra herangezogene Quelle "belegt" jetzt etwas völlig anderes, was dort nicht steht und dafür ist das Beispiel weg, das dem juristischen Laien erklären würde, worum es eigentlich geht. --TheRealPlextor (Diskussion) 09:13, 7. Mai 2012 (CEST) Beantworten
Korrektur lesen und erweitern --80.171.150.2 20:13, 31. Mär. 2011 (CEST) Beantworten
- Artikel aus der allg. QS, bitte auch Artikeldiskussionsseite beachten, danke --Crazy1880 13:16, 29. Apr. 2011 (CEST) Beantworten
- Einzelreferenzierung vorgenommen. Gesetzesverlinkung ist auch eine Quelle. JARU Eingangskorb Feedback? 23:33, 30. Apr. 2011 (CEST) Beantworten
- Habe den Artikel erweitert und ergänzt. Der Einleitungssatz sollte jedoch noch überarbeitet werden, da er nicht ganz gelungen ist. Auch könnte an der Formulierung noch gearbeitet werden. Inhaltlich okay?! gelber Kreis -- Schwalbe007 (Diskussion) 14:22, 10. Apr. 2012 (CEST) Beantworten
Artikel aus der allg. QS, vllt. könnt ihr noch etwas machen oder irgendwo einbauen, danke --Crazy1880 21:19, 29. Apr. 2011 (CEST) Beantworten
- Würde nur Sinn machen, wenn man beim UWG einen ganzen Abschnitt über den einstweiligen Rechtsschutz schreiben würde. Im Interesse der Artikelqualität müsste Artikel ganz schnell in den BNR verschoben werden. Das Lemma ist hier nur ein Überbegriff der vom dem inhaltlichen Schwerpunkt des "Artikels" zu weit entfernt ist. -- Chaunzy - free häusler - 21:27, 29. Apr. 2011 (CEST) Beantworten
- M.E. kein selbständiges Lemma. Sollte eingearbeitet und danach gelöscht werden.--Aschmidt (Diskussion) 22:43, 26. Apr. 2012 (CEST) Beantworten
Ich hätte gerne, dass Jemand der sich auskennt mal die Artikeldisk studiert, dort antwortet und zur Archivierung markiert sowie gegebenfalls Änderungen im Artikel vornimmt. Die Rotlinks im Artikel gefallen optisch nicht, auch habe ich Zweifel an deren Relevanz falls jemand auf die Idee kommt sie anzulegen. Habe die Einbindung der Vorlage:Dieser Artikel umformuliert, klang zu holprig. Wegen der Artikeldisk habe ich die Vorlage:Überarbeiten aktiviert JARU Eingangskorb Feedback? 09:39, 30. Apr. 2011 (CEST) Beantworten
- Das Literaturverzeichnis ist auf dem Stand von vor zehn Jahren ...--Aschmidt 23:36, 8. Mai 2011 (CEST) Beantworten
Vollprogramm. (hier nachgetragen --Krd 15:48, 8. Mai 2011 (CEST))Beantworten
Wo ist zu erfahren, was an dem Beitrag verbesserungswürdig ist? --Euphonika 13:57, 17. Mai 2011 (CEST) Beantworten
- Beim ersten drüberlesen, würde ich vermuten, dass mit dem Vollprogramm WP:Wikifizierung und die Zuordnung von Quellen zu Aussagen gemeint war. --Trac3R 16:48, 4. Aug. 2011 (CEST) Beantworten
- Die "Quellen" sind kommerzielle Websites. Keine Fachliteratur. TF.--Aschmidt (Diskussion) 22:47, 26. Apr. 2012 (CEST) Beantworten
Artikel aus der allg. QS, bitte wikifizieren und ggf. Quellen anfügen, danke --Crazy1880 12:51, 12. Mai 2011 (CEST) Beantworten
Stammt aus der Allgemeinen QS vom 14. April 2011 und müsste inhaltlich weiter ausgebaut und mit Quellen versehen werden. Danke --Pittimann besuch mich 16:06, 14. Mai 2011 (CEST) Beantworten
Artikel aus der allg. QS, bitte Vollausbau, danke --Crazy1880 20:56, 15. Mai 2011 (CEST) Beantworten
Bitte strukturell überarbeiten. Schon nur in der Einleitung sollte zum Ausdruck kommen, weshalb es überhaupt Nebenkläger im Strafverfahren gibt, weshalb ein Geschädigter nicht Hauptkläger sein kann, da konstellationsbedingt (staatliches Machtmonopol) der Staatsanwalt als repräsentant des Staates "Hauptankläger" ist - etc. ... bitte grundlegend überarbeiten und strukturieren. Danke --ProloSozz 12:34, 24. Mai 2011 (CEST) (hier nachgetragen --Krd 06:14, 25. Mai 2011 (CEST))Beantworten
Artikel aus der allg. QS, bitte Text querlesen und ggf. weiter wikifizieren, danke --Crazy1880 16:13, 28. Mai 2011 (CEST) Text ist weiterhin aktuell, Literaturliste stark ergänzt, erscheint aber in der "Hauptversion" nicht - warum? R. Köbler 16. April 2012Beantworten
Artikel aus der allg. QS, vllt. könnt ihr noch ausbauen oder ggf. einbauen, danke --Crazy1880 18:56, 30. Mai 2011 (CEST) Beantworten
Artikel aus der allg. QS, bitte noch einmal querlesen und ggf. abschließend wikifizieren, danke --Crazy1880 20:42, 2. Jun. 2011 (CEST) Beantworten
Irrläufer bei der Fach-QS Informatik, Überarbeitung notwendig siehe Artikeldiskussionsseite durch Spezialisten. Zusätzliche Quellen erwünscht. JARU Eingangskorb Feedback? 06:52, 14. Jun. 2011 (CEST) Beantworten
gelber Kreis /oranger Kreis Überwiegend eine langweilige Liste, keine ausreichnde Darstellung der Vorgeschichte, eigentlich nur eine Zeittafel und kein Artikel. Ich sehe keinen Mehrwert in dieser Auflistung. Die englische Version könnte in der Struktur als Vorbild dienen. Zudem ein sprachlich nicht besonders gelungenes Lemma. --Eorhim 14:48, 11. Jun. 2010 (CEST)
- Nun ja, wenn wir viel Glück haben, ist das Thema jetzt ja (bald) wirklich durch: c't: SCO vs. Linux - Die unendliche Geschichte endet. Dass in dem Lemma das anglizistische "vs." durch das deutsche "gegen" ersetzt wurde, finde ich eigentlich gut. --PeterFrankfurt 00:35, 12. Jun. 2010 (CEST) Beantworten
Ich hoffe auch, dass das Thema abgeschlossen ist. Allerdings ist der Titel auch irreführend oder kann zumindest zu Irritationen führen, denn SCO ist eigentlich "Santa Cruz Operation" und nicht "The SCO Group". Ouch, ich sehe gerade, dass Santa Cruz Operation nicht korrekt zu Tarantella (Unternehmen), sondern zur SCO Group weiterleitet. Das ist aber grob falsch. --Eorhim 08:56, 12. Jun. 2010 (CEST)
- Ich halte den Artikel, so wie er ist, im Großen und Ganzen für gelungen und informativ. Hintergrundinformationen kann man sich im SCO-Artikel verschaffen. Und wenn man mal einen Blick schnell auf die Chronologie werfen will (Was war eigentlich wann, und was war da genau), dann ist dieser Artikel genau das Richtige, und in diesem Sinne informativer als der englische. Vielleicht sollte man aber das Lemma in "SCO gegen Linux (Chronologie)" ändern. --Willi Weasel 20:46, 27. Jul. 2010 (CEST) Beantworten
Gut, nicht jeder kann Englisch, aber warum die Timeline von Groklaw reproduzieren? Die Chronologie kann man zum Beispiel auch mehr oder weniger bei Heise nachlesen. Ich denke in ein, zwei Jahren interessieren nur noch Spezialisten die Einzelereignisse und diese sollten dann sowieso lieber die Quellen lesen. Alle anderen wollen eine Zusammenfassung mit Vorgeschichte und weiteren Hintergründen. --Eorhim 07:50, 10. Aug. 2010 (CEST)
Kann mich hier nicht anschliessen, ich finde es sehr gut! Es zeigt (viel besser als die en Seite) den geschichtlichen Verlauf und das ist hier eigentlich **das** wichtigste und einzigartigste von der ganzen Saga. (nicht signierter Beitrag von 217.254.39.158 (Diskussion) 08:56, 19. Okt. 2010 (CEST)) Beantworten
Handelt es sich hierbei eigentlich um ein Thema, das Informatik betrifft? Im Kern ist es doch ein Urheberrechtsstreit, der auch andere Aspekte des geistigen Eigentums streift. Wäre das in der QS-Recht nicht besser aufgehoben? --Trac3R 10:15, 19. Okt. 2010 (CEST) Beantworten
Der Artikel beschäftigt sich leider nur sehr oberflächlich mit der Automatischen Nummernschilderkennung. Die enthaltenen technischen Informationen sind unvollständig und halbwahr. Der Autor kennt offensichtlich nur ein System und überträgt ohne besseres Wissen die technischen Einzelheiten dieses einen Systems auf alle. So ist es z.B. unwahr, dass zur Beleuchtung infrarotes Licht eingesetzt wird. Es ist unwahr, dass solche Systeme immer noch ein Bild zur Verfügung stellen. Wozu denn auch? Die Erkennungszeit von 250ms ist ebenso wohl kaum auf alle Systeme übertragbar. Die weiteren Informationen zum rechtlichen Hintergrund sind weitgehend unsauber recherchiert und betreffen im Kern gar nicht die Automatische Nummernschilderkennung. Das Schlimmste aber ist, dass der Artikel die Autom.Nummernschilderkennung nur und ausschließlich im polizeilichen Umfeld beschreibt. Das ist vorletztes Jahrhundert! Die automatische Nummernschilderkennung dient heute an vielen Einsatzorten nicht der irgendgearteten Fahndung, sondern wird zur Steigerung des Komforts und Betriebssicherheit zur Zufahrtskontrolle eingesetzt. Hier dient diese Technik dem Menschen, ohne wenn und aber! Verehrter Autor, ergänzen Sie zumindest die Einsatzgebiete um Zufahrtskontrolle und Tor-/Schrankensteuerung. [2012年03月27日]
Bitte folgendes ernst nehmen, auch wenn es ungewöhnlich ist, einen angeblich lesenswerten Artikel in die QS zu stellen:
Der Artikel vermischt technische Grundlagen, verschiedene mögliche(!) Anwendungsmöglichkeiten und rechtliche Fragen (quer durch alle möglichen Länder). Die Testreihen in deut. Bundesländern gehören kaum in den Abschnitt techn. Schwierigkeiten.
Völliger Unsinn ist der Abschnitt rechtliche Grundlagen:
Der Einleitungssatz ist wirr und nichtssagend.
Der Abschnitt Generalverdacht enthält nichts, was mit Generalverdacht zu tun hat, sondern wirft dem Staat Abkassieren vor. Dass nicht jedes System (vor allem nicht in Deutl.) Bußgelder vergibt, verschweigt er.
Der Abschnitt "Maßnahmen der Einschüchterung" ist POV pur und beschäftigt sich nicht einmal mit Einschüchterung, sondern mit angeblich illegalem Vorgehen in BW, BY und NS. Dass es in den genannten Ländern längst Rechtsgrundlagen gibt (BW: § 22a PolG; BY: Art. 33 Abs. 2 S. 2 PAG; NS: § 32 Abs. 5 SOG) verschweigt er wiederum - und damit auch, warum das alles illegal sein sollte.
Der Abschnitt "Weitere denkbare Einsatzgebiete" ist völlig unbelegt. Wer hat sich das ausgedacht? Selbst wenn es richtig ist muss es belegt werden. Was der Quellenabschnitt -außer den 4 Einzelnachweisen (Fußnoten) mit dem Artikel zu tun hat müsste auch noch dargestellt werden.
Der Abschnitt zur Strafverfolgung ist ebenfalls wirr und unverständlich. Maut hat mit Kennzeichenerfassung iSd BVerfG-Urteils nichts zu tun. Falls bei den Mautsystemen Kennzeichen erkannt werden ist das rechtlich eine völlig andere Maßnahme.
Die einzige Literaturangabe ist angeblich "im Erscheinen". Sie ist von 2007. Hat sie überhaupt mit dem Thema zu tun, wenn sie offenbar noch niemand gelesen hat? Ekrhg3857 12:36, 21. Jun. 2011 (CEST) Beantworten
Wie auf der Diskussionsseite begründet. Der kurze Text besteht aus einem Haufen Siehe auchs, unklaren Andeutungen und Allgemeinplätzen und wirft mehr Fragen auf als er beantwortet. Ich vermute beispielsweise, dass eine Bildmarke überhaupt erst durch die Eintragung im Markenregister zu einer Bildmarke wird – vorher ist es nur ein Logo – aber das reime ich mir nur zusammen, das steht da nicht. Auf die Situation in anderen Ländern wird mit keiner Silbe eingegangen. Gut möglich, dass der Begriff nur im deutschen Recht existiert, dann sollte das aber auch da stehen. --TMg 17:17, 6. Jul. 2011 (CEST) Beantworten
Artikel aus der allg. QS, vllt. könnt ihr noch etwas machen und ggf. Quellen setzen, danke --Crazy1880 18:43, 26. Jul. 2011 (CEST) Beantworten
laut den Artikeln Eclipse_(IDE) und Common Public License (CPL) hat die Eclipse_Public_License (EPL) die Common Public License abgelöst (und notabene nicht umgekehrt). Dennoch ist der Artikel zur (neueren) EPL ein bloßer Redirect auf die (überholte) CPL. Das erscheint mir unangemessen, da die CPL nun eben das überholte Artefakt ist und die EPL das aktuelle. Die Gestaltung von (EPL) als bloßer Redirect drückt IMHO jeder Möglichkeit zur angemessenen Darstellung der EPL die Luft ab.
(Habe leider im Moment weder die Zeit einen Artikel EPL sauber zu recherchieren, noch die Lust, einen Krieg mit einem "lower half" Administrator durchzustehen, denn hinter so unsinnigen Entscheidungen steht ja leider öfter jemand, mit dem man sich um sie schlagen muß (Wikistress). Aber)
Könnte deshalb bitte jemand von Euch die nötige Änderung initiieren?
--217.229.24.51 22:16, 18. Jan. 2011 (CET) Beantworten
- Verschoben aus der QS-Informatik, da Rechtsthema. --Trac3R 11:36, 28. Jul. 2011 (CEST) Beantworten
- Soweit ich das erkenne, ist Common Public License ein Redirect auf die EPL und nicht anders herum. Irgendwie versteh ich daher auch die Frage nicht. --Trac3R 11:40, 28. Jul. 2011 (CEST) Beantworten
War eine falsche Weiterleitung auf Drogenhandel, mit dem es nicht zweifelsfrei zu tun hat. Daher habe ich mir erlaubt, aus der Weiterleitung einen Artikel zu bauen, bitte noch verifizieren. JARU Eingangskorb Feedback? 18:20, 31. Jul. 2011 (CEST) Beantworten
Schmuggel dürfte es auch sein, wenn jemand die Drogen für sich selbst einführt (warum nur Nachbarstaat?). Verweis zu Schmuggel reicht. Ekrhg3857 11:52, 10. Aug. 2011 (CEST) Beantworten
- Ich habe den Artikel mal komplett umgekrempelt. Bisher war die Kernaussage nur „Drogenschmuggel ist nicht Drogenhandel", hat aber den Drogenschmuggel an sich kaum beachtet. Nichts desto trotz kann man den Artikel sicher noch ausbauen. --TheRealPlextor (Diskussion) 09:02, 27. Mär. 2012 (CEST) Beantworten
So wie ich die Beschreibung der Kategorie verstehe sind dort einige Artikel (beispielsweise Studiovertrag oder Handelsabkommen) falsch einsortiert. Die in der Beschreibung für diese Artikel angegebene Kategorie existiert nicht mehr, sie wurde, wie mir scheint, durch Kategorie:Recht nach Thema ersetzt. Könnte vielleicht jemand, der sich mit dem Thema und den Kategorien zu Rechtsthemen auskennt, hier einmal drüberschauen? Viele Grüße --Marc-André Aßbrock 19:56, 3. Aug. 2011 (CEST) Beantworten
Ist zumindest in Deutschland gleichzusetzen mit Entgangener Gewinn gem. § 252 BGB. Daher eigentlich als Lemma überflüssig und eine Weiterleitung reicht. Wenn diese Form des Schadensersatzes in anderen deutschsprachigen Ländern so genannt wird, dann bitte entsprechend herausarbeiten. -- Laber 02:39, 8. Aug. 2011 (CEST) Beantworten
- Artikel aus der allg. QS, vllt. könnt ihr noch mehr machen --Crazy1880 20:43, 28. Aug. 2011 (CEST) Beantworten
- Die Quelle unten passt auch nicht, darüber hinaus habe ich den Begriff "Abstrakter SE" noch nie so gehört, fragwürdiges Lemma -- Bjur456 15:38, 19. Feb. 2012 (CET) Beantworten
- Den Begriff "abstrakter Schadensersatz" gibt es schon, aber den bringe ich eigentlich mehr mit dem UN-Kaufrecht (Art. 76 CISG) in Verbindung; sinngemäß könnte man natürlich dann auch beim § 252 BGB von einem abstrakten Schadensersatz sprechen. Ich glaube aber nicht, dass dies in der deutschsprachigen Literatur gebräuchlich ist. Auch beim UN-Kaufrecht wird das nur selten so bezeichnet. --A. Papinian (Diskussion) 08:44, 19. Jul. 2012 (CEST) Beantworten
Artikel aus der allg. QS, bitte ausbauen, danke --Crazy1880 20:45, 28. Aug. 2011 (CEST) Beantworten
kein loeschkandidat, aber koennte bei Qualifizierte_elektronische_Signatur#Literatur ein experte die aktuelle fachliteratur einfuegen und die bestehenden eintraege pruefen? --Mario d 12:53, 18. Sep. 2011 (CEST) Beantworten
Siehe Disku. --Geri, ✉ 03:42, 7. Okt. 2011 (CEST) Beantworten
Siehe Disku. --Geri, ✉ 03:46, 7. Okt. 2011 (CEST) Beantworten
Eigenartige Abschnittsbennennung „Diskussionsstand". Ist der noch aktuell? Bitte mal prüfen. --Geri, ✉ 03:56, 7. Okt. 2011 (CEST) Beantworten
Nach der Auslagerung in die einzelnen Länderartikel sieht dieser eher kläglich aus. --Geri, ✉ 04:03, 7. Okt. 2011 (CEST) Beantworten
- Naja, bloß dass ein Artikel kurz ist, halte ich nicht immer für einen Nachteil. Zum Stichwort 'Rechtsstaat' lässt sich so viel schreiben, dass es kein normaler Mensch mehr lesen mag (wohl nicht einmal ein durchschnittlicher Jurist).
- Und wenn sich ein Artikel mal nur mit deutschem Recht befasst, wird es meiner Erfahrung nach sofort kritisiert (manchmal sogar, wenn es keine besonderen Anhaltspunkte gibt, dass es das Wort überhaupt außerhalb der Rechtswissenschaft Deutschlands gebe).
- Sollen die Artikel zum nationalen Recht noch in dem Hinweis oben (Begriffsklärungshinweis - BKL) speziell jeweils erwähnt werden? Vgl. Wikipedia:BKL#Die_unterschiedlichen_Modelle ? --pistazienfresser 22:31, 24. Okt. 2011 (CEST) Beantworten
- Oder die Rechtsstaat (Begriffsklärung) oder die dort genannten Artikel nochmals unter dem Abschnitt Siehe auch?
- --pistazienfresser 20:01, 10. Nov. 2011 (CET) Beantworten
- Helden sind am Werk. Ganz wichtiger Artikel. Bitte den Sozialen Rechtsstaat nach Wolfgang Abendroth nicht vergessen... to-do... schaue mir das demnächst an... --Aschmidt 03:01, 14. Nov. 2011 (CET) Beantworten
Arten von Bauherrenmodellen, steuerliche Gesichtspunkte, BFH-Rechtsprechung etc. viel zu mager oder komplett fehlend; schwache Strukturierung, einseitig auf Kaufrecht ausgerichtete Darstellung; praktisch keinerlei Belege, Hinweise auf Rechtsprechung oder Literatur. --Fl.schmitt 13:55, 7. Okt. 2011 (CEST) Beantworten
Soweit ich es verstehe, werden in Verwaltungsgemeinschaft zwei ziemlich unterschiedliche rechtliche Konstrukte "zusammengewüfelt". Die Verwaltungsgemeinschaft ist eine Gebietskörperschaft, die Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft beruht auf einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung und hat keine eigene Rechtspersönlichkeit. Stimmt das? Und wenn ja, könnt ihr euch bitte des Artikels annehmen? Danke und Gruss, --S.K. 19:10, 17. Okt. 2011 (CEST) Beantworten
- Ich habe einmal die Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft für Baden-Württemberg ausgelagert. Der Rest ist m.E. immer noch stark überarbeitungsbedürftig. Danke und Gruss, --S.K. 23:51, 23. Okt. 2011 (CEST) Beantworten
- Gemeindeverwaltungsverband aus dem gleichen Themenkreis ist auch kein Glanzstück, ich habe dort Verwaltungsverband ausgelagert. Danke und Gruss, --S.K. 00:27, 25. Nov. 2011 (CET) Beantworten
- Jetzt gibt es auch Verwaltungsgemeinschaft (Schleswig-Holstein). Kommentare, Verbesserungen, Erweiterungen, Kritik, ... mehr als willkommen. :-) --S.K. (Diskussion) 01:52, 15. Mai 2012 (CEST) Beantworten
- Gemeindeverwaltungsverband aus dem gleichen Themenkreis ist auch kein Glanzstück, ich habe dort Verwaltungsverband ausgelagert. Danke und Gruss, --S.K. 00:27, 25. Nov. 2011 (CET) Beantworten
Abschnitt "Europäische Regelungen" ist völlig veraltet; den EGV gibt es nicht mehr und die Fernsehrichtlinie auch nicht. Das europäische Medienrecht besteht auch aus mehr Normen als nur der AVMD-Richtlinie und der E-Commerce-Richtlinie. --91.39.62.202 22:05, 18. Sep. 2011 (CEST) Beantworten
- Aus der allg. QS herverschoben --Crazy1880 18:45, 18. Okt. 2011 (CEST) Beantworten
Artikel aus der allg. QS, bitte wikifizieren, danke --Crazy1880 21:40, 19. Okt. 2011 (CEST) Beantworten
Relevanz hängt an - fehlender - externer Quelle zu "weltbeste Bibliothek/Dokumentation rechtssoziologischer Literatur" - wenn überhaupt. Das der Institutsgründer "Bronzetafeln mit den Namen einiger der Gründungsväter und Vorläufer der modernen Rechtssoziologie" anbringen ließ, gehört schon fast zum Best of WP; viele Grüße, --Trinitrix 18:50, 20. Okt. 2011 (CEST) Beantworten
Einordnung in Kategorie:Bankrecht (Deutschland), Verbraucherrecht (Deutschland), ODER Kategorie:Bankrecht, Kategorie:Verbraucherrecht; ZUDEM wäre zu denken an eine neue : Kategorie:AGB-Recht (Deutschland)? Verschiebung auf Wertermittlungsgebühr (Deutschland)? , Volltext nicht nur Pressemitteilungen verlinken; Normen nach denen diese Gebühren nicht rechtswirksam vereinbart und erhoben werden können nennen und verlinken. --pistazienfresser 22:44, 24. Okt. 2011 (CEST) Beantworten
Nachweise aus Rechtswissenschaft oder zumindest Rechtsprechung? Umwandlung in einen sprachwissenschaftliche Artikel/Wörterbucheintrag auf Wiktionary, echten rechtsvergleichenden Artikel oder/und eine Wikipedia:BKS? Einordnung in Kategorie:Besondere Strafrechtslehre (Deutschland) ? --pistazienfresser 22:49, 24. Okt. 2011 (CEST) Beantworten
Keine Nachweise aus Rechtswissensschaft oder Rechtsprechung im Artikel. Kein Bemühen um rechtswissenschaftliche Darstellung oder Bedeutung für Rechtswissenschaft erkennbar. Vorschlag: Antrag auf Übernahme durch QS-Betriebswissenschaft oder Löschung.--pistazienfresser 23:59, 24. Okt. 2011 (CEST) Beantworten
Nachdem der Löschantrag zu dem Artikel entfernt worden ist, sollte er weiter ausgebaut werden. Vor allem die Literaturliste sollte gesichtet und ggf. ergänzt/gekürzt werden, um dort die wichtigsten Werke zusammenzutragen. Außerdem sollte die Literatur zu dem Fach weiter ausgeführt, in den Artikel eingearbeitet und ggf. kritisch dargestellt werden.--Aschmidt 19:37, 30. Okt. 2011 (CET) Beantworten
Der Artikel ist eine Auslagerung aus dem Sammelartikel Causa. Ich wäre dankbar, wenn jemand mit juristischem Verständnis kurz drüber schauen könnte ob ich ihn so in den Artikelsnamensraum verschieben kann. --Secular mind 11:31, 31. Okt. 2011 (CET) Beantworten
- Ob das Gründe gegen ein Verschiebung vor Verbesserung sind, weiß ich nicht aber mir fällt spontan folgendes ein:
- Siehe Portal:Recht/FAQ#Kategorisierung und Lemmata: Artikel beschreibt offenbar Rechtslage nach dem Recht Deutschlands - dann wohl auch dort in Kategorien einhängen - Kategorie:Bereicherungsrecht (Deutschland) oder Kategorie:Schuldrecht (Deutschland)?
- Verbindung zum Trennungsprinzip und Abstraktionsprinzip? Besondere Funktion des Bereicherungsrechts zur Abwicklung grundsätzlich fehlgeschlagener Verträge bzw. Verpflichtungsgeschäfte im deutschen Zivilrechtssystem?
- Art und Name der entsprechenden Kondiktionen im Bereicherungsrecht?
- Normen auf Gesetzestexte mit Vorlage:§ verlinken.
- Juristische Fachworte (Vermischung und Vermengung, Anfechtung, Herausgabeanspruch, ...) : verlinken, eventuell auch Normen nennen und verlinken.
- Literatur: Auch noch eher profanere Literatur (am besten in Einzelnachweisen) wie üblicher Kommentar, Aufsatz aus Ausbildungsliteratur oder ähnliches - eine Dissertation ist recht speziell und die Bände von 1877–1883 sind sicher nicht gerade für den Einstieg in das Verständnis des geltenden Rechts geeignet. --pistazienfresser 12:28, 31. Okt. 2011 (CET) Beantworten
Ich war so frei und hab den Artikel in den ANR verschoben, wo der Text bisher unter Causa zu finden war. Überarbeitet werden sollte er aber tatsächlich. --Michileo 22:52, 31. Okt. 2011 (CET) Beantworten
Also ich finde den Artikel noch deutlich verbesserungsbedürftig. Das Deutsche Recht geht gerade in diesem Punkt (eben wegen des Abstraktionsprinzips) einen Sonderweg; eigentlich alle anderen europäischen Rechtsordnungen voll von "causae" sind. Insofern ist bereits der zweite Satz "Interessant wird diese meist erst, wenn sie nicht beziehungsweise nicht mehr besteht, also etwas rechtsgrundlos (ohne Rechtsgrund) erfolgt ist." nicht zutreffend - das gilt für Deutschland, aber auch nur für Deutschland. Interessant ist bei der causa außerdem ihre römische Herkunft, auch das sollte man darstellen. --A. Papinian (Diskussion) 08:47, 19. Jul. 2012 (CEST) Beantworten
Bachelor of Law, Bachelor of Laws im angelsächsischen Rechtskreis (ehemals Bachelor of Laws (engl.))
Hallo, zusäztlich zu Bachelor of Law ist nun auch der entsprechende englischsprachige Artikel übersetzt worden und unter Bachelor of Laws (engl.) zu finden, dem ich die originale Versionsgeschichte importiert habe. Nun sind die beiden Artikel aus meiner Sicht hochredundant. Zudem verstösst das abgek. Klammerlemma gegen unsere Namenskonventionen. Man könnte vielleicht einen Artikel über den angelsächsischen LL.B. und einen über andere Traditionen aufteilen; ich bin da kein Fachmann. Gruss --Port(u*o)s 16:18, 31. Okt. 2011 (CET) Beantworten
Wörterbucheintrag, Nachweise fehlen. --pistazienfresser 17:18, 24. Okt. 2011 (CEST) (hier nachgetragen --Krd 19:01, 1. Nov. 2011 (CET))Beantworten
Keine Nachweise aus Rechtswissensschaft oder Rechtsprechung im Artikel. Geschichte des Konzepts der Zurechnung: Philosophie -> Zivilrecht -> Strafrecht. Gibt es das Konzept auch außerhalb von Deutschland? Umwandlung in BKS für Zurechung im Zivilrecht (Deutschland), Objektive Zurechung (Deutschland) (Strafrecht); Zurechnung (Kategorie:Rechtstheorie,Kategorie:Rechtsgeschichte, Kategorie:Rechtsphilosophie); Zurechung (Rechtsvergleichung) oder Löschung als Anreiz für Neuanlage? --pistazienfresser (hier nachgetragen --Krd 19:02, 1. Nov. 2011 (CET))Beantworten
- Ich habe schon einige schlechte Kurzartikel gelesen. Das hier ist der Schlechteste. Vollkatastrophe. Plädiere für sofortiges Löschen und biete mich als Neuersteller gerne an; denn das geht gar nicht!--Stephan Klage (Diskussion) 16:03, 1. Mär. 2012 (CET) Beantworten
Weitestgehend eine Liste bzw. Abschrift der Gesetzestexte und nicht ersichtlich quellenbasiert (Einzelnachweise?). Fahrlässige Tötung und Schwangerschaftsabbruch werden in der Einleitung ausgenommen, im Abschnitt Registrierte Tötungsdelikte bzw. der Statistik dort aber gerade mit erfasst.--pistazienfresser
(Übertrag aus der QSM, da juristisches Thema)
Artikel aus der allg. QS, dort mit dem Wunsch den Vorschriftauszug etwas zu erweitern, danke --Crazy1880 19:20, 5. Okt. 2011 (CEST) Beantworten
Sehr verkürzte und eingeschränkte sowie unbelegte Erläuterung eines existierenden und rechtswissenschaftlich durchaus relevanten Begriffs, daher LA abgelehnt und in die QS Recht gestellt. --Wahldresdner 23:45, 26. Nov. 2011 (CET) Beantworten
Kommt aus der allgemeinen QS, doch bei euch ist er besser aufgehoben. Auf der Seite stehen die Gründe für den Eintrag. Bitte schaut mal, was ihr ausrichten könnt. Danke. PS: Ein Archiv für diese Seite hier oder jemand der hier aufräumt wäre angeraten ;-). --nfu-peng Diskuss 12:57, 1. Dez. 2011 (CET) Beantworten
Habe den Artikel komplett neu abgefasst, samt Lit., Hisorie und aktuellen Lehrmeinungen. Verbessere oder ergänze sonst nur Kleinigkeiten, Artikel neu abfassen war mir neu und ich wusste mir letztendlich nicht anders zu helfen, als einfach über den alten Artikel drüberzuschreiben. Das ist evtl. oder sogar ziemlich wahrscheinlich nicht ganz wikipedia-konform und womöglich gar recht unhöflich, aber dafür habe ich textlich und inhaltlich geschliffen und den Artikel nun auch fertig ... Geht? --Steppenhund 03:15, 8. Dez. 2011 (CET) Beantworten
- Wow! Wau! Geht! --DiRit 15:57, 11. Dez. 2011 (CET) Beantworten
Kann bitte mal jemand schauen, wie sich die bisherige Definition zu Titelschutz, die eher Marken und Urheberrecht ausdrückt, zum Titelschutz von Berufsbezeichnungen und akademischen Graduierungen verhält? Zumindest in der Schweiz und in Österreich ist dafür die gleiche Bezeichnung üblich (eine Quelle hab ich im Artikel angegeben). Danke --Brainswiffer 13:29, 4. Dez. 2011 (CET) Beantworten
Ein neu angemeldeter Benutzer kopiert in viele Artikel einen Abschnitt (immer praktisch den gleichen Abschnitt) Rechtssituation. Ganz davon ab dass es sich hier um einen rein Deutschlandlastigen Abschnitt handelt - die Frage stimmt das überhaupt denn das Urteil bezieht sich auf Gammabutyrolacton (GBL). Gruß --Codc Disk Chemie Mentorenprogramm 21:16, 4. Dez. 2011 (CET) Beantworten
Vollprogramm. --Krd 22:45, 5. Dez. 2011 (CET) Beantworten
Atikel aus der allg. QS, bitte Lemma auf Richtigkeit prüfen und Artikel wikifizieren und weiter bequellen, danke --Crazy1880 15:46, 18. Dez. 2011 (CET) Beantworten
- Bitte Art-Diss. beachten--Stephan Klage (Diskussion) 16:11, 1. Mär. 2012 (CET) Beantworten
Artikel aus der allg. QS, bitte Box füllen und ggf. ausbauen, danke --Crazy1880 19:02, 20. Dez. 2011 (CET) Beantworten
weitergeleitet aus der QS-Informatik:
Viel zu langer Eingangstext, ab Abschnitt "OEM-Produkte im Handel" bitte mal auf Richtigkeit prüfen, ggf. danach noch an die Kollegen der QS Recht weiterleiten, danke. Aus der allg. QS vom 6. August 2009 --Crazy1880 21:11, 25. Aug. 2009 (CEST) Beantworten
- Nach meinem Kenntnisstand ist das alles vollkommen korrekt dargestellt. Und die lange Einleitung ist bitter notwendig angesichts des Durcheinanders in der Praxis draußen. Es ist ein extrem unscharfes Subjekt und wird hier eigentlich vorbildlich in die verschiedenen, ggf. total entgegengesetzten, Bedeutungen aufgegliedert und erläutert. Es ist wirklich alles so schlimm! --PeterFrankfurt 03:32, 26. Aug. 2009 (CEST) Beantworten
- Die zweite Hälfte der Einleitung sollte auf jeden Fall in einen eigenen Abschnitt, da es dort nicht um OEM generell, sondern nur um die Computerbranche geht und für die Einleitung daher viel zu detailliert wird.-cromagnon ¿alguna pregunta? 03:57, 19. Sep. 2009 (CEST) Beantworten
Habe nun einen Teil der Einleitung in die Abschnitte Geschichte und Weitere Details geschoben,[1] da diese Teile aus bereits geannten Gründen (viel zu detailliert) in der Einleitung nichts zu suchen haben.
Insgesamt müßte der Artikel aber mal besser aufgeteilt werden, so daß die Bedeutungen der relevantesten Wirtschaftszweige in der Einleitung nur kurz (im Sinne einer BKL) genannt und weiter unten dann ausführlicher (oder detailierter) beschrieben werden. Das alles so in einem Absatz zu vermengen verursacht nämlich erst diese (Begriffs-)Verwirrung.
--Kon rad – 14:18, 28. Okt. 2009 (CET) Beantworten
"Hier kann z. B. vermerkt sein, dass die Lizenz nicht downgrade-fähig ist (es darf mit der erworbenen Softwarelizenz keine ältere Vorgängerversion des Programmes installiert werden)" genau umgekehrt - MS bietet Usern für einige OEM Produkte Downgrade Rechte an - siehe W7 bzw. Vista nach Vista bzw. XP. (nicht signierter Beitrag von 193.189.241.36 (Diskussion) 16:41, 23. Mai 2011 (CEST)) Beantworten
Müsste an die veränderte Rechtslage angepasst werden. --Gerbil 23:19, 23. Dez. 2011 (CET) Beantworten
Lemma Unpfändbarer Gegenstand
Hallo! Ich weiß nicht, warum das Lemma so gewählt wurde. Der Artikel bezieht sich offenbar lediglich auf das (bundes)Deutsche Recht gem. § 811 ZPO. Dieser heißt aber "Unpfändbare Sachen". Und auch Google weist 727 Hits und "Unpfändbarer Gegenstand]] vs. 1030 Hits für "Unpfändbare Sache" aus. Zwar nur 300 Hits Differenz, anderseits 40%. Ich würde darum vorschlagen, den Artikel entsprechend WP:NK zu verschieben. Inhaltlich sollte vieleicht der Text nochmal überdacht werden, 4 Abschnitte bei so wenig Text erscheint mir unverhältnismäßig. Gibts keine Zusammenfassung in einem Handbuch für Juristen?Oliver S.Y. 10:55, 24. Dez. 2011 (CET) Beantworten
Ohne jeglichen Verweis auf Rechtsnormen und ohne Literaturangaben... --20:47, 9. Jan. 2012 (CET)
Ist das überhaupt ein jur. Dings? Grüße Okmijnuhb·bitte recht freundlich 17:50, 23. Apr. 2012 (CEST) Beantworten
- Ja, gehört zum Schulrecht.--Aschmidt (Diskussion) 19:27, 23. Apr. 2012 (CEST) Beantworten
Siehe [2]. Wer sich auf die momentane rechtliche Einschätzung in diesem Artikel verlässt, ist möglicherweise ganz schön am A... -- W.E. Disk 08:55, 29. Jan. 2012 (CET) Beantworten
Artikel aus der allg. QS, bitte wikifizieren und weitere Quellen anfügen, danke --Crazy1880 17:02, 31. Jan. 2012 (CET) Beantworten
Der im Artikel verwiesene § 8a existiert nicht im BNatSchG
- Ergänzt. --Opihuck 16:50, 19. Feb. 2012 (CET) Beantworten
gelber Kreis Der Artikel enthält derzeit nur eine Inhaltsübersicht. Es fehlt die Gesetzgebungsgeschichte einschließlich Kritik, Literatur, eine systematische Einordnung sowie Angaben zu den Regelungen, die die Verordnung im einzelnen trifft. --Aschmidt 01:38, 25. Feb. 2012 (CET) Beantworten
- Die Gesetzgebungsgeschichte habe ich jetzt mal erweitert. Was ich auf jeden Fall noch reinbringen wollte, sind die Bestimmungen im Einzelnen. Fraglich ist aber, ob das Sinn macht, denn dann könnte man auch gleich einen Blick in die Verordnung werfen...Oder kann ich ein paar auffallende Bestimmungen aussuchen und erwähnen? -- Dicilitas 18:22, 25. Feb. 2012 (CET) Beantworten
- Ja. Besser als eine bloße Aufzählung, die im wesentlichen mit dem Inhaltsverzeichnis identisch ist, fände ich einen Überblick über die Schwerpunkte, was da im wesentlichen geregelt wird, und ggf. auch warum gerade so und nicht anders. Wenn Du dazu etwas sagen könntest, wäre das Inhaltsverzeichnis ganz entbehrlich, dazu kann man den Volltext heranziehen. – Danke sehr für Deine Mühe!--Aschmidt 21:23, 26. Feb. 2012 (CET) Beantworten
- Den Inhalt habe ich mittlerweile etwas erweitert. Die Inhaltsübersicht habe ich nicht gelöscht, weil sie doch einen ganz guten Überblick liefert. In den nächsten Tagen werde ich dann noch etwas zur Kritik und einzelnen Bestimmungen schreiben.--Dicilitas 18:41, 27. Feb. 2012 (CET) Beantworten
- Sehr schön, das sieht gut aus. Erneuter Dank für Deine Mühe!--Aschmidt 19:31, 27. Feb. 2012 (CET) Beantworten
- Gerade sehe ich, dass es bereits einen Artikel Legehennenverordnung gibt. Es soll sich dabei auch um die TierSchNutztV handeln, bezieht sich im Grunde aber nur auf die Haltung von Legehennen. Rechtsgrundlagen, Inkrafttreten..etc. werden nicht behandelt. Ich schlage vor den Artikel zu löschen.--Dicilitas (Diskussion) 21:42, 7. Mär. 2012 (CET) Beantworten
- Sehr schön, das sieht gut aus. Erneuter Dank für Deine Mühe!--Aschmidt 19:31, 27. Feb. 2012 (CET) Beantworten
- Den Inhalt habe ich mittlerweile etwas erweitert. Die Inhaltsübersicht habe ich nicht gelöscht, weil sie doch einen ganz guten Überblick liefert. In den nächsten Tagen werde ich dann noch etwas zur Kritik und einzelnen Bestimmungen schreiben.--Dicilitas 18:41, 27. Feb. 2012 (CET) Beantworten
- Ja. Besser als eine bloße Aufzählung, die im wesentlichen mit dem Inhaltsverzeichnis identisch ist, fände ich einen Überblick über die Schwerpunkte, was da im wesentlichen geregelt wird, und ggf. auch warum gerade so und nicht anders. Wenn Du dazu etwas sagen könntest, wäre das Inhaltsverzeichnis ganz entbehrlich, dazu kann man den Volltext heranziehen. – Danke sehr für Deine Mühe!--Aschmidt 21:23, 26. Feb. 2012 (CET) Beantworten
Redundanzen
Beim Abarbeiten von Redundanzen bin ich über folgende Artikel gestolpert:
- Maßnahme (Recht) (Verlinkung ~80) und
- Maßnahme (Strafrecht) (Verlinkungen zwei).
Ich würde mich freuen, wenn Ihr Euch darum kümmern könntet, da die schon seit 2010 bei den Redundanzen herum"gammeln". --Markus S. 21:01, 27. Feb. 2012 (CET) Beantworten
Unter der Informationsfreiheit versteht man im deutschen Sprachraum gemeinhin das Grundrecht aus Art. 5 I 1 2. Var. GG, wonach „jeder" das Recht hat, „sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten". Der Artikel beschreibt aber etwas ganz anderes. Derzeit liegt deshalb eine Begriffsfindung vor, der Artikel ist daher zu überarbeiten. Dabei kann ggf. auf den Artikel Rezipientenfreiheit zurückgegriffen werden; das Bundesverfassungsgericht verwendet jenen Begriff aber nicht, sondern spricht in ständiger Rechtsprechung weiterhin von der Informationsfreiheit. Das Problem wurde bei der Löschdiskussion zu dem Artikel zur Rezipientenfreiheit bemerkt.--Aschmidt 01:20, 29. Feb. 2012 (CET) Beantworten
Artikel aus der allg. QS, bitte ausbauen/wikifizieren und bequellen, danke --Crazy1880 07:04, 29. Feb. 2012 (CET) Beantworten
- Schließe mich voll an. Ich wollte kürzlich auf das Mietrechtsgesetz(MRG) verlinken, dazu existiert gar kein Eintrag und zu der zu Mietvertrag (Österreich) erwähnt nicht einmal, dass nur bestimmte Mietverträge (gänzlich) dem MRG unterliegen. Also wenn sich jemand in dem Bereich auskennt, bitte gleich das ganze Thema strukturieren. --3fachesIntegral (Diskussion) 23:39, 4. Jun. 2012 (CEST) Beantworten
Artikel aus der allg. QS, vllt. könnt ihr über den rechtlichen Standpunkt drüberschauen, danke --Crazy1880 (Diskussion) 09:16, 2. Mär. 2012 (CET) Beantworten
Kommt aus der allgemeinen QS, wo ein fehlendes Vollprogramm moniert wird. Vielleicht könnt ihr mit eurem Fachwissen dazu beitragen. Vielen Dank. --nfu-peng Diskuss 15:06, 7. Mär. 2012 (CET) Beantworten
Artikel aus der allg. QS, vllt. könntet ihr noch belege einfügen, danke --Crazy1880 (Diskussion) 19:18, 8. Mär. 2012 (CET) Beantworten
Sollte zusammen mit dem Artikel Informationsfreiheit überarbeitet werden, vgl. die dortige QS. --Aschmidt (Diskussion) 17:11, 10. Mär. 2012 (CET) Beantworten
Artikel aus der allg. QS, bitte Vollprogramm mit Eingangssatz und Belegen, danke --Crazy1880 (Diskussion) 09:16, 17. Mär. 2012 (CET) Beantworten
Artikel aus der allg. QS, bitte: "Lesbarkeit und Verständlichkeit gering; Paragrafenverweise müssten angepasst werden", danke --Crazy1880 (Diskussion) 19:21, 20. Mär. 2012 (CET) Beantworten
- Ich finde die Verständlichkeit nicht schlecht. Links habe ich aktualisiert. Problem: Es gibt auch Pauschalpreis. --DiRit 00:00, 21. Mär. 2012 (CET) Beantworten
Aus der Allgemeinen QS: Inhalt ist ein bisschen sehr dünn. Wer kann sich über was bei wem warum beschweren? Aufgrund welcher gesetzlichen Bestimmungen usw. --Kurator71 (Diskussion) 13:19, 22. Mär. 2012 (CET) Beantworten
- Hier sollte vor allem unterteilt werden zwischen den Ebenen Bund und Kanton. Entscheide auf Ebene des Kantons oder der Gemeinden können im kantonalen Verfahren hoch- (Kanton Bern zum Beispiel nach VRPG) und dann auf Bundesebene (BGG) weitergezogen werden, Entscheide auf Ebene Bund natürlich nur auf Bundesebene. Dann gibts noch diverse Ausschlüsse (Art. 83 BGG) und am Schluss ist Stimm- und Wahlrechtsbeschwerde so zirka dasselbe, nur dass das eine halt Abstimmungen und das andere Wahlen betrifft. Letzteres sollte irgendwie auf Lemma-Ebene aufgelöst werden. Ich werde mich vielleicht ergänzend dran setzen, habe aber im Moment keine Zeit für grosse Würfe. Falls das also jemand selbst umsetzen möchte - nur zu. --TheRealPlextor (Diskussion) 13:34, 22. Mär. 2012 (CET) Beantworten
Artikel aus der allg. QS, wenn dann bitte ausbauen --Crazy1880 (Diskussion) 21:29, 22. Mär. 2012 (CET) Beantworten
Entstand aus einer WL und steht in der allgemeinen QS. Hat außerdem eine falsche Kategorie. Anka ☺ ☻ Wau! 20:59, 3. Apr. 2012 (CEST) Beantworten
- Begründung dort war: unbelegt und nicht unbedingt OMA-tauglich --KMic (Diskussion) 23:56, 3. Apr. 2012 (CEST) Beantworten
- Besser? Belege folgen morgen...--Aschmidt (Diskussion) 02:30, 4. Apr. 2012 (CEST) Beantworten
- Die Literatur bevorzugt die Begriffe "Erfolgsunrecht" und "Erfolgsunwert" (z.B.: Larenz/Canaris, SBT, 13.A. S. 364ff.). Deshalb wäre es besser, gleich einen Redirect von Erfolgshaftung und Verschuldenshaftung nach Unwert zu setzen und diesen Klassiker dort ausführlicher und bequellt auszuarbeiten. – Meinungen?--Aschmidt (Diskussion) 13:46, 8. Apr. 2012 (CEST) Beantworten
- Der Artikel ist zum großen Teil schon ganz gut verständlich, nur habe ich immer noch nicht verstanden, was eine Erfolgshaftung eigentlich ist. Insbesondere kann ich mir unter dem Begriff "rechtswidriger Erfolg" nichts vorstellen. Gibt es da nicht vielleicht ein konkretes Beispiel? --KMic (Diskussion) 18:48, 8. Apr. 2012 (CEST) Beantworten
- Der Begriff des "Erfolgs" wäre wohl zu erklären. Der wird hier vorausgesetzt, und er hat mit Erfolg eher wenig zu tun. Der Erfolg ist schlicht der Schaden, der entstanden ist. Ein rechtswidriger Erfolg liegt vor, wenn das Rechtsgut, das der Schädiger verletzt hat (Eigentum, Körper, Gesundheit usw.), ohne eingreifen eines Rechtfertigungsgrundes (Notwehr etwa) beschädigt worden ist. Die herrschende Meinung ist der Ansicht, daß die Rechtsgutverletzung die Rechtswidrigkeit indiziere, daß das also immer rechtswidrig sei. Die Gegenmeinung lehnt das ab. Der Schädiger haftet für diesen Schaden aber jedenfalls nur, wenn er den Eintritt des rechtswidrigen Erfolgs auch zu vertreten hat, wenn er ihn also vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführt hatte. Und nur insoweit wird die Frage "Erfolgs- oder Verhaltsunrecht" relevant. Deshalb meine Empfehlung, diese isolierte Darstellung aufzugeben und das Thema an einer Stelle im Zusammenhang zu diskutieren.--Aschmidt (Diskussion) 19:00, 8. Apr. 2012 (CEST) Beantworten
- Besser? Belege folgen morgen...--Aschmidt (Diskussion) 02:30, 4. Apr. 2012 (CEST) Beantworten
Dümpelt schon seit Jahren mit Überarbeitungs- und Redundanzbaustein rum, hat mit Ach und Krach nen LA überstanden. Vielleicht lässt sich hier jemand finden, der den Themenkomplex für die WP etwas aufwertet. Relevant sind hierbei ggf. noch die Lemmata Datenbankherstellerrecht und Datenbankwerk --Eff0ktiv (Diskussion) 06:10, 7. Apr. 2012 (CEST) Beantworten
Nachtrag wegen fehlendem Diskussionsabschnitt: Baustein steht noch im Artikel, der Stub mag gerne noch weiter wachsen. Eintrag dazu war:
unabhängige Quellen und weitere Struktur --Crazy1880 21:22, 29. Okt. 2010 (CEST)
--Hamburger (Diskussion) 13:19, 16. Apr. 2012 (CEST) Beantworten
Artikel aus der allg. QS, braucht Vollprogramm --Crazy1880 20:55, 18. Apr. 2012 (CEST) Beantworten
Artikel aus der allg. QS, vllt. könnt ihr noch mehr machen, danke --Crazy1880 21:29, 19. Apr. 2012 (CEST) Beantworten
Der auf den ersten Blick umfangreiche Artikel besteht tatsächlich zum größten Teil aus wörtlichen Zitaten aus der VO, die per Copy und Paste hierher übertragen worden sind. Sie wären durch einen Artikel zu ersetzen. Das Ende ist auch auch schwach.--Aschmidt (Diskussion) 23:20, 25. Apr. 2012 (CEST) Beantworten
Artikel aus der allg. QS, bitte ausbauen und bequellen --Crazy1880 19:35, 26. Apr. 2012 (CEST) Beantworten
- Danke für die Überweisung des Artikels. Auf der Artikel-Disk. wird schon darauf hingewiesen, daß das Baurecht Ländersache ist. Es wäre daher auf die Entwicklung in den Landesbauordnungen einzugehen.--Aschmidt (Diskussion) 21:03, 26. Apr. 2012 (CEST) Beantworten
Bitte werft auch einen Blick auf die Diskussionsseite.--Katakana-Peter (Diskussion) 13:30, 9. Mai 2012 (CEST) Beantworten
(hier nachgetragen --Krd 09:40, 20. Mai 2012 (CEST))Beantworten
Erster Textansatz des Kapitels "Verhältnis Politik und Rechtsprechung" wurde 12 Stunden nach Ersteinstellung gelöscht [3]. Kritik war der Text sei unbelegt und unverständlich. --Kharon 14:27, 1. Jun. 2012 (CEST) Beantworten
- Wo ist konkret der Bezug zum Bereich Recht? Welche QS-würdigen Mängel sollen bestehen? Das ganze sieht mir ehrlich gesagt mehr nach einer BNS-Aktion aus. Gruß. 14:47, 1. Jun. 2012 Tavok (nachsigniert, --Tavok (Diskussion) 21:17, 1. Jun. 2012 (CEST))Beantworten
- ich schlage vor, diesen QS-Recht Baustein zu löschen --Carl B aus W (Diskussion) 19:31, 1. Jun. 2012 (CEST) Beantworten
- das sieht nicht nur so aus, sondern das ist eine BNS-Aktion. --Charmrock (Diskussion) 21:20, 1. Jun. 2012 (CEST) Beantworten
Durch die Verfassungsgerichtsbarkeit gibt es ein Primat des Rechts über die Politik, aber nicht der Rechtsprechung. Und dazu gibt es natürlich auch Literatur, die hier auch heranzuziehen ist. Der gelöschte Abschnitt war leider abwegig. Es ist ein Fall für die QS-Recht, deshalb sollte der Baustein bitte erhalten bleiben. Ich kann mich derzeit aber leider nicht an der Überarbeitung beteiligen, da anderweitig gebunden.--Aschmidt (Diskussion) 21:39, 1. Jun. 2012 (CEST) Beantworten
- Abwegig ist es wohl nicht [4]. Genannt wird das Primat des politischen (neben historischen Fragen) aktuell im Zusammenhang mit dem Lissabon-Urteil Seite 120. --Pass3456 (Diskussion) 00:11, 2. Jun. 2012 (CEST) Beantworten
- Sorry, es ging nicht um die Frage, ob ein PdP über das Recht thematisiert wird. Das bestreitet wohl niemand. --Charmrock (Diskussion) 00:16, 2. Jun. 2012 (CEST) Beantworten
- Doch würde ich z.B. schon bestreiten (siehe auch die Äußerung von Aschmidt oben). Der Primat der Politik über das Recht war bloß in der DDR und im Nationalsozialismus unbestritten. Im Rechtsstaat ist die Sache zumindest komplizierter.--olag disk 2cv 00:59, 2. Jun. 2012 (CEST) Beantworten
- Genau lesen, was Charmrock geschrieben hat: "die Frage, ob ein PdP über das Recht thematisiert wird"... --Mr. Mustard (Diskussion) 01:03, 2. Jun. 2012 (CEST) Beantworten
Ach so.--olag disk 2cv 01:04, 2. Jun. 2012 (CEST) Beantworten
Eine unerfreuliche Diskussion. Deshalb eine sehr knappe Skizze: Die Einführung der Verfassungsgerichtsbarkeit nach dem Vorbild des amerikanischen Supreme Court war gerade ein Schritt in Richtung auf das Primat des Rechts. Das Verfassungsgericht diesen Typs kann auch den gewählten Souverän, das Parlament, korrigieren und das Verfassungsrecht durchsetzen. Der Politik verbleiben nur noch Spielräume innerhalb dessen, was die Verfassung ihr beläßt. Die sind dann allerdings ziemlich weitgehend, wie man an der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sehen kann. Olag hat schon darauf hingewiesen: Nur in totalitären Rechts- und Gesellschaftsordnungen sah und sieht man das anders, eben weil es Unrechtsstaaten sind. Dieses Verhältnis von Politik und Recht ist auch grundlegend für den Rechtsstaat des Grundgesetzes. Deshalb ist es nicht besonders weitführend, wenn man hierüber streitet. Angebracht wäre eine Auseinandersetzung zum Verhältnis von Verfassungsgerichtsbarkeit und Politik vor dem Hintergrund des Prinzips der Gewaltenteilung aus historischer Perspektive. Die Einführung der Gewaltenteilung war ein großer kultureller Fortschritt in der bürgerlichen Gesellschaft, das kann man laufend verfolgen.--Aschmidt (Diskussion) 13:53, 2. Jun. 2012 (CEST) Beantworten
- Ich habe Gestern und Heute einige Stunden nach Quellen zum Verhältniss zwischen Politik und Recht und zu den Dominanzen dazwischen gesucht. Eine kurze und zugleich umfassende Darstellung habe ich erwartungsgemäß bisher nicht gefunden. --Kharon 17:08, 2. Jun. 2012 (CEST) Beantworten
- Das überrascht mich nicht, wenn Du nach diesen Begriffen gesucht haben solltest, denn es geht hier schlicht ums Rechtsstaatsprinzip. Die Bibliotheken stehen voll von Lehrbüchern und Kommentaren dazu.--Aschmidt (Diskussion) 20:24, 2. Jun. 2012 (CEST) Beantworten
- Es geht doch vor allem darum, wie das politische Schlagwort „Primat der Politik" verwendet wird. Schließlich handelt es sich dabei nicht um einen Terminus technicus. Dieses Schlagwort wird in unterschiedlichen Zusammenhängen und zudem sehr unterschiedlich verwendet. Dies gilt es darzustellen. --Mr. Mustard (Diskussion) 21:06, 2. Jun. 2012 (CEST) Beantworten
- In der Rechtsgeschichte ist "Primat der Politik" ein eigenes Thema. Machiavelli, Tomas Hobbes, Imanuel Kant, Carl Schmitt, Hannah Arendt; alle haben den Begriff aufgegriffen. Die Einordnung als politische Schlagwort ist für die QS:Recht vermutlich kaum relevant. --Kharon 22:07, 2. Jun. 2012 (CEST) Beantworten
- Es geht doch vor allem darum, wie das politische Schlagwort „Primat der Politik" verwendet wird. Schließlich handelt es sich dabei nicht um einen Terminus technicus. Dieses Schlagwort wird in unterschiedlichen Zusammenhängen und zudem sehr unterschiedlich verwendet. Dies gilt es darzustellen. --Mr. Mustard (Diskussion) 21:06, 2. Jun. 2012 (CEST) Beantworten
- Schon wieder behauptest du Dinge, die du nicht belegen kannst. --Mr. Mustard (Diskussion) 22:34, 2. Jun. 2012 (CEST) Beantworten
- Ich würde mir weniger Streit und mehr Interesse am Fach und am Thema wünschen, denn das ist produktiver. Natürlich sollte sich jemand des Themas annehmen, der sich damit bereits auskennt. Wenn man erst beginnt, sich mit etwas zu beschäftigen, wenn man den Artikel zu schreiben anfängt, wäre das zu spät.--Aschmidt (Diskussion) 00:18, 4. Jun. 2012 (CEST) Beantworten
- Schon wieder behauptest du Dinge, die du nicht belegen kannst. --Mr. Mustard (Diskussion) 22:34, 2. Jun. 2012 (CEST) Beantworten
Der Artikel wäre zu überarbeiten. Es sollte möglichst knapp herausgearbeitet werden, was es mit der Versicherungspflicht in der Sozialversicherung auf sich hat (Sozialversicherungsverhältnis kraft Gesetzes bzw. auch kraft Satzung in der gesetzlichen Unfallversicherung), daß die Voraussetzungen für die jeweiligen Zweige der Sozialversicherung gesondert geregelt sind, welche Rechtsfolgen das mit sich bringt (Beitragspflicht, Anspruch des Versicherten auf Leistungen, sekundäre Sozialversicherung = aufgrund der VersPfl in einer SozVers tritt die VersPfl in einem anderen Zweig der SozVers ein) und unter welchen Voraussetzungen eine Befreiung von der Versicherungspflicht eintritt. Idealerweise mit einem historischen Abriß zur Entwicklung. Dies aber nur im Überblick, alle Einzelheiten sollten in den Artikeln zu den einzelnen Zweigen der Sozialversicherung erklärt werden.--Aschmidt (Diskussion) 17:00, 8. Jun. 2012 (CEST) Beantworten
Artikel aus der allg. QS, vllt. könnt ihr noch mehr beisteuern, danke --Crazy1880 14:40, 16. Jun. 2012 (CEST) Beantworten
Artikel aus der allg. QS, braucht noch Vollprogramm mit Quellen, danke --Crazy1880 21:04, 25. Jun. 2012 (CEST) Beantworten
(hier nachgetragen --Krd 18:31, 26. Jun. 2012 (CEST))Beantworten
Artikel aus der allg. QS, bitte noch wikifizieren und bequellen, danke --Crazy1880 16:38, 1. Jul. 2012 (CEST) Beantworten