Diskussion:Immobilienmakler

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Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von 83.215.230.217 in Abschnitt Kritik
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Ich hatte hier etwas richtig gestellt (bei Vermittlung von Mietwohnungen werden 2 _Kalt_-Mieten exklusiv Mehrwertsteuer fällig) und die Änderung wird ohne Kommentar wieder zurück genommen. Könnte mir jemand sagen warum? Eine Quelle zum nachprüfen: http://www.pfalzonline.de/mietrecht/maklerrecht.htm

Der Artikel hat schon in der Einleitung derbe Fehler. Ein Immobilienmakler kann sowohl als Nachweismakler als auch als Vermittlungsmakler tätig sein. Ein selbstständiger Makler bedarf NEBEN der Gewerbeanmeldung einer zusätzlichen Zulassung in Form einer Gewerbeerlaubnis nach § 34 c GewO, diese Erlaubnis benötigt auch ein angestellter Makler ... Thomas 10. Oktober 18:01

Wie wird man zum Immobilienmakler?

Wie wird man zum Immobilienmakler? N. Scholz

Maklervertrag Immobilien

Letzter Kommentar: vor 15 Jahren 1 Kommentar1 Person ist an der Diskussion beteiligt

Ein befristeter Alleinvertrag wurde abgeschlossen und ordnungsgemäß nach einer bestimmten Laufzeit gekündigt. Die Kündigung wurde angenommen. Wie lange hat der Makler Anspruch auf einen Prov.-schutz seiner zugeführten Immobilien-Interessenten, falls der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt einen Privatverkauf startet und sich einer der früheren Interessenten jetzt direkt bei dem Privatverkäufer meldet. J. Jensen (nicht signierter Beitrag von 91.16.204.187 (Diskussion | Beiträge) 18:34, 29. Mai 2009 (CEST)) Beantworten

Ägypten?

Letzter Kommentar: vor 13 Jahren 3 Kommentare3 Personen sind an der Diskussion beteiligt

Ägypten? Will da jemand die Wikipedia-Leser auf den Arm nehmen? Sollen jetzt alle 162 Uno-Mitgliedsstaaten aufgezählt werden? Auf den deutschsprachigen Wikipedia-Seiten geht es grundsätzlich nur um die rechtliche Situation in Deutschland, in Österreich, in der Schweiz, in Lichtenstein, und vielleicht noch in Südtirol, Ostbelgien und im Elsass. Allenfalls könnte man noch Hinweise für Mallorca, wo viele Deutsche Ferienhäuser erwerben, hinzunehmen. Aber Angaben zur Situation in Ägypten gehören hier wohl eher nicht hin. (nicht signierter Beitrag von 91.52.159.149 (Diskussion | Beiträge) 15:39, 29. Jan. 2010 (CET)) Beantworten

Dieses Fragezeichen tauchte auch vor meinem geistigen Auge auf, als ich den Absatz über die Situation in Ägypten zuerst las. Da jetzt seit über einem Jahr niemand ein Argument für diesen Abschnitt brachte, habe ich ihn mal entfernt.--Prud 15:19, 6. Mär. 2011 (CET) Beantworten

Die Betrachtung beschränkt sich leider völlig einseitig auf die Interessen der Immobiliengewerbes und läßt alle Nachteile des Maklerwesens in Deutschland gänzlich unerwähnt. Meiner Erfahrung nach nehmen beispielsweise viele Interessenten schon alleine dann Abstand von Immobilienangeboten, wenn ein Makler sich als Anbieter zu erkennen gibt.

Dass dieser Artikel von einem/r Vertreter/in dieser "Zunft" erstellt wurde, ist wohl offensichtlich. Leider ist auf Grund unglücklicher Formulierungen und völlig irrelevanter Zusatzinformationen wie dem Hinweis auf das Ägyptische Maklerwesen der Artikel insgesamt weder für Laien verständlich noch in irgendeiner Form hilfreich.

B. Scholz (nicht signierter Beitrag von 84.57.16.12 (Diskussion) 01:56, 27. Aug. 2010 (CEST)) Beantworten

Kritik

Letzter Kommentar: vor 13 Jahren 2 Kommentare2 Personen sind an der Diskussion beteiligt

Mir persönlich fehlt noch die Kategorie "Kritik". So kann man argumentieren, dass Immobilienmakler für den gebotenen Service oftmals unverhältnismäßig hohe Provisionen erhalten. Besonders in Gegenden, in denen Wohnungsmangel und somit große Konkurrenz unter den Wohnungssuchenden herrscht, können die Makler leicht hohe Provisionen durchsetzen. Damit verstärken sie die Steigerung der ohnehin wachsenden Mietpreise in umkämpften Wohngegenden und tragen gegebenfalls zur Gentrifizierung bei.

Ich werde eben diese Argumente erstmal als Kritik in den Artikel einbauen, und hoffe auf eure Reaktionen und Kritik (an der Kritik...). (nicht signierter Beitrag von 84.56.224.70 (Diskussion) 19:45, 5. Mär. 2011 (CET)) Beantworten

Dn Abschnitt "Maklerausbildung" kann man auch überarbeiten - und eben der darinnen angesprochene punkt, das keine spezielle Ausbildung nötig ist, ist vielleicht im Abschnitt Kritik bessser aufgehoben. (nicht signierter Beitrag von 83.215.230.217 (Diskussion) 23:21, 11. Mai 2011 (CEST)) Beantworten

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