Diskussion:Spickmich
Spicken
Das ist ja wohl keineswegs "ein fiktives wort ohne bedeutung": zumindest im süddeutschen Sprachraum ist spicken ein gängiges wort für abschreiben!
- Nunja, "spicken" als abschreiben ist auch mir aus dem westdeutschen Sprachraum durchaus bekannt. Nur hat dieses eben anscheinend nichts zu tun mit diesem "Spickmich-spicken" zu tun, das ist nämlich eine Funktion, die es ermöglicht, andere User virtuell zu grüßen bzw. Kontakt mit ihnen aufzunehmen. (im Artikel unter "Funktionen"). ---Gaius Marius 15:30, 29. Nov. 2008 (CET) Beantworten
Neutral?
Dieser Artikel auf jedenfall nicht! Ich bitte doch einige Stellen zu streichen... Das Portal wird in ein schlechtes Licht gerückt, obwohl es auch viel positives zu berichten gibt
Und außerdem ist spickmich.de nicht nur Lehrerbnotung, man kann auch noch tausend andere Sachen dort machen!!!
- Deine Aussagen waren ja sowas von neutral. IRONIE AUS --87.78.20.19 22:41, 24. Jun. 2009 (CEST) Beantworten
KRITIK
Im Absatz "Kritik" ist eine Passage etwas fälschlich ausgedrückt: dort steht, dass man Lehrer benoten könne, ohne sie zu kennen. Das ist falsch, da man nur die Lehrer seiner eigenen Schule benoten kann. Und diese sollte man eigentlich - wenn auch entfernt - kennen. Was ich jedoch nicht leugne ist, dass man sich natürlich auch als Schüler einer anderen Schule ausgeben kann.
- Der neue Entwurf zur Kritik ist sehr unsachlich formuliert, erinnert eher an die Äußerungen eines frustrierten Betroffenen. Es werden keinerlei Verweise genannt bzgl. juristischer Urteile in Bezug auf Äußerungen auf der Plattform und erscheint daher wenig informativ, wenn auch die Hintergründe der Kritik möglicherweise durchaus erwähnenswert sind.--87.153.42.95 16:24, 24. Feb. 2009 (CET) Beantworten
- Noch einmal dazu, ich finds fast unglaublich, dass dieser Teil gesichtet und für gut befunden wurde. Es wird von Gerichtsurteilen gesprochen für die der Schreiber keine Belege bzw. Referenzen gibt - wenn ich nach spickmich google finde ich nur die Urteile, die im Absatz "Klagen" thematisiert werden, solche die sich in dieser Hinsicht, d.h. bzgl. konkreter Äußerungen mit der Plattform beschäftigen sind nicht zu finden. Der letzte Teil hat absolut nichts mit dem Thema des Artikels zu tun, das sind Schulpolitische bzw. Verwaltungstechnische Aspekte. Bereits erwähnt habe ich ja, dass der gesamte Abschnitt unsachlich formuliert ist, als würde dort einer schreiben, der selbst Objekt solcher Äußerungen geworden ist (dessen Auftreten im Übrigen auch nicht belegt sind, wäre hier ein konkretes Beispiel sinnvoll?) Ich mache mich gern in naher Zukunft daran, einen Absatz neu zu formulieren, der sich mit diesen Anschuldigungen auseinandersetzt, allerdings fehlt mir momentan dafür die Zeit.Trotzdem finde ich, in dieser Form kann der Absatz nicht im Artikel bestehen bleiben.
Löschung einer Passage aus "KRITIK"
Wieso wird der Zusatzeintrag zu "KRITIK" gelöscht? Es ist IMHO schon qualitativ entscheidend, wenn sich JEDER ungeprüft MEHRFACH bei diesem Portal anmelden und dann auch Bewertungen erteilen kann. Nachweislich ist dies ohne Weiteres möglich - warum sollte dieser klare Mangel hier nicht erwähnt werden? Diese Information hat durchaus enzyklopädischen wert, denn er zeigt die Funktionsweise eiens Bewertungsportals en detail auf. Da dieser qualitätsentscheidend ist, gehört es absolut zur neutralen Beschreibung im Sinne enzyklopädischen Stils dazu - es werden ja auch die Klagen bzw. die Ablehnung dieser Klagen ausführlich geschildert. Die Löschung ist daher willkürlich ud subjektiv-selektiv. Wie willst Du erklären, dass der ja schon vorher eingestellte Passus mit dem Hausmeister (Einzelfall) enzyklopädisch wertvoller ist, als die von mir beschriebene ALLGEMEINE Schwachstelle des Portals? Daher habe ich den Passus wieder eingestellt. 84.174.87.169 11:35, 7. Dez. 2007 (CET) Beantworten
- Dem stimme ich zu! Es gibt dermassen viele Möglichkeiten für beliebig häufige Registrierungen oder Bewertungen: Cookies löschen, eine dynamische IP benutzen, Internetcafes benutzen, Lehrer anderer Schulen bewerten, unbekannte Lehrer der eignenen Schule bewerten, ... Die Ergebnisse sind an Unschärfe nicht zu überbieten! 84.173.210.23 23:46, 27. Feb. 2008 (CET) Beantworten
Lehrerbenotung
Es stimmt nicht wirklich, dass es eine reine "Lehrerbenotungsseite" ist - beispielsweise wird dort massiv gechattet. Auf der [1]-Seite gibt es noch einiges anders, was durchaus relevant für den Artikel und die Spalte "Kritik" wäre.---Gaius Marius 17:28, 23. Dez. 2007 (CET) Beantworten
Lehrerzitate
Was ist eigentlich mit den Zitaten los? Gibts die nicht mehr? Auf Schulradar (ist ja bekanntlch der gleiche Betreiber) kann man die sich nochdurchlesen.193.174.32.31 22:53, 30. Nov. 2008 (CET) Beantworten
Zweite Klage?
Das ist etwas widersprüchlich im "Rechtsprechungs"abschnitt: Da ist von einer "zweiten Klage" die Rede, die vom OLG Köln abgewiesen wurde. Dieser Abschnitt steht nach dem Teil, der das gestrige BGH-Urteil betrifft. Könnte es sein, dass die "zweite Klage" nichts anderes ist als das Berufungsurteil von Ende Januar 2008 (Fn. 16 und 17), zu dem im November 2007 (Fn. 13, 14) mündlich verhandelt wurde? Dann sollte der Absatz über das BGH-Urteil aber danach kommen, oder? --GrafLukas 18:01, 24. Jun. 2009 (CEST) Beantworten
- Also die Entscheidung vom 30.01.2008 ist vom Landgericht Köln und scheint mir eine Folge einer gescheiterten Einstweiligen Verfügung vom November des Vorjahres, so liest sich jedenfalls die "Zeit" Quelle die dazu angegeben wird. Ob das mit den vorher zitierten Entscheidungen zusammenhängt lässt sich mangels Aktenzeichen nicht nachvollziehen. Chronologisch sollte es auf jeden Fall davor. --Archwizard 18:42, 24. Jun. 2009 (CEST) Beantworten
- Es gab, so wie ich es sehe, zwei Verfahren vor der 28. Kammer des LG Köln (28 O 263/07 und 28 O 333/07). Aus den (im Internet übrigens offen zugänglichen) Urteilen kann man schließen, dass beides keine Klageverfahren waren, sondern "nur" Anträge auf den Erlass einer einstweiligen Verfügung. Anscheinend wurde lediglich eines der beiden Verfügungsverfahren anschließend im Klageweg weiterverfolgt, bis hin zum BGH und zum Bundesverfassungsgericht. Ob das so richtig ist, müsste aber überprüft werden. So wie der Verfahrensgang im spickmich-Artikel beschrieben ist, erscheint es mir jedenfalls nicht ganz richtig. Der Abschnitt über die Rechtsprechung bedarf deshalb einer Überarbeitung. Meiner Meinung nach sollte der Verfahrensgang vor dem LG Köln und dem OLG Köln gänzlich rausgeschmissen werden und der Schwerpunkt des Abschnitts auf die Entscheidungsbegründung des BGH gelegt werden. Denn es interessiert ja niemanden, wie das LG Köln eine Entscheidung begründet hat, wenn dieses Verfahren bis zum BGH gegangen ist und letzterer die Sache durchentschieden hat. Außerdem ist es unseriös, Sekundärquellen wie Stern.de oder golem-IT-news für die Zitierung der verschiedenen Gerichtsentscheidungen heranzuziehen. Die verschiedenen Textpassagen sollten besser aus der originalen Urteilsbegründung stammen, nicht aus irgendwelchen Internetquellen.